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Bayerischer Finanzgipfel

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Finanzgipfel</strong><br />

zum Thema „Neuausrichtung der Regulierung –<br />

Lehren aus der Finanzkrise“


Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum


<strong>Bayerischer</strong> <strong>Finanzgipfel</strong><br />

zum Thema „Neuausrichtung der Regulierung –<br />

Lehren aus der Finanzkrise“


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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Inhaltsverzeichnis


Grußwort <strong>Bayerischer</strong> Staatsminister für Wirtschaft,<br />

Infrastruktur, Verkehr und Technologie 4<br />

Einleitung durch das Bayerische Finanz Zentrum 6<br />

Sprecher des Bayerischen <strong>Finanzgipfel</strong>s 8<br />

Beiträge aus der Wissenschaft 15<br />

Beiträge aus der Praxis 54<br />

Aktuelle Projekte des Bayerischen Finanz Zentrums 70<br />

Studie zu Merkmalen und Leistungen von Family Offices 71<br />

Studie – Gering korrelierte Anlageklassen –<br />

Diversifikationsmodell der Vergangenheit? 74<br />

Governance Survey für institutionelle Investoren 78<br />

CompetenceCenter Finance & Insurance 80<br />

CEIOPS – Committee of European Insurance and<br />

Occupational Pensions Supervisors 82<br />

Prometheus Foundation – IT Standard für die Versicherungswirtschaft 84<br />

Bavarian Finance Network 86<br />

Teilnehmer am Bayerischen <strong>Finanzgipfel</strong> 88<br />

Impressum 96<br />

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4<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Grußwort <strong>Bayerischer</strong> Staatsminister für Wirtschaft,<br />

Infrastruktur, Verkehr und Technologie


Die Verwerfungen und Turbulenzen auf den internationalen<br />

Finanzmärkten haben Kreditinstitute weltweit in massiver<br />

Weise in Mitleidenschaft gezogen. Die von den Finanzmärkten<br />

ausgegangenen Störungen haben auch auf den Realsektor<br />

übergegriffen und letztlich sogar einzelne Volkswirtschaften an<br />

den Rand des Zusammenbruchs geführt. Ein Kollaps der Finanzmärkte<br />

konnte nur durch ein entschlossenes Eingreifen und ein<br />

beispielloses Zusammenwirken der Regierungen und Zentralbanken<br />

auf internationaler Ebene verhindert werden.<br />

Seit dem Ausbruch der Finanzkrise wurden auf internationaler,<br />

europäischer und nationaler Ebene umfangreiche Regulierungsmaßnahmen in die Wege<br />

geleitet. In den Bestrebungen zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte waren die Weltfinanzgipfel<br />

in Washington, London und Pittsburgh wichtige Meilensteine. Hierbei steht die<br />

Stärkung der internationalen Aufsichtsstrukturen für den Finanzsektor im Mittelpunkt. Eine<br />

der Kernaussagen des G20-Gipfeltreffens in Pittsburgh ist die Verpflichtung, durch geeignete<br />

Regeln und Anreize sicherzustellen, dass Finanz- und andere Märkte auf der Grundlage<br />

der Ordnungsmäßigkeit, Integrität und Transparenz funktionieren.<br />

Auf europäischer und nationaler Ebene sind durch die Überarbeitung und Neufassung von<br />

Regelungen bereits wichtige Schritte erfolgt, um Schwachstellen und Regelungslücken zu<br />

bekämpfen. Weitere Regulierungsvorhaben sind geplant und werden in absehbarer Zeit<br />

verabschiedet. Es ist erkennbar, dass auf dem durch die Beschlüsse auf G20-Ebene geschaffenen<br />

Fundament die neue Weltfinanzordnung nun schrittweise Gestalt annimmt. Für den<br />

Finanzstandort Bayern ist es unabdingbar, diese Entwicklungen zu begleiten, sich mit den<br />

neuen Anforderungen frühzeitig auseinanderzusetzen und entsprechende Positionen in die<br />

Diskussionen einzubringen. Das Thema des diesjährigen <strong>Finanzgipfel</strong>s „Neuausrichtung der<br />

Regulierung – Lehren aus der Finanzkrise“ ist damit von hoher Aktualität und Relevanz.<br />

Bei den laufenden und künftigen Bestrebungen zur Finanzmarktregulierung ist jedoch der<br />

alte Grundsatz respice finem zu beachten. Die Entwicklungen der letzten Monate verlangen<br />

zweifelsohne nach einem wirksamen Handeln im Bereich der Finanzmarktregulierung.<br />

Die Sicherheit und Stabilität der Finanzmärkte hängt aber entscheidend davon ab, dass<br />

die jeweiligen Maßnahmen zielgerichtet die Ursachen und vor allem die Verursacher der<br />

Missstände adressieren.<br />

Ich freue mich auf einen informativen Tag und anregende Gespräche und wünsche der<br />

Veranstaltung viel Erfolg.<br />

Martin Zeil<br />

<strong>Bayerischer</strong> Staatsminister<br />

für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />

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6<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Einleitung durch das Bayerische Finanz Zentrum<br />

Prof. Dr. Wolfgang Gerke<br />

Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums e.V.<br />

Prof. Dr. Elmar Helten<br />

Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums e.V.<br />

Dr. Felix Breuer<br />

Geschäftsführer des Bayerischen Finanz Zentrums e.V.


„Neuausrichtung der Regulierung – Lehren aus der Finanzkrise“<br />

Krisen und Katastrophen entstehen oft aus der Unbestimmtheit und Unkenntnis der<br />

Gesetzmäßigkeiten dieser Welt. Trotz zunehmendem Wissen und wachsenden Fähigkeiten<br />

bleiben Menschen aber den Realisationen von Risiken ausgesetzt. Dabei sind manche<br />

Risiken unvermeidbar. Einige sind aber auch Resultate falsch gesetzter Ziele oder Ergebnisse<br />

einer Überschätzung eigener Fähigkeiten sowie eines allzu sorglosen Optimismus.<br />

Bei der Neuausrichtung der Regulierung der Finanzmärkte ist deshalb nicht nur eine<br />

größere Transparenz der Geschäftsprozesse und Produkte anzustreben, sondern auch<br />

eine kritische Prüfung der Modelle und Methoden der Regulierung. So sollte die Bewertung<br />

von Unternehmen und Produkten durch Rating-Gesellschaften transparenter und<br />

kodifiziert erfolgen. Grundsätzlich sollten Regulierungshandlungen nur von Regulierern<br />

durchgeführt werden, die – ähnlich den Richtern – eine „Befähigung zum Regulierungsamt“<br />

besitzen.<br />

Vor der Neuausrichtung der Regulierung sollten aber nicht nur die nationalen Vorstellungen,<br />

sondern auch die europäischen und supranationalen Vorschläge diskutiert werden.<br />

Es sollten die Betroffenen gehört werden, damit die Vorschläge nicht nur auf Basis<br />

einer „grauen“, d.h. empirisch ungeprüften Theorie und über die Köpfe der Betroffenen<br />

hinweg erörtert werden. Schließlich sollten auch die Erfahrungen der Wirtschaftsprüfer<br />

genutzt werden, deren Berufsstand nach der großen Wirtschaftskrise im letzten Jahrhundert<br />

entstanden ist.<br />

Das sind einige Ideen und Vorschläge, die auf dem Bayerischen <strong>Finanzgipfel</strong> 2009, der<br />

wieder eine Plattform zu einem aktuellen Thema der Kredit- und Versicherungswirtschaft<br />

bietet, erörtert werden.<br />

Nach dem mühsamen Aufstieg zum Gipfel werden wir dann von Herrn Staatsminister Zeil<br />

durch einen Staatsempfang belohnt, für den wir uns jetzt schon herzlich bedanken.<br />

Die vorliegende Broschüre enthält neben dem Grußwort von Herrn Staatsminister Zeil<br />

und der Vorstellung der Sprecher des diesjährigen Bayerischen <strong>Finanzgipfel</strong>s Beiträge aus<br />

Wissenschaft und Praxis zum Thema. Zudem stellt das Bayerische Finanz Zentrum seine<br />

aktuellen Projekte vor.<br />

Wir bedanken uns bei allen Partnern des diesjährigen Bayerischen <strong>Finanzgipfel</strong>s sowie<br />

allen unseren Projektpartnern und wünschen Ihnen einen interessanten Gedankenaustausch<br />

bei der Veranstaltung.<br />

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8<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Sprecher des Bayerischen <strong>Finanzgipfel</strong>s


Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt<br />

em. Direktor am Max-Planck-Institut<br />

Vortragsthema: „Auf dem Weg zu einer neuen europäischen<br />

und internationalen Finanzmarktarchitektur“<br />

Vom 23. – 25.9.sind die wichtigsten Entscheidungen für die<br />

europäische und internationale Finanzmarktarchitektur seit<br />

langem gefallen. Die Europäische Kommission hat Vorschläge<br />

für die Bildung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) und eines<br />

Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) vorgelegt und die G-20-Staaten<br />

haben sich in Pittsburg auf neue internationale Regeln für die Finanzmärkte geeinigt.<br />

Beabsichtigt ist eine Sichtung und eine erste kritische Betrachtung dieser Vorschläge.<br />

Vita<br />

Professor und Director (em.) am Max Planck Institut für Privatrecht, Hamburg. O. Prof.<br />

Tübingen, Florenz, Bern, München 1974 – 1995; Internat. Faculty of Corporate and Capital<br />

Market Law seit 1975; Richter am OLG Stuttgart 1981 – 85; Mitglied: Übernahmekommission<br />

1995 – 2001, r Deputation des Deutschen Juristentags 2000 –, High Level Group of<br />

Company Law Experts der Europ. Kommission 2001 – 02, Börsensachverständigenkomm.<br />

beim BMF 2002–; Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2002 – 2008;<br />

Vorsitzender des Wiss. Rats der Max-Planck-Gesellschaft 2003 – 2006 und Senator derselben<br />

2003–; Mitglied: Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG 2003 – 05, board of the<br />

European Corporate Governance Institute (ECGI) 2005–, Evaluationsbeirat der Alexander<br />

von Humboldt-Stiftung 2006–; Sachverständiger: Bundestag, Bundesministerien, BVerfG,<br />

Bundesbank, Europ. Kommission, BIZ, Bulgarien und Weltbank. Gastprofessuren u. a<br />

U. Chicago, NYU, Harvard, Paris I, II, ULB, Genf, Tilburg, Rom, Lissabon, Kyodai, Todai.<br />

Zahlreiche Bücher, Kommentare und Artikel im In- und Ausland (s. homepage MPI Hamburg).<br />

Mitglied der Nationalen Akademie der Wiss. Leopoldina Halle; Dr. iur. h.c. mult.<br />

(U. Libre de Bruxelles 1997, U. Catholique de Louvain 1997, U. Paris Descartes 2000,<br />

U. Athens 2007). Preis für Mentorship 2008 (Claussen-Simon-Stiftung); Aptissimi-Prize<br />

2008 (ESADE Law Alumni Barcelona); Festhefte; Festschrift 2008.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Dr. Theodor Weimer<br />

Vorstandssprecher der HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Vortragsthema: „Herausforderungen der Regulierung<br />

in Zeiten volatiler Finanzmärkte“<br />

„Finanzwirtschaft und Realwirtschaft befinden sich in keinem<br />

Gleichgewicht mehr. Der GAU der Finanzmärkte konnte gerade<br />

noch verhindert werden. Wir haben schmerzhaft erfahren,<br />

dass die Kapitalmärkte temporär versagen können. Es wird immer deutlicher, welche Folgen<br />

hochvolatile Finanzmärkte für die Wohlfahrt von Staaten und Individuen haben. Dem<br />

professionellen Management der Finanzmärkte, insbesondere der nationalen und internationalen<br />

Regulierung, kommt zukünftig strukturell steigende Bedeutung zu. Inkrementale<br />

Verbesserungen werden nicht ausreichen. Nur im Zusammenspiel von Regulatoren über<br />

die Grenzen hinweg, neuen Geschäftsmodellen der Banken und einem vertieften Verständnis<br />

der Rolle der Finanzmärkte – ihrer Notwendigkeit, ihrer Chancen, aber auch ihrer<br />

Risiken – kann und muss rasch eine zukunftsfähige Finanzmarktarchitektur geschaffen<br />

werden.“<br />

Vita<br />

Theodor Weimer ist seit 2007 bei der UniCredit Group und verantwortete dort zunächst<br />

das Investment Banking. Seit 2009 ist er Vorstandssprecher der HypoVereinsbank und als<br />

Country Chairman Germany Mitglied des Management Committees der UniCredit Group.<br />

Nach seinem Studium in Tübingen/St. Gallen und Promotion an der Universität Bonn<br />

arbeitete er von 1988 bis 1995 bei McKinsey, bevor er dann zu Bain & Company wechselte.<br />

Dort stieg er zum Mitglied der weltweiten Geschäftsführung auf und spezialisierte sich<br />

auf die Beratung von Finanzdienstleistern. Von 2001 bis 2007 war er für Goldman Sachs<br />

als Managing Director im Investment Banking, ab 2004 als Partner, tätig.


Rolf-Peter Hoenen<br />

Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)<br />

Vortragsthema: „Neuausrichtung der Regulierung aus Sicht<br />

der Versicherungswirtschaft“<br />

Auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sollen<br />

neue Finanzmarktregeln geschaffen werden, welche eine<br />

Wiederholung der Krise verhindern sollen. Nach bisherigen<br />

Entwürfen sollen die neuen Strukturen und Regeln auch für die Versicherungswirtschaft<br />

als Teil des Finanzmarktes gelten, ohne dass im Einzelfall die Sinnhaftigkeit einer Übertragung<br />

der für den Bankenbereich konzipierten Maßnahmen überprüft wird. Die Besonderheiten<br />

des Geschäftsmodells der Versicherer müssen berücksichtigt werden. Andernfalls<br />

droht sogar eine Schwächung der Finanzmarktstabilität. In dem Vortrag werden die<br />

Besonderheiten der Versicherungswirtschaft und die daraus folgenden Konsequenzen<br />

insbesondere für die Finanzmarktarchitektur dargelegt.<br />

Vita<br />

Rolf-Peter Hoenen wurde am 3. Januar 1947 in Aachen geboren. Nach dem Abitur 1966<br />

in Aachen absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften von 1966 – 1971 an der<br />

Universität Bonn und von 1971 – 1972 an der University of Georgia, Athens, Georgia, USA,<br />

das er mit dem LL.M. abschloss. Nach dem juristischen Assessorexamen 1975 war er<br />

von 1975 – 1980 beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin und von<br />

1980 – 1981 beim Bundesfinanzministerium in Bonn tätig. Von 1981 – 1988 war er Vorstandsmitglied<br />

bei den Gothaer Versicherungen, Göttingen, seit 1988 Vorstandsmitglied<br />

bei der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, Coburg und von 1991 – Juni 2009 Vorstandssprecher<br />

der HUK-COBURG Versicherungsgruppe. Seine Wahl zum Präsident des Gesamtverbandes<br />

der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) erfolgte im November 2008.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Dr. Michael Kemmer<br />

Vorsitzender des Vorstandes der BayernLB<br />

Vortragsthema: „Neuausrichtung der Regulierung –<br />

im Spannungsfeld zwischen Stabilität und Kreditklemme“<br />

Weiter entwickelte Regeln zur Vermeidung künftiger Krisen<br />

sind zweifelsohne notwendig. Diese müssen den Finanzmärkten<br />

zu nachhaltiger Stabilität und Effizienz verhelfen. Aufgrund<br />

der globalen Vernetzung der Marktteilnehmer brauchen wir eine internationale Neuausrichtung<br />

der Aufsicht. Nationale Besonderheiten der Ausgestaltung des Bankensektors,<br />

der Geschäftsmodelle und der Eigenkapitalstruktur der Institute dürfen aber nicht<br />

vernachlässigt werden, um länderübergreifend fairen und transparenten Wettbewerb zu<br />

gewährleisten.<br />

Vita<br />

Dr. Michael Kemmer (51) ist seit März 2008 Vorstandsvorsitzender der BayernLB. Der<br />

promovierte Betriebswirt begann seine Karriere 1988 im zentralen Rechnungswesen der<br />

ehemaligen Bayerischen Vereinsbank. 1994 wechselte er als Bereichsleiter Finanzen<br />

zur DG Bank in Frankfurt. 1996 übernahm er bei der HypoVereinsbank in München die<br />

Bereichsleitung und später den Bereichsvorstand Konzern-Rechnungswesen und Controlling.<br />

Dem Vorstand der HypoVereinsbank gehörte Kemmer als Mitglied und Chief Risk<br />

Officer von 2003 bis 2005 an. Nach der Übernahme durch die Unicredit verließ Kemmer<br />

Ende 2005 die Bank und wurde im Juli 2006 zum Mitglied des Vorstandes und zum Chief<br />

Financial Officer der BayernLB berufen.


Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann<br />

Vorstandssprecher beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW)<br />

Vortragsthema: „Die Rolle der Rechnungslegung und<br />

Wirtschaftsprüfung in der Aufsicht“<br />

Sowohl die Rechnungslegung als auch die Wirtschaftsprüfung<br />

spielen für die Aufsicht, die im Beispiel einer börsennotierten<br />

Aktiengesellschaft von Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung<br />

und Kapitalmarktteilnehmern wahrgenommen wird, eine große Rolle. Für regulierte<br />

Branchen tritt daneben die Aufsicht durch öffentliche Aufsichtsstellen. Die Rechnungslegung<br />

ist für die genannten Überwachungsträger ein wichtiges Informationsinstrument. Sie<br />

muss hierzu aussagefähig sein und das Unternehmensgeschehen vollständig abbilden.<br />

Nur so kann auch die unterstützende Funktion des Abschlussprüfers für die Unternehmensüberwachung<br />

vollständig zur Geltung kommen. Die Aussagekraft der Rechnungslegung<br />

ist jedoch noch verbesserungsfähig. Auch sind die Aufsichtsträger wiederum in<br />

der Pflicht, Rechnungslegungsinformationen aktiv zu nutzen. Im Zusammenhang mit<br />

der Wirtschaftsprüfung besteht Verbesserungspotential etwa bei der Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer. Die Krise sollte als Chance begriffen<br />

werden, das Zusammenspiel von Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und Aufsicht<br />

weiter zu optimieren.<br />

Vita<br />

Jahrgang 1959, Abschluss als Diplom-Kaufmann und promoviert zum Dr. rer. pol. an der<br />

Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Berufsexamina als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />

1990 bzw. 1996, Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen<br />

seit 1997, im IDW tätig seit 1989, seit 1999 als stellvertretender Geschäftsführer und<br />

seit 2001 als Hauptgeschäftsführer, seit 01.01.2002 Vorstandssprecher des IDW.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Rolf Friedhofen<br />

CFO der HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Grußwort der Finanzplatz München Initiative (fpmi)<br />

Rolf Friedhofen, geboren 1958 in St. Sebastian, ist seit Anfang<br />

2006 Mitglied des Vorstands der HypoVereinsbank AG in<br />

München und als Chief Financial Officer zuständig für die<br />

Bereiche Planning & Controlling, Rechnungswesen, Anteilsbesitz<br />

und Beteiligungen, Steuern, Investor Relations sowie Asset/Liability Management.<br />

Nach seinem Studium der Wirtschaftswissenschaften mit Abschluß Diplom-Kaufmann an<br />

der Universität Passau im Jahr 1984 war er bis zu seiner Berufung in den HVB-Vorstand bis<br />

1997 Partner bei der KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft AG und danach bei der PWC<br />

Deutsche Revision AG in Frankfurt. Friedhofen war ca. 20 Jahre als Wirtschaftsprüfer und<br />

Steuerberater für verschiedene nationale und internationale Banken im In- und Ausland<br />

tätig, bevor er Ende 2004 zur HVB als Bereichsvorstand wechselte.


Beiträge aus der Wissenschaft<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Professor Dr. Peter Bofinger<br />

Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre,<br />

Geld und internationale Wirtschaftsbeziehungen<br />

Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung<br />

Public Sector Credit Rating Agencies = More Stable Financial Architecture<br />

The design of a more stable global financial architecture is currently the most important<br />

topic on the international agenda. But compared to the dimensions of the financial<br />

crisis, the solutions that have been put forward seem rather modest. While there is no<br />

doubt that more transparency as well as better designed and stronger capital buffers will<br />

help to make the global financial system more stable, it is far from clear whether such a<br />

piecemeal approach will help to prevent major crises in the future. The almost unlimited<br />

government support of banks in the current situation raises the stakes even higher and<br />

has increased the incentive problems facing bank depositors and lenders.<br />

Current Reform Proposals Are Not Radical Enough<br />

The most radical reform that would be required to make the global financial system more<br />

stable is the establishment of effective international banking supervision instead of the<br />

extremely fragmented supervisory landscape we have at present. It is naïve to believe<br />

that national regulators will be able to regulate and supervise ab highly integrated international<br />

financial system in an effective way. More coordination among national supervisors,<br />

especially in the form of supervisory colleges, and an early warning system under<br />

the auspices of the International Monetary Fund (IMF) are certainly helpful in this respect<br />

but they are an imperfect substitute for a global regulator.<br />

While fundamental reform faces the almost insurmountably high hurdle of national interest,<br />

a radical solution is actually more realistic. When one tries to identify the main culprits<br />

of the current crisis, there is little doubt that the credit rating agencies have played<br />

a leading, if not the decisive role. Without their reckless ratingsstructured products the<br />

excessive growth of these assets would not have been possible, and more generally the<br />

shift from a bank-based to a market-based financial system would have evolved in a much<br />

more gradual way. In the brave new world of market-based finance the rating agencies<br />

have played several important roles:<br />

• First, they advised banks to design portfolios of low quality assets such that a large<br />

share of seemingly high quality assets would be created.<br />

• Second, they rated their own creations, which made it possible for banks, pension<br />

funds and insurance companies to invest in such assets. In this way the rating agencies


played the role of “delegated monitor” that–thus far–has served the needs only of the<br />

banks.<br />

• Third, as not only private investors but also bank supervisors all over the world did not<br />

question the quality of the ratings, the agencies de facto served as privately-owned<br />

bank supervisors for the growing segment of asset-backed securities.<br />

The Moral Hazard Problem of Private Rating Agencies<br />

It is now widely agreed that the conflicts of interest which arise out of the dual role of<br />

consulting (in the process of structuring) and rating (the products created in such a process)<br />

need to be addressed. But the role of rating agencies as delegated monitor and de<br />

facto private supervisor of the universe of market-based finance has so far not been questioned.<br />

This is surprising since the performance of the agencies has been far from satisfactory.<br />

In the past three decades no financial crisis has been anticipated by these institutions.<br />

Famous examples include the Asian crisis in 1997 (Ferri et al. 1998), the breakdown<br />

of Enron in 2002 and of course the current crisis. In the case of Lehman Brothers, up until<br />

12 September, 2008 the ratings of this investment bank were beyond reproach and had<br />

not been changed for months (Standard&Poor’s: A, Moody’s: A2, Fitch Ratings: A+).<br />

The dismal performance of rating agencies can be explained by their incentive structure.<br />

When the rating business began in 1909 with railway bonds, the agencies were paid by<br />

investors who needed information on the quality of the issuers (Partnoy 2006a). This<br />

changed in the second half of the 20th century when the rating agencies were paid by<br />

the issuers of securities. This result produced an incentive to be lax since more generous<br />

ratings increase the volume of business. The incentive problem is magnified by the<br />

fact that the agencies do not assume any responsibility for their ratings. The agencies<br />

regard themselves as journalists and their ratings as “opinions” protected by the First<br />

Amendment of the US Constitution (freedom of speech). In other words, while the profits<br />

of overly generous ratings accrue to the agencies, the costs must be borne by investors<br />

or by governments when they have to bail-out the issuers. This is the typical structure<br />

of a moral hazard problem: an agent incurs excessive risks since he is protected against<br />

losses by another institution. It has been argued that effects of this asymmetric incentive<br />

structure are constrained by the negative effects of inadequate ratings on the reputation<br />

of the agencies (Covitz and Harrison 2003). But this argument overlooks the fact that due<br />

to the oligopolistic market structure there is no effective competition between the three<br />

major rating agencies. Given repeated failures in the rating process, market forces should<br />

have had the effect of driving at least one agency out of business. However, while many<br />

banks and other financial institutions have become insolvent or have had to be nationalized<br />

in the past 18 months, all three rating agencies have survived the storms of the<br />

financial crisis remarkably well. In other words, the market process has not been able to<br />

sanction the rating agencies for their overly positive assessment of highly dubious assets.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

If one takes into account the important role attributed to external ratings in the regulations<br />

of Basel II, it seems very questionable that a more stable financial architecture can<br />

be achieved as long as rating agencies remain in private hands. While it will be possible<br />

to improve the performance by a better code of conduct (CRA Code of Conduct 2008 by<br />

the International Organization of Securities Commissions 1 ) and a public regulation of<br />

rating agencies, it seems almost impossible to overcome the fundamental problem of an<br />

asymmetric incentive structure of private rating agencies that operate in an oligopolistic<br />

environment without any liability for their ratings.<br />

Hayek and the Rationale of Public Rating Agencies<br />

The obvious alternative is a state-owned credit rating agency. Without a profit motive the<br />

incentives would no longer be biased. Of course, if ratings are given by a public institution<br />

the governments would be responsible for mistakes in the rating process. But as the<br />

current crisis shows, governments are already now obliged to bail-out banks that have<br />

relied on the ratings of private institutions. Ratings by public institutions would thus be<br />

consistent with the principle of competence and liability. The shift from private to public<br />

agencies could induce a relatively conservative rating culture but given the huge social<br />

costs of imprudent ratings by private agencies such a conservative bias is exactly the<br />

element of stability that is required for a more robust financial architecture. The case for<br />

public credit rating agencies can also be made by referring to Friedrich A. Hayek’s fundamental<br />

justification of the market mechanism. In his famous American Economic Review<br />

article, he writes: “If we can agree that the economic problem of society is mainly one of<br />

rapid adaptation to changes in the particular circumstances of time and place, it would<br />

seem to follow that the ultimate decisions must be left to the people who are familiar<br />

with these circumstances, who know directly of the relevant changes and of the resources<br />

immediately available to meet them. We cannot expect that this problem will be solved<br />

by first communicating all this knowledge to a central board which, after integrating all<br />

knowledge, issues its orders. We must solve it by some form of decentralization”. 2 Thus<br />

for Hayek, the rationale for the market and private agents rests fundamentally on their<br />

advantages in terms of gathering and processing decentralized pieces of information.<br />

But this justification does not apply to rating agencies. A global financial system with<br />

only three major agencies comes very close to Hayek’s model of central planning: “The<br />

statistics which such a central authority would have to use would have to be arrived at<br />

precisely by abstracting from minor differences between the things, by lumping together,<br />

as resources of one kind, items which differ as regards location, quality, and other particulars,<br />

in a way which may be very significant for the specific decision. It follows from<br />

this that central planning based on statistical information by its nature cannot take direct<br />

account of these circumstances of time and place”. In other words, there is no reason to<br />

assume that the three major private rating agencies have any advantage over a state-


owned agency in terms of collecting and processing information. Thus, given the biased<br />

incentive structure of private agencies, the global financial architecture would become<br />

more stable with public credit rating agencies.<br />

A European Initiative Would Be Sufficient<br />

As two US agencies (Standard & Poors and Moody’s) play a predominant role, it is not<br />

very likely that the United States would support the case for public credit rating agencies.<br />

But in contrast to other reforms this approach does not require an international backing.<br />

It would be sufficient that the European Union member states decide to set up a public<br />

European credit agency. The establishment of another major agency would increase the<br />

global competition between rating agencies. In addition a public rating agency with a<br />

more conservative approach would have the effect that the competing private institutions<br />

have to adopt more rigorous standards. For the member countries of the EU such a<br />

public rating agency would have the additional advantage that its ratings could be used<br />

as a benchmark for bank supervisors for all banks within the EU. If the public agency<br />

does a better job than the private agencies, it would drive them out of business over time<br />

(Beetsma 2008).<br />

Thus it is not necessary to nationalize the existing agencies. It is often said that every<br />

crisis brings a chance for things to be done better. This also applies to the financial<br />

market crisis which has now opened a window of opportunity to establish better regulations<br />

and institutions for the global financial system. While most of the proposals discussed<br />

so far are very useful, they lack the willingness to achieve fundamental reforms.<br />

As external ratings are of decisive importance for the universe of market-based finance,<br />

public rating agencies would overcome the very incentive problems of private agencies<br />

which should now be regarded as a main cause of the current turmoil. If this opportunity<br />

is not taken now, the international community will have to wait for the next crisis.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Prof. Dr. Klaus Fleischer<br />

Hochschule München<br />

Finanz-, Bank- und Investitionswirtschaft<br />

Neuausrichtung der Regulierung – Lehren aus der Finanzkrise<br />

Die Finanzkrise hat überdeutlich eklatante Schwächen bestehender Sicherungssysteme<br />

aufgedeckt. Die Diskussion über Konsequenzen aus dieser Krise reichen von diversen<br />

heterogenen Erweiterungsvorschlägen bis hin zu einer völlig neuen Strukturierung und<br />

Regulierung des Finanzmarktes, um künftig die Funktionsfähigkeit der globalen Kapitalmärkte<br />

und Bankensysteme gewährleisten zu können.<br />

Das Aufspähen und Beheben bestehender und vermeintlicher Aufsichtslücken im<br />

Basel II-Kontext schlägt sich u. a. in den Vorgaben der Brüsseler Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinien<br />

und allgemein in den Vorgaben des G20 Gipfeltreffens nieder. Diese<br />

Aktionen stellen eine Pflichtkür dar und weitere nationale, europäische und interna tionale<br />

Regelungen zur Harmonisierung stellen ein absolutes „Must“ dar, um eine neue<br />

globale Finanzmarktarchitektur auf den Weg zu bringen. Bezogen auf unsere Wirtschaft<br />

greift dieser eingeschlagene ordnungspolitische Weg zu wenig:<br />

• Die Neuausrichtung der Regulierung vermag beispielsweise die bestehende Kreditklemme<br />

nur ungenügend beheben. Vielfach werden die ergriffenen Maßnahmen als<br />

Treiber der Kreditklemme angesehen.<br />

• Das hausgemachte Bankenproblem „to big to fail“ lässt sich mit Aktionen wie beispielsweise<br />

Deckelung der Managergehälter, Instrumentalisierung einer „Bad Bank“, Eingrenzung<br />

„toxischer Wertpapiere“ wohl kaum an ihren Ursprüngen wirkungsvoll bekämpfen.<br />

• Die Rückgewinnung des Vertrauens in die Märkte wird sich in die Zukunft verschieben<br />

wenn es nicht gelingt, operative Hausaufgaben, wie beispielsweise die Neustrukturierung<br />

der Landesbanken und anderer Probleminstitute, rasch und grundlegend zu lösen.<br />

Leider werden wir alltäglich mit neuen Negativnachrichten in der Wirtschaftspresse<br />

konfrontiert, die darauf hinweisen, dass die aufgesetzten Prozesse noch längst nicht<br />

effizient genug sind.<br />

Sinnvoll wäre deshalb eine Neuauflage einer „Konzertierten Aktion“ – ein Round Table<br />

bestehend aus Politikern, Wirtschaftsökonomen und Praktikern, um wirksame Abhilfe<br />

an der Basis zu garantieren. Allein politisch bedingte Brandeinsätze reichen nicht aus,<br />

die grundlegenden dringend erforderlichen Veränderungen auf den Weg zu bringen. Ihre<br />

Wirkungen könnten sich langfristig sogar als kontraproduktiv erweisen.


