Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.
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Als er – teilweise auch in rechtlicher Sicht – auf den § 278a StGB ein gehen wollte, fragte Mag. Arleth,<br />
milde-‐amüsiert: Wollen Sie mir Nachhilfe geben?<br />
DI Völkl wies darauf hin, dass selbst die ALF keine kriminelle Organisation iSd § 278a StGB wäre, das<br />
sie in autonomen Kleinstgruppen arbeitet bzw aus Einzeltätern besteht.<br />
Als er meinte, er hätte sich nie erwartet angeklagt zu werden, antwortete Arleth, sie hätte auch nicht<br />
erwartet, so ein Verfahren führen zu müssen. Mag. Bischoff machte darauf aufmerksam, dass es DI<br />
Völkl wesentlich schlechter erwischt habe als Richterin Arleth.<br />
Wiederum wurde die Anschaffung von Handys und Funkgeräten thematisiert. Anhand von Mails und<br />
Vorstandsbeschlüssen konnte DI Völkl nachweisen, dass diese ausschließlich für Jagdstörung oder<br />
Recherchen von Tierhaltungsbedingungen bestimmt waren.<br />
Den Vorwurf, dass DI Völkl die kriminelle Organisation zB durch Zurverfügungstellen von<br />
Computerwissen unterstützt habe, konterte dieser damit, dass es sich um frei im Internet verfügbare<br />
Programme handelte und es um die digitale Privatsphäre und darum ging, dass die Polizei nicht über<br />
Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Jagdstörungen im Vorhinein Bescheid wisse, um diese<br />
verhindern zu können.<br />
Der erste der Schweigt<br />
Der Sechstbeschuldigte, gab eine zusammenhängende Stellungnahme ab, war aber sonst nicht<br />
bereit, auszusagen. Dies als Protest gegen das Verfahren.<br />
Er ist damit der erste Beschuldigte in diesem Verfahren, der die Beantwortung spezifischer Fragen<br />
und Vorhalte vermeidet.<br />
Der Sechsbeschuldigte wies insbesondere darauf hin, wie umfassend und nahezu lückenlos er<br />
überwacht wurde. Dennoch habe die Polizei nichts gefunden. Statt dies als Hinweis auf seine<br />
Unschuld zu sehen, wurde daraus geschlossen, dass er besonders konspirativ, also besonders<br />
verdächtig sein müsse.<br />
Am Ende seiner Stellungnahme erntete Er Applaus von einem Teil der Zuhörerschaft. Mag. Arleth<br />
wollte die Applaudierer des Saales verweisen, aber es meldete sich keiner, der zugab, applaudiert zu<br />
haben.<br />
In einer der Pausen wurde von einer Zuschauerin in Richtung Mag. Arleths fotographiert. Mag. Arleth<br />
forderte die Zuseherin daraufhin auf, dies zu unterlassen und das Foto zu löschen. Medienleuten war<br />
bisher filmen und fotografieren in den Pausen (also solange die Verhandlung nicht läuft) gestattet<br />
worden.