Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.
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JournalistInnen verlassen Verhandlungssaal mit einseitigem Bild<br />
Nach der langwierigen Verlesung des OGH-‐Beschlusses war es schon Mittag und die Richterin<br />
verfügte eine Stunde Pause, noch bevor auch nur ein Rechtsanwalt Zeit hatte, auf den Strafantrag zu<br />
replizieren. Die meisten Journalisten verließen das Gericht (und kamen am Nachmittag für die<br />
Gegenäußerung der VerteidigerInnen nicht wieder) um Ihre <strong>Berichte</strong> noch vor Redaktionsschluss zu<br />
schreiben. Somit konnten sie nur über die Argumente der Anklage berichten.<br />
Die Verlesung des OGH-‐Beschlusses war also sowohl verfahrensrechtlich als auch inhaltlich als auch<br />
im Hinblick auf eine ausgewogene Medienberichterstattung fehl am Platz.<br />
Gegenäußerung der VerteidigerInnen<br />
Nach der Mittagspause wurde die Verhandlung mit der Gegenäußerung der VerteidigerInnen<br />
fortgesetzt. Den Beginn machte RA Mag. Stefan Traxler (Verteidiger von fünf der Beschuldigten),<br />
dessen Äußerung am längsten und substantiiertesten war. Er wies zunächst auf das oben gesagte<br />
bezüglich der geringen Relevanz des verlesenen OGH-‐Beschlusses hin. Sodann machte er darauf<br />
aufmerksam, dass eine kriminelle Organisation nicht gibt und dass insb VgT und BaT verfeindet sind.<br />
Er wies auf die rein legalen Handlungen der Beschuldigten hin.<br />
Er machte auch den StA als Leiter der Ermittlungen für die brutalen Verhaftungen verantwortlich. Der<br />
StA habe gewusst, dass die Beschuldigten keine gefährlichen Gewaltverbrecher waren, trotzdem eine<br />
auf solche ausgerichtete Verhaftung nicht verhindert – obwohl er die Hausduchsuchung und<br />
Verhaftung DDr. Balluchs über Kamera im Polizeiauto mitangesehen hatte.<br />
RA Mag. Bischoff vermutete eine Doppelstrategie der Staatsanwaltschaft: Alle ungeklärte Straftaten<br />
in einen Topf zu werfen und einer kriminellen Organisation anzulasten.<br />
RA Dr. Alexia Stueffer wies unter anderem auf die Menschenrechte hin.<br />
Die Verhandlung wird kommenden Donnerstag und Freitag fortgesetzt mit der Vernehmung der<br />
Angeklagten (Möglichkeit der Angeklagten zur zusammenhängenden Erklärung des Sachverhalts gem<br />
§ 245 Abs 1 StPO).