Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.
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Ein weiteres Problem ist, dass der gescannten bzw kopierten Akt teilweise keine Aktenseiten enthält,<br />
nicht enthält, obwohl der Strafantrag darauf Bezug nimmt. Richterin Arleth ist dann aber ungehalten,<br />
wenn die Verteidigung Aktenseiten zitiert. Arleth liegt nur der Akt in Kopie vor und dessen Scans, da<br />
der Orginalakt wegen erhobener Rechtmittel bei höheren Instanzen ist. Arleth im O-‐Ton: Der<br />
Originalakt ist dann beim OLG Wien oder OGH, weil eben eine Zahl von Rechtmittel immer wieder<br />
gemacht worden ist, wie es ja auch möglich ist nach der StPO." Ihren Ärger darüber konnte die<br />
Richterin nicht ganz verbergen.<br />
Das verfahrensgegenständliche Grillfest<br />
Thema war auch ein Grillfest zu dem Mag. Hnat SHAC-‐Aktivisten eingeladen haben soll.<br />
Neben der OGPI (Offensive gegen die Pelzindustrie) versucht die Staatsanwaltschaft auch die SHAC-‐<br />
Kampagne in Verbindung mit den Beschuldigten zu bringen. SHAC (Stop Huntington Live Science) ist<br />
eine internationale Kampagne gegen das größte Tierversuchslabor Europas, Huntington Live Science<br />
(HLS), an der sich verschiedene Gruppen beteiligen. Die Anklage unterstellt beiden Kampagnen, dass<br />
in ihrem Verlauf Straftaten stattgefunden haben sollen. Die beiden bisher einvernommen<br />
Beschuldigten wiesen darauf hin, dass weder der VgT noch die Beschuldigten selbst Teil der OGPI<br />
oder von SHAC sind oder waren; und dass allfällige Straftaten nichts mit den legalen Kampagnen<br />
OGPI bzw SHAC zu tun haben und insgesamt nur einen verschwindend geringen Prozentanteil der<br />
Aktivitäten ausmachen. Die legalen Aktivitäten würden hingegen über 99% betragen. In der Tat war<br />
es bislang auch kaum ersichtlich, dass es konkrete und klare Verbindungen der Beschuldigten zu<br />
OGPI oder SHAC gegeben hat.<br />
Eine solche Verbindung suchte die Anklage über ein privates Grillfest herzustellen, zu dem Mag. Hnat<br />
auch SHAC-‐Aktivisten aus dem Ausland, die gerade in Österreich zu Besuch waren, eingeladen haben<br />
soll. Mag. Hnat legte dar, dass er jedes Jahr anlässlich seines Geburtstages ein Grillfest ausrichtet und<br />
die SHAC-‐Aktivisten nur zufällig gerade zu der Zeit in Österreich waren und er sie deshalb einlud.<br />
Letztlich tauchten diese Aktivisten aber gar nicht bei dem, in den Worten der Richterin,<br />
„verfahrensgegenständlichen“ Grillfest auf.<br />
Verhängnisvolle Schwärmereien<br />
Dass die Privatsphäre in diesem Verfahren durchleuchtet wird, wird nicht nur deutlich, wenn sich<br />
Beschuldigte rechtfertigen müssen, wen sie auf Grillfeste einladen.<br />
Auch private E-‐Mails können sich als verhängnisvoll erweisen. So findet der Staatsanwalt verdächtig,<br />
dass Mag. Hnat einer Frau in Finnland gemailt habe, die angeblich SHAC-‐Aktivistin sei. Mag. Hnats<br />
Verantwortung wirkt offen und simpel: Er hat zu dieser Zeit für sie geschwärmt.<br />
Internationale Kontakte dank Untersuchungshaft – Richterin verbittet sich Werbung für Tierschutz<br />
Der Strafantrag versucht Mag. Hnat nicht nur als Kontaktmann zur BaT sondern auch als denjenigen<br />
hochzustilisieren, der seine ausgezeichneten internationalen Kontakte für die kriminelle Organisation