Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.
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Richterin Arleth – wenig Verständnis für internet ; zu Lasten der Angeklagten?<br />
Dass Mag. Arleth Google verwendet, hat sie durch eigene Recherchen gegen die Angeklagten, wie<br />
berichtet, bewiesen. Im Übrigen scheint ihr Verständnis für die Funktionsweise von E-‐Mails und<br />
Internet sehr begrenzt zu sein und es ist zu befürchten, dass dies in einem Verfahren, bei dem sich<br />
die Anklage fast ausschließlich auf E-‐Mails stützt, zu Lasten der Beschuldigten geht. Dies wurde bei<br />
der Einvernahme Harald Balluchs wieder deutlich.<br />
Dem Elftbeschuldigte, VgT-‐Kampagnenleiter David Richter, war vorgeworfen worden, er habe ein<br />
Mail empfangen, das einen Link zur Bauanleitung eines Brandsatzes enthielt.<br />
Als EDV-‐Adminstrator des VgT wurde Harald Balluch ebenfalls dafür verantwortlich gemacht –<br />
ausschließlich deshalb weil dieses Mail, auf seinem Weg in den Posteingang David Richters, natürlich<br />
über den VgT-‐Server ging.<br />
Harald Balluch erklärte, dass dieses Mail von einer allgemein zugänglichen E-‐Mailliste aus versendet<br />
worden ist. Auf dieser Liste kann sich jeder mit seiner E-‐Mailadresse registrieren und dann an diese<br />
Liste E-‐Mails senden, die dann an alle Mitglieder der Liste – mehrere Hundert – automatisch<br />
weitergeleitet worden sind. Um so ein Mail habe es sich gehandelt. Dies sei also von<br />
irgendjemandem, der sich wahrscheinlich nur vorübergehend registriert habe, versendet worden –<br />
an alle Teilnehmer der Liste. David Richter habe darauf natürlich keine Einfluss gehabt, und Harald<br />
Balluch auch nicht. Er habe mittlerweile auch nachgesehen: David Richter habe das Mail mit dem<br />
Brandsatz nicht einmal geöffnet, überhaupt habe er den Großteil der Mails dieser Liste nicht<br />
geöffnet.<br />
Ob Richterin Arleth verstand, dass man für Mails, die man über irgendwelchen Listen erhält, nicht<br />
verantwortlich gemacht werden kann, bleibt abzuwarten.<br />
Missachtung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes – ein weiteres Beispiel<br />
Dass Mails häufig nicht im Original vorgehalten werden, sondern nur Mailzitate aus den<br />
Polizeiberichten, verstösst gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz. Immerhin war Richterin Arleth in<br />
letzter Zeit leichter bereit, auf Ersuchen der Beschuldigten das Originalmail vorzulegen.<br />
Ihre Orientierung an den Polizeiberichten führt aber immer wieder zu Verstößen gegen das<br />
Unmittelbarkeitsprinzip: So wurde Harald Balluch eine (angeblich in seiner Wohnung gefundene)<br />
Zeitschrift vorgehalten – oder genauer gesagt: Die Zeitschrift selbst wurde nicht vorgehalten,<br />
sondern eben nur der Polizeibericht darüber. Entsprechend hatte der Beschuldigte auch keine<br />
Ahnung, worum es ging.<br />
Es sollte selbstverständlich sein, solche Beweismittel im Original vorzulegen.<br />
Vorsitzender der Tierrechtspartei Chaloupek hochnotpeinlich im Protokoll vermerkt<br />
Der Publikumsandrang war an diesem Prozesstag größer als in den Verhandlungstagen davor.