Bayerischer Finanzgipfel
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Bayerisches Finanz Zentrum<br />
Bayerisches Finanz Zentrum<br />
Bayerisches Finanz Zentrum<br />
politische Maßnahmen, die im folgenden noch erläutert werden, so zu verändern, dass<br />
das Risiko des versicherungstechnischen Geschäfts, das versicherungstechnische Risiko,<br />
tragbar erscheint und einen positiven Beitrag zur Ergebnisverteilung des Versicherungsunternehmens<br />
leistet.<br />
Die Risikosteuerung von Versicherungsunternehmen bezieht sich jedoch nicht nur auf<br />
die Steuerung des versicherungstechnischen Geschäfts, sondern auch auf die Steuerung<br />
des sogenannten „nicht- versicherungstechnischen Geschäfts“. Darunter versteht man<br />
die Anlage des gesamten Geldbestandes eines Versicherungsunternehmens („Kapitalanlage“)<br />
in Anlagearten („Asset-Klassen“)(z. B. Beteiligungen Aktien, Pfandbriefe, Grundstücke<br />
etc.). Während das versicherungstechnische Geschäft auf der Passivseite der<br />
Bilanz zusammengefasst ist, wird die Kapitalanlage in die verschiedenen Asset-Klassen<br />
auf der Aktivseite abgebildet.<br />
Das anzulegende Kapital besteht im Wesentlichen aus dem Eigenkapital des Versicherungsunternehmens,<br />
den versicherungstechnischen und sonstigen Rückstellungen sowie<br />
den Verbindlichkeiten. Die versicherungstechnischen Rückstellungen (z. B. Deckungsrückstellung,<br />
Alterungsrückstellung, Schadenrückstellung) sind das finanzielle Äquivalent der<br />
Verpflichtungen („liabilities“) des Versicherungsunternehmens gegenüber den Versicherungsnehmern<br />
und geschädigten Dritten. Unter dem Aspekt der Kapitalherkunft werden<br />
die versicherungstechnischen Rückstellungen als „versicherungstechnisches Fremdkapital“<br />
bezeichnet. In der Regel bilden sie die größte Position auf der Passivseite der Bilanz.<br />
Nach den Kapitalanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes darf das Kapital<br />
eines Versicherungsunternehmens nicht liquide in der Kasse gehalten werden, sondern<br />
muss, soweit die Liquiditätserfordernisse erfüllt sind, in verschiedene Anlagearten unter<br />
Berücksichtigung eines angemessenen Risikos gewinn– bzw. renditebringend angelegt<br />
werden. Dabei besteht das Kapitalanlagerisiko vor allem in den schwankenden Bewertungen<br />
der Assets durch den Kapitalmarkt, in den schwankenden Renditen, in der möglichen<br />
Zahlungsunfähigkeit oder dem Ausfall von Gläubigern („Adressatenrisiko“) sowie<br />
in dem Tatbestand, Assets zu ungeplanten Zeitpunkten möglicherweise nur mit Verlust<br />
oder gar nicht liquidieren zu können.<br />
Bei der Steuerung der versicherungstechnischen und nicht- versicherungstechnischen<br />
Risiken darf nicht vergessen werden, dass diese beiden Risken jeweils von externen, nicht<br />
vom Versicherungsunternehmen zu steuernden Variablen („Marktrisiken“) abhängig sind.<br />
Aus dem Tatbestand der „Kuppelproduktion“ der Dienstleistung Versicherungsschutz<br />
folgt die Notwendigkeit eines einheitlichen, aufeinander abgestimmten „Asset-Liability-<br />
Managements“ (ALM). In der Vergangenheit wurden die beiden Hauptrisiken des Versicherungsgeschäfts<br />
jedoch meistens getrennt gesteuert. Neue Kapitalmarkt abhängige