Zu Sacheinzelthemen der Finanzkrise hat der Autor zahlreiche Stellungnahmen verfasst:<br />

Auswahl<br />

Hypo-Real-Estate-Group – Systemrelevante Bank unter sanfter staatlicher Führung. In“ifo-Schnelldienst“<br />

9/2009, S. 14 – 18<br />

EZB ohne Einfluß auf Baugeld? In „Immobilien u. Finanzierung“ 10/2009, S. 9f.<br />

Verbraucherkredit – Effekt der Konjunkturbelebung erfüllt sich nur zum Teil. In „bank u. markt“<br />

6/2009 S. 44f<br />

21


22<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Prof. Dr. Alfred Hamerle<br />

Fakultät Wirtschaftswissenschaften<br />

Universität Regensburg<br />

Systematisches Risiko von CDOs, CDO Arbitrage und Implikationen<br />

für Risikomanagement, Bepreisung und Regulierung<br />

Zusammenfassung<br />

Durch die Technik der Verbriefung wurde es möglich, ein Portfolio von Kreditpositionen<br />

bzw. die mit den Krediten verbundenen Ausfallrisiken über verschiedene Kredittransferinstrumente<br />

an die Märkte für strukturierte Anleihen weiterzugeben und diese Anleihen<br />

bei institutionellen Investoren zu platzieren. Dies führte zu einem dramatischen Anstieg<br />

des Markts für strukturierte Kreditprodukte. Einige dieser Produkte wie Residental Mortgage<br />

Backed Securities (RMBS) und Collateralized Debt Obligations (CDOs) mit Subprime<br />

Exposure stehen im Zentrum der aktuellen Finanzkrise bzw. sind besonders betroffen.<br />

Angesichts der erheblichen Verwerfungen an den internationalen Finanzmärkten wurde<br />

deutlich, dass der Identifikation und Messung der Risikoeigenschaften dieser Produkte<br />

eine zentrale Bedeutung zukommt. Viele Investoren haben RMBS- bzw. CDO-Tranchen wie<br />

Corporate Bonds betrachtet und sich vollständig auf die Ratings der Produkte verlassen.<br />

In den Beiträgen werden die Risikoprofile von CDOs im Detail untersucht. Die Analysen<br />

zeigen signifikante Differenzen im Risikoprofil zwischen CDO-Tranchen und Corporate<br />

Bonds, welche weitreichende Konsequenzen in Bezug auf Risikomanagement, Bepreisung<br />

und regulatorische Eigenkapitalanforderungen haben. Der wichtigste Aspekt, der offensichtlich<br />

von vielen Marktteilnehmern nicht zutreffend eingeschätzt wurde, betrifft die<br />

dramatisch erhöhte Sensitivität von CDO-Tranchen gegenüber systematischen Risiken,<br />

die aus den Ratingeinstufungen nicht hervorgeht.<br />

Eine erste Konsequenz des stark erhöhten systematischen Risikos sind rapide und<br />

drastische Ratingänderungen (Downgrades) in schlechten Zeiten. In einer guten gesamtwirtschaftlichen<br />

Situation wird die Tranche praktisch nie getroffen, während die entsprechenden<br />

bedingten erwarteten Verluste für den Collateral Pool bzw. eines einzelnen<br />

Corporate Bonds immer etwas höher sind. In einem solchen günstigen Szenario haben<br />

Änderungen des systematischen Risikofaktors nahezu keine Auswirkungen auf die Hitting<br />

Probability bzw. des Expected Loss der Tranche, und CDO-Ratings erscheinen als sehr stabil<br />

gegenüber makroökonomischen Veränderungen. Dieser Eindruck ist jedoch trügerisch.<br />

Gerät der systematische Risikofaktor unter Stress, erweisen sich CDOs (im Gegensatz<br />

zu Corporate Bonds) als extrem sensitiv gegenüber einem ökonomischen Abschwung. In<br />

diesem kritischen Bereich bewirkt schon eine kleine Änderung des systematischen Markt-


faktors eine dramatische Verschlechterung der Bonität der Tranche. Genau dieses Phänomen<br />

ist bei der US-Subprime Krise zu beobachten. Als Folge fallender Häuserpreise und<br />

steigender Zinssätze entwickelte sich eine Abwärtsspirale aus steigenden Insolvenzen,<br />

Hausverkäufen und sinkenden Preisen und die gesamtwirtschaftliche Situation des US-<br />

Immobilienmarkts für wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien geriet in einen kritischen<br />

Bereich. Als Folge davon ergaben sich zwangsläufig drastische Downgrades von hunderten<br />

von CDO-Tranchen, welche diese Kredite in ihren Referenzportfolios enthalten.<br />

Als Vorteil eines Investments in eine CDO-Tranche wird häufig hervorgehoben, dass dadurch<br />

die Möglichkeit geboten wird, in ein bereits diversifiziertes Portfolio zu investieren. Dabei<br />

wird übersehen, dass durch die Tranchierung „gehebelte“ Wertpapiere entstehen, so dass<br />

die Risiken des Collateral Pools vollständig umverteilt werden. Auf der einen Seite entstehen<br />

Tranchen mit einem deutlich geringeren Ausfallrisiko wie dem der Assets des Collateral<br />

Pools (z. B. AAA-Tranchen), auf der anderen Seite steigt jedoch das systematische Risiko<br />

(Sensitivität gegenüber dem Marktfaktor) aller Tranchen um ein Vielfaches. Daraus resultieren<br />

dann auch sehr hohe statistische Abhängigkeiten zwischen den Defaultereignissen<br />

von verschiedenen CDO-Tranchen (Hitting-Korrelation). Diese Hitting-Korrelationen sind ein<br />

Vielfaches der Default-Korrelationen von vergleichbaren Krediten oder Bonds. Aus diesem<br />

Grunde ist beispielsweise ein Portfolio aus BBB-Tranchen verschiedener Verbriefungen mit<br />

gleichartigen oder ähnlichen Exposures in den Collateral Pools (z. B. Residental Mortgage<br />

Backed Securities, RMBS) viel riskanter als ein Portfolio vergleichbarer Bonds mit demselben<br />

Rating. Statt der angestrebten Diversifikation werden Risikokonzentrationen aufgebaut!<br />

Dies gilt insbesondere für die Beimischung von strukturierten Kreditprodukten in ein<br />

Kreditportfolio. Hittingereignisse bei CDOs treten, wie gezeigt, praktisch ausschließlich in<br />

einem Umfeld sich systematisch verschlechternder Kreditqualität auf, bei dem andererseits<br />

ohnehin hohe Verluste im Kreditportfolio anfallen. Aufgrund ihrer besonderen Sensitivität<br />

bzgl. systematischer Risiken sind Schäden aus CDOs stark korreliert mit hohen Schäden im<br />

Kreditportfolio. Somit erhöhen CDOs speziell das Ausmaß hoher Schäden, ihr Schadenpotential<br />

fließt unmittelbar in den „Tail“ der Schadensverteilung des Gesamtportfolios. Die<br />

Beimischung von CDOs zu Kreditportfolios führt demnach zu einer deutlichen Erhöhung von<br />

Risikomaßen wie Value-at-Risk bzw. Expected Shortfall.<br />

Dies sollte sich auch in einer, im Vergleich zu Krediten, höheren Unterlegung mit Eigenmitteln<br />

widerspiegeln. Schließlich leitet das Basel II Regelwerk, das für eine Kreditposition<br />

zu hinterlegende Eigenkapital aus deren Beitrag zum Value-at-Risk des gesamten<br />

Kreditportfolios eines Finanzinstituts ab. Dies trifft im Übrigen auch für die so genannten<br />

First-Loss-Pieces zu, die Kreditinstitute, welche einen Teil ihres Kreditbuchs über strukturierte<br />

Produkte am Markt ausplatzieren, im Rahmen der Verbriefungstransaktion selbst<br />

behalten. Auf breiter Front eingesetzt, können Banken mit dieser Vorgehensweise ihre<br />

Finanzinvestitionen zusätzlich hebeln und somit ihre zu erwartende Eigenkapitalrendite<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

steigern, selbstverständlich verbunden mit gestiegenen systematischen Risiken. Diese<br />

Geschäftsstrategie ist nicht grundsätzlich negativ zu beurteilen, vorausgesetzt, den<br />

Akteuren stehen geeignete Methoden zur Steuerung und vor allem zur Kommunikation<br />

der Hebelung an Regulatoren und Geldgeber zur Verfügung.<br />

Eine weitere wichtige Konsequenz ergibt sich aus der Preisrelevanz des systematischen<br />

Risikos, die von den Investoren wohl ebenfalls nicht in ausreichendem Maße beachtet<br />

wurde. Da die Investoren entsprechend ihrem Rendite-/Risikoprofil aus verschiedenen<br />

Tranchen auswählen konnten und darüber hinaus die strukturierten Produkte anfänglich<br />

höhere Spreads zahlten, erschienen sie sehr attraktiv. Nun ist jedoch aus der Finanzierungstheorie<br />

seit langem bekannt, etwa im Rahmen des Capital Asset Pricing Modells,<br />

dass sich der Preis bzw. die Risikoprämie eines Assets an seiner Sensitivität bezüglich<br />

des systematischen Risikos orientiert. Je höher das systematische Risiko eines Wertpapiers<br />

ist, desto höher ist die Risikoprämie bzw. der damit verbundene Risikoabschlag auf<br />

den Preis. Somit muss das deutlich erhöhte systematische Risiko der CDO-Tranchen durch<br />

einen signifikant höheren Spread, als für Corporate Bonds gezahlt wird, kompensiert werden.<br />

Wie erwähnt zahlten CDO Tranchen zwar anfänglich höhere Spreads, die Spreaddifferenzen,<br />

die zudem ab 2005 immer geringer wurden, reichten jedoch bei weitem nicht aus,<br />

um das zusätzliche systematische Risiko zu kompensieren. Orientieren sich die Investoren<br />

ausschließlich am Rating der Tranchen, werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

einen zu hohen Preis für die Tranchen bezahlen. Eine derartige Fehlbepreisung eröffnet<br />

für die CDO-Arrangeure Möglichkeiten zur CDO-Arbitrage, die das enorme Wachstum der<br />

Arbitrage-CDOs erklären können.<br />

Die Möglichkeit zur CDO Arbitrage reduzierte die Refinanzierungskosten für Akteure am<br />

US Markt für Immobilienkredite. Die Wirkung des niedrigen Zinsniveaus in Folge einer<br />

Politik des „billigen Geldes“, das als mitursächlich für die Finanzblase am US Immobilienmarkt<br />

angesehen wird, wurde dadurch noch verstärkt, insbesondere im Hinblick auf<br />

mögliche Anreize zur Überinvestition. Die Investitionsentscheidung sowie das Bepreisungsverhalten<br />

myopischer Investoren hatten somit nicht nur eigene Verluste zur Folge,<br />

sondern leisteten womöglich auch einen gewichtigen Beitrag zum Entstehen der aktuellen<br />

Krise.<br />

Aufsätze<br />

Donhauser, M., Hamerle, A., Plank, K. (2009): Boosting Systematic Risks with CDOs. Working Paper,<br />

University of Regensburg.<br />

Hamerle, A., Jobst, R., Schropp, H.J. (2008): CDOs versus Anleihen: Risikoprofile im Vergleich. Risiko-<br />

Manager 22 – 2008, 1 – 14.<br />

Hamerle, A., Liebig, T., Schropp, H.J. (2009): Systematic Risk of CDOs and CDO Arbitrage. Discussion<br />

Paper No 13, Series 2: Banking and Financial Studies, Deutsche Bundesbank, Frankfurt.


Prof. Thomas Hartung<br />

Universität der Bundeswehr München<br />

Professur für Versicherungswirtschaft<br />

Prof. Dr. Friedrich L. Sell<br />

Universität der Bundeswehr München<br />

Professur für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Makroökonomik und Wirtschaftspolitik<br />

Auf der Suche nach einer „optimalen“ Finanzmarktaufsicht<br />

Ausgangslage<br />

Im Zuge der schweren Finanzmarktkrise hat vieles schlecht oder gar nicht funktioniert;<br />

dazu gehört ganz sicher auch die Erfüllung der Überwachungs- und Sanktionsaufgaben<br />

durch die nationalen Aufsichtssysteme. Inzwischen hat die Politik nun endlich auch die<br />

Herausforderung entdeckt, den Bereich der Finanzmarktaufsicht in Zukunft effektiver<br />

und effizienter zu gestalten. In diesem Kontext soll nachfolgend der Frage nachgegangen<br />

werden, wie eine solche Finanzmarktaufsicht, welche Banken, Versicherungen und Wertpapierdienstleistungen<br />

einschließen soll, „am besten“ organisiert werden könnte.<br />

In Deutschland ist der Hauptträger der Finanzdienstleistungsaufsicht die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In ihrer Funktion als integrierte Aufsichtsbehörde<br />

erstreckt sich ihr Tätigkeitsfeld auf die Bereiche Banken-, Versicherungs- und<br />

Wertpapieraufsicht, wobei ihr weitreichende Überwachungs- und Eingriffsrechte zugestanden<br />

werden. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtstätigkeit hat die BaFin im Rahmen<br />

der laufenden Aufsicht mit der Deutschen Bundesbank zusammenzuarbeiten.<br />

Auf europäischer Ebene legte Ende Februar 2009 der frühere IWF-Direktor Jacques de<br />

Larosière einen bei ihm in Auftrag gegebenen Bericht vor. Im wesentlichen schlug er darin<br />

vor, bereits existierende (bis jetzt lediglich mit Informations- und Beratungsfunktionen<br />

ausgestattete) Gremien, wie das „Committee of European Banking Supervisors“ (CEBS,<br />

London), das „Committee of European Insurance and Occupational Pension Supervisors“<br />

(CEIOPS, Frankfurt) und das „Committee of European Security Regulators“ (CESR, Paris)<br />

spätestens bis 2010 als Behörden der EU aufzuwerten und ihnen die Befugnis zu verleihen,<br />

europaweite Standards für die Banken-, Versicherungs- und die Börsenaufsicht zu<br />

entwickeln und auch deren Einhaltung zukünftig zu kontrollieren. Diese drei Agenturen<br />

sollen künftig das „Europäische System der Finanzmarktaufseher“ (ESF) bilden. Anfang<br />

April 2009 folgte aus der Diskussion des Larosière-Papiers die Gründung eines „European<br />

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26<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Systemic Risk Council“ (ESRC). Dieser europäische Rat für Systemrisiken soll alle Sektoren<br />

der Finanzmarktbranche überwachen, vor Gefahren und Risiken „früh warnen“ und<br />

Empfehlungen an die Mitgliedstaaten aussprechen dürfen.<br />

Auf der Ebene der G20 führte der Londoner Gipfel im April 2009 zur Empfehlung, einen<br />

sogenannten „Financial Stability Board“ (FSB) einzurichten, der das „Financial Stability<br />

Forum“ (FSF) ablösen und mehr Kompetenzen erhalten soll: In Zusammenarbeit mit dem<br />

IWF hätte der FSB zukünftig Frühwarnungen über makroökonomische und finanzwirtschaftliche<br />

Risiken abzugeben und Vorschläge für zu ergreifende Maßnahmen (etwa auf<br />

dem Gebiet der Bonuszahlungen an das Management) und/oder Regeln (etwa über die<br />

Mindestunterlegung von Bankaktiva durch Eigenkapital) zu entwickeln.<br />

Problemstellung<br />

Die Frage, wer mit welchen Kompetenzen ausgestattet die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht<br />

national oder international wahrnehmen soll, ist ein typisches Problem der<br />

Bestimmung des oder der „optimalen Träger(s)“ in der Wirtschaftspolitik. Unmittelbar<br />

verbunden ist damit aber auch die Frage, nach welchen Kriterien die Identifikation (eines)<br />

solche(n)r Trägers erfolgen soll.<br />

Ausgangspunkt der Effizienzüberlegungen sind die für die Ausübung der Aufsichtsfunktion<br />

verfolgten Zielsetzungen. Wir schlagen folgende Ziele für die Ausübung der Aufsicht<br />

vor; dabei sind die Hälfte ((1) –(6)) der vorgeschlagenen Ziele allgemeine Hinweise aus<br />

der Theorie der Wirtschaftspolitik („Trägeranalyse“), die andere Hälfte ((7) – (12)) der<br />

Vorschläge basiert auf den bei der Regulierung von Finanzmärkten in der Vergangenheit<br />

gesammelten Erfahrungen und daraus abgeleiteten Empfehlungen:<br />

(1) Kurze Dauer der Entscheidungsprozesse (Kirsch 2004, S. 19 ff.)<br />

(2) Klare Verantwortlichkeiten („accountability“; vgl. Engelkamp/Sell 2007, S. 379 ff.)<br />

(3) Unabhängigkeit von politischen Weisungen (Donges/Freytag 2004, S. 281 f. sowie<br />

Freixas/Rochet 2008, S. 312)<br />

(4) Legitimation (durch Wahl oder Kompetenz, vgl. Kirsch 2004, S. 135 ff.)<br />

(5) Verfolgung des Subsidiaritätsprinzips (Donges/Freytag 2004, S. 64)<br />

(6) Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente (Durchschlagskraft, aber auch Verhältnismäßigkeit<br />

des Mitteleinsatzes, vgl. Engelkamp/Sell 2007, S. 377 ff.)<br />

(7) Transparenz der Aufsichtstätigkeit spiegelbildlich zur erwünschten Transparenz der<br />

Finanzmärkte (Howells/Bain 2008, S. 547).<br />

(8) Kosteneffizienz bei der Regulierungsbehörde selbst (Freixas/Rochet 2008, S. 312) als<br />

auch bei den regulierten Banken/Versicherungen (Vermeidung hoher „compliance<br />

costs“ und dadurch aufgetürmter Marktzugangsschranken, Howells/Bain 2008,<br />

S. 550)


(9) Wettbewerbsneutralität bzw. gebotene Ferne zu den „Produzenten“ (Howells/Bain<br />

2008, S. 550).<br />

(10) Fähigkeit zur Vermeidung von Ansteckungseffekten und/oder systemischer Risiken<br />

im Finanzsektor (Howells/Bain 2008, S. 548)<br />

(11) Verbraucher- und Anlegerschutz („consumer protection“, Howells/Bain 2008, S. 548)<br />

(12) Wenn möglich, Vermeidung von „moral hazard“ bei Marktteilnehmern (Howells/<br />

Bain 2008, S. 550) und/oder bei der Gestaltung von Einlagenversicherungssystemen<br />

(Freixas/Rochet 2008, S. 314).<br />

Gesucht wird demnach ein institutionelles Arrangement, welches in der Lage ist, die<br />

genannten Ziele besonders gut zu erfüllen. Zweckmäßig ist es zunächst, einmal zwischen<br />

einigen wenigen (genau: drei) übergeordneten Zielen und weiteren untergeordneten<br />

Instrumentalzielen zu unterscheiden. Die verbliebenen 9 Ziele lassen sich aber, wie folgende<br />

Matrix zeigt, als Instrumentalziele systematisch unterordnen.<br />

Tabelle: Ziele der Finanzmarktaufsicht<br />

Fähigkeit zur Vermeidung<br />

systemischer Risiken<br />

Kurze Dauer der<br />

Entscheidungsprozesse<br />

Wirksamkeit (Durchschlagskraft,<br />

aber auch Verhältnismäßigkeit<br />

des Mitteleinsatzes)<br />

Vermeidung von „moral<br />

hazard“ bei Marktteil nehmern<br />

Wie soll die Aufsicht koordiniert werden?<br />

Oberste Ziele<br />

Verbraucher- und<br />

Anlegerschutz<br />

Klare Verantwortlichkeiten<br />

(„accountability“)<br />

Kosteneffizienz Unabhängigkeit von<br />

politischen Weisungen<br />

Wettbewerbsneutralität Legitimation (durch Wahl<br />

oder Kompetenz)<br />

Transparenz der<br />

Aufsichts tätigkeit<br />

Instrumentalziele<br />

Subsidiarität<br />

Soll eine wie auch immer geartete Finanzmarktaufsichtsinstitution (FAI) alleine oder in<br />

Verbindung mit anderen Institutionen die Aufsicht übernehmen? Prinzipiell kommen<br />

zahlreiche Institutionen in Frage, auf nationaler bzw. internationaler Ebene federführend<br />

Aufsichtsverantwortung über Finanzmärkte zu übernehmen.<br />

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28<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Abbildung: Mögliche Träger der Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

national<br />

international<br />

supra-national • EZB<br />

koordiniert<br />

Zentralbank Aufsichtsbehörde<br />

• Bundesbank<br />

• Bank of England<br />

• Fed<br />

• …<br />

• Banking Supervision Committee<br />

(BSC)<br />

• Financial Stability Forum<br />

(FSF) bzw. Financial Stability<br />

Board (FSB)<br />

• IWF<br />

• BaFin<br />

• FSA<br />

• SEC<br />

• …<br />

• Basle Committee<br />

• IAIS<br />

• CEBS<br />

• CEIOPS<br />

• CESR<br />

Drei Mechanismen kommen für eine Koordination von Aufsichtsinstanzen grundsätzlich<br />

in Frage:<br />

• Wettbewerb: Diese Lösung dürfte zurzeit von niemandem favorisiert werden, weil man<br />

gewissermaßen auf die nächste Krise warten muss, um festzustellen, wer sich als Aufsichtsorgan<br />

am besten zurechtfindet. Eine unkoordinierte Beaufsichtigung durch mehrere<br />

Institutionen birgt zudem erhebliche Gefahren der Unter- oder Überregulierung.<br />

Wichtiger ist als Einwand zudem H.-W. Sinns „selection principle“: Der Staat und seine<br />

Aufsichtsbehörden wurden ja gerade dazu eingeführt, um Mängel auf den Märkten zu<br />

beheben/korrigieren und einen Ordnungsrahmen zu setzen. Welche übergeordnete<br />

Instanz sollte einen solchen Rahmen für den Wettbewerb staatlicher Aufsichtsorgane<br />

untereinander organisieren? Es wäre zu befürchten, dass „die Wiedereinführung des<br />

Marktes durch die Hintertür des staatlichen Wettbewerbs die alten Marktfehler, die den<br />

Staat ursprünglich auf den Plan riefen, von Neuem hervorbringt.“ (Sinn 2009, S. 176).<br />

• Kooperation: Diese Variante findet, beispielsweise im Rahmen verschiedener Ausschüsse<br />

unter dem Dach der Bank für internationalen Zahlungsausgleich, gerade<br />

zwischen den wichtigen Notenbanken bereits seit längerem statt. Eine solche Kooperationslösung<br />

lässt sich aber auch auf nationalstaatlicher Ebene durch die geregelte<br />

Einbindung verschiedener Institutionen in den Aufsichtsprozess über Finanzmärkte<br />

herstellen.


