Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.
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Hauptverhandlung 278a, vierzehnter Verhandlungstag (8.4.2010)<br />
Zu Beginn des vierzehnten Verhandlungstages machten einige Beschuldigte von ihrem Fragerecht an<br />
den als letztes einvernommenen Mitbeschuldigten Harald Balluch Gebrauch.<br />
Sie nützten die Gelegenheit auch für eigene Vorbringen. So legte Jürgen Faulmann zum Beweis, dass<br />
sein Nickname Veganman kein geheimes Pseudonym sei, einen Antrag auf Namensänderung aus<br />
dem Jahr 2003 vor, durch den er von Faulmann in Veganman.at umbenannt werden wollte. Auch<br />
einen Zeitungsartikel dazu wollte er vorlegen.<br />
Arleth, leicht schmunzelnd: „Sie wollten eine richtige Namensänderung haben?“<br />
Faulmann: „Ja; das ist ein Mediengag, eigentlich.“<br />
Arleth: „So ein Mediengag wie die Sachwalterschaft für Hiasl?“<br />
Faulmann: „Das ist kein Mediengag, das ist was Ernstes.“<br />
Für den im Tierschutzhaus des Wiener Tierschutzverein untergebrachten Schimpansen Hiasl war eine<br />
Sachwalterschaft beantragt worden, als dem Tierschutzverein der Konkurs drohte. Man versuchte<br />
damit, einen möglichen Verkauf Hiasls ins Ausland zu verhindern. Ein solcher Verkauf hätte für ihn<br />
ein Leben in einem Zirkus oder Versuchslabor, womöglich auch den Tod bedeutet. Argumentiert<br />
wurde, dass Hiasl aufgrund seiner genetischen Ähnlichkeit zum Homo sapiens (über 99% idente DNA)<br />
sowie seiner kognitiven Fähigkeiten zumindest analog als Person gelten und damit zumindest<br />
grundlegendste Rechte wie das Recht auf Leben haben müsste. Der auf diese Rechte abzielende<br />
Antrag auf Sachwalterschaft für Hiasl wurde durch zahlreiche wissenschaftliche Fakten belegt, und<br />
durch 4 Wissenschafter in Form von Gutachten unterstützt, davon drei Universitätsprofessoren zwei<br />
davon an der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Wien. Das Medienecho war enorm, von einem<br />
Mediengag war die Causa aber weit entfernt. Es ging um die Existenz eines Individuums und die<br />
Neubestimmung des Status einer ganzen Spezies. Richterin Arleth vermittelt hingegen zum<br />
zweitenmal den Eindruck, als hätten hier Tierschützer das Gericht ärgern wollen und offenbart damit<br />
ihr Unverständnis für Tierschutzanliegen.<br />
Auch Felix Hnat meldete sich zu Wort: „Ich hab jetzt ganz neu reinbekommen, ein UVS Urteil.“ Dieses<br />
bestätigte, dass eine Beschlagnahme von Demountensilien seitens der Polizei während einer<br />
Versammlung rechtswidrig gewesen war.<br />
Arleth Entscheidet wieder nicht über Antrag auf Laptops<br />
Neuerlich wurde ein Antrag von Mag. Bischoff gestellt, dass die Beschuldigten Laptops verwenden<br />
dürfen. Alle Verteidiger schlossen sich an. Mag. Bischoff führte aus, dass nun die Einvernahme der<br />
Angeklagten abgeschlossen sei und kein Grund mehr bestehe ihnen Laptops zu verwehren. Nun<br />
brauchten sie diese besondern nötig um an (Belastungs)zeugen anhand der Akten Fragen stellen zu<br />
können. Er zitierte auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, und gab dabei die offizielle<br />
Sammlung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen, VfSlg, an. Mit dem Hinweis, wenn dies nicht im<br />
RIS (der Online Rechtsdatenbank des Bundeskanzleramtes) sei, könne sie die Entscheidung nicht