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Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.

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JournalistInnen verlassen Verhandlungssaal mit einseitigem Bild<br />

Nach der langwierigen Verlesung des OGH-­‐Beschlusses war es schon Mittag und die Richterin<br />

verfügte eine Stunde Pause, noch bevor auch nur ein Rechtsanwalt Zeit hatte, auf den Strafantrag zu<br />

replizieren. Die meisten Journalisten verließen das Gericht (und kamen am Nachmittag für die<br />

Gegenäußerung der VerteidigerInnen nicht wieder) um Ihre <strong>Berichte</strong> noch vor Redaktionsschluss zu<br />

schreiben. Somit konnten sie nur über die Argumente der Anklage berichten.<br />

Die Verlesung des OGH-­‐Beschlusses war also sowohl verfahrensrechtlich als auch inhaltlich als auch<br />

im Hinblick auf eine ausgewogene Medienberichterstattung fehl am Platz.<br />

Gegenäußerung der VerteidigerInnen<br />

Nach der Mittagspause wurde die Verhandlung mit der Gegenäußerung der VerteidigerInnen<br />

fortgesetzt. Den Beginn machte RA Mag. Stefan Traxler (Verteidiger von fünf der Beschuldigten),<br />

dessen Äußerung am längsten und substantiiertesten war. Er wies zunächst auf das oben gesagte<br />

bezüglich der geringen Relevanz des verlesenen OGH-­‐Beschlusses hin. Sodann machte er darauf<br />

aufmerksam, dass eine kriminelle Organisation nicht gibt und dass insb VgT und BaT verfeindet sind.<br />

Er wies auf die rein legalen Handlungen der Beschuldigten hin.<br />

Er machte auch den StA als Leiter der Ermittlungen für die brutalen Verhaftungen verantwortlich. Der<br />

StA habe gewusst, dass die Beschuldigten keine gefährlichen Gewaltverbrecher waren, trotzdem eine<br />

auf solche ausgerichtete Verhaftung nicht verhindert – obwohl er die Hausduchsuchung und<br />

Verhaftung DDr. Balluchs über Kamera im Polizeiauto mitangesehen hatte.<br />

RA Mag. Bischoff vermutete eine Doppelstrategie der Staatsanwaltschaft: Alle ungeklärte Straftaten<br />

in einen Topf zu werfen und einer kriminellen Organisation anzulasten.<br />

RA Dr. Alexia Stueffer wies unter anderem auf die Menschenrechte hin.<br />

Die Verhandlung wird kommenden Donnerstag und Freitag fortgesetzt mit der Vernehmung der<br />

Angeklagten (Möglichkeit der Angeklagten zur zusammenhängenden Erklärung des Sachverhalts gem<br />

§ 245 Abs 1 StPO).

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