• Unterordnung unter eine supranationale Institution: Im Raum steht der Vorschlag,<br />

ein „Europäisches System der Finanzaufsicht“ nach dem Vorbild des „Europäischen<br />

Systems der Zentralbanken“ (ESZB) zu schaffen. Wenn eine Übertragung hoheitlicher<br />

Aufgaben auf eine supranationale Institution aufgrund langwieriger politischer Abstimmungsprozesse<br />

kurzfristig nicht umsetzbar ist, könnte ein Über-/Unterordnungsverhältnis<br />

in absehbarer Zeit zumindest zur Schaffung einer länderübergreifend bindenden<br />

Mindestregulierung – beispielsweise durch das Financial Stability Forum – führen.<br />

Wie soll die Aufsicht gestaltet bzw. ausgeführt werden?<br />

Die nächste Frage richtet sich auf die möglichen Freiheitsgrade, die einer Finanzmarktaufsichtsinstitution<br />

zugestanden werden sollen. Als Gestaltungsprinzipien kommen in Frage:<br />

• Orientierung an Regeln oder Prinzipien: Eine regelbasierte Aufsicht geht zwangsläufig<br />

mit starren Vorgaben hinsichtlich der Aufsichtsinstrumente und des Aufsichtsprocederes<br />

einher. Die Gestaltungsspielräume auf Seiten der Finanzmarktaufsichtsinstitution<br />

sind als gering einzustufen. Eine prinzipienbasierte Aufsicht orientiert sich hingegen<br />

unmittelbar an den Aufsichtszielen bzw. daraus abgeleiteten Prinzipien, ohne zu strenge<br />

Vorgaben hinsichtlich der Wahl der Aufsichtsmittel zu setzen. Lediglich Mindeststandards<br />

für die Aufsichtsmittel sollen deren Basisqualitätsniveau normieren.<br />

• Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten: Erweiterte Offenlegungspflichten lassen<br />

aufsichtsähnliche Wirkmechanismen zu. Andere Marktakteure, wie beispielsweise<br />

Kunden oder Kreditgeber, adaptieren ihr Verhalten an die veröffentlichten Informationen,<br />

wodurch wiederum die zur Veröffentlichung verpflichteten Unternehmen zu<br />

diszipliniertem Verhalten motiviert werden sollen. Entsprechende Leitlinien wurden für<br />

die Banken im Rahmen von Basel II entwickelt, für den Versicherungssektor wird die<br />

entsprechende Diskussion im Rahmen von „Solvency II“ aktuell geführt.<br />

• Diskretionäre Eingriffe („Rettungsaktionen“): Sowohl in den USA als auch in Europa<br />

besteht eine starke Tendenz, Fonds aus eigenen Mitteln des privaten Finanzsektors zu<br />

gründen. Diese sollen betroffenen Finanzinstituten notleidende Assets abkaufen, bevor<br />

es für diese keine (positiven) Marktpreise mehr gibt, wie das im Zuge der Subprime-<br />

Krise mit verbrieften Krediten aus dem US-Hypothekenmarkt der Fall gewesen ist. Für<br />

Aufsichtsinstitutionen verbleibt im Wesentlichen dann Handlungsbedarf, wenn die<br />

Übernahme der Assets durch einen Sicherungsfonds scheitert oder diese Maßnahme<br />

nicht ausreicht, um die aufsichtsbezogenen Ziele zu erreichen. So gesehen stünden<br />

Finanzmarktaufsichtsinstitution Spielräume für fallbezogene bzw. diskretionäre Eingriffe<br />

offen.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Insbesondere der letzte Aspekt birgt weitreichende Konsequenzen in sich. So wird in der<br />

einschlägigen Literatur intensiv die mögliche Koordination bzw. Arbeitsteilung zwischen<br />

einer die Einlagen versichernden Institution (EV) und der Notenbank diskutiert. Dabei<br />

entscheidet die EV tendenziell, ob eine Bank geschlossen werden muss oder nicht und<br />

die Notenbank, ob das Institut noch oder sogar zusätzlich Refinanzierungsmöglichkeiten<br />

vom „lender of last resort“ bekommen darf oder nicht. Beide Institutionen haben jedoch<br />

einen Wesenunterschied: Während Geldpolitik antizyklisch angelegt ist, werden EV eher<br />

pro-zyklisch wirken, da Bankschließungen tendenziell in rezessiven Phasen erforderlich<br />

werden.<br />

Mögliche Träger(konstellationen)<br />

Die oben angeführten Aufsichtsziele sollen herangezogen werden, um die unterschiedlichen<br />

Koordinationsformen einer institutionalisierten Finanzdienstleistungs- und Finanzmarktaufsicht<br />

zu beurteilen. Folgende Arrangements werden dabei betrachtet:<br />

(1) Eine (asymmetrische) Arbeitsteilung zwischen verschiedenen Aufsichtsinstanzen,<br />

beispielsweise zwischen BaFin und der Deutschen Bundesbank, eventuell ergänzt um<br />

sog. „Poolbanken“.<br />

(2) Die schwerpunktmäßige Zuweisung der Aufsichtskompetenz zu den nationalen Notenbanken<br />

zuzüglich der Etablierung eines Europäischen Systems der Bankenaufsicht als<br />

Dachinstanz.<br />

(3) Eine synthetische neue Aufgabenbündelung unter Federführung einer (nationalen)<br />

Aufsichtsbehörde.<br />

Diese Konstellation sieht die Bündelung der Aufsichtstätigkeit bei nationalen und/oder<br />

internationalen Aufsichtsbehörden vor. Mit Hilfe eines solchen Aufsichtssystems könnte<br />

eine stärkere Fokussierung auf die Stabilität der Finanzdienstleister erfolgen, neben den<br />

Kreditinstituten somit also auch den Versicherungsunternehmen, den Hedge-Fonds etc.<br />

Die Stabilität des gesamten Finanzsystems ergibt sich dann als logische Konsequenz aus<br />

der Stabilität der Marktteilnehmer.<br />

Die ausführliche Analyse der oben angeführten Fragestellungen zeigt schließlich drei<br />

Kernelemente auf, die für die Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht zentral sind:<br />

(1) Ein ausgewogenes, widerspruchsfreies System von oberen und von Instrumentalzielen<br />

für die Finanzmarktaufsicht. (2) eine Strukturierung der möglichen Ansiedlung<br />

von Aufsichtsorganen im nationalen und/oder internationalen Rahmen und (3) die<br />

Identifikation der zu beaufsichtigenden Sachverhalte als da sind die Beobachtung und<br />

Kontrolle von Finanzinstituten („Die Institutionen“), die Beobachtung und Kontrolle<br />

von Finanzmärkten („Das System und seine Risiken“) sowie die Beobachtung und<br />

Kontrolle von Finanzprodukten („Verbriefung“, Derivate etc.).


Da das Phänomen der Finanzinstitute, -märkte und -produkte offensichtlich grenzüberschreitend<br />

ist, braucht es eine internationale Dachlösung mit Weisungskompetenz<br />

an nationale Aufsichtsorgane. Für eine supranationale Lösung fehlt es den möglichen<br />

Trägern an Souveränitätsrechten und an Durchschlagskraft, daher kommt nur eine<br />

koordinierte Lösung in Frage. Als internationale Träger kommen sowohl das Banking<br />

Supervision Committee (insbesondere für das Thema der Markt- bzw. Systemrisiken)<br />

als auch die neu geschaffenen europäischen Aufsichtsbehörden (insbesondere für das<br />

Thema der Finanzprodukte und der handelnden Institute) in Betracht. Da eine vertikale<br />

Koordination auf internationaler Ebene kaum Chancen haben dürfte, hat nur die<br />

horizontale Koordination dieser Träger Aussicht auf Erfolg. Um die Anzahl der Träger<br />

insgesamt überschaubar zu halten und damit Entscheidungsprozesse zu optimieren,<br />

empfiehlt sich eine Integrationslösung für die nationalen Träger: Wir präferieren eine<br />

Integration der nationalen Aufsichtsbehörde in die jeweilige nationale Notenbank,<br />

da letztere ihren Unabhängigkeitsstatus nicht verlieren darf, die umgekehrte Lösung,<br />

einer Integration von Zentralbankabteilungen in die nationale Aufsichtsbehörde aber<br />

die Gefahr in sich birgt, dass gewissermaßen durch die Hintertür Mitspracherechte in<br />

der Notenbankpolitik geschaffen werden. Die nationale Aufsichtsabteilung würde sich<br />

dann prioritär um Produkte und Institute, die Notenbank im engeren Sinne um die Märkte<br />

und um die Systemrisiken kümmern. Denn dort haben diese Einrichtungen, wie wir oben<br />

gezeigt haben, ihre „komparativen Aufsichtsvorteile“, die sie unbedingt nutzen sollten.<br />

Die „Koexistenz“ unter einem Dach der nationalen Notenbank ist auch deshalb sinnvoll,<br />

weil die Notenbanken zunehmend über die systemrelevanten Geldmärkte selbst mit<br />

neuen Produkten hantieren (werden) und ihr dort Institute gegenüberstehen, die prinzipiell<br />

überwachungsbedürftig sind.<br />

Literatur<br />

Donges, J. B. / Freytag, A.: Allgemeine Wirtschaftspolitik, 2. Auflage, Stuttgart 2004.<br />

Engelkamp, P. / Sell, F. L.: Einführung in die Volkswirtschaftslehre, 4. Auflage, Berlin/Heidelberg/<br />

New York 2007.<br />

Freixas, X. / Rochet, J.-C.: Microeconomics of Banking, Second Edition, MIT Press 2008.<br />

Freixas, X. / Parigi, B. M.: Lender of Last Resort and Bank Closure Policy. CESifo Working Paper<br />

No. 2286, München April 2008.<br />

Howells, P. / Bain, K.: The Economics of Banking and Finance, 4th edition, Prentice Hall 2008.<br />

Kirsch, G.: Neue Politische Ökonomie, 5. Auflage, Stuttgart 2004.<br />

Sinn, H.-W. (2009): Kasino-Kapitalismus: Wie es zur Finanzkrise kam, und was jetzt zu tun ist,<br />

Berlin 2009.<br />

31


32<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Prof. Dr. Elmar Helten<br />

Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums e.V.<br />

Risikosteuerung, Solvency, erschienen in: Risiken kalkulierbar machen – Der Berufsstand der<br />

Aktuare, herausgegeben von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.V., Verlag Versicherungswirtschaft,<br />

Karlsruhe 2009, S. 79 – 84.<br />

Aktuare verstehen sich als angewandte Stochastiker. Ihr Vorbild ist der bedeutende deutsche<br />

Mathematiker Carl Friedrich Gauß, der unter anderem wesentlich zur Entwicklung<br />

der Wahrscheinlichkeitsrechnung (Normalverteilung, Zentraler Grenzwertsatz, Fehlerrechnung)<br />

und zur Erklärung von zufälligen Ereignissen und Zufallsprozessen beigetragen<br />

hat, der aber auch versicherungsmathematische Berechnungen durchgeführt hat, so<br />

zum Beispiel die Finanzierung der Witwen- und Weisenkasse der Göttinger Professoren.<br />

Aktuare nutzen also stochastische Modelle und statistische Methoden, um Lösungen für<br />

Risikoprobleme der Empirie, insbesondere der Versicherungs- und Finanzwirtschaft zu<br />

entwickeln.<br />

Zur Risikosteuerung, für die auch die Begriffe Risikocontrolling und Risikomanagement<br />

gebräuchlich sind, benötigt man außer der Beschreibung und Erklärung sowie der Modellierung<br />

und Quantifizierung der Risikos noch Steuerungs- (Management-) verfahren, mit<br />

denen nach der Risikoanalyse und Risikoplanung (Phase 1) risikopolitische Maßnahmen<br />

ausgewählt und durchgeführt (Phase 2) sowie Kontrollverfahren und Abweichungsanalysen<br />

Phase 3) institutionalisiert und realisiert werden können.<br />

Am Beginn der Phase 1 der Risikosteuerung muss zunächst der Begriff des Risikos definiert<br />

und messbar gemacht werden. Allgemein wird Risiko als „das Informationsdefizit<br />

über die finale Bestimmtheit“ definiert oder umgangssprachlich als „die Ungewissheit,<br />

geplante Ziele zu erreichen“. Differenziert man weiter und kann das oder die Ziele quantifizieren<br />

sowie einen Zielwert oder ein Zielintervall festlegen, so wird die Ungewissheit, die<br />

geplanten Ziele zu erreichen bzw. positiv zu überschreiten, „Chance“ genannt, während<br />

das potentielle Nichterreichen bzw. negative Unterschreiten des Ziels oder des Zielintervalls<br />

als „Risiko“ bezeichnet wird.<br />

Die Ungewissheit über die Ausprägungen („Ergebnisse“) der Zielvariable(n) wird im<br />

zeitpunktbezogenen (statischen) Fall durch Zufallsvariable(n) und im zeitraumbezogenen<br />

(dynamischen) Fall durch Zufallsprozesse und ihre zugehörigen Wahrscheinlichkeitsverteilungen<br />

modelliert und quantifiziert. In den unterschiedlichen Lebensbereichen wird die<br />

Realisierung des Risikos, die „Zielverfehlung“, mit verschiedenen Begriffen belegt, z. B.<br />

in der Ökonomie mit „Verlust“, in der Fertigungstechnik mit „Ausschuss “, in der Versi-


cherungswirtschaft mit „Schaden“, in der Theologie mit „Sünde“, in der Pädagogik mit<br />

„Fehler“. Die zughörigen Wissenschaften dieser Lebenswirklichkeiten haben unterschiedliche<br />

Maßnahmen zur Steuerung der jeweiligen Risiken entwickelt.<br />

Durch die Definition der Zielvariablen und die Festlegung eines Zielwerts oder Zielintervalls<br />

wird der Definitionsbereich der Wahrscheinlichkeitsverteilung der Zielverfehlung<br />

(„Zielabweichungsverteilung“) definiert. Einige Beispiele aus der Wirtschaft, speziell der<br />

Versicherungswirtschaft erläutern und konkretisieren diesen Begriff:<br />

Zur Steuerung des Unternehmens legt die Unternehmensleitung am Beginn einer Planungsperiode<br />

(z. B. Geschäftsjahr) als Planziel, einen bestimmten Gewinn („Nullpunkt“)<br />

und eine Ergebnisverteilung, auch Gewinn- und Verlustverteilung genannt, fest. Der Vorstand<br />

ist verpflichtet und bemüht sich, den geplanten Gewinn zu erreichen, und versucht<br />

durch Risikosteuerung die Zielverfehlung, d. h. die Wahrscheinlichkeit eines kleineren<br />

Gewinnes oder gar eines Verlustes zu verringern.<br />

Zur Qualitätssicherung legt man in der Fertigungstechnik für eine Werkstück als Zielintervall<br />

ein sogenanntes „Toleranzintervall“ fest und versucht das Risiko, die mögliche<br />

links- oder rechtsseitige Abweichung vom Toleranzintervall, also den „Ausschuss“, zu<br />

vermeiden oder wenigstens zu vermindern.<br />

Im Versicherungsgeschäft spielen drei Typen von Zielabweichungsverteilungen eine<br />

zentrale Rolle:<br />

1. Die mögliche Anzahl von Schäden eines Versicherungsnehmers oder eines Bestandes<br />

von Versicherten („Kollektiv“) wird im statistischen Fall, durch eine „Schadenzahlverteilung“<br />

(z. B. Poisson- oder negative Binomialverteilung) und, im dynamischen<br />

Fall, durch einen „Schadenzahlprozess“ (z. B. homogener oder inhomogener Poisson-<br />

Prozess) abgebildet.<br />

2. Die möglichen Schadenhöhen der einzelnen Schäden werden durch eine „Schadensummenverteilung“<br />

(z. B. Exponential- oder Lognormalverteilung) quantifiziert.<br />

3. Die Gesamtsumme der Schadenhöhen eines einzelnen Versicherungsnehmers oder<br />

eines Kollektivs in einem Zeitraum (z. B. in einem Versicherungsjahr) wird durch einen<br />

Gesamtschadenprozess (z. B. gemischter Poisson-Prozess) und eine daraus errechnete<br />

bzw. approximierte oder auch simulierte „Gesamtschadenverteilung“ modelliert.<br />

Durch diese Formalisierung des Risikos mit Hilfe von Schadenverteilungen kann man<br />

das Kerngeschäft des Versicherungsunternehmens, das sogenannte „versicherungstechnische<br />

Geschäft“, als Kauf und Konsolidierung („Transformation“) von Schadenverteilungen<br />

verstehen. Die Risikosteuerung des versicherungstechnischen Geschäfts besteht<br />

somit darin, die Gesamtschadenverteilung eines versicherten Bestandes durch risiko-<br />

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34<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

politische Maßnahmen, die im folgenden noch erläutert werden, so zu verändern, dass<br />

das Risiko des versicherungstechnischen Geschäfts, das versicherungstechnische Risiko,<br />

tragbar erscheint und einen positiven Beitrag zur Ergebnisverteilung des Versicherungsunternehmens<br />

leistet.<br />

Die Risikosteuerung von Versicherungsunternehmen bezieht sich jedoch nicht nur auf<br />

die Steuerung des versicherungstechnischen Geschäfts, sondern auch auf die Steuerung<br />

des sogenannten „nicht- versicherungstechnischen Geschäfts“. Darunter versteht man<br />

die Anlage des gesamten Geldbestandes eines Versicherungsunternehmens („Kapitalanlage“)<br />

in Anlagearten („Asset-Klassen“)(z. B. Beteiligungen Aktien, Pfandbriefe, Grundstücke<br />

etc.). Während das versicherungstechnische Geschäft auf der Passivseite der<br />

Bilanz zusammengefasst ist, wird die Kapitalanlage in die verschiedenen Asset-Klassen<br />

auf der Aktivseite abgebildet.<br />

Das anzulegende Kapital besteht im Wesentlichen aus dem Eigenkapital des Versicherungsunternehmens,<br />

den versicherungstechnischen und sonstigen Rückstellungen sowie<br />

den Verbindlichkeiten. Die versicherungstechnischen Rückstellungen (z. B. Deckungsrückstellung,<br />

Alterungsrückstellung, Schadenrückstellung) sind das finanzielle Äquivalent der<br />

Verpflichtungen („liabilities“) des Versicherungsunternehmens gegenüber den Versicherungsnehmern<br />

und geschädigten Dritten. Unter dem Aspekt der Kapitalherkunft werden<br />

die versicherungstechnischen Rückstellungen als „versicherungstechnisches Fremdkapital“<br />

bezeichnet. In der Regel bilden sie die größte Position auf der Passivseite der Bilanz.<br />

Nach den Kapitalanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes darf das Kapital<br />

eines Versicherungsunternehmens nicht liquide in der Kasse gehalten werden, sondern<br />

muss, soweit die Liquiditätserfordernisse erfüllt sind, in verschiedene Anlagearten unter<br />

Berücksichtigung eines angemessenen Risikos gewinn– bzw. renditebringend angelegt<br />

werden. Dabei besteht das Kapitalanlagerisiko vor allem in den schwankenden Bewertungen<br />

der Assets durch den Kapitalmarkt, in den schwankenden Renditen, in der möglichen<br />

Zahlungsunfähigkeit oder dem Ausfall von Gläubigern („Adressatenrisiko“) sowie<br />

in dem Tatbestand, Assets zu ungeplanten Zeitpunkten möglicherweise nur mit Verlust<br />

oder gar nicht liquidieren zu können.<br />

Bei der Steuerung der versicherungstechnischen und nicht- versicherungstechnischen<br />

Risiken darf nicht vergessen werden, dass diese beiden Risken jeweils von externen, nicht<br />

vom Versicherungsunternehmen zu steuernden Variablen („Marktrisiken“) abhängig sind.<br />

Aus dem Tatbestand der „Kuppelproduktion“ der Dienstleistung Versicherungsschutz<br />

folgt die Notwendigkeit eines einheitlichen, aufeinander abgestimmten „Asset-Liability-<br />

Managements“ (ALM). In der Vergangenheit wurden die beiden Hauptrisiken des Versicherungsgeschäfts<br />

jedoch meistens getrennt gesteuert. Neue Kapitalmarkt abhängige


Produkte der Lebensversicherung, z. B. Lebensversicherung mit Kapitalerhaltungsgarantie,<br />

basieren zwangsweise auf einer integrierten Risikosteuerung.<br />

Gemäß den unten noch darzustellenden Zielvorgaben für die finanzielle Sicherheit der<br />

Versicherungsunternehmen („Solvency“) ist es eine zentrale Aufgabe der Aktuare, die<br />

Assets und Liabilities mengenmäßig und zeitmäßig aufeinander abzustimmen. Da die<br />

Versicherungsprodukte jedoch immer mehr den unterschiedlichen und sich schnell wandelnden<br />

Lebenssituationen der Versicherungsnehmer angepasst werden müssen, erhöht<br />

die Flexibilität der Versicherungsprodukte gleichzeitig die Komplexität der Kapitalanlage.<br />

Der innovative Produkte entwickelnde Aktuar muss sich deshalb fragen, ob die zunehmende<br />

Individualisierung der Versicherungsprodukte nicht grundsätzlich dem Geschäftsmodell<br />

der Versicherungsproduktion, „dem Ausgleich der Risiken im Kollektiv und in der<br />

Zeit“ widerspricht. Unter Berücksichtigung der Kapitalanlagerestriktionen, aber auch<br />

unter Kosten- und Renditegesichtspunkten muss der Aktuar die Grenzen der Individualisierung<br />

der Versicherungsprodukte ausloten und beachten, dass das Versicherungsgeschäft<br />

kein individuelles Bankgeschäft ist, sondern eine Konsolidierung von Asset- und<br />

Liability- Risiken im Kollektiv darstellt.<br />

In der Phase 2 der Risikosteuerung werden die risikopolitischen Mittel ausgewählt und<br />

durchgeführt. Da sich die Aktuare in der Vergangenheit am meisten mit den versicherungstechnischen<br />

Risiken beschäftigt haben, ist die Entwicklung dieser Verfahren der<br />

Risikosteuerung auch sehr differenziert und weit fortgeschritten.<br />

Am Beginn des Risikotransfers vom Versicherungsnehmer zum Versicherungsunternehmen<br />

besteht für den Aktuar die Aufgabe, das sogenannte „versicherungstechnische<br />

Zufallsexperiment“, d. h. das Ursachen- Wirkungssystem der Schäden des Versicherungsnehmers,<br />

durch die Bedingungen des Versicherungsvertrags so abzugrenzen, das eine<br />

resultierende Gesamtschadenverteilung berechnet oder wenigstens abgeschätzt werden<br />

kann. Diese Gesamtschadenverteilung des Versicherungsnehmers wird dem in der Regel<br />

schon vorhandenen Kollektiv („Bestand“) gleichartiger Versicherungsnehmer („Risiken“),<br />

d. h. Versicherungsnehmer mit identischer Gesamtschadenverteilung, hinzugefügt, um<br />

die resultierende Gesamtschadenverteilung des Kollektivs entsprechend einem der<br />

Gesetze der großen Zahlen zu stabilisieren, d. h. die Gesamtschwankungen des Kollektivs<br />

mit wachsender Zahl der Kollektivmitglieder relativ zu reduzieren. Die Reduktion der<br />

Schwankung, z. B. gemessen mit der Standardabweichung, erfolgt nach dem sogenannten<br />

√ – n-Gesetz.<br />

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36<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Ist das Versicherungsunternehmen nicht bereit, das vom Versicherungsnehmer angebotene<br />

Risiko voll zu übernehmen („Vollversicherung“), kann die zu transferierende<br />

Gesamtschadenverteilung durch „Selbstbeteiligung“ der Versicherungsnehmer „gestutzt“<br />

(transformiert) werden. Neben einer quotalen Selbstbeteiligung (z. B. in der Krankenversicherung),<br />

bei der dem Versicherungsnehmer nur ein vereinbarter Prozentsatz der Schadenkosten<br />

erstattet wird, kann auch eine linksseitige oder/und rechtsseitige Stutzung<br />

vereinbart werden. Die linksseitige Stutzung reduziert die durch Moral Hazard beeinflussten<br />

Bagatellschäden, die mit relativ hohen Schadensregulierungskosten behaftet sind<br />

(z. B. in der Kasko-Versicherung). Die rechtsseitige Stutzung begrenzt durch Vereinbarung<br />

einer Höchsthaftungsgrenze („Versicherungssumme“) das zu übernehmende Risiko, insbesondere<br />

der Großschäden. Werden Selbstbeteiligungen vereinbart, muss zwischen der<br />

ursprünglichen Schadenverteilung des Versicherungsnehmers und der durch Selbstbeteiligung<br />

risikoreduzierten „Entschädigungsverteilung“ unterschieden werden.<br />

Dual zur Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers verhält sich das risikopolitische<br />

Instrument der Rückversicherung, das als Risikotransfer von Teilen der Gesamtschadenverteilung<br />

des beim Erstversicherer versicherten Bestandes bzw. eines versicherten<br />

Teilkollektivs verstanden werden kann. Durch, „proportionale“ (z. B. Quotenrückversicherung)<br />

und „nicht-proportionale“ (z. B. Exzedenten- oder Stop-Loss-Rückversicherung)<br />

Rückversicherungsverträge, d. h. formal durch Stutzung oder Transformation der Gesamtschadenverteilung,<br />

kann der Erstversicherer die Schwankungen seiner Ergebnisverteilung<br />

reduzieren und die Solvenzvorschriften erfüllen. Das Risikosteuerungsinstrument<br />

Rückversicherung wurde vor 150 Jahren durch die älteste Rückversicherung der Welt, die<br />

Kölnische Rückversicherung, auf den internationalen Versicherungsmarkt gebracht.<br />

Die zweite wichtige Aufgabe des Aktuars ist die Preisbestimmung des Risikotransfers, die<br />

Kalkulation der Risikoprämie. Während der Erwartungswert der übernommenen Gesamtschadenverteilung<br />

unbestritten als der faire Wert des Risikos gilt und als „Nettorisikoprämie“<br />

bezeichnet wird, hängt der Sicherheitszuschlag, der zusätzlich zur Nettorisikoprämie<br />

erhoben wird, nicht nur von den Solvenzvorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde<br />

(BaFin) und der Risikoaversion des Versicherungsunternehmens ab, sondern auch von der<br />

Antwort auf die wahrscheinlichkeitstheoretische Frage, durch welche (deterministische)<br />

Kennzahl die „Schwankungen“ („Streuung“) einer Schadenverteilung adäquat abgebildet<br />

werden können. Ist symmetrischen oder unsymmetrischen Kennzahlen, wie z. B. Standardabweichung,<br />

Varianz bzw. Schiefe oder Value et Risk (VaR), der Vorzug zu geben?<br />

Unter entscheidungstheoretischen („risikonutzentheoretischen“) Gesichtspunkten sind<br />

parametrische Entscheidungskriterien in der Regel nicht rational. Doch wie auch immer<br />

die „Vorentscheidung“ für ein risikotheoretisches Entscheidungskriterium ausfällt, durch<br />

die Kalkulation eines Sicherheitszuschlags wird deutlich, dass Versicherungsunterneh-


men grundsätzlich risikoavers sind und die Risikoscheu nur durch Zahlung eines Sicherheitszuschlags<br />

überwinden.<br />

Die Risikoscheu der Versicherungsunternehmen ist wesentlich durch das Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

begründet. Darin wird den Versicherungsunternehmen vorgeschrieben,<br />

Sicherheitskapital in Abhängigkeit von der Größe ihres Prämien- bzw. Schadenvolumens<br />

(„Prämienindex“ bzw. „Schadenindex“) vorzuhalten. Dieses sogenannte „Solvenzkapital“<br />

muss natürlich den Kapitalgebern verzinst werden. Insofern besteht ein kalkulatorischer<br />

Zusammenhang zwischen dem Sicherheitszuschlag und dem Solvenzkapital.<br />

Für den Versicherungsnehmer sind diese detaillierten risikopolitischen Ergänzungen des<br />

Versicherungsunternehmens jedoch nicht weiter relevant. Denn der Versicherungsnehmer<br />

interessiert sich allein für die Höhe des Kaufpreises, zu dem das Versicherungsunternehmen<br />

bereit ist, den Risikotransfer durchzuführen. Da das Versicherungsunternehmen<br />

zur Bruttorisikoprämie, das ist die Nettorisikoprämie plus Sicherheitszuschlag, noch<br />

weitere Zuschläge für die Vertriebs- und Betriebskosten, für den kalkulatorischen Gewinn<br />

sowie die weiterzugebende Versicherungssteuer hinzurechnen muss, um „auf seine<br />

