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Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.

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Richterin Arleth – wenig Verständnis für internet ; zu Lasten der Angeklagten?<br />

Dass Mag. Arleth Google verwendet, hat sie durch eigene Recherchen gegen die Angeklagten, wie<br />

berichtet, bewiesen. Im Übrigen scheint ihr Verständnis für die Funktionsweise von E-­‐Mails und<br />

Internet sehr begrenzt zu sein und es ist zu befürchten, dass dies in einem Verfahren, bei dem sich<br />

die Anklage fast ausschließlich auf E-­‐Mails stützt, zu Lasten der Beschuldigten geht. Dies wurde bei<br />

der Einvernahme Harald Balluchs wieder deutlich.<br />

Dem Elftbeschuldigte, VgT-­‐Kampagnenleiter David Richter, war vorgeworfen worden, er habe ein<br />

Mail empfangen, das einen Link zur Bauanleitung eines Brandsatzes enthielt.<br />

Als EDV-­‐Adminstrator des VgT wurde Harald Balluch ebenfalls dafür verantwortlich gemacht –<br />

ausschließlich deshalb weil dieses Mail, auf seinem Weg in den Posteingang David Richters, natürlich<br />

über den VgT-­‐Server ging.<br />

Harald Balluch erklärte, dass dieses Mail von einer allgemein zugänglichen E-­‐Mailliste aus versendet<br />

worden ist. Auf dieser Liste kann sich jeder mit seiner E-­‐Mailadresse registrieren und dann an diese<br />

Liste E-­‐Mails senden, die dann an alle Mitglieder der Liste – mehrere Hundert – automatisch<br />

weitergeleitet worden sind. Um so ein Mail habe es sich gehandelt. Dies sei also von<br />

irgendjemandem, der sich wahrscheinlich nur vorübergehend registriert habe, versendet worden –<br />

an alle Teilnehmer der Liste. David Richter habe darauf natürlich keine Einfluss gehabt, und Harald<br />

Balluch auch nicht. Er habe mittlerweile auch nachgesehen: David Richter habe das Mail mit dem<br />

Brandsatz nicht einmal geöffnet, überhaupt habe er den Großteil der Mails dieser Liste nicht<br />

geöffnet.<br />

Ob Richterin Arleth verstand, dass man für Mails, die man über irgendwelchen Listen erhält, nicht<br />

verantwortlich gemacht werden kann, bleibt abzuwarten.<br />

Missachtung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes – ein weiteres Beispiel<br />

Dass Mails häufig nicht im Original vorgehalten werden, sondern nur Mailzitate aus den<br />

Polizeiberichten, verstösst gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz. Immerhin war Richterin Arleth in<br />

letzter Zeit leichter bereit, auf Ersuchen der Beschuldigten das Originalmail vorzulegen.<br />

Ihre Orientierung an den Polizeiberichten führt aber immer wieder zu Verstößen gegen das<br />

Unmittelbarkeitsprinzip: So wurde Harald Balluch eine (angeblich in seiner Wohnung gefundene)<br />

Zeitschrift vorgehalten – oder genauer gesagt: Die Zeitschrift selbst wurde nicht vorgehalten,<br />

sondern eben nur der Polizeibericht darüber. Entsprechend hatte der Beschuldigte auch keine<br />

Ahnung, worum es ging.<br />

Es sollte selbstverständlich sein, solche Beweismittel im Original vorzulegen.<br />

Vorsitzender der Tierrechtspartei Chaloupek hochnotpeinlich im Protokoll vermerkt<br />

Der Publikumsandrang war an diesem Prozesstag größer als in den Verhandlungstagen davor.

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