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Bayerischer Finanzgipfel

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Insbesondere der letzte Aspekt birgt weitreichende Konsequenzen in sich. So wird in der<br />

einschlägigen Literatur intensiv die mögliche Koordination bzw. Arbeitsteilung zwischen<br />

einer die Einlagen versichernden Institution (EV) und der Notenbank diskutiert. Dabei<br />

entscheidet die EV tendenziell, ob eine Bank geschlossen werden muss oder nicht und<br />

die Notenbank, ob das Institut noch oder sogar zusätzlich Refinanzierungsmöglichkeiten<br />

vom „lender of last resort“ bekommen darf oder nicht. Beide Institutionen haben jedoch<br />

einen Wesenunterschied: Während Geldpolitik antizyklisch angelegt ist, werden EV eher<br />

pro-zyklisch wirken, da Bankschließungen tendenziell in rezessiven Phasen erforderlich<br />

werden.<br />

Mögliche Träger(konstellationen)<br />

Die oben angeführten Aufsichtsziele sollen herangezogen werden, um die unterschiedlichen<br />

Koordinationsformen einer institutionalisierten Finanzdienstleistungs- und Finanzmarktaufsicht<br />

zu beurteilen. Folgende Arrangements werden dabei betrachtet:<br />

(1) Eine (asymmetrische) Arbeitsteilung zwischen verschiedenen Aufsichtsinstanzen,<br />

beispielsweise zwischen BaFin und der Deutschen Bundesbank, eventuell ergänzt um<br />

sog. „Poolbanken“.<br />

(2) Die schwerpunktmäßige Zuweisung der Aufsichtskompetenz zu den nationalen Notenbanken<br />

zuzüglich der Etablierung eines Europäischen Systems der Bankenaufsicht als<br />

Dachinstanz.<br />

(3) Eine synthetische neue Aufgabenbündelung unter Federführung einer (nationalen)<br />

Aufsichtsbehörde.<br />

Diese Konstellation sieht die Bündelung der Aufsichtstätigkeit bei nationalen und/oder<br />

internationalen Aufsichtsbehörden vor. Mit Hilfe eines solchen Aufsichtssystems könnte<br />

eine stärkere Fokussierung auf die Stabilität der Finanzdienstleister erfolgen, neben den<br />

Kreditinstituten somit also auch den Versicherungsunternehmen, den Hedge-Fonds etc.<br />

Die Stabilität des gesamten Finanzsystems ergibt sich dann als logische Konsequenz aus<br />

der Stabilität der Marktteilnehmer.<br />

Die ausführliche Analyse der oben angeführten Fragestellungen zeigt schließlich drei<br />

Kernelemente auf, die für die Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht zentral sind:<br />

(1) Ein ausgewogenes, widerspruchsfreies System von oberen und von Instrumentalzielen<br />

für die Finanzmarktaufsicht. (2) eine Strukturierung der möglichen Ansiedlung<br />

von Aufsichtsorganen im nationalen und/oder internationalen Rahmen und (3) die<br />

Identifikation der zu beaufsichtigenden Sachverhalte als da sind die Beobachtung und<br />

Kontrolle von Finanzinstituten („Die Institutionen“), die Beobachtung und Kontrolle<br />

von Finanzmärkten („Das System und seine Risiken“) sowie die Beobachtung und<br />

Kontrolle von Finanzprodukten („Verbriefung“, Derivate etc.).

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