Kosten zu kommen“, bestimmt schließlich die Gesamtsumme dieser kalkulatorischen<br />

Kostenkomponenten abzüglich eines kalkulatorischen Anteils an dem Kapitalanlageergebnis<br />

die Versicherungsprämie, die das Äquivalent für den Risikotransfer der Gesamtschadenverteilung<br />

des Versicherungsnehmers zum Versicherungsunternehmen darstellt.<br />

In der Phase 3 der Risikosteuerung wird die geplante Zielsetzung mit der realisierten<br />

Zielerreichung verglichen. Mögliche Zielabweichungen werden ermittelt und es wird<br />

versucht, ihre Ursachen zu erklären, nicht zuletzt um Änderungsrisiken, z. B. Instationaritäten<br />

des Gesamtschadenprozesses durch Konjunkturschwankungen oder Einflüsse der<br />

Inflation auf die Schadensummenversicherung, für die nachfolgenden Planperioden zu<br />

berücksichtigen.<br />

Außer internen Kontrollen durch die Risikoprüfer des Versicherungsunternehmens, die<br />

Revisoren und den Aufsichtsrat werden Versicherungsunternehmen auch noch externen<br />

Kontrollen unterzogen: durch den vom Aufsichtsrat bestellten Wirtschaftsprüfer, durch die<br />

von der Bundesanstalt für Versicherungsaufsicht (BaFin) geforderten schriftlichen Nachweisungen<br />

und Berichte, durch regelmäßige „Vor-Ort-Prüfung“ und durch punktuelle<br />

Sonderprüfungen aus diversen Anlässen. Diese strenge Regulierung basiert auf dem<br />

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und speziell<br />

auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und daraus resultierenden Richtlinien bzw.<br />

Rundschreiben der BaFin, wie z. B. zuletzt das Rundschreiben 3/2009 „Aufsichtsrechtliche<br />

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRiskVA)“. Die Regulierung wird<br />

begründet mit den vom Versicherungsunternehmen eingegangenen, jederzeit erfüllbaren,<br />

37


38<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

oft lebenslangen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern. Deshalb sind<br />

Versicherungsunternehmen auf Dauer angelegt. Um nicht illiquide oder insolvent zu werden,<br />

bedarf ihre finanzielle Sicherheit („Solvabilität“) einer sorgfältigen Risikosteuerung,<br />

besonders einer detaillierten Risikokontrolle.<br />

Wegen der Vereinheitlichung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen will die<br />

Europäische Kommission auch die finanzielle Sicherheit und Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen<br />

durch eine neue Richtlinie, „Solvency II“ genannt, verbessern.<br />

Zu diesem Zweck wurden Wissenschaftler, Berater, Praktiker, die nationalen Aktuarvereinigungen,<br />

die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde CEIOPS und die nationalen<br />

Versicherungsaufsichtsbehörden in verschiedenen Gremien zusammengeschlossen, um<br />

Beratungsprozesse mit dem ziel zu organisieren, ein möglichst realitätsnahes und für die<br />

Aufsichtsbehörden sowie für die zu beaufsichtigenden Unternehmen praktikables Modell<br />

der Eigenkapitalausstattung von Versicherungsunternehmen zu konzipieren, das die<br />

neuesten Kenntnisse der ökonomischen Theorie, sowie der Versicherungs- und Finanzmathematik<br />

nutzen soll. Da diese Gremien und Arbeitsgruppen mit unterschiedlich ausgebildeten<br />

Mitgliedern – Juristen, Ökonomen, Mathematikern – besetzt sind, die jeweils unterschiedliche<br />

Einstellungen zur Determinierung stochastischer Phänomene und Prozesse<br />

sowie zu deren Bewertung haben, sind Kompromisse unumgänglich.<br />

Ein erster Richtlinienentwurf liegt vor. Er zielt nicht nur auf die Beurteilung einzelner<br />

Teilrisiken des Versicherungsunternehmens ab, sondern er möchte durch „drei Säulen“<br />

die Gesamtrisikolage quantitativ wie qualitativ ermessen können und die notwendige<br />

Mindest-Kapitalausstattung („Minimum Capital Requirement“ (MCR)) und eine unter<br />

marktwirtschaftlichen und betrieblichen Aspekten zu beurteilende wünschenswerte Zielkapitalausstattung<br />

(Solvency Capital Requirement“ (SCR)) definieren.<br />

Bei den quantitativen Anforderungen an die Finanzausstattung der Versicherungsunternehmen<br />

(Säule 1) müssen versicherungstechnische Rückstellungen, die korrespondierenden<br />

Kapitalanlagen, die Kreditrisiken und die operationalen Risiken bemessen und<br />

bewertet werden. Dazu wurde ein Standardmodell entwickelt und in vier Studien (QIS<br />

1 bis 4) empirisch getestet. Zur Berechnung der Risikolage kann aber auch ein internes<br />

Modell entwickelt werden, das aber von der Aufsichtsbehörde akkreditiert werden muss.<br />

Die zweite Säule umfasst die Abschätzung der Wirksamkeit von Risikomanagementsystemen<br />

und internen Kontrollen sowie weitere qualitative und quantitative Aufsichtsinstrumente.


Mit der dritten Säule von Solvency II soll die Marktdisziplin, insbesondere die Transparenz,<br />

z. B. durch Standardsetzung in der Rechnungslegung, verbessert werden. Dadurch<br />

soll erreicht werden, dass die Marktakteure die wirtschaftliche Stabilität der Versicherungsunternehmen<br />

genauer beurteilen können.<br />

Insgesamt zeigen die beispielhaft angeführten Instrumente und Prozesse der Risikosteuerung,<br />

dass die Aktuare in der Versicherungswirtschaft immer stärker gefordert sind, das<br />

Modell- und Methodenwissen weiterzuentwickeln, um die komplexen, vor allem interdependenten<br />

Risikostrukturen nicht nur zu analysieren, sondern auch durch Maßnahmen<br />

der Risikosteuerung positiv (d. h. risikomindernd) zu beeinflussen.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Prof. Dr. Georg Köpf<br />

Hochschule Kempten<br />

Finanzkrise – Bankenaufsichtsaspekte<br />

Was zunächst als Immobilienkrise begann hat sich krebsartig zu einer Finanzkrise und<br />

in deren Folge zu einer globalen Wirtschaftsdepression entwickelt. Auch wenn jetzt die<br />

Anzeichen für eine Erholung zunehmen, sollten die Beteiligten nicht untätig sein, um<br />

Vorsorge dafür zu treffen, dass sich ein solches Szenario nicht wieder ereignen kann.<br />

Betroffene sind die Bankkunden, Banken, die Aufsichtsorgane, wie z. B. das BaFin, der<br />

Staat und die Zentralbanken.<br />

Im Folgenden sollen weder die Ursachen detailliert untersucht werden, noch der Sinn<br />

oder Unsinn der Notprogramme kommentiert und kritisiert, sondern allein die möglichen<br />

Konsequenzen für die Bankenaufsicht in Deutschland aufgezeigt werden. Je länger die<br />

Zeit bis zu einer Änderung der Regeln dauert, umso größer ist die Gefahr, dass durch<br />

Lobbyarbeit der beteiligten Banken und Verbände die Regel und die verschärften Anforderungen<br />

z. B. an das haftende Eigenkapital zu modert ausfallen, was einer erneuten<br />

Finanzkrise Vorschub leisten könnte.<br />

Was für eine Krise?<br />

Mit der Vergabe von ungesicherten oder mit geringer Bonität der Schuldner ausgereichten<br />

Immobilienkrediten fing alles an. Als die Immobilienblase in den USA durch nachgebende<br />

Preise platzte, kam es zu weltweiten Schockwellen, weil plötzlich vielen Marktteilnehmern<br />

klar wurde, dass die Risiken aus den Krediten durch Verbriefungen weltweit verteilt<br />

waren. Also war es kein rein amerikanisches Problem, sondern eine Bedrohung des globalen<br />

Finanzsystems, falls ein oder mehrere größere Kreditinstitute ausfallen sollten. Solche<br />

Systemrisiken gilt es zu verhindern, auch sollten Regierungen nicht erpressbar gemacht<br />

werden, indem sie gezwungen werden bei Problemen mit Hilfspaketen aus Steuergeldern<br />

einzuspringen.


Abb. 1: Weltweite Rettungspakete: 2 Bio. € staatliche Hilfe<br />

Bankgarantien, Eigenkapitalfinanzierung, Aufkauf Kredite in Mrd. Euro<br />

England<br />

USA<br />

Deutschland<br />

Irland<br />

Frankreich<br />

Holland<br />

Russland<br />

Österreich<br />

Spanien<br />

Südkorea<br />

Schweiz<br />

Norwegen<br />

Italien<br />

Saudi-Arab.<br />

Griechenland<br />

Portugal<br />

Japan<br />

Ungarn<br />

48<br />

41<br />

40<br />

39<br />

28<br />

20<br />

15<br />

5<br />

100<br />

100<br />

100<br />

139<br />

220<br />

400<br />

360<br />

519<br />

500<br />

Die Ursachen der Finanzkrise sind vielschichtig. Die große Sorglosigkeit der marktbasierten<br />

Finanzierungen lässt auf falsche Geschäftsmodelle der beteiligten Banken schließen.<br />

Außerdem kann ein Risikomanagement-System seine Aufgaben nicht erfüllen, wenn es<br />

erhebliche Teile der Risiken nicht erfasst, siehe Zweckgesellschaften im Ausland, oder<br />

eine zu geringe Risikowahrnehmung unterstützt. Dazu kommt eine kurzfristige Erfolgsorientierung<br />

anhand der in der Praxis zu findenden Bonussysteme. Auch die Rating-Agenturen<br />

trifft die Kritik, die Risiken aus Verbriefungen als zu gering eingestuft hatten.<br />

Falsch war es meiner Meinung nach, auch Leerverkäufe zu verbieten. Denn diese waren<br />

zur Stabilisierung der Märkte und zur Aufrechterhaltung der Liquidität notwendig. Außerdem<br />

wurden nicht alle Leerverkaufs-Alternativen erfasst, so dass die von den Aufsichtsgremien<br />

erhoffte Wirkung nicht erreicht wurde. Leerverkäufe sind zur Arbitrage unbedingt<br />

notwendig und genau so nützlich wie Long-Positionen.<br />

571<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Perspektiven?<br />

42<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Um die eingetretenen Missstände zu vermeide sind die Aufsichtsbehörden weltweit gefordert.<br />

Erstens in organisatorischer Hinsicht. Weltweit agierende Finanzkonzerne können<br />

nicht allein über nationale Aufsichtsämter kontrolliert werden. Es darf kein Wettbewerb<br />

der Aufsichtsregelungen geben, sondern eine nach einheitlichen Kriterien agierende<br />

Weltaufsichtsbehörde. Zweitens muss ein System der vollständigen Erfassung der mit<br />

Finanzgeschäften verbundenen Risiken entwickelt und umgesetzt werden, das auch die<br />

Abhängigkeiten der Risiken und auch extreme Marktverwerfungen berücksichtigen kann.<br />

Stresstest sind ein Beispiel, aber sollten tiefer strukturiert und mit realistischen Datenannahmen<br />

hinterlegt werden. Außerdem sind systemische Risiken in den Katalog der überwachsten<br />

Risiken aufzunehmen, die verhindern sollen, dass Klumpenrisiken bei einzelnen<br />

Finanzunternehmen entstehen können. Allein die Größe eines Finanzinstitutes ist kein<br />

Risikokriterium, allein die vollständige Erfassung aller Risiken und die dazu notwendige<br />

Unterlegung mit Eigenkapital kann eine sinnvolle Zielsetzung sein. Ein Kontrollsystem<br />

ist nur so erfolgreich, wie es durch adäquate Sanktionsmechanismen zur Einhaltung der<br />

Regulierungen unterstützt wird. Eine parallele Kontrolle der Banken durch die Bundesbank<br />

und das BaFin ist antiquiert und damit abzubauen.<br />

Der Staat ist als Bankunternehmer ungeeignet, weil die Politik andere Zielsetzungen als<br />

Wirtschaftlichkeit und Ertragserzielung verfolgt. Außerdem ist das Risiko hoch, dass hier<br />

Felder der Dauersubventionierung aufgebaut werden, die angesichts der Staatsverschuldung<br />

gar nicht zu akzeptieren sind. Bürgschaften sind nur zur Überbrückung der akuten<br />

Notsituation sinnvoll, nicht als dauerhafte Übernahme der dann möglicherweise zu sozialisierenden<br />

Verluste.


Prof. Dr. Bernd Rudolph<br />

Institut für Kapitalmarktforschung und Finanzierung<br />

Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Neue Spielregeln für die internationalen Finanzmärkte<br />

Erscheint in: Betriebs-Berater, Okt. 2009.<br />

Die internationale Finanzkrise hat die Dringlichkeit von Veränderungen im Verhalten der<br />

Finanzintermediäre deutlich gemacht: Die Risikomanagementsysteme der Banken müssen<br />

verbessert und ergänzt werden, und das nicht nur um Systeme für anspruchsvolle<br />

Stresstests und Sensitivitätsanalysen, sondern auch um Rechnungen, die die Risikokonzentration<br />

in den Handels- und Bankbüchern aufzeigen und wirksam begrenzen helfen<br />

können.<br />

Die Krise belegt aber auch, dass die Ansätze der Regulierung und Kontrolle des Finanzsystems<br />

im Grundsatz überdacht und verändert werden müssen, wenn die Bankenaufsicht<br />

in Zukunft das Eintreten systemischer Risiken verhindern können soll. Dazu müssen allerdings<br />

die Wirkungsmechanismen der Risikopolitik der Banken aus der Perspektive der<br />

Aufsicht besser verstanden und aus der Makrosicht der Finanzmärkte beurteilt werden.<br />

Die neuen Regeln und Steuerungsmechanismen dürfen jedenfalls nicht an den verfolgten<br />

Zielsetzungen vorbeiführen und möglicherweise sogar wieder, wie das für das Regelwerk<br />

von Basel II festzustellen ist, zyklusverstärkend oder anderweitig kontraproduktiv wirken.<br />

Vor der Krise hatten die Banken wie die Kapitalmärkte aufgrund der über viele Jahre<br />

anhaltenden Preissteigerungen am amerikanischen Immobilienmarkt die Kreditrisiken<br />

in einem wichtigen Segment unterschätzt und sich zu völlig unzureichenden Bonitätsprüfungen<br />

verleiten lassen. Das enorme Wachstum und der Erfolg der neuen Märkte für<br />

den Transfer von Kreditrisiken beeinträchtigte darüber hinaus die Aufmerksamkeit der<br />

Akteure an den Bankmärkten, seien es die Kreditgeber als Originatoren, seien es die<br />

Risikomanager und Risikocontroller in den Banken, oder seien es die Wirtschaftsprüfer,<br />

die Ratingagenturen oder die Bankenaufsicht. Ein weiterer Faktor, der die Probleme der<br />

asymmetrischen Informationsverteilung verschärfen musste, lässt sich in bestimmten<br />

Übertreibungen der Verbriefungstechnik identifizieren.<br />

Offenbar konnten die Akteure an den Finanzmärkten davon ausgehen, dass die Rendite<br />

ihrer Transaktionen auch dadurch gesteigert werden konnte, dass die Instrumente und<br />

Produkte noch komplexer und intransparenter konstruiert und mit einer hohen Renditeerwartung<br />

versehen wurden.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Zur Intransparenz trug die zweifelhafte Übung bei, bei der Konstruktion der Collateralized<br />

Debt Obligations, der CDOs, die Poolzusammensetzungen der Hypothekenkredite und<br />

die Tranchenbildungen von den Vorgaben der Ratingagenturen abhängig zu machen.<br />

Problematisch war sicher auch die Bildung strukturierter Produkte, die ihrerseits solche<br />

strukturierten Produkte als Basistitel hatten, die sog. CDOs auf CDOs bzw. die CDOs<br />

Squared (es sollen nicht nur solche Zweierpotenzen, sondern auch Dreierpotenzen und<br />

noch höhere Stufen der Forderungsunterlegung realisiert worden sein). Diese Konstruktionen<br />

mussten den Inhabern der Titel den „Durchblick“ auf die letztlich zu erwartenden<br />

Cashflowströme noch weiter verbauen als schon die übliche Einbringung der gepoolten<br />

Forderungen in eine Zweckgesellschaft, die dann ihrerseits die tranchierten Wertpapiere<br />

emittierte. In der Krise haben sicher auch die Heterogenität der Poolforderungen sowie<br />

die mangelnde Verfügbarkeit glaubwürdiger Informationen über die zunächst als qualitativ<br />

hochwertig eingestuften Tranchen zu den Abwehrreaktionen der Anleger beigetragen.<br />

Aus den zunächst als überschaubar geltenden Risiken der CDOs erwuchs mit der Kenntnis<br />

fallender Immobilienwerte eine Unsicherheitssituation im engeren Sinne, die die Marktteilnehmer<br />

zu einer „wilden“ Flucht aus den Titeln veranlasste. Der daraus resultierende<br />

Verfall der Liquidität der Titel war im Grunde genommen ein dem bekannten Run auf die<br />

Schalter der Banken vergleichbares Phänomen.<br />

Die drastische Änderung der Einschätzung der Risikosituation scheint ein ganz wesentlicher<br />

Treiber der Krise gewesen zu sein. So verstärkte der Druck der internationalen<br />

Investoren auf Zusatzrenditen zu dem zu Beginn des Jahrhunderts weltweit niedrigen<br />

Zinsniveau das mangelnde Risikobewusstsein der Marktteilnehmer. Da sich seit den<br />

späten neunziger Jahren ein internationaler Mangel an sicheren Anlagen herausgebildet<br />

hatte, konnte der Markt für CDOs mit seiner Fähigkeit, durch das Poolen und Tranchieren<br />

von Forderungen Anlagemöglichkeiten mit hohen Bonitätsziffern zu konstruieren, genau<br />

diesem Anlagebedürfnis nachkommen. Die Sicherheit der Anlagen stellte sich dann<br />

allerdings bei Eintritt des Rückgangs der Immobilienpreise und dem Eintritt der Krise als<br />

Scheinsicherheit heraus. Aus dem kalkulierten geringen Risiko wurde Unsicherheit im<br />

engeren Sinne mit der Folge, dass die Anleger und Banken die Übernahme neuer unsicherer<br />

Positionen vollständig verweigerten und die alten abstießen, soweit das irgendwie<br />

möglich war.<br />

Man muss auch die Entwicklung des amerikanischen Marktes zur Finanzierung von Wohnimmobilien<br />

seit dem New Deal der 1930er Jahre genau analysieren, um „Neue Spielregeln<br />

für Kapitalmärkte und Netzindustrien“ zu entwickeln, worüber der 63. Deutsche<br />

Betriebswirtschafter-Tag am 12. und 13. Oktober in Frankfurt diskutieren wird. Dabei<br />

geht es nicht nur um den Umgang mit den Gefahren einer Zersplitterung der Wertschöpfungsketten<br />

im Finanzdienstleistungsbereich und um die Schwachstellen des modernen<br />

Kreditrisikotransfers mit seinen komplexen Produkten, sondern es geht auch mindestens


so sehr um den Abbau der jetzt sichtbar gewordenen Defekte der regulativen Systeme zur<br />

Risikomessung und Risikosteuerung der Banken. Auf der Basis dieser Analysen können<br />

Vorschläge zur Verbesserung des Risikomanagements der Kreditinstitute und zur Konzeption<br />

einer auf makroprudentielle Ziele ausgerichteten Regulierung diskutiert werden,<br />

die die Systemrisiken der Finanzintermediäre in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt.<br />

Und natürlich können auf dieser Basis auch die bereits erfolgten Gesetzesinitiativen wie<br />

das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht vom Juli 2009, das<br />

Kreditinstitute –Reorganisationsgesetz oder die Neufassung der MaRisk durch die BaFin<br />

beurteilt werden. Bekanntlich sollen die MaRisk schon zum Ende dieses Jahres in der<br />

Praxis umgesetzt sein.<br />

Die Finanzkrise aus mikroökonomischer Perspektive<br />

Erschienen in: Stefan Grundmann / Christian Hofmann / Florian Möslein (Hrsg.): Finanzkrise und<br />

Wirtschaftsordnung, Berlin 2009, S. 55 – 75.<br />

Die Mitte 2007 zutage getretene Krise am amerikanischen Markt für verbriefte zweitrangige<br />

Hypothekenforderungen (Subprime Krise) und die daraus hervorgegangene<br />

internationale Finanzkrise sind von verschiedenen Akteuren an den Finanzmärkten verursacht<br />

und verstärkt worden. Zu diesen Akteuren gehören nicht nur die Banken mit ihrem<br />

Management und ihren Mitarbeitern. Es gehören auch andere Finanzintermediäre wie die<br />

Mortgage Broker, die Ratingagenturen und Hedgefonds dazu, aber auch jene Institutionen,<br />

die die Banken und das Bankensystem zu kontrollieren haben, nämlich die Institutionen<br />

der Bankenaufsicht und die Zentralbanken. Es gehört insbesondere der amerikanische<br />

Staat dazu, der auch Bürger ohne ausreichende Ersparnisse und Einkommen durch<br />

steuerliche Anreize, ein niedriges Zinsniveau und vielfältige Absicherungsmöglichkeiten<br />

zum Erwerb von Wohneigentum ermutigt hat. Und schließlich gehören die weltweit nach<br />

Anlagemöglichkeiten suchenden institutionellen Investoren, Staatsfonds und Finanzintermediäre<br />

dazu, die die Akteure am amerikanischen Kapitalmarkt gedrängt haben, noch<br />

weitere Finanztitel zu kreieren und zu emittieren, um für (vermeintlich) risikoarme, aber<br />

ertragreiche Anlagemöglichkeiten in US-Dollar zu sorgen.<br />

Die Bewertung des komplexen Ursachenbündels, das die Krise ausgelöst und dann<br />

welt weit verbreitet hat, hängt beispielsweise davon ab, ob menschliches Versagen oder<br />

Schwachstellen im Finanzsystem als Auslöser oder Verstärker in den Mittelpunkt der<br />

Betrachtung gerückt werden. Zu unterscheiden ist auch, ob eher das mikroökonomische<br />

Entscheidungsverhalten der Akteure oder makroökonomische Zusammenhänge ins<br />

Zentrum der Betrachtung gerückt werden. In diesem Beitrag sollen insoweit mikroökonomische<br />

Gesichtspunkte in den Vordergrund gerückt werden, als das Verhalten der<br />

Finanzintermediäre im Regulierungsrahmen der Bankenaufsicht zum Ausgangspunkt von<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Veränderungs- bzw. Verbesserungsvorschlägen genommen werden. Ob diese Sichtweise<br />

des Ursachenkomplexes gegenüber der Perspektive der weltweiten makroökonomischen<br />

Ungleichgewichte oder der Untersuchung des individuellen Verhaltens bzw. Fehlverhaltens<br />

einzelner Bankmanager, Großanleger oder politischen Entscheidungsträger wichtiger<br />

oder weniger wichtig ist, lässt sich nicht sagen. Die mikroökonomische Sichtweise hat<br />

jedenfalls für die im weiteren Verlauf dieses Beitrags diskutierten Vorschläge insoweit<br />

eine besondere Bedeutung, weil grundlegende Änderungen beispielsweise im Risikocontrolling<br />

der Banken oder in den bankaufsichtlichen Regelwerken nur vorgeschlagen<br />

werden sollten, wenn sich die damit bewirkten Veränderungen abschätzen lassen. So<br />

müssen, sofern der geschäftspolitische Spielraum der Banken und anderer finanzieller<br />

Institutionen einschränkt und die Kontroll- und Prüfungsgremien der Banken neuen<br />

Regelungen unterworfen werden sollen, die Wirkungsmechanismen der Banksteuerung<br />

und der Bankenaufsicht identifiziert sein, damit die überarbeiteten bestehenden oder die<br />

neuen Regeln und Steuerungsmechanismen nicht an den verfolgten Zielsetzungen vorbeiführen<br />

und möglicherweise sogar kontraproduktiv wirken.<br />

Der angezeigte Beitrag beschäftigt sich daher nach einer Aufarbeitung der historischen<br />

Abfolge der auslösenden Subprime-Krise sowie der nachfolgenden internationalen<br />

Banken- und Finanzkrisen in seinem zweiten Abschnitt mit der Aufarbeitung und Bewertung<br />

wichtiger Hintergründe und Ursachen der aufeinander folgenden Krisen. Auf dieser<br />

Grundlage werden dann im dritten Abschnitt wichtige prinzipielle Vorschläge vorgestellt<br />

und diskutiert, die die erkannten Schwachstellen im Finanzsystem reparieren oder beheben<br />

können. Dabei kann keine Vollständigkeit angestrebt und es können die Vorschläge<br />

auch nicht in ihren administrativen Verästelungen bewertet werden. Vielmehr soll das<br />

Augenmerk auf einige grundlegende Stellgrößen gelenkt werden, wie in der Zukunft<br />

Banksteuerung und Bankenaufsicht robuster gestaltet und mehr auf die Zielsetzung der<br />

Vermeidung von Systemkrisen ausgerichtet werden können.


