Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.
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Identifizierung „denn es ist nur eine symbolhaft verkörperte Idee oder Institution in der Hinsicht“.<br />
Auch sei vorgesehen, dass auch Schöffen entsprechend mit dem Kreuz zu beeiden seien, wenngleich<br />
dies in der Praxis meist nicht gemacht werde. Es gebe aber „auch einen Kollegen im Haus“, der das<br />
noch immer mache.<br />
Damit waren aber nicht alle offenen Anträge abgehandelt. Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler: „Frau<br />
Rat, was ist mit dem Antrag auf Akteneinsicht in den Ermittlungsakt?“<br />
Mag. Arleth gab daraufhin zu verstehen, dass sie die demnächst als Zeugen geladenen<br />
Polizeibeamten fragen werde, ob es noch Aktenteile gebe, die den Verteidigern bislang nicht bekannt<br />
waren.<br />
Weiterhin unbehandelt blieben auch alle bislang von der Verteidigung beantragten<br />
Entlastungszeugen. Dies, obwohl diese Großteils bereits vor Verfahrensbeginn namhaft gemacht<br />
wurden.<br />
Mag. Arleth wies auch darauf hin, dass es nach Auskunft von EDV-‐Beamten der Polizei, E-‐Mails der<br />
Beschuldigten aus dem Jahre 2000 gebe, die aufgrund technischer Probleme aber nicht geöffnet<br />
werden könnten. Auch das Gericht bzw dessen EDV-‐Leitbediener konnte diese Dateien nicht öffnen.<br />
Sie seien daher einer Firma übermittelt worden, die diese zugänglich gemacht habe. Die Richterin<br />
händigte den Verteidigern entsprechende Kopien auf Diskette aus.<br />
Nachdem die Beschlagnahme vor fast zwei Jahren stattgefunden hat, ist es wenig nachvollziehbar,<br />
warum diese Mails erst jetzt zugänglich gemacht werden. Wenn das Gericht über die Osterfeiertage<br />
dazu in der Lage war, wäre es doch wohl auch der Polizei möglich gewesen, diese Daten binnen fast<br />
zwei Jahren zugänglich zu machen.<br />
Fortsetzung der Befragung des letzten Beschuldigten, VgT-‐Geschäftsführers Harald Balluch<br />
Sodann wurde die Einvernahme des dreizehnten und damit letzten Beschuldigten, VgT-‐<br />
Geschäftsführer Harald Balluch, fortgesetzt.<br />
Harald Balluch gehört zu jenen drei Beschuldigten, die erst vier Wochen vor Prozessbeginn angeklagt<br />
wurden. Entsprechend kurz war die Möglichkeit für ihn, sich vorzubereiten. Der Vertagungsantrag<br />
seines Verteidigers Dr. Karl war abgelehnt worden.<br />
Auf dem Prozessprogramm war für den heutigen Tag eigentlich die Einvernahme der aktenführenden<br />
Polizeibeamten der Soko vorgesehen gewesen. Da Harald Balluch, wie den anderen zur Aussage<br />
bereiten Beschuldigten auch, aber diverse Mails vorgehalten wurden, nahm der gesamte<br />
Verhandlungstag mit seiner Einvernahme in Anspruch.<br />
Themen waren die Tätigkeiten Harald Balluchs als Geschäftsführer des VgT (wie sich ergab,<br />
ausschließlich legale Tätigkeiten, auf Grundlage von Vorstandsbeschlüssen und ausschließlich für den<br />
VgT), seine angeblichen Kontakte zu Aktivisten der BaT und, wie immer, diverse<br />
Meinungsäußerungen via Mail.