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Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.

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Beschimpfungen oder offenbar unbegründete, zur Sache nicht gehörige Beschuldigungen, oder wenn<br />

er die dem Gerichte gebührende Achtung verletzt. Diese Vorgehensweise Richterin Arleths steht vor<br />

allem auch in Widerspruch zu § 57 StPO, die den Verteidiger berechtigt verpflichtet, „unumwunden<br />

vorzubringen“, was der Verteidigung des Beschuldigten dient. § 9 Abs 1 RAO verpflichtet ihn, seinen<br />

Mandanten mit „Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten“ und deren „Angriffs-­‐ und<br />

Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen.“<br />

Mag. Bischoff führte aus, dass er sich in seiner Bemerkung darauf bezog, dass die Richterin die<br />

Verfahrensleitung über hatte, worauf hin sie die Ermahnung zurücknahm.<br />

Richterin bringt alle Strafanzeigen gegen unbekannte Täter mit potentiellem Tierschutzbezug ins<br />

Strafverfahren ein – der Erstbeschuldigte konnte sich nicht dazu äußern.<br />

Relativ unvermittelt begann Mag. Arleth während der Einvernahme Mag. Hnats, diverse Straftaten<br />

unbekannter Täter mit – nach Ansicht der Polizei – angeblichem bzw möglichem Tierschutzbezug aus<br />

diversen Polizeiprotokollen und Anzeigen zu zitieren. Auf die Frage RAA Dr. Bernd Haberditzls „Was<br />

will das Gericht damit zum Ausdruck bringen?“ antwortete die Richterin „Die Strafanzeigen stehen im<br />

Zusammenhang mit 278a.“ Sie wolle sie jetzt in das Strafverfahren einbringen.<br />

Völlig unverständlich ist dabei, dass Mag. Arleth dies erst jetzt einbringt, wo es doch wenn dann alle<br />

Beschuldigten betrifft. Insbesondere der Erstbeschuldigte DDr. Balluch, als einer der angeblichen<br />

Köpfe der angeblichen kriminellen Organisation, hätte die Gelegenheit erhalten müssen, dazu<br />

Stellung zu beziehen.<br />

Doch auch Mag. Hnat wird es schwer fallen, zu dieser Liste an Straftaten konkret Stellung zu<br />

beziehen, da er sie sich nicht alle wird merken können, und die Richterin Unterbrechnungen bislang<br />

nicht zuließ. Sie war zu Verhandlungsende noch nicht damit fertig.<br />

Das Einbringen dieser Straftaten unbekannter Täter macht eine weitere problematische Entwicklung<br />

deutlich: Sie scheint das Konzept, alle unaufgeklärten Straftaten mit Tierschutzbezug einer<br />

konstruierten kriminellen Organisation und damit letztlich den Beschuldigten anzulasten, voll<br />

mitzutragen.<br />

Die Einvernahme von Mag. Hnat wird nächste Woche am Montag fortgesetzt.

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