Die internationale Finanzkrise:<br />

Ursachen, Treiber, Veränderungsbedarf und Reformansätze<br />

Erscheint in: Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ZGR, Heft 1 / 2010, ca. 57 Seiten.<br />

Die internationale Finanzkrise hat die Dringlichkeit von Veränderungen im Verhalten vieler<br />

Finanzintermediäre deutlich gemacht. Risikomanagementsysteme müssen verbessert<br />

und um geeignete Stresstest, Sensitivitätsanalysen und Risikokonzentrationsrechnungen<br />

ergänzt werden. Die Krise belegt aber auch, dass die Ansätze der Regulierung und<br />

Kontrolle des Finanzsystems überdacht und verändert werden müssen, wenn die Bankenaufsicht<br />

in Zukunft das Eintreten systemischer Risiken verhindern soll. Dazu müssen die<br />

Wirkungsmechanismen des Risikomanagements der Banken besser verstanden und aus<br />

der Makrosicht der Finanzmärkte beurteilt werden. Die neuen Regeln und Steuerungsmechanismen<br />

dürfen nicht an den verfolgten Zielsetzungen vorbeiführen und möglicherweise<br />

sogar wieder zyklusverstärkend oder anderweitig kontraproduktiv wirken.<br />

Der Beitrag beschreibt und analysiert die Entwicklung des amerikanischen Marktes<br />

zur Finanzierung von Wohnimmobilien seit dem New Deal der 1930er Jahre und gibt<br />

einen kritischen Einblick in die Gefahren der Zersplitterung der Wertschöpfungsketten<br />

im Finanzdienstleistungsbereich, in die Schwachstellen des modernen Kreditrisikotransfers<br />

mit seinen komplexen Produkten sowie in die Defekte der ökonomischen und<br />

regulativen Systeme zur Risikomessung und Risikosteuerung der Banken. Auf der Basis<br />

dieser Analyse werden wichtige Vorschläge zur Verbesserung des Risikomanagements<br />

der Kreditinstitute und zur Konzeption einer auf makroprudentielle Ziele ausgerichteten<br />

Regulierung diskutiert, die die Systemrisiken der Finanzintermediäre in den Mittelpunkt<br />

der Betrachtung stellt.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Werner Sinn<br />

Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung an der Universität München<br />

Kasino-Kapitalismus<br />

Wie es zur Finanzkrise kam und was jetzt zu tun ist<br />

Ein Essay von Hans-Werner Sinn<br />

Im Herbst 2008 stand das globale Finanzsystem am Rande des totalen Zusammen bruchs.<br />

In der Börsenwoche bis zum 10. Oktober waren die Kurse weltweit um 18,2 Prozent eingebrochen.<br />

Am Montag, dem 13. Oktober 2008, wäre es zur Kernschmelze des Weltfinanzsystems<br />

gekommen, wenn die Politik nicht reagiert hätte. Die Regierungen der G7-Länder<br />

und der EU-Staaten verabredeten über das Wochenende die Leitlinien einer Rettungsstrategie.<br />

Ohne diesen Schritt hätte der Ansturm auf die Konten, der schon begonnen hatte,<br />

zum Kollaps des Weltfinanzsystems geführt.<br />

Seither wirft die Politik mit Milliarden nur so um sich, um der Krise des Finanzsystems<br />

Herr zu werden. Was sind die Ursachen dieser Krise? Waren es persönliche Verfehlungen<br />

oder die reine Gier? Oder gab es Systemfehlern, die man künftig vermeiden kann?<br />

Die Analyse führt zunächst nach Amerika. Die Amerikaner haben jahrelang über ihre<br />

Verhältnisse gelebt. Das zeigt die Entwicklung der Sparquote der amerikanischen Haushalte.<br />

In den USA lag die Sparquote in den Jahren 2005 bis 2007 praktisch bei Null. Zum<br />

Vergleich: Die deutschen Haushalte sparen durchschnittlich 10,9 Prozent ihres Einkommens.<br />

Die Amerikaner haben sich offenbar ein schönes Leben gemacht und die Zukunftsvorsorge<br />

vernachlässigt.<br />

Wenn die Privathaushalte nicht sparen, der Staat aber laufend neue Schulden macht und<br />

auch die Firmen Fremdkapital brauchen, gibt es nur eine Möglichkeit: Kapitalimporte aus<br />

dem Ausland. Die Amerikaner haben diese Möglichkeit in großem Umfang genutzt. Allein<br />

im Jahr 2008 lag der amerikanische Nettokapitalimport bei 790 Milliarden US-Dollar – im<br />

Wesentlichen bezahlt mit verbrieften Wertpapieren. Finanziert wurde der Kapitalimport<br />

der Amerikaner von den Ländern mit großen Exportüberschüssen: China, Deutschland,<br />

Japan und die OPEC-Länder.<br />

Weil die Amerikaner nicht mehr sparten, musste das Land immer mehr Papiere auf den<br />

Markt werfen. Ab Mitte 2007 wuchsen jedoch die Zweifel an der Bonität der Ansprüche,<br />

die in diesen Papieren verbrieft waren. Insbesondere die so genannten Collateralized<br />

Debt Obligations, kurz CDOs, erlebten einen dramatischen Wertverfall. Es handelt sich bei


diesen Papieren um verbriefte Ansprüche gegen amerikanische Immobilieneigentümer,<br />

die zwischen Banken gehandelt wurden.<br />

Auf dem US-Immobilienmarkt hatte sich jedoch seit Mitte der 90er Jahre eine gewaltige<br />

Blase aufgebaut. Zwischen 1996 und 2006 hatten sich die Häuserpreise fast verdoppelt.<br />

Diese Blase war eine wesentliche Triebkraft des amerikanischen Konsums. Die Amerikaner<br />

sparten nicht, weil sie sich wegen des stetigen Anstiegs ihrer Häuserpreise wohlhabend<br />

und für das Alter abgesichert wähnten.<br />

Doch Blasen platzen irgendwann. Die amerikanische Immobilienblase tat dies Mitte des<br />

Jahres 2006. Seitdem gaben die Preise nach, bis April 2009 um 34 Prozent. Das entspricht<br />

einem Wertverlust in Höhe von mehr als 7 Billionen Dollar. Zahlreiche Hausbesitzer<br />

gerieten in die Überschuldung, konnten ihre Hypotheken nicht mehr bedienen. Die darauf<br />

basierenden CDO-Papiere, die an Banken in der ganzen Welt verkauft worden waren,<br />

erlebten einen dramatischen Preisverfall. Mit drastischen Folgen: Nicht weniger als<br />

83 Banken sind in im Jahr 2008 weltweit durch Konkurs und Übernahme vom Erdboden<br />

verschwunden oder in letzter Minute verstaatlicht worden, darunter die großen amerikanischen<br />

Investmentbanken Bear Stearns, Lehman Brothers und Merrill Lynch.<br />

Dabei sind noch längst nicht alle Belastungen auf dem Tisch. Der Internationale Währungsfonds<br />

hat im Oktober 2009 prognostiziert, dass die Banken der USA, der Euroländer,<br />

Groß britanniens und Japans etwa 3,4 Billionen Dollar verloren haben. Tatsächlich hatten<br />

die Banken der Welt aber bis zum 1. Oktober erst 1,6 Billionen Dollar Abschreibungen<br />

ausgewiesen. Die Abschreibungsverluste könnten also noch auf das Doppelte der bislang<br />

ausgewiesenen Werte steigen. Weitere Banken könnten dann auf staatliche Hilfe angewiesen<br />

sein.<br />

Wenn das weltweite Bankensystem in eine so existenzielle Krise gerät, muss etwas grundlegend<br />

falsch gelaufen sein. Was hat die Finanzwelt an den Rand des Abgrundes gebracht?<br />

Banken sind typischerweise Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung der Aktionäre<br />

auf das Eigenkapital beschränkt ist. Das übrige Vermögen der Aktionäre ist vor dem<br />

Zugriff geschützt. Grundsätzlich ist die Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung das<br />

zentrales Erfolgsmodell des Kapitalismus, das den Wohlstand der westlichen Welt erst<br />

möglich gemacht hat.<br />

Das Privileg der Haftungsbeschränkung wurde jedoch von den Banken so gedehnt,<br />

dass sie am Ende fast gar nicht mehr hafteten, weil viele nur noch mit einem minimalem<br />

Eigenkapital von 3 bis 5 Prozent der Bilanzsumme gearbeitet haben. Der enorme Fremdkapitalhebel<br />

sichert zwar hohe Eigenkapitalrenditen, verführt aber auch zu hohen Risiken.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Natürlich hat niemand Interesse an Verlusten. Wenn es aber die Möglichkeit gibt, in guten<br />

Zeiten höhere Gewinne einzufahren um den Preis, in schlechten Zeiten Verluste zu haben,<br />

die man mangels Haftungskapital nur zu einem geringen Teil tragen muss, dann gewinnt<br />

das Risiko an Attraktivität. Kann man davon ausgehen, dass ein Teil der Verluste von den<br />

Gläubigern oder vom Staat getragen wird, entsteht aus dem bloßen Risiko im Mittel ein<br />

Gewinn.<br />

Es kann nicht genug betont werden, dass es nicht primär um Fehlanreize für die Bankvorstände<br />

geht, sondern um Fehlanreize für die Aktionäre, denn sie profitieren von der<br />

Haftungsbeschränkung. Die Aktionäre verlangen von ihren Banken risiko- und ertragreiche<br />

Geschäftsmodelle, die nur deshalb funktionieren, weil Verluste, die das Eigenkapital<br />

übersteigen, sozialisiert werden. Deshalb verpflichten sie den Vorstand auf hochgesteckte<br />

Renditeziele und gestalten die Entlohnungssysteme für die Manager so, dass<br />

diese sich entsprechend risikofreudig verhalten.<br />

Ähnlich gefährlich waren auch die Anreizstrukturen für die Häuslebauer in den USA. Der<br />

Durchschnittsamerikaner kam nämlich ebenfalls in den Genuss einer Haftungsbeschränkung,<br />

die ihn zum Zocken veranlasste.<br />

In den USA werden Hauskredite gewöhnlich als sogenannte non-recourse loans vergeben<br />

– als „regressfreie Kredite“. Die Hauseigentümer haften nur mit ihrer Immobilie. Es gibt –<br />

anders als in Deutschland – keine Durchgriffshaftung des restlichen Vermögens oder des<br />

Arbeitseinkommens der Schuldner. Dieser Schutz vor Haftung veranlasste viele amerikanische<br />

Haushalte beim Hauskauf das Risiko zu suchen und sich zu übernehmen, weil sie<br />

wussten, dass sie nichts falsch machen konnten.<br />

Im Fall, dass die Hauspreise steigen würden, war man fein raus. Man würde das Haus<br />

verkaufen, den Kredit zurückzahlen und einen Gewinn in Höhe des Wertzuwachses erzielen.<br />

Oder man könnte dann noch mehr Kredit aufnehmen. Für den Fall sinkender Preise<br />

hätte man zwar Pech, aber kein wirkliches Problem. Man müsste dann nur den Schlüssel<br />

des Hauses bei der Bank abgeben und den Verzicht auf sein Eigentum und die Nichtbedienung<br />

des Kredits erklären. Ansonsten hätte man mit der Sache nichts weiter zu tun.<br />

Diese abenteuerlichen Anreizstrukturen führten zu hemmungslosen Kaufentscheidungen<br />

der amerikanischen Privathaushalte. Sie sind der mikroökonomische Kern der amerikanischen<br />

Immobilienblase.<br />

Warum aber haben die Banken dieses für sie so ungünstige Spiel mitgemacht? Dafür gibt<br />

es zwei Gründe. Erstens, wie erwähnt, das geringe Eigenkapital, das die Banken verleitet<br />

hat, ein immer höheres Risiko zu suchen.


Der zweite Grund war schlicht, dass die Banken Kredite vergeben mussten. Dazu zwang<br />

sie der Community Reinvestment Act, ein Programm, das 1977 unter Präsident Carter<br />

eingeführt wurde, um der Verwahrlosung von Wohnbezirken entgegenzuwirken. 1994<br />

wurde das Gesetz unter Präsident Clinton nochmals verschärft. Es setzte die Banken unter<br />

Druck, auch Kunden mit geringer Bonität Kredite zu geben. So kam es, dass sich selbst<br />

Geringverdiener und Arbeitslose Häuser per Kredit kaufen konnten.<br />

Die Hypothekenbanken wussten natürlich, wie problematisch die Kreditforderungen<br />

waren, die sie auf diese Weise erwarben. Der Ausweg war die Verbriefung der Ansprüche.<br />

Statt die Forderungen selbst zu halten und geduldig auf die Rückzahlung zu warten, verkauften<br />

sie die Ansprüche an andere Banken oder Finanzinvestoren. Sie schufen dafür die<br />

sogenannten Mortgage Backed Securities oder MBS-Papiere und lockten die Käufer mit<br />

Preisabschlägen bzw. hohen Effektivrenditen.<br />

Doch auch die Käufer hatten kaum Illusionen über die Bonität der Papiere. Deshalb beeilten<br />

auch sie sich, diese schnell weiterzureichen. Die Ansprüche gegen die Häuslebauer<br />

hatten den Charakter von heißen Kartoffeln, die niemand lange in der Hand halten wollte,<br />

um sich nicht zu verbrennen. Um die Ansprüche weiterreichen zu können, verbrieften die<br />

Banken die Papiere erneut und schufen die schon erwähnten CDO-Papiere. Diese Logik<br />

setzte sich fort. Am Ende hatten einige der Papiere 40 Verwertungsstufen hinter sich. Es<br />

entstand eine Kaskade von ineinander verschachtelten Ansprüchen, die niemand mehr<br />

durchschaute.<br />

Der Markt für die CDO- und MBS-Papiere erreichte 2006 mit etwa 1,9 Billionen US-Dollar<br />

Neuemissionen sein größtes Volumen. Dann brach der Markt auf gerade mal auf<br />

geschätzte 53 Milliarden US-Dollar im Jahr 2009 zusammen. Das Marktvolumen kollabierte<br />

um 97 %.<br />

Warum haben die Aufsichtsbehörden die toxischen Wertpapieren nicht verboten? Erhellend<br />

ist die Aussage eines hochrangigen Vertreters der Banque de France vom Oktober<br />

2008. Gefragt, wie sein Haus über die Zulassung von Finanzprodukten entscheidet, sagte<br />

der Zentralbanker:<br />

„Wir hatten uns eigentlich vorgenommen, ein Finanzprodukt nur dann zu genehmigen,<br />

wenn es wenigstens einer von uns wirklich verstand. Diesen Grundsatz konnten wir aber<br />

nicht durchhalten, denn wir mussten stets befürchten, dass es dann von den Briten oder<br />

den Deutschen genehmigt werden würde. Also haben wir die Augen zugedrückt und die<br />

Genehmigung erteilt“.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

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Dieses Zitat drückt die Tragik der Bankenaufsicht auf dramatische Weise aus. Man wollte<br />

nicht strikter sein als andere Länder, weil man befürchtete, dass das Bankgeschäft dann<br />

dort gemacht würde. So ist der Wettbewerb der Staaten und Regulierungsbehörden zu<br />

einem Laschheitswettbewerb degeneriert.<br />

Doch haben sich die Staaten wenigstens in der Krise bewährt? Der G7-Gipfel und die<br />

EU-Konferenz im Oktober 2008 stellten die Weichen für eine beispiellose Rettungsaktion<br />

zugunsten der Banken. Inzwischen summieren sich die Garantien, Kredite, Zuschüsse und<br />

Eigenkapitalhilfen auf 4,1 Billionen Euro. Nicht enthalten sind die staatlichen Konjunkturprogramme.<br />

Die Summe ist geradezu astronomisch, auch wenn es sich nur zu einem<br />

kleinen Teil um echte Ausgaben handelt.<br />

Deutschland hat insgesamt 578 Milliarden Euro zur Rettung seines Bankensystems zur<br />

Verfügung gestellt. Damit ist das deutsche Rettungspaket ausreichend dimensioniert.<br />

Trotzdem ist es ungeeignet, die dringend notwendige Rekapitalisierung des Bankensystems<br />

zu bewerkstelligen. Der Grund ist einfach: Der größte Teil der Mittel sind Bürgschaften.<br />

Bürgschaften helfen jedoch nicht, Eigenkapitalverluste auszugleichen. Die<br />

ebenfalls angeboten Eigenkapitalhilfen aber werden nur sehr zögerlich in Anspruch<br />

genommen. Von 100 Milliarden Euro, die der Staat bereitgestellt hat, wurden bislang<br />

gerade einmal 19 Milliarden abgerufen – hauptsächlich von der Commerzbank.<br />

Der Grund ist, dass die Annahme staatlichen Eigenkapitals mit Strafen verbunden ist:<br />

Vertreter der Behörden lassen sich in den Aufsichtsräten nieder und reden dort mit.<br />

Außerdem werden die Managergehälter gekappt. Vorstände von Banken, die Staatshilfen<br />

in Anspruch nehmen, dürfen jährlich nur 500 000 Euro verdienen – ein empfindlicher Einschnitt<br />

für Bankvorstände, die in Deutschland vor der Krise im Durchschnitt 2,2 Millionen<br />

Euro pro Jahr bekamen.<br />

Die verständliche Devise in den Bankvorständen lautet deshalb: „Runter mit dem<br />

Geschäfts volumen!“. Die Banker ziehen es vor, ihre Bilanzen wieder in Ordnung zu<br />

bringen, indem sie ihr Aktivgeschäft reduzieren, das heißt, weniger Kredite an die Firmen<br />

vergeben.<br />

Das Problem ist gravierend: Bei einer durchschnittlichen Eigenkapitalquote von vier<br />

Prozent, bedeutet ein Prozent Verlust auf die Anlagen die Vernichtung von einem Viertel<br />

des Eigenkapitals. Um die Eigenkapitalquote zu halten, muss die Bank entsprechend<br />

ein Viertel ihres Geschäftsvolumens abbauen, also 25 Prozent der Ausleihungen. Dieser<br />

gewaltige Bilanzmultiplikator kann der deutschen Wirtschaft zum Verhängnis werden.<br />

Kommt der Kreditfluss ins Stocken, fehlt das Geld für die notwendigen Investitionen und<br />

der beginnende Aufschwung gerät in Gefahr.


Verantwortungsbewusste Politik kann das nicht zulassen. Der Staat muss das fehlende<br />

Eigenkapital bereitstellen – aber nicht als Geschenk. Staatliche Geschenke würden geradezu<br />

einladen, das alte, riskante Geschäftsmodell fortzusetzen.<br />

Vernünftiger ist der folgende Weg: Banken, die am Markt nicht genug Eigenkapital finden,<br />

müssen akzeptieren, dass der Staat das Eigenkapital auffüllt und Teilhaber wird. Die<br />

Altaktionäre müssen den Staat als Mitgesellschafter akzeptieren. Der Staat erhält für<br />

seine Hilfe Aktien zu einem fairen Preis.<br />

Die private Rechtsform muss dabei unbedingt erhalten bleiben. Sie schützt die privaten<br />

Minderheitseigentümer und die Volkswirtschaft davor, dass der Staat seine Machtposition<br />

missbraucht. Außerdem soll der Staat seinen Aktienbesitz wieder verkaufen sobald<br />

die Krise vorbei ist – gerne auch mit Gewinn.<br />

Darüber hinaus müssen die Ordnungs- oder Regulierungsregeln des Bankensystems<br />

international harmonisiert werden, um dem Laschheitswettbewerb einen Riegel vorzuschieben.<br />

Dazu müssen die Staaten der Welt in einem Basel-III-Abkommen Mindeststandards<br />

für Bankprodukte festlegt. Mit dem G-20-Gipfel von Pittsburgh ist ein Anfang für<br />

eine solche Harmonisierung der Bankenregulierung gemacht worden.<br />

Insbesondere müssen die Regulierer langfristig höhere Eigenkapitalquoten verlangen.<br />

Das ist die Schlüsselstrategie für die Gesundung des Bankwesens. Ein hoher Eigenkapitalanteil<br />

puffert Stöße besser ab. Vor allem schafft er mehr Sorgfalt im Umgang mit dem<br />

Risiko, weil die Aktionäre mehr zu verlieren haben. Die Vertreter der Banken werden diese<br />

Vorschläge nicht mögen, weil dadurch die Eigenkapitalrendite sinkt. Aber wenn aus der<br />

Krise eine Lehre gezogen werden kann, dann diese: Dem Geschäftsmodell mancher Banken,<br />

aus bloßem Risiko Erträge zu generieren, muss ein für alle mal der Boden entzogen<br />

werden.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

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Beiträge aus der Praxis


Positionspapier der Finanzplatz München Initiative (fpmi)<br />

Zusammenführung der Bankenaufsicht bei der Deutschen Bundesbank<br />

Übertragung der Bankenaufsicht auf die Deutsche Bundesbank bei Erhaltung der Unabhängigkeit<br />

der Deutschen Bundesbank<br />

Die Doppelaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die<br />

Deutsche Bundesbank hat sich in der Finanzkrise als zu schwerfällig erwiesen. Eine<br />

schlagkräftige, einheitliche Bankenaufsicht hätte dazu beitragen können, nicht nur die<br />

Problemstellungen bei einzelnen Instituten frühzeitiger zu erkennen, sondern auch<br />

schneller und wirkungsvoller Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten.<br />

Durch diese Maßnahme werden künftig Doppelarbeiten und Abstimmungsprobleme zwischen<br />

den beiden Behörden entfallen und damit entscheidende Schritte für eine höhere<br />

Effizienz der Bankenaufsicht in Deutschland unternommen. Zudem ist die Deutsche<br />

Bundesbank durch die Hauptverwaltungen und Filialen in der Fläche präsent und somit<br />

näher an den Problemen der Institute vor Ort. Dies gewährleistet eine institutsindividuelle<br />

Bankenaufsicht mit Augenmaß.<br />

Ebenso ist entscheidend, dass die Deutsche Bundesbank durch ihre Einbindung in den<br />

EZB-Rat sowie weitere europäische und internationale Gremien bei der Aufsicht über<br />

einzelne Kreditinstitute stets auch makroprudentielle Aspekte der Finanzsystemstabilität<br />

im Blick behalten und bewerten kann.<br />

Finanzierung der Finanzmarktaufsicht<br />

Keine Umlagefinanzierung aufsichtsfremder Kosten<br />

Im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 haben die Regierungsparteien seinerzeit u. a. festgelegt,<br />

im Laufe der Legislaturperiode die Arbeitsabläufe und Organisation der Finanzaufsicht<br />

in Deutschland zu überprüfen und anzupassen. Diese Anpassungen wurden durch<br />

eine Überarbeitung der sog. Aufsichtsrichtlinie des Bundesministeriums der Finanzen<br />

sowie durch das Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz vorgenommen. Diese Maßnahmen<br />

haben jedoch den für die beaufsichtigten Institute in Deutschland wesentlichen<br />

Aspekt nach Sicherstellung einer höheren Kostendisziplin der BaFin nicht adressiert.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Mit Blick auf die seit Gründung der BaFin bzw. dem Inkrafttreten des FinDAG und der<br />

FinDAGKostV stetig zunehmenden erheblichen Belastungen durch „Umlage der Aufsichtskosten“<br />

hat sich die Finanzwirtschaft in der Vergangenheit mit Nachdruck für eine<br />

Überarbeitung der Regelungen zur Finanzierung der BaFin ausgesprochen.<br />

Schwerpunkte sind hierbei eine prozentuale Beteiligung des Fiskus an den Kosten der<br />

BaFin sowie die Festlegung, dass die beaufsichtigten Institute nicht mit aufsichtsfremden<br />

Kosten oder gar mit Kosten für die Haftung aus Amtspflichtverletzungen der Aufsicht<br />

belastet werden dürfen.<br />

Die Wirtschaftsministerkonferenz sowie die Finanzministerkonferenz haben im Jahr 2007<br />

ebenfalls beschlossen, dass Kosten aus Amtspflichtverletzungen und aufsichtsfremde<br />

Kosten nicht auf die Beaufsichtigten umgelegt werden sollen.<br />

Grundsätze für eine bessere Finanzmarktregulierung<br />

Neue Regulierung mit Augenmaß<br />

Die Finanzmarktkrise hat zahlreiche Schwachstellen und Problemstellungen im Bereich<br />

der Finanzmarktregulierung aufgezeigt. Der Bundesminister der Finanzen hat in seiner<br />

Regierungserklärung am 25.09.2008 darauf hingewiesen, dass: „Zuallererst regulierende<br />

Maßnahmen notwendig sind, die weltweit gelten. Auf der nächsten Ebene ist ein europäisches<br />

Level Playing Field erforderlich; erst dann kommt die nationale Ebene.“ Im Hinblick<br />

auf die Problemstellungen wurden im Jahr 2008 sowie im laufenden Jahr auf G-20-Ebene,<br />

im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, auf europäischer und nationaler Ebene bereits<br />

wichtige und weitreichende Regulierungsmaßnahmen in die Wege geleitet.<br />

Ungeachtet der Problemstellungen und Regulierungslücken ist es bei den weiteren<br />

geplanten Regelungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung, mit „Augenmaß und<br />

Umsicht“ vorzugehen. Dies bedeutet, dass bei Neuregelungen die von der EU-Kommission<br />

im Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik (2005 – 2010) festgelegten Grundsätze<br />

und Anforderungen an eine bessere Rechtsetzung strikt Beachtung finden müssen. D. h.<br />

insbesondere, dass Regelungsänderungen nur nach Vornahme umfassender Folgenabschätzungen<br />

in Betracht gezogen werden dürfen und von „regulatorischen Schnellschüssen“<br />

auf jeden Fall Abstand genommen werden muss.


Hierbei ist zu beachten, dass aufsichtliche Neuregelungen bzw. Verschärfungen stets mit<br />

erheblichen Belastungen für die jeweiligen Finanzmarktakteure wie auch mittelbar für<br />

Privat- und Firmenkunden verbunden sind. D. h. der durch Neuregelungen beabsichtigte<br />

„aufsichtliche Mehrwert“ muss sich letztendlich auch an den Kosten und Belastungen für<br />

die einzelnen Institute sowie deren Kunden messen lassen.<br />

Aus diesem Grund ist ein Eingreifen in gut funktionierende Märkte strikt abzulehnen. Dies<br />

gilt insbesondere für Bestrebungen der EU-Kommission zur Regulierung von Hypothekarkreditmärkten<br />

und/oder die Festlegung von Grundsätzen für eine verantwortungsvolle<br />

Kreditvergabe (responsible lending and borrowing). Die in der Vergangenheit durchgeführten<br />

Konsultationen haben gezeigt, dass EU-weite Regelungen weitreichende<br />

Eingriffe zur Folge haben würden, die jedoch keine oder allenfalls geringfügige Vorteile<br />

für Verbraucher mit sich bringen würden.<br />

Als Leitlinie muss daher nicht die Forderung nach „mehr Regulierung“, sondern vielmehr<br />

nach „besserer Regulierung“ gelten. Dieser Grundsatz beinhaltet folgende Aspekte:<br />

• Beaufsichtigung aller Finanzmarktprodukte und –akteure entsprechend der auf G-20-<br />

Ebene verabschiedeten Grundsätze, d. h. kategorisches Schließen von Aufsichtslücken.<br />

Dies beinhaltet auch die Forderung, nach einer umfassenden Transparenz aller bilanziellen<br />

und außerbilanziellen Risiken.<br />

• Festlegung von differenzierten Regelungsmaßnahmen, d. h. keine one size fits all-Regelungen,<br />

die in der Tendenz vor allem zu überproportionalen Belastungen für kleine und<br />

mittlere Kreditinstitute führen.<br />

• Grundsatz der richtlinienkonformen Umsetzung in nationales Recht, d. h. insbesondere<br />

kein gold plating bei der Umsetzung von EU-Recht.<br />

• Festlegung internationaler und EU-einheitlicher Aufsichtsregelungen und -standards zur<br />

Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.<br />

Dies impliziert, dass ein international bzw. europäisch nicht abgestimmtes „Vorgreifen“<br />

des nationalen Gesetzgebers grundsätzlich abzulehnen ist, da hierdurch i.d.R. einseitige<br />

Belastungen für die beaufsichtigten Institute sowie den Finanzplatz Deutschland<br />

resultieren.<br />

Darüber hinaus ist eine EU-weite Harmonisierung der Meldeerfordernisse anzustreben,<br />

was eine Reduzierung der für deutsche Kreditinstitute geltenden Meldeanforderungen<br />

zur Folge haben müsste.<br />

• Stärkung des Verantwortungsprinzips in der Wirtschaft durch schärfere Haftungsregelungen.<br />

Insbesondere für Ratingagenturen müssen neue Regelungen festgelegt werden, die sich<br />

bspw. auf die Bereiche „Festlegung von Haftungsregelungen bei fehlerhaften Ratings“<br />

sowie „Transparenz über Modelle, Methoden und grundlegende Annahmen von Ratingverfahren“<br />

erstrecken.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Regulierung von Leerverkäufen<br />

Regelungen für gedeckte Leerverkäufe sowie dauerhaftes Verbot ungedeckter Leerverkäufe<br />

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte als Reaktion auf die Finanzkrise<br />

in Abstimmung mit Aufsichtsbehörden in anderen Staaten mit ihren Verfügungen<br />

vom 19./ 21.09.2008 ungedeckte Leerverkäufe von Aktien von elf Finanzunternehmen<br />

untersagt. Im Dezember 2008 hatte die BaFin das bis Ende 2008 befristete Verbot<br />

zunächst bis zum 31.03.2009 und im Anschluss daran bis zum 31.05.2009 verlängert;<br />

zwischenzeitlich wurde das Verbot bis 31.01.2010 verlängert. Diese Maßnahmen der BaFin<br />

wurden mehrheitlich als notwendig bewertet und begrüßt, um die Stabilität der Finanzmärkte<br />

sicherzustellen.<br />

Sogenannte Leerverkäufe sind eine typische Strategie von Hedgefonds. Bei diesem Short<br />

Selling wetten Anleger auf sinkende Kurse eines Unternehmens, um von fallenden Börsenkursen<br />

zu profitieren. Hedgefonds ist es möglich, mittels ungedeckter Leerverkäufe<br />

in Kombination mit der Streuung von Marktgerüchten ein börsennotiertes Unternehmen<br />

in seiner Existenz zu gefährden: Öffentlicher Druck und hektische Ausschläge in der<br />

Börsenbewertung können das Management in die Handlungsunfähigkeit treiben und das<br />

Unternehmen zum Übernahmekandidaten machen. Es droht der Verlust von Arbeitsplätzen.<br />

Außerdem besteht Gefahr für die Stabilität der Finanzmärkte, was institutionelle und<br />

private Anleger stark beeinträchtigen kann.<br />

Um missbräuchliche Marktmanipulationen einzudämmen, sollte die von der BaFin erlassene<br />

temporäre Verbotsregelung für ungedeckte Leerverkäufe in eine dauerhafte gesetzliche<br />

Regelung überführt werden. Hierzu ist ein international abgestimmtes Vorgehen<br />

erforderlich. Als ultima ratio sollten ggf. die Möglichkeiten bzw. die Wirksamkeit eines<br />

nationalen Vorgehens geprüft werden.<br />

Zusätzlich sollten die Transparenzregeln für gedeckte Leerverkäufe verbessert werden.<br />

Diese Transparenzregelungen dürfen auf der anderen Seite jedoch nicht zu überbordenden<br />

Bürokratielasten führen.


