Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.
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Die Schriftführerinnen baten DDr. Balluch häufig, langsamer zu reden. Sie scheinen in keinster Weise<br />
gebrieft worden zu sein. So musste die Schriftführerin am ersten Verhandlungstag bei den Wörtern<br />
VgT und Basisgruppe Tierrechte nachfragen. Es ist zu befürchten, dass das Protokoll fehlerhaft und<br />
unzuverlässig sein wird, zumal auch nicht immer dieselbe Schriftführerin anwesend ist. Zur<br />
Unterstützung der Schriftführerin läuft ein Tonband mit. Wie ausgiebig die Schriftführerin bei der<br />
Protokollerstellung davon Gebrauch machen wird und ob die Beschuldigten dieses abhören können<br />
bzw eine Kopie davon erhalten können ist unbekannt.<br />
Falsche Übersetzungen<br />
Durch falsche Übersetzungen aus dem Englischen wird auch der Anschein krimineller Handlungen<br />
erweckt. So ist in einer Zeitung von einem „Raid“ von Hühnerfabriken die Rede, das DDr. Balluch<br />
ausgeführt habe. Übersetzt wurde dies mit „Angriff“. Tatsächlich hätte dieser Begriff, der auch<br />
Polizeirazzien kennzeichnet, mit „Durchsuchung“ oder „Recherche“ übersetzt werden müssen.<br />
Nachdem im Strafantrag nicht selten auf Englische Texte verwiesen wird, ist zu befürchten, dass sich<br />
es noch weitere solcher unzutreffenden Übersetzungen zuungunsten der Beschuldigten gibt.<br />
Die Art der Vorhalte<br />
In wesentlichen lassen sich die Vorhalte gegen DDr. Balluch nach den ersten 4 Prozesstagen in drei<br />
Gruppen einteilen:<br />
1. Vorhalte über zumeist in nichtöffentlichen Mails geäußerte Meinungen, beispielsweise zum<br />
Thema Animal Liberation Front (ALF).<br />
2. Vorhalte über angebliche Kontakte insb zu Mitgliedern der Basisgruppe Tierrechte (BaT), und<br />
zu zwei Ex-‐ALF-‐Aktivisten aus England, nämlich Keith Mann und Barry Horn.<br />
3. Vorhalte zu völlig legalen oder allenfalls verwaltungsstrafrechtlich relevanten oder eine<br />
Besitzstörung darstellenden Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Pelzfarmrecherchen in<br />
Skandinavien oder Run Ins.<br />
In wenigen Fällen wird DDr. Balluch auch vorgeworfen, Bekennerschreiben verfasst zu haben. Der<br />
Vorwurf gründet auf ein mehr als zweifelhaftes linguistisches Gutachten eines pensionierten AHS-‐<br />
Lehrers, der dafür 35.000 € von der Polizei erhielt.<br />
Interessanterweise werden die Straftaten, auf welche sich die Bekennerschreiben beziehen, DDr.<br />
Balluch aber gar nicht vorgeworfen, sie wurden also nicht als Einzelstraftaten angeklagt, sondern das<br />
angebliche Verfassen der Bekennerschreiben sei ledigich eine Unterstützung der kriminellen<br />
Organisation gewesen. Es scheint, als wäre die Anklage sich selbst nicht sicher in der Autorenschaft<br />
Balluchs.<br />
Die Einvernahme des Erstbeschuldigten DDr. Balluch wird am Mittwoche, dem 10.März 2010, dem<br />
fünften Verhandlungstag, fortgesetzt werden.