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Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.

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Ein weiteres Problem ist, dass der gescannten bzw kopierten Akt teilweise keine Aktenseiten enthält,<br />

nicht enthält, obwohl der Strafantrag darauf Bezug nimmt. Richterin Arleth ist dann aber ungehalten,<br />

wenn die Verteidigung Aktenseiten zitiert. Arleth liegt nur der Akt in Kopie vor und dessen Scans, da<br />

der Orginalakt wegen erhobener Rechtmittel bei höheren Instanzen ist. Arleth im O-­‐Ton: Der<br />

Originalakt ist dann beim OLG Wien oder OGH, weil eben eine Zahl von Rechtmittel immer wieder<br />

gemacht worden ist, wie es ja auch möglich ist nach der StPO." Ihren Ärger darüber konnte die<br />

Richterin nicht ganz verbergen.<br />

Das verfahrensgegenständliche Grillfest<br />

Thema war auch ein Grillfest zu dem Mag. Hnat SHAC-­‐Aktivisten eingeladen haben soll.<br />

Neben der OGPI (Offensive gegen die Pelzindustrie) versucht die Staatsanwaltschaft auch die SHAC-­‐<br />

Kampagne in Verbindung mit den Beschuldigten zu bringen. SHAC (Stop Huntington Live Science) ist<br />

eine internationale Kampagne gegen das größte Tierversuchslabor Europas, Huntington Live Science<br />

(HLS), an der sich verschiedene Gruppen beteiligen. Die Anklage unterstellt beiden Kampagnen, dass<br />

in ihrem Verlauf Straftaten stattgefunden haben sollen. Die beiden bisher einvernommen<br />

Beschuldigten wiesen darauf hin, dass weder der VgT noch die Beschuldigten selbst Teil der OGPI<br />

oder von SHAC sind oder waren; und dass allfällige Straftaten nichts mit den legalen Kampagnen<br />

OGPI bzw SHAC zu tun haben und insgesamt nur einen verschwindend geringen Prozentanteil der<br />

Aktivitäten ausmachen. Die legalen Aktivitäten würden hingegen über 99% betragen. In der Tat war<br />

es bislang auch kaum ersichtlich, dass es konkrete und klare Verbindungen der Beschuldigten zu<br />

OGPI oder SHAC gegeben hat.<br />

Eine solche Verbindung suchte die Anklage über ein privates Grillfest herzustellen, zu dem Mag. Hnat<br />

auch SHAC-­‐Aktivisten aus dem Ausland, die gerade in Österreich zu Besuch waren, eingeladen haben<br />

soll. Mag. Hnat legte dar, dass er jedes Jahr anlässlich seines Geburtstages ein Grillfest ausrichtet und<br />

die SHAC-­‐Aktivisten nur zufällig gerade zu der Zeit in Österreich waren und er sie deshalb einlud.<br />

Letztlich tauchten diese Aktivisten aber gar nicht bei dem, in den Worten der Richterin,<br />

„verfahrensgegenständlichen“ Grillfest auf.<br />

Verhängnisvolle Schwärmereien<br />

Dass die Privatsphäre in diesem Verfahren durchleuchtet wird, wird nicht nur deutlich, wenn sich<br />

Beschuldigte rechtfertigen müssen, wen sie auf Grillfeste einladen.<br />

Auch private E-­‐Mails können sich als verhängnisvoll erweisen. So findet der Staatsanwalt verdächtig,<br />

dass Mag. Hnat einer Frau in Finnland gemailt habe, die angeblich SHAC-­‐Aktivistin sei. Mag. Hnats<br />

Verantwortung wirkt offen und simpel: Er hat zu dieser Zeit für sie geschwärmt.<br />

Internationale Kontakte dank Untersuchungshaft – Richterin verbittet sich Werbung für Tierschutz<br />

Der Strafantrag versucht Mag. Hnat nicht nur als Kontaktmann zur BaT sondern auch als denjenigen<br />

hochzustilisieren, der seine ausgezeichneten internationalen Kontakte für die kriminelle Organisation

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