Erhaltung der deutschen Einlagensicherungssysteme<br />

Keine ad hoc-Änderungen der Einlagen- und Institutssicherungssysteme durch<br />

europäische Regelungen<br />

Im Zuge der Aufarbeitung der Finanzmarktkrise hat die Europäische Union als eine der<br />

ersten legislativen Maßnahmen die Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie verabschiedet.<br />

Die entsprechende Umsetzung in deutsches Recht erfolgte zum 30.06.2009<br />

durch die Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes.<br />

Die gesetzlichen Mindestanforderungen sichern demnach Einlagen bis zu einer Höhe von<br />

zunächst 50.000 EUR. Ab 2011 ist eine weitere Erhöhung auf 100.000 EUR vorgesehen.<br />

Die bisherige Haftungsgrenze von 20.000 EUR entfällt, ebenso die 10-prozentige Verlustbeteiligung<br />

des Kunden. Die FPMI hat diese Änderungen ausdrücklich begrüßt.<br />

Mitte 2009 hat die Europäische Kommission ein Konsultationsverfahren zu einer erneuten,<br />

umfassenden Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie eröffnet. Die Ereignisse der<br />

letzten Monate haben die Bedeutung der Einlagensicherung für die Finanzmarktstabilität<br />

unter Beweis gestellt. Wir begrüßen daher diese Konsultation der EU-Kommission, die<br />

eine breite und umfassende Diskussion dieses wichtigen Themas ermöglicht. Allerdings<br />

muss eine Weiterentwicklung der Richtlinie vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung sehr<br />

sorgfältig abgewogen werden. Die deutschen Einlagensicherungssysteme haben sich in<br />

den letzten Jahrzehnten bewährt.<br />

Der seitens des Genossenschafts- sowie Sparkassensektors praktizierte Institutsschutz<br />

gewährleistet ebenso wie die faktisch unbegrenzte Einlagensicherung bei den Privatbanken<br />

aus Sicht des Verbrauchers größtmöglichen Schutz. Allerdings muss dieser<br />

Schutz auf der anderen Seite auch in einem vernünftigen Verhältnis zu den dadurch für<br />

die Finanzindustrie entstehenden Kosten und Risiken stehen. Die FPMI sieht derzeit<br />

keinen Bedarf für eine grundsätzliche Überarbeitung der Strukturen der Einlagensicherungsrichtlinie<br />

mit einer Einbeziehung der freiwilligen und institutssichernden Sicherungssysteme.<br />

Den Bankengruppen muss es neben einem gesetzlichen Mindeststandard<br />

weiterhin erlaubt sein, bewährte Sicherungssysteme mit höherem (Instituts-) Schutz<br />

aufrecht zu erhalten. Für die Bankkunden wäre es derzeit ein falsches Signal, gerade im<br />

Nachgang zu den Turbulenzen auf den Finanzmärkten das Schutzniveau faktisch zu senken,<br />

wie es im Falle einer einheitlichen europäischen Einlagensicherung der Fall wäre.<br />

Die FPMI hält daher die Überlegungen zur Schaffung einer pan-europäischen Einlagensicherung<br />

für ein einheitliches europäisches Sicherungssystem derzeit für nicht geboten.<br />

Hierzu müssten zunächst eine Vielzahl hochkomplexer Fragestellungen nach einer umfassenden<br />

Diskussion verbindlich geklärt werden. Untersucht werden muss dabei insbeson-<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

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dere, inwieweit ein solches pan-europäisches System tatsächlich leistungsfähiger als die<br />

bereits existierenden nationalen Systeme sein könnte. Derzeit erscheint es jedenfalls in<br />

keiner Weise gerechtfertigt, im Bereich der Einlagensicherung Befugnisse den nationalen<br />

Stellen zu entziehen und auf supranationale Ebene, wie zum Beispiel Kommissionsdienststellen,<br />

zu übertragen. Die Entscheidungen über die Verwendung von Mitteln der<br />

Einlagensicherung sowie die Durchführung der Entschädigungszahlungen selbst sollten<br />

– allein schon unter dem Aspekt der Subsidiarität – den einzelnen Mitgliedsstaaten bzw.<br />

Bankengruppen vorbehalten bleiben.<br />

Zahlungspflichten für die Mitglieder eines Einlagensicherungssystems können nur dann<br />

bestehen, wenn zumindest indirekt Einfluss auf die „Geschäftspolitik“ der Sicherungseinrichtung<br />

genommen werden kann (Anordnung von Prüfungen etc.). Bei einem europäischen<br />

Sicherungssystem ist derzeit nicht ersichtlich, wie dies gewährleistet werden<br />

könnte.<br />

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in Europa weiterhin unterschiedliche Aufsichtsstandards<br />

gelten; hier sind zunächst die zukünftigen Entwicklungen einer europäischen<br />

Aufsichtsstruktur abzuwarten. Aktionismus und vorschnelle Entscheidungen sollten bei<br />

einem sensiblen Thema wie der Einlagensicherung vermieden werden.<br />

Die FPMI spricht sich nach alledem dafür aus, dass zunächst die praktischen Auswirkungen<br />

der im März 2009 in Kraft getretenen novellierten Richtlinie abgewartet und dann<br />

sorgfältig analysiert werden. Die Einlagensicherung ist ein wichtiger und zugleich sehr<br />

sensibler Bestandteil im Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde. Daher muss<br />

ein eventueller Verbesserungsbedarf auch bei einer weitergehenden Harmonisierung der<br />

einzelnen Systeme sorgsam erwogen und auf seine Notwendigkeit hin überprüft werden.<br />

Steuerliche Erleichterungen bei der Abgeltungssteuer zur Stärkung des Eigenkapitals<br />

in Deutschland<br />

Erhöhung der Attraktivität von Aktienanlagen mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des<br />

Wirtschaftsstandorts Deutschland im internationalen Vergleich<br />

Die Kapitalanlage in Aktien ist steuerlich benachteiligt. Diese Benachteiligung wurde<br />

durch Einführung der Abgeltungsteuer und Aufhebung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen<br />

(außerhalb der Spekulationsfrist) noch erheblich verschärft. Eigenkapital<br />

ist heute somit mindestens mit 48,34 % Steuern belastet, Fremdkapital demgegenüber<br />

nur mit 28,96 %. Damit sind die Bedingungen für Aktienanlagen in Deutschland erheblich<br />

schlechter als in anderen Ländern.


Investitionen in das Eigenkapital deutscher Unternehmen haben in den letzten Jahren<br />

daher stark an Attraktivität verloren. Dies hat negative Auswirkungen auf institutionelle<br />

Investoren und private Anleger, die besonders in ihren Möglichkeiten zur langfristigen<br />

privaten Altersvorsorge eingeschränkt werden. Aber auch insgesamt beeinträchtigt die<br />

mangelnde Attraktivität von Investitionen in das Eigenkapital den Wirtschaftsstandort<br />

Deutschland. Denn Unternehmen können nur dann effizient und erfolgreich arbeiten und<br />

damit Arbeitsplätze schaffen und erhalten, wenn ihre Finanzierung gesichert ist. Eigenkapital<br />

ist die Basis einer jeden Unternehmensfinanzierung. Ohne adäquate Eigenkapitalausstattung<br />

gibt es keine ausreichenden Risikopuffer, schlechte Ratings und möglicherweise<br />

deshalb kein Fremdkapital oder nur zu ungünstigen Konditionen. Dies schränkt die<br />

Investitionsmöglichkeiten eines Unternehmens stark ein.<br />

Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist es daher wichtig, dass für die Eigenfinanzierung<br />

bessere regulatorische Rahmenbedingungen gesetzt werden. Indem Anleger<br />

Eigenkapital zur Verfügung stellen, tragen sie zur Stabilisierung der Kapitalmärkte bei<br />

und erfüllen eine volkswirtschaftlich erwünschte Funktion. Da hiermit aber auch höhere<br />

Risiken verbunden sein können (Kursrisiko, Insolvenzrisiko), muss es positive Anreize –<br />

und nicht wie derzeit zusätzliche steuerliche Hindernisse – geben, diese höheren Risiken<br />

einzugehen.<br />

Verbraucherschutz fortentwickeln<br />

Festlegung international abgestimmter Regelungen zum Verbraucherschutz<br />

Das gerade durch die Finanzkrise erschütterte Anlegervertrauen muss wieder hergestellt<br />

werden. Hierzu sind international abgestimmte Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes<br />

erforderlich, die nicht zu einer Schwächung des Finanzplatzes Deutschland<br />

führen dürfen. Der Finanzplatz vertritt zum Verbraucherschutz folgende Standpunkte:<br />

• Sicherstellung einer Beaufsichtigung aller Finanzmarktprodukte und aller Finanzmarktteilnehmer<br />

im Sinne der Verpflichtung der G-20-Staaten auf ihren Gipfeln in Washington<br />

und London<br />

• Für alle Anlageprodukte bedarf es rechtsverbindlich einer kurzen, prägnanten Produktinformation<br />

(Produktinformationsblatt), die dem Anleger die für ihn nötige Transparenz<br />

und Information über das Produkt vermittelt. Vorbild hierfür sollten die Regelungen für<br />

Versicherungsprodukte aufgrund des Versicherungsvertragsgesetzes sein. Die bisherigen,<br />

teilweise sehr umfangreichen (vorvertraglichen) Informationspflichten sollten<br />

demgegenüber insbesondere auf ihre Eignung für den Verbraucher überprüft werden.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

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• Ampelkennzeichnung oder „Finanz-TÜV“ durch Dritte werden der Komplexität der<br />

Finanzprodukte nicht gerecht, können die persönlichen Bedürfnisse eines Anlegers<br />

nicht berücksichtigen und werfen neue haftungsrechtliche Fragen auf.<br />

• Dagegen muss neben dem Produktinformationsblatt eine sachkundige und bedarfsgerechte<br />

Beratung sichergestellt sein. Hierzu sollten für alle Anlageprodukte die gleichen<br />

Anforderungen an die Qualifikation der Anlageberater gestellt werden. Vorbild können<br />

die für den Versicherungsbereich in Gewerbeordnung und Versicherungsvermittlerverordnung<br />

geregelten Anforderungen an Sachkunde sein.<br />

• Letztendlich gelten das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit und das Leitbild des mündigen<br />

Verbrauchers. Eine absolute Sicherheit kann es nur bei sehr konservativen und<br />

wenig ertragreichen Anlageformen geben. Die Finanzbildung der Bürger ist daher zu<br />

forcieren.<br />

• Eine staatliche Förderung bzw. Forcierung der Honorarberatung wird nicht für Ziel führend<br />

angesehen. Entscheidend ist Transparenz darüber, ob ein Finanzberater Vermittler<br />

auf Provisionsbasis oder Honorarberater ist. Es sollte dem Markt überlassen bleiben, ob<br />

sich der Bürger für einen Finanzvermittler oder einen Honorarberater entscheidet.<br />

Senkung der Kosten der betrieblichen Altersversorgung zur Entlastung des Mittelstands<br />

Einstufung der kongruent rückgedeckten (Gruppen-) Unterstützungskasse als sicherungsfreier<br />

Durchführungsweg<br />

Es sollte geprüft werden, wie der Mittelstand von Kosten für die betriebliche Altersversorgung<br />

seiner Mitarbeiter entlastet werden kann. Der Finanzplatz sieht dafür einen möglichen<br />

Ansatz in der Einstufung der kongruent rückgedeckten (Gruppen-) Unterstützungskasse<br />

als sicherungsfreier Durchführungsweg. Damit würde die Unterstützungskasse den<br />

externen Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse gleichgesetzt mit<br />

der Folge, dass die Beitragspflicht des Unternehmens beim Pensionssicherungsverein<br />

entfallen würde.<br />

Die Unterstützungskasse sichert die zugesagte Versorgung über eine Rückdeckungsversicherung.<br />

Satzungsgemäß und gesichert durch die Vorschriften des KStG und der KStDV<br />

dürfen die Werte aus der Versicherung ausschließlich für die Versorgung der Arbeitnehmer<br />

eingesetzt werden. Die Unterstützungskasse kann die gebundenen Mittel weder für<br />

eigene Zwecke einsetzen, noch kann der Insolvenzverwalter im Fall der Insolvenz darauf<br />

zugreifen. Die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse bietet damit durch ihre<br />

vollständige Rückdeckung über Versicherungsverträge und die besonderen Restriktionen<br />

des Körperschaftsteuerrechts ein höchstes Maß an Versorgungssicherheit im Insolvenzfall<br />

des Arbeitgebers. Der PSV kann die von ihm übernommenen Verpflichtungen durch den


vorhandenen Wert der Rückdeckungsversicherungen finanzieren. Bereits 2002 wurde<br />

diese Ausnahmestellung in einem Gutachten festgestellt und diese Form der betrieblichen<br />

Altersversorgung in die niedrigste Risikoklasse eingeordnet, für die die Insolvenzsicherung<br />

entfallen könnte. Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Lage ist der Arbeitgeber,<br />

der sich für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung seiner Mitarbeiter einer<br />

rückgedeckten Unterstützungskasse bedient, dennoch verpflichtet, sich beim PSV anzumelden<br />

und den jährlich geforderten Beitrag zu entrichten.<br />

Mit der Herausnahme der rückgedeckten (Gruppen-)Unterstützungskasse aus dem Insolvenzsicherungssystem<br />

würde neben dem wichtigen Signal der Entlastung des Mittelstandes<br />

ohne Kostenumverteilung zugleich mehr Beitragsgerechtigkeit erreicht und eine<br />

positive Botschaft für den weiter Ausbau der betrieblichen Altersversorgung gegeben.<br />

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Private Krankenversicherung<br />

Sicherung des Systems der Privaten Krankenversicherung<br />

Die PKV leistet einen wichtigen Beitrag in unserem dualen Gesundheitssystem. Sie muss<br />

daher in ihrer jetzigen Form gesichert und dazu durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />

zukunftsfähiger gemacht werden. Der Finanzplatz hält insbesondere folgende<br />

Maßnahmen für geboten:<br />

• Rückgängigmachung der außerordentlichen Anhebung der Pflichtversicherungsgrenze<br />

zum 01.01.2003<br />

• Streichung der durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV-WSG) vom 26.03.2007 eingeführten 3-Jahres-Regelung<br />

(Warte zeit von 3 Jahren) für einen (Wieder-)Eintritt in die PKV.<br />

• Überarbeitung der in der GOÄ, GOZ geregelten Abrechnungen privat versicherter<br />

Leistungen mit Anpassung an die aktuelle Entwicklung der medizinischen Praxis.<br />

• Übernahme von Teilleistungen aus GKV (z. B. Zahnbehandlung) zur Entlastung der GKV<br />

bzw. zur Stabilisierung der GVK-Beiträge.<br />

• Ausbau der Kooperation zwischen GKV und PKV bei Zusatzversicherungen.<br />

Die PKV leistet einen wichtigen Finanzierungsbeitrag für unser Gesundheitssystem. Das<br />

Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.06.2009 die private Krankheitskostenvollversicherung<br />

als grundrechtlich abgesicherten Teil des Gesundheitssystems<br />

bestätigt. Durch Ausbau der kapitalgedeckten Versicherung kann unser Krankenversicherungssystem<br />

demographiefester gestaltet werden. Mit 8,6 Mio. Vollversicherungen sind<br />

in Deutschland knapp 10 % der Bevölkerung in der PKV rundum versichert. Hinzu kommen<br />

noch knapp 21 Mio. Zusatzversicherungen von gesetzlich Krankenversicherten. Hierdurch<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

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werden wichtige Leistungskomponenten im Krankheitsfall abgedeckt, die von der GKV<br />

nicht getragen werden können. Trotz der Zugangsbeschränkungen durch die Reformgesetze<br />

der letzten Jahre wird die PKV als Vollversicherung weiterhin stark nachgefragt,<br />

auch wenn der Zugang der letzten Jahre deutlich niedriger ausfällt als noch in früheren<br />

Jahren. Der Nettozugang der voll versicherten Personen, bereinigt um Sondereffekte,<br />

betrug im Jahr 2008 insgesamt knapp 49.000. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber<br />

2007 (– 18 %) und 2006 (– 58 %). Damit die PKV in ihrer Substanz erhalten bleibt und auch<br />

in Zukunft ihren wichtigen Beitrag für das deutsche Gesundheitssystem leisten kann,<br />

müssen die Rahmenbedingungen, insbesondere die Zugangsvoraussetzungen zur Krankheitskostenvollversicherung,<br />

verbessert werden. Dazu werden die Rückgängigmachung<br />

der Anhebung der Pflichtversicherungsgrenze zum 1.1.2003, die nicht zu einer Verbesserung<br />

der Finanzsituation der GKV geführt hat, und die Aufhebung der im Rahmen des<br />

GKV-WSG eingeführten 3-Jahres-Wartezeitregelung gefordert.<br />

GOÄ und GOZ sind veraltet. Deshalb müssen die Gebührenordnungen für die Abrechnung<br />

privat versicherter Leistungen überarbeitet und der aktuellen Entwicklung in der<br />

medizinischen Praxis angepasst werden. Dabei sollte auch geprüft werden, ob durch die<br />

Einführung von Öffnungsklauseln Gestaltungsspielräume geschaffen werden können,<br />

die der Ärzteschaft und der PKV aufgrund freiwilliger und fairer Vereinbarungen eigene<br />

Regelungen über Qualität, Mengen und Preise ermöglichen.<br />

Zur Stabilisierung der GKV-Beiträge sollten nach Auffassung des Finanzplatzes stärker<br />

kapitalgedeckte Beitragselemente berücksichtigt werden. Die PKV bietet mit ihren Kalkulationsmethoden<br />

ideale Voraussetzung, solche Teilleistungen von der GKV zu übernehmen<br />

(z. B. unfallbedingte Krankheitskosten, Zahnbehandlung und Zahnersatz).<br />

Die mit dem GKV-WSG eingeführten Wahltarife ermöglichen es den Krankenkassen,<br />

Leistungen anzubieten, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Mit<br />

diesen Tarifen dringen die GKV in den funktionierenden privaten Zusatzkrankenversicherungsmarkt<br />

in Wettbewerbs verzerrender Weise ein. Denn Krankenkassen müssen nicht<br />

die strengen Kalkulationsvorschriften beachten, denen die PKV unterliegen, müssen kein<br />

Solvenzkapital vorhalten, bilden keine kapitalgedeckte demographische Vorsorge und<br />

haben ein Adressmonopol. Das Fehlen konkreter Kalkulationsvorschriften ist zudem aus<br />

Verbraucherschutzgesichtspunkten höchst unbefriedigend. Es sollte daher erwogen werden,<br />

die Einführung der Wahltarife für die GKV wieder rückgängig zu machen. Stattdessen<br />

sollten die gesetzlichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit von GKV und PKV beim Angebot<br />

von Wahl- und Zusatzleistungen stärker als bisher genutzt und erweitert werden.


Beachtung des Äquivalenzprinzips im Rahmen der Versicherungspflicht in der PKV<br />

Ansprüche auf PKV-Leistungen in Abhängigkeit von Beitragszahlungen<br />

Die Leistungserbringung durch die PKV muss in jedem Fall wieder von einer Beitragszahlung<br />

abhängig gemacht werden. Durch die mit dem GKV-WSG im Zusammenhang mit dem<br />

Basistarif eingeführten Versicherungspflicht in der PKV zum 01.01.2009 und die Regelung,<br />

dass Leistungen für akute Erkrankungen und Schmerzzustände sowie für Schwangerschaft<br />

und Mutterschutz grds. auch bei Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge erbracht<br />

werden müssen und eine Kündbarkeit des Versicherungsvertrages ausgeschlossen ist,<br />

wird das Äquivalenzprinzip zwischen Leistungen und Beiträgen in der PKV zu Lasten<br />

des Versicherers und der Versichertengemeinschaft massiv gestört. Dies kann dazu<br />

führen, dass eine extreme Schieflage zwischen zu erbringenden Leistungen und Finanzierungsbeiträgen<br />

entsteht, die ggf. zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten<br />

beim Versicherungsunternehmen führt. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Nachweis<br />

der Hilfebedürftigkeit des Versicherungsnehmers wieder ein voller Leistungsanspruch<br />

entsteht, auch wenn keine Beiträge bezahlt werden. Schließlich kann bei Hilfebebedürftigkeit<br />

der Beitrag zum Basistarif halbiert werden. Bereits zum 30.06.2009 waren von<br />

den 9823 Basisversicherten bereits 1151 Personen als Nichtzahler registriert (11,7 %). Die<br />

Zahl der Nichtzahler in den Normaltarifen ist nicht bekannt, wird aber ausgehend von den<br />

Außenständen auf 2 – 3 % geschätzt.<br />

Es muss künftig wieder möglich sein, entsprechend den Grundsätzen des Versicherungsvertragsgesetzes<br />

die Leistungen des Versicherungsvertrags von der Beitragszahlung<br />

abhängig zu machen. Die bereits vorhanden „sozialen Elemente“ der Tarife reichen für<br />

einen ausgewogenen Schutz der Verbraucher aus. Die Aufwandsentschädigungen für<br />

Leistungserbringer bei Notfallbehandlungen von PKV-Versicherten, die ihre Beiträge nicht<br />

erbringen, sind anderweitig auszugleichen (sozialstaatliche Aufgabe).<br />

Umstieg auf Kapitaldeckung bei Pflegeversicherung einleiten<br />

Reform der Pflegeversicherung<br />

In der als Teilkaskoversicherung gestalteten gesetzlichen Pflegeversicherung reichen die<br />

Leistungen regelmäßig nicht aus, die Pflegekosten zu finanzieren. Auch die durch die<br />

letzte Pflegereform eingeführte Dynamisierung der Pflegeleistungen ändert daran nichts<br />

Wesentliches. Daher ist eine Ergänzung um eine private Pflegezusatzversicherung sowohl<br />

bei der sozialen Pflegeversicherung als auch bei der privaten Pflegepflichtversicherung<br />

dringend erforderlich.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

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Das Umlageverfahren der sozialen Pflegeversicherung ist auf die demographisch bedingt<br />

steigende Inanspruchnahme von Pflegeleistungen nicht vorbereitet. Anders in der<br />

privaten Pflegepflichtversicherung: Hier sorgen die Versicherten durch die Bildung von<br />

Alterungsrückstellungen für die vor allem im Alter anfallenden Pflegekosten vor.<br />

Ob die soziale Pflegeversicherung die Herausforderungen der Demographie erfolgreich<br />

bewältigen kann, hängt von dem gewählten Finanzierungsverfahren ab. Ein Umstieg auf<br />

Kapitaldeckung ist auch nach Meinung der Wissenschaft unerlässlich. Nach dem Vorbild<br />

der privaten Pflegepflichtversicherung sollte die soziale Pflegeversicherung daher auf<br />

Kapitaldeckung umgestellt werden. Dies kann auch in mehreren Schritten erfolgen.<br />

Alternativ könnten Teile der heutigen sozialen Pflegeversicherung durch private Pflegeergänzungsversicherungen<br />

ersetzt werden, um durch den Aufbau von Alterungsrückstellungen<br />

die Kapitaldeckung im System zu erhöhen und den Beitragssatz in der sozialen<br />

Pflegeversicherung zu stabilisieren. Die vierzehnjährige Erfahrung in der privaten Pflegepflichtversicherung<br />

mit ihrer kapitalgedeckten Kalkulation prädestiniert die PKV-Unternehmen,<br />

an der weiteren Entwicklung der sozialen Pflegeversicherung mitzuwirken.<br />

Neben der Neuordnung der sozialen Pflegeversicherung ist eine stärkere Eigenvorsorge<br />

der Bürger für das Pflegerisiko unerlässlich. Durch geeignete steuerliche Anreize (entsprechend<br />

Riester- und Rürup-Renten) kann dafür die Akzeptanz und Nachfrage erhöht<br />

werden.


