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Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.

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Als er – teilweise auch in rechtlicher Sicht – auf den § 278a StGB ein gehen wollte, fragte Mag. Arleth,<br />

milde-­‐amüsiert: Wollen Sie mir Nachhilfe geben?<br />

DI Völkl wies darauf hin, dass selbst die ALF keine kriminelle Organisation iSd § 278a StGB wäre, das<br />

sie in autonomen Kleinstgruppen arbeitet bzw aus Einzeltätern besteht.<br />

Als er meinte, er hätte sich nie erwartet angeklagt zu werden, antwortete Arleth, sie hätte auch nicht<br />

erwartet, so ein Verfahren führen zu müssen. Mag. Bischoff machte darauf aufmerksam, dass es DI<br />

Völkl wesentlich schlechter erwischt habe als Richterin Arleth.<br />

Wiederum wurde die Anschaffung von Handys und Funkgeräten thematisiert. Anhand von Mails und<br />

Vorstandsbeschlüssen konnte DI Völkl nachweisen, dass diese ausschließlich für Jagdstörung oder<br />

Recherchen von Tierhaltungsbedingungen bestimmt waren.<br />

Den Vorwurf, dass DI Völkl die kriminelle Organisation zB durch Zurverfügungstellen von<br />

Computerwissen unterstützt habe, konterte dieser damit, dass es sich um frei im Internet verfügbare<br />

Programme handelte und es um die digitale Privatsphäre und darum ging, dass die Polizei nicht über<br />

Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Jagdstörungen im Vorhinein Bescheid wisse, um diese<br />

verhindern zu können.<br />

Der erste der Schweigt<br />

Der Sechstbeschuldigte, gab eine zusammenhängende Stellungnahme ab, war aber sonst nicht<br />

bereit, auszusagen. Dies als Protest gegen das Verfahren.<br />

Er ist damit der erste Beschuldigte in diesem Verfahren, der die Beantwortung spezifischer Fragen<br />

und Vorhalte vermeidet.<br />

Der Sechsbeschuldigte wies insbesondere darauf hin, wie umfassend und nahezu lückenlos er<br />

überwacht wurde. Dennoch habe die Polizei nichts gefunden. Statt dies als Hinweis auf seine<br />

Unschuld zu sehen, wurde daraus geschlossen, dass er besonders konspirativ, also besonders<br />

verdächtig sein müsse.<br />

Am Ende seiner Stellungnahme erntete Er Applaus von einem Teil der Zuhörerschaft. Mag. Arleth<br />

wollte die Applaudierer des Saales verweisen, aber es meldete sich keiner, der zugab, applaudiert zu<br />

haben.<br />

In einer der Pausen wurde von einer Zuschauerin in Richtung Mag. Arleths fotographiert. Mag. Arleth<br />

forderte die Zuseherin daraufhin auf, dies zu unterlassen und das Foto zu löschen. Medienleuten war<br />

bisher filmen und fotografieren in den Pausen (also solange die Verhandlung nicht läuft) gestattet<br />

worden.

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