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Bayerischer Finanzgipfel

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

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politische Maßnahmen, die im folgenden noch erläutert werden, so zu verändern, dass<br />

das Risiko des versicherungstechnischen Geschäfts, das versicherungstechnische Risiko,<br />

tragbar erscheint und einen positiven Beitrag zur Ergebnisverteilung des Versicherungsunternehmens<br />

leistet.<br />

Die Risikosteuerung von Versicherungsunternehmen bezieht sich jedoch nicht nur auf<br />

die Steuerung des versicherungstechnischen Geschäfts, sondern auch auf die Steuerung<br />

des sogenannten „nicht- versicherungstechnischen Geschäfts“. Darunter versteht man<br />

die Anlage des gesamten Geldbestandes eines Versicherungsunternehmens („Kapitalanlage“)<br />

in Anlagearten („Asset-Klassen“)(z. B. Beteiligungen Aktien, Pfandbriefe, Grundstücke<br />

etc.). Während das versicherungstechnische Geschäft auf der Passivseite der<br />

Bilanz zusammengefasst ist, wird die Kapitalanlage in die verschiedenen Asset-Klassen<br />

auf der Aktivseite abgebildet.<br />

Das anzulegende Kapital besteht im Wesentlichen aus dem Eigenkapital des Versicherungsunternehmens,<br />

den versicherungstechnischen und sonstigen Rückstellungen sowie<br />

den Verbindlichkeiten. Die versicherungstechnischen Rückstellungen (z. B. Deckungsrückstellung,<br />

Alterungsrückstellung, Schadenrückstellung) sind das finanzielle Äquivalent der<br />

Verpflichtungen („liabilities“) des Versicherungsunternehmens gegenüber den Versicherungsnehmern<br />

und geschädigten Dritten. Unter dem Aspekt der Kapitalherkunft werden<br />

die versicherungstechnischen Rückstellungen als „versicherungstechnisches Fremdkapital“<br />

bezeichnet. In der Regel bilden sie die größte Position auf der Passivseite der Bilanz.<br />

Nach den Kapitalanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes darf das Kapital<br />

eines Versicherungsunternehmens nicht liquide in der Kasse gehalten werden, sondern<br />

muss, soweit die Liquiditätserfordernisse erfüllt sind, in verschiedene Anlagearten unter<br />

Berücksichtigung eines angemessenen Risikos gewinn– bzw. renditebringend angelegt<br />

werden. Dabei besteht das Kapitalanlagerisiko vor allem in den schwankenden Bewertungen<br />

der Assets durch den Kapitalmarkt, in den schwankenden Renditen, in der möglichen<br />

Zahlungsunfähigkeit oder dem Ausfall von Gläubigern („Adressatenrisiko“) sowie<br />

in dem Tatbestand, Assets zu ungeplanten Zeitpunkten möglicherweise nur mit Verlust<br />

oder gar nicht liquidieren zu können.<br />

Bei der Steuerung der versicherungstechnischen und nicht- versicherungstechnischen<br />

Risiken darf nicht vergessen werden, dass diese beiden Risken jeweils von externen, nicht<br />

vom Versicherungsunternehmen zu steuernden Variablen („Marktrisiken“) abhängig sind.<br />

Aus dem Tatbestand der „Kuppelproduktion“ der Dienstleistung Versicherungsschutz<br />

folgt die Notwendigkeit eines einheitlichen, aufeinander abgestimmten „Asset-Liability-<br />

Managements“ (ALM). In der Vergangenheit wurden die beiden Hauptrisiken des Versicherungsgeschäfts<br />

jedoch meistens getrennt gesteuert. Neue Kapitalmarkt abhängige

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