Dr. Christine Bortenlänger<br />

Mitglied der Geschäftsführung, Börse München<br />

Besteuerung des Handels von CO 2 -Emissionsberechtigungen<br />

Wettbewerbsnachteile für deutsche Plattformbetreiber durch uneinheitliche Besteuerung<br />

innerhalb der Europäischen Union<br />

Seit dem 2. Oktober 2009 betreibt die Börse München unter der Bezeichnung „greenmarket“<br />

eine neue börsliche Handelsplattform für den interna tionalen Spothandel von CO 2 -Emis sionszertifikaten<br />

in Form der Europäischen Emissionsberechtigung (European Allowance –<br />

EUA) sowie der Zertifizierten Emissionsreduktion (Certified Emission Reduction – CER).<br />

Die Handelsplattform hat mit Marktteilnehmern unter anderem aus Deutschland, Frankreich,<br />

Großbritannien und der Tschechischen Republik bereits innerhalb von wenigen Tagen<br />

einen internationalen Charakter. Als Marktteilnehmer kommen grundsätzlich neben Kredit-<br />

und Finanzdienstleistungsinstituten auch Energie- und Industrieunternehmen, Stadtwerke<br />

und re gionale Versorger sowie sonstige betroffene Wirt schaftsunternehmen in Betracht.<br />

Wie bei anderen CO 2 -Handelsplattformen (etwa der „Bluenext“ in Frankreich und der<br />

„Climex“ in den Niederlanden) werden die entspre chenden Kauf- und Verkaufsaufträge<br />

elek tronisch über das Handelssystem abgewickelt. Im Rahmen der gesamten Transaktionen<br />

kommt der Börse München die Rolle eines Marktorganisators zu. Die Vertragsabschlüsse<br />

und der Leistungsaustausch im Hinblick auf die Emissionszertifikaten erfolgen<br />

ausschließlich auf Ebene der Käufer und Verkäufer.<br />

Im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften unterliegen Geschäfte in CO 2 -Emissionszertifikaten<br />

in Deutschland der Umsatzsteuer. Im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Folgen<br />

des Han dels mit Emissionszertifikaten hat das Bundesministerium für Finanzen das BMF-<br />

Schreiben vom 2. Februar 2005, Az. IV A 5-S 7100-16/05, erlassen. Danach gilt, dass die<br />

Übertragung eines Emissionszertifikats eine sonstige Leistung i.S.d. § 3a Abs. 4 Nr. 1 UstG<br />

ist. Überträgt ein Unternehmer ein Emissionszertifikat an einen anderen Unternehmer, ist<br />

daher der Leis tungsort regelmäßig dort, wo der Leistungs empfänger seinen Sitz oder eine<br />

Betriebsstätte hat, an welche die Leistung erbracht wird (§ 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1<br />

UStG). Maßgeblich ist also, wo der Käufer seinen Sitz hat.<br />

Wird das Handelsgeschäft zwischen zwei Unternehmen mit Sitz in Deutschland abgeschlos<br />

sen ist der Verkäufer Steuerschuldner. Der Käufer kann unter den allgemeinen<br />

Vorausset zungen des § 15 UStG die in den Rechnungen über die Übertragung von<br />

Emissionsberichti gungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

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Da beim Börsenhandel die Emissionsberechtigungen jedoch netto gehandelt und abgewickelt<br />

werden, ist die Um satzsteuer von den Parteien gesondert zu berechnen.<br />

Hat der Käufer seinen Sitz im Ausland, gilt das im jeweiligen Ausland geltende Umsatzsteu<br />

errecht. Der inländische Verkäufer unterliegt daher dem ausländischen Umsatzsteuerrecht.<br />

Unter Berücksichtigung der zahlreichen denkbaren Sachverhalte können sich<br />

hier völlig un terschiedliche Steuerkonstellationen ergeben.<br />

Hat der Verkäufer seinen Sitz im Ausland, kommt das sog. „Reverse-Charge-Verfahren“<br />

zur Anwendung. Danach ist der inländische Käufer Steuerschuldner der Umsatzsteuer.<br />

Gleich zeitig kann er die nach § 13b Abs.1 und 2 UStG geschuldete und angemeldete<br />

Steuer als Vorsteuer geltend machen.<br />

Aktuell werden nahezu 99% der gesamten euro päischen börslichen CO 2 -Spothandelsvolumi<br />

na in Frankreich („Bluenext“) und den Niederlanden („Climex“) gehandelt.<br />

Aufgrund von Um satzsteuer-Betrugsfällen im internationalen Verkehr, die durch die<br />

komplexe Steuerrechtsla ge unter Umständen begünstigt wurden, haben verschiedene<br />

EU-Mitgliedsstaaten einseitig tiefgreifende Änderungen des Umsatzsteuerrechts vorgenommen.<br />

So ist in Frankreich der Handel mit Emissionszertifikaten seit dem 10. Juni 2009 und in<br />

Großbritannien seit dem 31. Juli 2009 generell umsatzsteuerfrei. In den Niederlanden<br />

wurde die Steuerlast am 15. Juli 2009 stets auf den Käufer übertragen. Spanien hat<br />

am 23. Oktober 2009 nachgezogen und wendet nunmehr ebenfalls grundsätzlich das<br />

Reverse-Charge-Ver fahren an. In diesen Ländern bestehen nun aus Sicht der Marktteilnehmer<br />

einfache und praktikable Regelungen, die einen liquiden Handel von Emissionszertifikaten<br />

begünstigen. Die komplexe Rechtslage in Deutschland wird von Marktteilnehmern<br />

als unattraktiv und im Back-Office nicht handhabbar empfunden.<br />

Daneben macht auch die Abwanderung der einzigen deutschen Abwicklungsstelle für<br />

CO 2 -Handelsgeschäfte nach Luxemburg (ECC) die Notwendigkeit einer Reaktion des<br />

deutschen Fiskus deutlich. Denn derzeit existiert somit entgegen der allgemeinen Zwecksetzung<br />

der Vereinheit lichung des Umsatzsteuerrechts im EU-Raum eine uneinheitliche<br />

Anwendung der rele vanten umsatzsteuerlichen Regeln.<br />

Die unkomplizierte Abwicklung einer Börsentransaktion ist jedoch für die Marktteilnehmer<br />

von großer Wichtigkeit und daher ein Standortvorteil für die jeweiligen Börsen.<br />

Sowohl in Frankreich und Großbritannien (Umsatzsteuerbefreiung) als auch in den Niederlanden<br />

und Spanien (Reverse-Charge-Verfahren) ist die umsatzsteu erliche Behandlung<br />

deutlich einfa cher geworden. Dagegen ist in Deutschland je nach Konstellation einmal der


Käufer und das andere mal der Verkäufer Steuerschuldner. Bei einer international zusammengesetzten<br />

Marktteilnehmerschaft gibt es darüber hinaus zahlreiche Fallvarianten, die<br />

unterschieden werden müssen.<br />

Dem Ziel der Reduktion des weltweiten CO 2 -Ausstosses ist die unklare Steuersituation<br />

nicht förderlich. Das Steuerungsinstrument der Begrenzung und Handelbarkeit von<br />

Emissions rechten setzt einen liquiden und reibungslos funktionierenden Sekundärmarkt<br />

voraus. Auf grund der steuerlichen Unklarheiten im internationalen Verkehr scheint dieser<br />

akut gefährdet.<br />

Für Marktbetreiber bedeutet das bestehende Regulierungsgefälle eine erhebliche Wettbe<br />

werbsverzerrung, die dazu führen wird, dass sich Marktanteile weiter in die Länder mit<br />

Um satzsteuerbefreiung bzw. –erleichterung verlagern werden. Im Interesse eines „level<br />

playing fields“ ist eine EU-weite Umsatzsteuerharmonisierung bei der Behandlung von<br />

Handelsge schäften in CO 2 -Emissionszertifikaten unerlässlich.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Aktuelle Projekte des Bayerischen Finanz Zentrums


Studie zu Merkmalen und Leistungen<br />

von Family Offices<br />

Schlagworte<br />

Family Office<br />

Ultra High Net Worth Kunden<br />

Wealth Management<br />

Kontaktpersonen<br />

Markus Anliker, J.P. Morgan (Suisse) SA – Asset Management<br />

Dr. Felix Breuer, Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Dr. Sibylle Peter, Complementa Investment-Controlling AG<br />

Kategorisierung<br />

Abgeschlossenes Projekt, Folgestudie in 2010 geplant<br />

Partner des Bayerischen Finanz Zentrums<br />

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72<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Beschreibung des Projekts<br />

Die vorliegende explorativ angelegte Studie, die vom Bayerischen Finanz Zentrum e.V.,<br />

der Complementa Investment-Controlling AG und J.P. Morgan Asset Management<br />

(Schweiz) gemeinsam durchgeführt wurde, zielt darauf ab, Erkenntnisse über den bisher<br />

weitgehend unerforschten Family Office Markt zu gewinnen. Zu diesem Zweck fand in<br />

2008 eine Befragung von 25 Family Offices mit Schwerpunkt Schweiz statt, wobei als zentrale<br />

Themen die Organisationsstruktur, die Arbeitsweise rund um das Thema Vermögensverwaltung,<br />

das Investment-Controlling sowie der Marktauftritt von Family Offices näher<br />

untersucht wurden.<br />

In der Studie wird zum einen nach Single und Multi Family Offices unterschieden und zum<br />

anderen werden die befragten Institutionen nach Assets under Management (AuM) klassifiziert.<br />

Im Untersuchungssample liess sich eine Konzentration des Typs Single Family<br />

Office bei AuM des Vermögensinhabers unter EUR 300 Mio. sowie über EUR 1.000 Mio.<br />

feststellen, Multi Family Offices fanden sich besonders häufig in der Gruppe von<br />

EUR 300 – 1.000 Mio. AuM insgesamt (verteilt über die betreuten Familien).<br />

Die befragten Family Offices agieren in unterschiedlichen Rechtsformen: Die Ergebnisse<br />

aus der Untersuchung – es handelt sich bei den teilnehmenden Family Offices in der<br />

Mehrheit um relativ junge Unternehmen, gegründet vor allem in der letzten Dekade –<br />

zeigen, dass die gewählte Rechtsform vor allem auch von dem jeweiligen Domizil und den<br />

dort geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängt. So ist die Aktiengesellschaft<br />

in der Schweiz verbreiteter, in Deutschland ist es eher die Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung. Die Mitarbeiterzahlen bewegen sich im Durchschnitt zwischen drei und zehn,<br />

die Vergütungsmodelle sind vielfältig und basieren auf Prozentgrössen des verwalteten<br />

Vermögens, Fixbestandteilen, erfolgsabhängigen Komponenten und Kombinationen hieraus.<br />

Die Hauptaufgaben der Family Offices bestehen in der unabhängigen Aufbereitung<br />

von Informationen zum Vermögen und der Vorbereitung von Entscheidungsalternativen<br />

für den bzw. die Vermögensinhaber, die in der Studie als vorwiegend konservativ eingeschätzt<br />

werden und sowohl bei Single Family Offices als auch bei Multi Family Offices<br />

Haupt-Entscheidungsträger in der Vermögensanlage bleiben.<br />

Die Studie verdeutlicht, dass die Anlagestrategien der einzelnen Family Offices sehr heterogen<br />

sind und meist stark durch die Herkunft sowie die Affinität des Vermögensinhabers<br />

geprägt werden. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Asset Allocation bei jedem Family<br />

Office anders aussieht. Oftmals wird eine Strategische Asset Allocation auf lange Frist gar<br />

nicht definiert. Renditevorgaben gaben die Studienteilnehmer nur ungern bekannt. Wurden<br />

die Fragen hierzu beantwortet, reichte die Spannweite der Renditeziele von ca. 3 %


is 10 %. Diese Renditevorgaben sind damit nur leicht höher als beispielsweise diejenigen<br />

von Schweizer Pensionskassen, welche als eher konservative Anleger gelten.<br />

Im Unterschied zu anderen institutionellen Anlegern wie Pensionskassen oder Versicherungen<br />

investieren Family Offices sowohl in traditionelle wie auch exotische Anlageklassen<br />

(z. B. Kunst, Luxus-Liegenschaften, Shipping etc.). Innerhalb der einzelnen Anlageklassen<br />

sind die gewählten Umsetzungen sehr unterschiedlich. Es wurde jedoch deutlich,<br />

dass Family Offices bei der Vermögensanlage in der Regel sehr kostenbewusst agieren<br />

und die grossen, vergleichsweise transparenten Aktienmärkte USA und Europa zunehmend<br />

passiv abdecken.<br />

Das Investment-Controlling verstehen die befragten Family Offices als eine ihrer Kernaufgaben,<br />

was sich nicht zuletzt darin zeigt, dass alle befragten Teilnehmer angeben, ein<br />

Investment-Controlling durchzuführen – die meisten davon „in house“. Überrascht hat<br />

vor diesem Hintergrund, dass nur wenige der Family Offices die durch das Investment-<br />

Controlling gewonnenen Erkenntnisse aktiv in die zukünftigen Entscheidungen bzgl. der<br />

Vermögensanlage einfliessen lassen.<br />

Was die Informationsbasis für das Investment-Controlling betrifft, verfügt nur ein Viertel<br />

der Teilnehmer an der Studie über ein konsolidiertes Performance-Reporting bezüglich<br />

des gesamten Vermögens. Insbesondere die gemessen an AuM grossen teilnehmenden<br />

Family Offices geben an, kein solches konsolidiertes Performance-Reporting zu erstellen,<br />

was angesichts der komplexität der Vermögenswerte sehr überrascht.<br />

Beim Marktauftritt sowie bei der aktiven Akquise von Neukunden zeigen sich die befragten<br />

Multi Family Offices äusserst zurückhaltend und eher öffentlichkeitsscheu. In diesem<br />

diskreten Geschäft scheinen die einzigen Marketing-Stellhebel der Aufbau von Reputation<br />

und die Mund-zu-Mund-Werbung innerhalb von Netzwerken zu sein; herkömmliche<br />

Kommunikationsmittel oder Marketing-Massnahmen werden kaum genutzt. Insofern sind<br />

Family Offices sehr Diskrete Marktteilnehmer, die bewusst wenige Informationen über<br />

sich preisgeben, was auch Ausgangspunkt und Motivation für die Studie darstellte. Das<br />

Marktsegment Family Offices gewinnt jedoch zunehmend an Relevanz und weist durchaus<br />

gewisse Parallelen zu herkömmlichen institutionellen Investoren auf.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Studie – Gering korrelierte Anlageklassen –<br />

Diversifikationsmodell der Vergangenheit?<br />

Schlagworte<br />

Risiko-Management<br />

Korrelation in Krisen<br />

Vermögensverwaltung<br />

Kontaktpersonen<br />

Dr. Felix Breuer, Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Prof. Stefan Mittnik, Ph.D., Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Kategorisierung<br />

Abgeschlossenes Projekt<br />

Partner des Bayerischen Finanz Zentrums<br />

A S S E T<br />

M A N A G E M E N T


Beschreibung des Projekts<br />

Die vorliegende Studie, die vom Center for Quantitative Risk Analysis an der Ludwig-Maximilians-Universität<br />

(LMU) München unter Leitung von Herrn Prof. Stefan Mittnik, Ph.D. im<br />

Auftrag und in Zusammenarbeit mit der FidesTrust Vermögenstreuhand GmbH, München<br />

und Wegelin & Co. Privatbankiers, St. Gallen, und in Kooperation mit dem Bayerischen<br />

Finanz Zentrum e.V., München, erstellt wurde, untersucht, inwieweit die in der Vermögensverwaltung<br />

geübte Praxis einer Glättung von Marktrisiken durch Diversifikation in<br />

gering korrelierte Anlageklassen noch Gültigkeit hat. Mit der Zielsetzung der Untersuchung<br />

ergeben sich die folgenden Fragen:<br />

1. Kann man mit den in der Praxis üblicherweise verwendeten statistischen Methoden<br />

noch den von dem Anleger erhofften Nutzen erbringen?<br />

2. Haben sich die Korrelationen von Anlageklassen in Krisen verändert?<br />

3. Steigen Korrelationen gerade in Krisen an?<br />

4. Eignen sich neue (statistische) Modelle und Methoden möglicherweise besser zu Prognosezwecken<br />

von Kapitalanlagen?<br />

Zur Beantwortung dieser Fragestellungen werden die Abhängigkeitsstrukturen zwischen vier<br />

traditionellen Anlageklassen (Aktien, Anleihen, Gold und Immobilien) anhand von Monatsrenditen<br />

über den Zeitraum von Januar 1990 bis April 2009 mittels der verschiedenen Modellierungsansätze<br />

untersucht und die jeweiligen Ergebnisse miteinander verglichen.<br />

Die dramatischen Veränderungen an den Kapitalmärkten haben zahlreiche Banken,<br />

einige Versicherer und institutionelle Investoren in erhebliche Schwierigkeiten gebracht.<br />

Ein Jahr nach Lehman könnte man aus den zu beobachtenden Verwerfungen die Lehre ziehen,<br />

dass die Streuung von Finanzanlagen über verschiedene Anlageklassen zwar in der<br />

Vergangenheit ein probates Mittel der Risikodiversifikation darstellte, diese Bedeutung<br />

aber aktuell für das Portfoliomanagement verloren hat. Wird diese Diversifizierungsmöglichkeit<br />

auch endgültig verloren sein?<br />

Zwischen den in der vorherrschenden Portfoliotheorie und der aktuellen akademischen<br />

Forschung betrachteten Verfahren klafft eine größere Lücke. Die Portfoliotheorie von<br />

Harry Markowitz wurde von der deutschsprachigen Finanzpraxis seit Mitte der 1980er<br />

Jahre von Banken, Versicherungen und institutionellen Investoren eingesetzt. Die Tatsache,<br />

dass sich in der aktuellen Krise eine breite Diversifikation nicht ausgezahlt hat,<br />

legt nahe, die Portfoliotheorie von Markowitz einer Überprüfung zu unterziehen und im<br />

Portfoliomanagement nach alternativen Verfahrensmöglichkeiten zu suchen.<br />

Neuere Diversifikationsstrategien, die nicht auf dem Markowitz-Ansatz beruhen und<br />

versuchen, extreme Entwicklungen an den Anlagemärkten zu berücksichtigen, werden<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

in der Praxis bisher nur von wenigen Marktteilnehmern angewandt. Wenn auch die hier<br />

untersuchten neueren Verfahren auf das praktische Portfoliomanagement nicht ohne<br />

weiteres übertragbar sind, legen die vorliegenden Studienergebnisse nahe, den Vorteil<br />

der neueren Ansätze zu nutzen.<br />

Im Rahmen der Studie wird die Anwendbarkeit zweier neuer Methoden, nämlich des<br />

Regime-switching-Modells und so genannter Copulas untersucht.<br />

Sowohl bei den Regime-switching-Modellen als auch bei den Copulas handelt es sich<br />

um Ansätze zur Modellierung der Abhängigkeitsstrukturen von Anlageklassen, deren<br />

Möglichkeiten über die des Markowitz-Modells hinausgehen. Regime-switching-Modelle<br />

bleiben zwar in der Welt der Normalverteilung, man geht aber davon aus, dass Finanzmarktprozesse<br />

unterschiedlichen Regimen unterliegen und die Normalverteilung der<br />

Renditen in jedem Regime durch regimespezifische Parameter charakterisiert werden<br />

kann. Beispielsweise lassen sich in einem Modell mit zwei Regimen etwa ein Bullen- und<br />

ein Bärenmarkt voneinander abgrenzen und entsprechend die<br />

jeweiligen Erwartungswerte und Volatilitäten identifizieren.<br />

Copulas hingegen ermöglichen die Modellierung einer konkreten funktionalen Beziehung<br />

zwischen den betrachteten Instrumenten hinsichtlich ihrer Randverteilungen und<br />

gemeinsamen Wahrscheinlichkeitsverteilung. Die Copula-Methode kann dabei die beim<br />

klassischen Ansatz unterstellte Normalverteilungsannahme verlassen und ist damit in der<br />

Lage, Abhängigkeiten bei Finanzmarktprozessen auf flexible Weise abzubilden.<br />

Für die Regime-switching-Modelle ergibt sich auf Basis des Datensamples die Präferierung<br />

eines Modells mit zwei Regimen, wobei die identifizierten Regime nicht nur durch<br />

unterschiedliche Volatilitäten, sondern auch durch unterschiedliche Mittelwerte und Korrelationsstrukturen<br />

gekennzeichnet sind. Es lassen sich ein Bullen- und ein Bärenmarktregime<br />

identifizieren, wobei das letztere für alle Anlageklassen durch deutlich höhere Volatilitäten<br />

und für einige Anlageklassen durch negative Erwartungswerte gekennzeichnet<br />

ist. Auch die Korrelationen unterscheiden sich zum Teil erheblich; so ergibt sich im Untersuchungssample,<br />

dass die Korrelation zwischen Aktien- und Immobilienmärkten im beobachteten<br />

Bärenmarkt z. B. fast doppelt so hoch ist wie im identifizierten Bullenmarkt.<br />

Bei Anwendung der Copulas lässt sich vergleichend feststellen, dass generell Copulas,<br />

die stärkere extreme Marktbewegungen implizieren als die multivariate Normalverteilung,<br />

das zu beobachtende Verhalten zwischen den Anlageklassen besser modellieren als der<br />

klassische Ansatz. Am besten replizieren asymmetrische Copulas, die zusätzlich eine<br />

höhere Wahrscheinlichkeit für gemeinsame negative Entwicklungen implizieren, die<br />

empirisch beobachtete Abhängigkeitsstruktur der betrachteten Märkte.


Bei Verwendung des Risikomaßes Value-at-Risk (VaR) kann für den Fall zweier Anlageklassen<br />

exemplarisch gezeigt werden, dass eine Portfoliostrategie, welche auf dem Markowitz-Ansatz<br />

beruht, die zu erzielenden Diversifikationseffekte in Krisenzeiten überschätzt.<br />

Eine mögliche Antwort auf die Frage nach den Ursachen dieser Fehleinschätzung könnte<br />

im Sinne des Regime-Swichting-Ansatzes lauten, dass es eine solche gleichbleibend<br />

geringe Korrelation eben nicht gibt, sondern dass vielmehr gerade in turbulenten Phasen<br />

(= Regimen) die Korrelationen zwischen den Anlageklassen steigen. Mit dem Modell<br />

der Copulas lässt sich argumentieren, dass eine auf der linearen Korrelation beruhende<br />

Diversifikationsstrategie Abhängigkeiten in den Extrembereichen, welche gerade in den<br />

heikelsten Phasen eines Krisenverlaufs relevant sind, vernachlässigt.<br />

Für die Praxis bleibt trotz der ernüchternden Erfahrungen während der jüngsten Krise<br />

ohne Frage die Notwendigkeit, Finanzanlagen über verschiedene Anlageklassen zu<br />

streuen. Die Frage, ob auf dem Pearsonschen Korrelationskoeffizienten basierende Diversifikationsansätze<br />

Strategien der Vergangenheit sind, muss – bei den untersuchten Daten<br />

– für Markowitz – nahe Ansätze bejaht werden. Die der Korrelationsanalyse zugrunde<br />

liegende Annahme einer gemeinsamen Normalverteilung der Anlageklassen widerspricht<br />

den empirischen Fakten. Es lässt sich feststellen, dass die klassischen Verfahren die<br />

Wahrscheinlichkeit großer Kursbewegungen gerade in Krisenzeiten unterschätzen und<br />

darüber hinaus das asymmetrische Verhalten von Anlageklassen in steigenden und<br />

fallenden Märkten ignorieren. Hierdurch wird ein positiver Diversifikationseffekt gering<br />

korrelierter Anlageklassen regelmäßig überschätzt.<br />

Wenn die wiedergegebenen Ergebnisse der Untersuchung zunächst auch nur diagnostischen<br />

Charakter haben können, zeigen sie doch auf, dass die hier diskutierten neueren<br />

Methoden – Regime-switching- und Copula-Modelle – entscheidende Vorzüge gegenüber<br />

der Markowitzschen Normalverteilungsannahme bieten. Die Gefahr der Unterschätzung<br />

gemeinsamer Abwärtsbewegungen kann durch eine nicht-stationäre Abhängigkeitsmodellierung<br />

und damit bessere Erfassung der beobachteten Rendite-Asymmetrien innerhalb der<br />

neueren Ansätze deutlich abgemildert werden. Gerade konservative Portfolio-Strategien,<br />

die besonders die Vermeidung von Verlustrisiken in den Vordergrund stellen, dürften von<br />

diesen realitätsnäheren Verfahren zur Modellierung von Renditeprozessen profitieren.<br />

Auch wenn die hier vorgestellten Ansätze zu einer deutlich verbesserten Datenanpassung<br />

führen und gegenüber klassischen, korrelationsbasierten Diversifikationsstrategien<br />

angemessenere Entscheidungen zur Risikostreuung ermöglichen, kann auch festgestellt<br />

werden, dass vor einer umfassenden praktischen Umsetzung noch einige Hürden zu<br />

überwinden sind. Erheblicher Forschungsbedarf besteht dabei insbesondere bezüglich<br />

der Modellspezifikation und der Optimierung bei der Anwendung für größere Vermögensportefeuilles.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Governance Survey für institutionelle Investoren<br />

Schlagworte<br />

Governance-Standard<br />

Transparenz<br />

Vorsorgesicherheit<br />

Institutionelle Investoren<br />

Kontaktpersonen<br />

Univ.-Prof. Dr. Christoph Kaserer, TU München<br />

Jeannette Leuch, Complementa Investment-Controlling AG<br />

Christian Merx, Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Kategorisierung<br />

Begonnenes Projekt<br />

Partner des Bayerischen Finanz Zentrums


Beschreibung des Projekts<br />

Weltweit vernetzte Kapitalmärkte und die zunehmende Vielfalt der Investitionsalternativen<br />

lassen die Komplexität hinsichtlich der Auswahl, Steuerung und Überwachung der<br />

Kapitalanlagen kontinuierlich ansteigen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen<br />

sind insbesondere institutionelle Investoren gefordert, einen transparenten und verlässlichen<br />

Kapitalanlageprozess sicherzustellen. 2008 hat das Bayerische Finanz Zentrum in<br />

Kooperation mit seinem Projektpartner Complementa Investment-Controlling AG einen<br />

deutschlandweiten Survey auf Basis der OECD-Richtlinien durchgeführt. Untersucht<br />

wurde, ob eine ziel- und problemorientierte Governance der Kapitalanlagen institutioneller<br />

Investoren erfolgt und ob „Best Practices“ unter den Befragten identifizierbar sind.<br />

Teilnehmer des Surveys waren die Finanzabteilungen und zuständigen Leitungsgremien<br />

bei Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen, Versorgungswerke), Corporates, Versicherungsgesellschaften<br />

und Stiftungen.<br />

Univ.-Prof. Dr. Christoph Kaserer von der TU München übernahm die Auswertung des<br />

Surveys. In einem ersten Schritt wurde der Status im Bezug auf die Gestaltung, Überwachung<br />

und Steuerung der Geschäftsführung (Schwerpunkt Kapitalanlagen) analysiert, um<br />

Optimierungsansätze aufzeigen zu können. In einem noch folgenden Schritt ist geplant,<br />

einen GovernanceProzess (Methode, Struktur, Mechanismen) zu entwickeln, der als Leitbild<br />

für Deutschlands institutionelle Investoren dienen soll.<br />

Weitere Fachexperten aus den Zielgruppen, die befragt wurden, begleiten den Survey und<br />

stellen den Praxisnutzen der auf Basis der Untersuchung erarbeiteten Optimierungsansätze<br />

sicher. Das aus dem Netzwerk von Fachexperten, Projekt- und Wissenschaftlichen<br />

Partnern resultierende Governance-Know-how unterstützt die Entwicklung eines<br />

Leitbildes zur Kapitalanlagen-Governance für institutionelle Investoren.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

CompetenceCenter Finance & Insurance<br />

Schlagworte<br />

Karriereförderung<br />

Identifizierung von Nachwuchspotential<br />

Visualisierungtechnologie<br />

Kontaktpersonen<br />

Dr. Felix Breuer, Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Dr. Carsten Dorgerloh, Microsoft Deutschland GmbH<br />

Dr. Ulrich Kloubert, FinianGroup<br />

Dr. Karl-Heinz Sternemann, BizT@lk AG<br />

Kategorisierung<br />

Begonnenes Projekt<br />

Partner des Bayerischen Finanz Zentrums


Beschreibung des Projekts<br />

Das Webportal CompetenceCenter Finance & Insurance bietet mit dem Projektmarktplatz,<br />

dem Karrierezentrum und dem Hochschul- und Unternehmensnetzwerk eine<br />

Branchenplattform für Studenten, Hochschulinstitute und Unternehmen in den Bereichen<br />

Finanzwirtschaft & Versicherung. Unterstützt werden projektbezogene Kooperationen,<br />

Themendiskussionen und der Transfer von akademischem Wissen in praktische Anwendungsfelder.<br />

Mit dem Ausgangspunkt einer ausbildungsbezogenen Selbsteinordnung<br />

für Studierende und Young Professionals wird die die frühzeitige Kontaktaufnahme zu<br />

potentiellen Arbeitgebern ermöglicht. Das Portal dient den Mitgliedern zur projektbezogenen<br />

Zusammenarbeit im Hochschul- und Unternehmensnetzwerk und ermöglicht den<br />

Aufbau geschlossener und offener Communities für Mitarbeiter und Kunden. Der projektorientierte<br />

Wissensaustausch wird unterstützt, weiterhin entstehen den Portalmitgliedern<br />

vielfältige Nutzungsmöglichkeiten über an das Portal angebundene Anwendungen.<br />

Zu erreichen ist das Portal über www.bfzev.de, bei Interesse an einer Nutzung des<br />

CompetenceCenter Finance & Insurance können Sie sich an das Büro des Bayerischen<br />

Finanz Zentrums wenden (info@bfzev.de). Viel Vergnügen bei Ihrer individuellen Entdeckungsreise<br />

auf dem Portal!<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

CEIOPS – Committee of European Insurance and<br />

Occupational Pensions Supervisors<br />

Schlagworte<br />

Seminar zur Ausbildung der europäischen Versicherungsaufsicht<br />

Kontaktpersonen<br />

Prof. Dr. Elmar Helten, Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Kategorisierung<br />

Laufendes Projekt<br />

Partner des Bayerischen Finanz Zentrums<br />

CEIOPS<br />

Committee of European<br />

Insurance and Occupational<br />

Pensions Supervisors


Beschreibung des Projekts<br />

Report on the CEIOPS Seminar “Simplified Methods in the Market Consistent Valuation<br />

of Technical Provisions” 21 and 22 September 2009 – Munich, Germany<br />

CEIOPS, BaFin, Groupe Consultatif Munich Re and Bavarian Center of Finance hosted<br />

European Supervisors at the Cardinal Wendel House (Catholic Academy) on the 21st and<br />

22nd of September 2009 in Munich. It was an excellent 2-day seminar and covered the<br />

topic Simplified Methods in the Market Consistent Valuation of Technical Provisions.<br />

The objective of the seminar was to give European supervisors insights into the conceptual<br />

framework as well as the practical challenges of a market consistent valuation<br />

of insurance relevant provisions. It placed particular emphasis on the determination of<br />

technical provisions in insurance policies other than life insurance plans using simplified<br />

approaches, including the so-called “proxies” which could be applied in cases where<br />

insurers have only limited amounts of statistical claims data at their disposal. The primary<br />

goals were, on the one hand, the exploration of the technicalities of such approaches,<br />

i. e. the review of proposals for simplified methods and proxies under QIS4 and further<br />

advances in this field. On the other hand, the aim was also to discuss how they could possibly<br />

fit into the framework of Solvency II in regard to the Principle of Proportionality and<br />

the choice of application criteria.<br />

The broad spectrum of international participants consisted of 26 delegates from across<br />

the vast European zone. The fact that the topics were closely linked to the participants’<br />

everyday professional duties, was evident in the fact that seven of the members are<br />

active actuaries, while 18 participants stated that they have direct responsibilities<br />

involving Solvency II.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Prometheus Foundation –<br />

IT Standard für die Versicherungswirtschaft<br />

Schlagworte<br />

IT-Branchenstandard<br />

Vertrieb und Verwaltung von Versicherungsprodukten durch Makler<br />

Versicherungsgesellschaften, Maklerverbünde und IT-Häuser<br />

Konsortiale Open Source Entwicklung<br />

Kontaktpersonen<br />

Prof. Dr. Elmar Helten, Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Christian Merx, Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Jürgen Zehetmaier, Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Kategorisierung<br />

Verein in Gründung, Spin off des Clusters<br />

Partner des Bayerischen Finanz Zentrums


Beschreibung des Projekts<br />

In der Prometheus Foundation i.G. baut das Bayerische Finanz Zentrum gemeinsam mit<br />

Versicherungsgesellschaften, Maklerorganisationen und IT-Häusern eine standardisierte<br />

Plattform für den Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungsprodukten durch Versicherungs-<br />

und Finanzmakler auf. Derzeitig sind Versicherungsmakler durch eine Vielzahl<br />

von Maklerverwaltungsprogrammen und versicherereigenen Extranets an eine redundante<br />

Dateneingabe und -pflege über Bestands- und Vertragsdaten gebunden.<br />

Ziel der Prometheus Foundation i.G. ist es, die Haltung und den Transfer von Daten auf<br />

Basis einer standardisierten Softwarelösung zu harmonisieren und damit die Effizienz<br />

der Verarbeitungsprozesse beim Makler und Versicherer zu erhöhen. Maklerorganisationen<br />

als Interessenvertreter von Maklern, Versicherungsgesellschaften und IT-Entwickler<br />

schließen sich in einem Branchenkonsortium zusammen, um gemeinsam eine qualitativ<br />

hochwertige Open-Source Software zu entwickeln. Begleitet wird das Projekt von der<br />

COSAD (Collaborative Open Source Application Development) Arbeitsgruppe der Open-<br />

Source Business Foundation.<br />

In einer im April 2009 vorgestellten Projektstudie wurde die Machbarkeit eines solchen<br />

Vorhabens untersucht: Der Zusammenschluss mehrerer Versicherer und IT-Unternehmen<br />

zu einem Branchenprojekt bleibt nach Prüfung durch die Rechtsanwaltskanzlei Wilmer-<br />

Hale LLP ohne Einwände. Das IT-Fachkonzept wurde in zwei Workshops mit IT-Experten<br />

der interessierten Versicherungsgesellschaften abgestimmt. Der Nutzen, der im Rahmen<br />

eines Business Case vom Bayerischen Finanz Zentrum ermittelt wurde, verspricht ein<br />

hohes Einsparpotenzial durch die vollautomatisierte Datenverarbeitung sowohl auf Seiten<br />

der Versicherungsunternehmen als auch auf Seiten der Makler.<br />

Im November 2009 treten sieben Gründungsgesellschaften, darunter auch das Bayerische<br />

Finanz Zentrum, zusammen, um gemeinsam die Statuten für eine Zusammenarbeit<br />

(Vereins satzung) zu verabschieden.<br />

Weitere Informationen zum Projekt sind unter www.prometheus-foundation.de abrufbar.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bavarian Finance Network<br />

Schlagworte<br />

variable Netzwerkveranstaltung<br />

Vorstellung von Master- und Zertifikatsstudiengängen im Bereich Finance<br />

Aktuelle Themen der Finanzbranche<br />

Vernetzung von bayerischen Hochschulen und Unternehmen der Finanzbranche<br />

Kontaktperson<br />

Christian Merx, Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Kategorisierung<br />

Laufendes Projekt<br />

Partner des Bayerischen Finanz Zentrums


Beschreibung des Projekts<br />

Mit dem Bavarian Finance Network hat das Bayerische Finanz Zentrum eine Netzwerkveranstaltung<br />

für die Akteure aus Wissenschaft und Praxis im Bereich Finanzwirtschaft<br />

aufgebaut. Als Veranstaltungsreihe mit variablen Themen stellt das Bavarian Finance<br />

Network eine Plattform für aktuelle und für die Branche relevante Themen dar.<br />

Bayerische Hochschulen haben die Möglichkeit, ihr jeweiliges Angebot an Master- und<br />

Zertifikatsstudiengängen im Bereich Finance zielgruppenorientiert vorzustellen. Neben<br />

Unternehmen können sich Studieninteressierte und junge Berufstätige ein Bild über das<br />

Angebot an spezialisierten Studiengängen in Bayern verschaffen, die die Hochschulen im<br />

Zuge der internationalen Angleichung von Studienabschlüssen anbieten (Stichwort „Bolognaprozess“).<br />

Neben dem Lehrangebot können auch Forschungsprojekte mit finanzwirtschaftlichem<br />

Hintergrund vorgestellt und im Fachpublikum diskutiert werden.<br />

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Teilnehmer am Bayerischen <strong>Finanzgipfel</strong><br />

Stand: 2.11.2009<br />

Dr. Bernhard Adam IHK für München und Oberbayern<br />

Harald Adelhardt Deutsche Corporate Consult GmbH<br />

Dr. Cederic Allwardt AREVA Energietechnik GmbH<br />

Wolfgang Altmüller Raiffeisen-Volksbank in den Landkreisen Altötting-Mühldorf eG<br />

Dr. Stefan Arneth MEAG<br />

Richard Bader Europäische Reiseversicherung AG<br />

Prof. Dr. Dr. h.c.<br />

Wolfgang Ballwieser<br />

Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Dr. Robin W. Bartels Deutsche Bank AG<br />

Katja Bartels Phase 4 Communications GmbH<br />

Hubert Barth Ernst & Young<br />

Wolfhard Bauer Ernst & Young<br />

Georg Bauer Bayerische Motorenwerke AG<br />

Peter Bauschke Tognum AG<br />

Dr. Carlo Beck E.ON Energy Trading SE<br />

Constantin Beck FidesTrust Vermögenstreuhand<br />

Prof. Dr. Walter Beck Prof. Dr. Beck, Bennert & Kollegen<br />

Reiner Becker AFB Finanz GmbH<br />

Bernd Becking Bundesargentur für Arbeit<br />

Michael O. Bentlage Hauck & Aufhäuser Privatbankiers<br />

Karl Bergbauer HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Markus Blume Mitglied des Bayerischen Landtags<br />

Udo Bödeker SecuRat<br />

Sigmut Böhm AM alpha GmbH<br />

Wolfgang Borcherts Münchener Verein Versicherungsgruppe<br />

Dr. Christine Bortenlänger Bayerische Börse AG<br />

Dr. Jens Bosbach BREHM & v. MOERS<br />

Dr. Robert Bosch BearingPoint GmbH<br />

Prof. Dr. Peter Bradl Hochschule Würzburg-Schweinfurt<br />

Jürgen Brand UBS Deutschland AG<br />

Josef Brandmaier HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Renate Braun Sparkasse Passau<br />

Dr. Martin Braun WilmerHale<br />

Dr. Felix Breuer Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Dr. Alice Broichmann Pöllath + Partner<br />

Dietmar Bruckner Sparkasse Landshut<br />

Wolfgang Brunner ARAG Lebensversicherungs AG<br />

Karin Bucher IHK Nürnberg für Mittelfranken<br />

Dr. Tobias Buchmann Sonntag & Partner<br />

Prof. Dr. Hans Ulrich Buhl Universität Augsburg<br />

Thao Bui-Bednarz Bankhaus Reuschel & Co<br />

Sandro Bund Wegelin & Co. Privatbankiers


Manfred Burger LfA Förderbank Bayern<br />

Dr. Patrick Cettier Wegelin & Co. Privatbankiers<br />

Hartmut Conrad Axel Springer Financial Media GmbH<br />

Dirk Czaya Swiss Life<br />

Dr. Sigurd Dahrendorf Knorr Bremse AG<br />

Bodo Daniel Archon Capital Bank Deutschland GmbH<br />

Dr. Felix Dannegger Oystin Partners GmbH<br />

Laura de Camillis SANPAOLO IMI S.p.A.<br />

Robert Dempf Oberbank AG, Linz<br />

Wolfgang Diels Munich Re Group<br />

Prof. Dr. Günther-Otto Dierolf Hochschule München<br />

Prof. Dr. Josef Dinauer Hochschule München<br />

Dr. Margit Dischner-Ebert HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Petra Domberger Bayerische Börse AG<br />

Prof. Dr. Thomas Dommermuth Hochschule Amberg-Weiden<br />

Dr. Carsten Dorgerloh Microsoft Deutschland GmbH<br />

Peter Driessen IHK für München und Oberbayern<br />

Dr. Stefan Duderstadt Munich Re Group<br />

Dr. Peter Dvorak Lebensversicherung von 1871 a.G.<br />

Carsten Eckert KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.<br />

Wolfgang Ehrensberger Euro am Sonntag<br />

Dr. Alexis Eisenhofer financial.com AG/Atacama Capital GmbH<br />

Prof. Rainer Frank Elsässer E.ON Energie AG<br />

Mathis Engelmann Deutsche Bank AG<br />

Ralf Erhard Deutsche Bank AG<br />

Florian Ermer MEAG<br />

Staatsminister<br />

Georg Fahrenschon<br />

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen<br />

Rudolf Faltermeier Sparkassenverband Bayern<br />

Joachim Feldmann LfA Förderbank Bayern<br />

Prof. Dr. Michael Feucht Hochschule Augsburg<br />

Prof. Dr. Josef K. Fischer Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg<br />

Stefan Fischer TVM Capital GmbH<br />

Dr. Anton Fischer MEAG<br />

Dr. Michael Flämig Börsen-Zeitung<br />

Wolfgang Flaßhoff HUK-Coburg Versicherungsgruppe<br />

Dr. Roland Fleck Wirtschaftsreferat der Stadt Nürnberg<br />

Prof. Dr. Klaus Fleischer Hochschule München<br />

Erwin Flieger Bayerische Beamten Versicherungen<br />

Dr. Burkhard Flieth AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

Prof. Dr. Willibald Folz Münchener Hypothekenbank eG<br />

89


90<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Christian Förster Raiffeisenlandesbank Oberösterreich<br />

Dr. Jörg Freiherr<br />

Frank von Fürstenwerth<br />

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.<br />

Helmut Frick Oberbank AG, Linz<br />

Rolf Friedhofen HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Dr. Martin Fritz Fürst Fugger Privatbank<br />

Dr. Jörg Gabler<br />

Dr. Christian Gärtner<br />

Gabler-Saliter Bankgeschäft KG<br />

Peter Gatti Hauck & Aufhäuser Privatbankiers<br />

Udo Gebhardt Münchner Bank eG<br />

Dr. Adam Gehrke FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst<br />

Prof. Dr. Wolfgang Gerke Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Peter Geuß Volksbank-Raiffeisenbank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG<br />

Anne Gfrerer HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Gerhard Glatz Universa<br />

Roman Gnyp G & Partner Finance Group<br />

Hartmut Goebel germanBroker.net AG<br />

Thorsten Gohlke Roland Berger Stiftung<br />

Axel Gradehand Nürnberger Versicherungsgruppe<br />

Ralf Granzer Commerzbank AG<br />

Dieter W. Grätz BayernLB<br />

Dr. Georg Greitemann Pöllath + Partner<br />

Iris Grewe Bearing Point GmbH<br />

Kilian Gruen Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Prof. Dr. Petra Gruner Hochschule Coburg<br />

Markus Gunter DAB Bank AG<br />

Marianne E. Haas Süddeutsche Zeitung<br />

Klaus Hackbarth FJA AG<br />

Steffen Hahn Genossenschaftsverband Bayern e. V.<br />

Dr. Sandra Hamella BayernLB<br />

Birgit Härle HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Dr. Imke Hartmann MRK Management Consultants GmbH<br />

Prof. Dr. Thomas Hartung Universität der Bunderswehr München<br />

Alexander Hase Thomson Reuters<br />

Josef Hasler N-ERGIE AG<br />

Prof. Dr. rer. pol. Wolfgang<br />

Hauke<br />

Hochschule Kempten<br />

Dr. Frank Heideloff Roland Berger Strategy Consultants GmbH<br />

Dr. Thomas Heider BayernLB<br />

Prof. Dr. Michael Heise Allianz Group<br />

Prof. Dr. Elmar Helten Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Mark Hembury Thomson Reuters<br />

Prof. Dr. Klaus Heubeck Heubeck AG<br />

Dr. Tilman Hickl UBS Real Estate Kapitalanlagegesellschaft mbH<br />

Regierungspräsident<br />

Christoph Hillenbrand<br />

Regierung von Oberbayern<br />

Dr. Stefan Hintze BayernLB


Thorsten Höche BdB<br />

Rolf-Peter Hoenen Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.<br />

Prof. Dr. Jörg Hoffmann Landeshauptstadt München<br />

Michael Hofmann Fortis Bank Global Clearing N.V. Frankfurt Branch<br />

Manfred Högen IHK Niederbayern in Passau<br />

Ministerialdirigent<br />

Michael Höhenberger<br />

Bayerische Staatskanzlei<br />

Gabriele Höhler BearingPoint GmbH<br />

Prof. Dr. Dirk Honold Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg<br />

Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.<br />

Klaus J. Hopt<br />

Nhu-Sung Hopt-Nguyen<br />

Max-Planck-Institut<br />

Thomas Hufnagel marketingspirit<br />

Klaus-Dieter Jakob Deutsche Bundesbank<br />

Thomas Jorberg GLS Gemeinschaftsbank eG<br />

Roland Jung Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie<br />

Ministerialdirigent<br />

Rolf-Dieter Jungk<br />

Bayerische Staatskanzlei<br />

Daniel F. Just Bayerische Versorgungskammer<br />

Kurt Kapp Landeshauptstadt München<br />

Klaus R. Kastner Raiffeisenlandesbank Oberösterreich<br />

Sabine Keindl HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Clara Kellermann Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie<br />

Dr. Michael Kemmer BayernLB<br />

Dr. Ulrich Kloubert Finian Group<br />

Rolf Koch BBV Holding AG<br />

Dr. Thomas Koch IHK Niederbayern<br />

Dr. Rüdiger Kollmann SOLUTIO AG<br />

Martin Kraus Taylor Wessing LLP<br />

Jochen Krause EclipseSource GmbH<br />

Silke Krempels Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Werner Kreutzmann BearingPoint GmbH<br />

Rainer Kreuzer Landeshauptstadt München<br />

Stefan Krischik Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG<br />

Dr. Stefan Kugler ReedSmith LLP<br />

Prof. Dr. Marcus Labbé Labbé & CIE.<br />

Heinz Laber HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Rainer Laber MAN Finance International<br />

Thomas F. Langer Dresdner Bank Luxembourg S.A.<br />

Dr. Edeltraud Leibrock Bayern LB<br />

Friedrich Leonhardt Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG<br />

Alexander P. Letzsch J.P.Morgan<br />

Dr. Franz-Josef Leven Deutsches Aktieninstitut e.V.<br />

Dr. Gunar Lietz Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG<br />

Dr. Marcus Lingel MERKUR BANK KGaA<br />

91


92<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Dr. Ursula Lipowsky Swiss Re Germany AG<br />

Uwe Lippenberger Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft<br />

Prof. Dr. Stephan List Hochschule Rosenheim<br />

Christian Löbke HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Dr. René Lochmann ReedSmith LLP<br />

Ministerialdirigent<br />

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Hermann Lück<br />

Verkehr und Technologie<br />

Matthias Lücke BayernLB<br />

Anke Ludewig BREHM & v. MOERS<br />

Generalkonsul Jinsheng Ma Generalkonsulat der Volksrepublik China<br />

Joachim Maas Augsburger Aktienbank AG<br />

Alfons Maierthaler Kreissparkasse Rosenheim-Bad Aibling<br />

Udo Martinsohn SwissRe<br />

Rüdiger Marx HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Dr. Philipp Massari Lovells LLP<br />

Richard Matschke BMW Group<br />

Dr. Conrad Mattern CONQUEST Investment Advisory AG<br />

Michael Mätzig Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie<br />

Prof. Dr. Stefan May Hochschule Ingolstadt<br />

Dietmar Mayer Deloitte & Touche<br />

Rudolf Mayr Bayern Kapital<br />

Dr. Claus Meier Evangelisch-Luth. Kirche in Bayern<br />

Dr. Reiner Meisinger HypoVereinsbank - Member of UniCredit Group<br />

Christian Merx Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Alexander Mettenheimer Merck Finck & Co., Privatbankiers<br />

Dr. Stefanie Meyer-Haberhauer HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Prof. Dr. Jutta Michel Hochschule Coburg<br />

Prof. Ph.D. Stefan Mittnik Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Prof. Dr. Frank W. Mühlbradt Hochschule Regensburg<br />

Präsident Alois Müller Deutsche Bundesbank<br />

Thorsten Müller WestLB AG<br />

Rita Müller-Roider Landeshauptstadt München<br />

Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann Universität Münster<br />

Dr. Sven Neubauer Deutsche Finance Group<br />

Manuel Neulinger Allianz SE<br />

Dr. Markus Michael Neuner IHK München und Oberbayern<br />

Dr. Johann Niggl Invest in Bavaria<br />

Achim Oelgarth HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Dr. Marc Oerke Allianz Global Investors AG<br />

Martin Olbort PINOVA CAPITAL<br />

Dir. Erich Ortner Salzburg München Bank AG<br />

Dr. Yorck Otto Dr Otto Investment<br />

Dr. Marcus A. Pausenberger Innova Team<br />

Joern Pelzer PINOVA CAPITAL<br />

Dr. Jürgen Pfister BayernLB<br />

Thilo Pfordte BREHM & v. MOERS


Sebastian Pfundstein Genossenschaftsbank eG München<br />

Linda Pichler PEO Consulting<br />

Prof. Dr. Günther Picker <strong>Bayerischer</strong> Bankenverband e.V.<br />

Michael Pinegger Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie<br />

Nils Pistek Xuccess Consulting GmbH<br />

Max Plank BayernLB<br />

Daniel Popp Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Thomas Portig H.C.M. Capital Management AG<br />

Torsten Preissler absatzkraft<br />

Ulrich Pukropski KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG<br />

Hans Pütz BusinessLotse International GmbH<br />

Erich Raab Deutsche Bundesbank<br />

Hans-Ulrich Rabe Fides Trust Vermögenstreuhand GmbH<br />

Horst Rachinger Archon Capital Bank Deutschland GmbH<br />

Joachim Raefler BMDI Management AG<br />

Prof. Dr. Victor Randall Hochschule Coburg<br />

Felix Regehr Capeo GmbH<br />

Julia Rehm Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Dieter Reiter Landeshauptstadt München<br />

Bodo Richardt Wirtschaftsprüferkammer<br />

Prof. Dr. Andreas Richter Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Ulrich Rieger Bayerisches Staatsministerium der Finanzen<br />

Dr. Reinhard Rieger IHK Regensburg<br />

Markus Rinderspacher Mitglied des Bayerischen Landtags<br />

Jürgen Ritter SANPAOLO IMI S.p.A.<br />

Petra Rob BayernLB<br />

Erich Rödel Münchener Hypothekenbank e.G.<br />

Florian M. Roebbeling IZA Institut für ZertifikateAnalyse GmbH<br />

Achim Rohnke Bavaria Film GmbH<br />

Prof. Dr. Horst Rottmann Hochschule Amberg-Weiden<br />

Hans Jürgen Röwekamp St. Galler Kantonalbank Deutschland AG<br />

Dr. Benedikt Rüchardt Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft<br />

Dr. Susanne Rückert ARQIS Rechtsanwälte<br />

Prof. Dr. Bernd Rudolph Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Odin Rumpf Svenska Handelsbank<br />

Rüdiger Sälzle FondsConsult Research AG<br />

Dr. Walburga Sarcher Universität Augsburg<br />

Norbert Schachtner Henn Architekten<br />

Ulrich Schaller IHK Nürnberg für Mittelfranken<br />

Barbara Schardt Cluster audiovisuelle Medien<br />

Robert Schindler HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Andreas Schmidt Bayerische Börse AG<br />

Georg Schmidt Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie<br />

Michael Schneider LfA Förderbank Bayern<br />

Rainer Schnetzer Accenture GmbH<br />

93


94<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Karl Schnitzler Deutsche Bundesbank<br />

Friedrich Schubring-Giese Versicherungskammer Bayern<br />

Stefan Schulak Kuka AG<br />

Prof. Dr. Andreas Schüler Universität der Bunderswehr München<br />

Philipp Schulte Universität der Bunderswehr München<br />

André Schwab Deutsche Finance Group<br />

Dieter Seehofer Sparkasse Ingolstadt<br />

Bernd Seibel TVM Capital GmbH<br />

Rudolf Seidl Rota Treuhand GmbH<br />

Jürgen Seitz <strong>Bayerischer</strong> Rundfunk<br />

Prof. Dr. Franz-Josef Seitz Hochschule Amberg-Weiden<br />

Hans-Peter Seitz MAN Financial Services GmbH<br />

Prof. Dr. Friedrich L. Sell Universität der Bunderswehr München<br />

Roman Sendlinger BayernLB<br />

Julia Siebert Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie<br />

Margit Siller <strong>Bayerischer</strong> Rundfunk<br />

Vu Son HypoVereinsbank-UniCredit Group<br />

Silvia Sparfeld NOERR STIEFENHOFER LUTZ<br />

Helmut Späth Versicherungskammer Bayern<br />

Dr. Holger Spielberg KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG<br />

Dr. Wolfgang Sprißler HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Prof. Dr. Manfred Steiner Universität Augsburg<br />

Marc Steinkat Commerzbank AG<br />

Norbert Steinle Rödl & Partner<br />

Rainer Stelzer Oberbank AG, Linz<br />

Dr. Horst Steppi AVA AG<br />

Dr. Rolf Stölting Munich Re Group<br />

Dir. Ludwig Straßner Salzburg München Bank AG<br />

Alfred Gerd Straubinger SOLUTIO AG<br />

Natascha Sträußl Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Dr. Stefan Sträußl CM-Equity AG<br />

Wolfgang Strobel HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Walter Strohmaier Sparkasse Niederbayern-Mitte<br />

Harald Strötgen Stadtsparkasse München<br />

Amelia Sudjana Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Dr. Peter Terhart S-Refit AG<br />

Patrick Tessmann Bankhaus Reuschel & Co<br />

Hubertus Theile-Ochel Golding Capital Partners GmbH<br />

Prof. Dr. iur. Dr. rer pol. habil.<br />

Manuel René Theisen<br />

Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Dr. Michael H. Thiel Sonntag & Partner<br />

Ulrike Trapp Trapp Networks<br />

Florian Tremmel Amerikanisches Generalkonsulat München<br />

Generalkonsul<br />

Conrad R. Tribble<br />

Amerikanisches Generalkonsulat München<br />

Thomas W. Uhlmann AVANA Invest GmbH


Dr. Brigitte Ulsess FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst<br />

Dr. Volker van Rüth Hauck & Aufhäuser Privatbankiers<br />

Dr. Paul Verhoeven<br />

Ulrich Vogel<br />

HUK-Coburg Asset-Management GmbH<br />

Roland Voggenauer<br />

Graf von Bothmer<br />

Ernst & Young<br />

Henning von der Forst Nürnberger Versicherungsgruppe<br />

Andreas von Habsburg UBS Deutschland AG<br />

Inga von Jan Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Joachim von Seydewitz Xuccess Consulting GmbH<br />

Dr. Wolfgang P. Warth Dr. Warth & Partner<br />

Wolfram Weber GROB-Werke GmbH & Co. KG<br />

Prof. Dr. Hubert Karl Weiler Universa<br />

Dr. Theodor Weimer HypoVereinsbank, UniCredit Group<br />

Dieter Weiß KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.<br />

Prof. Dr. Ekkehard Wenger Julius-Maximilians-Universität Würzburg<br />

Dr. Christian Wenninger Allianz Investment Management SE<br />

Heiner Wenzel T & O Unternehmensberatung GmbH<br />

Prof. Dr. Marco Wilkens Katholische Universität Eichstätt Ingolstadt<br />

Heinz Wippich Wilhelm Gienger KG<br />

Gabriel Wirth <strong>Bayerischer</strong> Rundfunk<br />

Stefan Wittich <strong>Bayerischer</strong> Rundfunk<br />

Präsident Dr. Michael Wolf Finanzgericht München<br />

Peter Wolf Phase 4 Communications GmbH<br />

Andrea Wozniak Münchener Verein Versicherungsgruppe<br />

Alexander Wunder FidesTrust Vermögenstreuhand<br />

Dr. Hartmut Wurzbacher Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft,<br />

Forschung und Kunst<br />

Tina Yener Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Prof. Dr. Rudi Zagst Technische Universität München<br />

Dr. Peter Zattler Giesecke & Devrient GmbH<br />

Jürgen Zehetmaier Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Hans Zehetmaier msg systems ag<br />

Sebastian Zehrer BayernLB<br />

Staatsminister Martin Zeil Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie<br />

Dr. Volker Zeiler TQ-Systems GmbH<br />

Franz Zeyda Bank für Haus- und Grundbesitz eG<br />

Yuan Zhang Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Richard Zweng Bank Vontobel Europe AG<br />

95


96<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum e.V.<br />

Von-der-Tann-Straße 13<br />

80539 München<br />

Theresienstraße 9<br />

90403 Nürnberg<br />

Telefon: 089 273701138 0<br />

Telefax: 089 273701138 9<br />

E-mail: info@bfz-ev.de<br />

Internet: www.bfz-ev.de<br />

Redaktion: Dr. Felix Breuer<br />

Redaktionsassistenz: Christian Merx, Daniel Popp, Jürgen Zehetmaier, Yuan Zhang<br />

Konzeption und Gestaltung: marketingspirit<br />

Druck: Lipp GmbH, Graphische Betriebe, München


Gold-Partner


Bayerisches Finanz Zentrum e.V.<br />

Von-der-Tann-Straße 13<br />

80539 München<br />

Theresienstraße 9<br />

90403 Nürnberg<br />

www.bfzev.de

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