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Bayerischer Finanzgipfel

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Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

Bayerisches Finanz Zentrum<br />

oft lebenslangen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern. Deshalb sind<br />

Versicherungsunternehmen auf Dauer angelegt. Um nicht illiquide oder insolvent zu werden,<br />

bedarf ihre finanzielle Sicherheit („Solvabilität“) einer sorgfältigen Risikosteuerung,<br />

besonders einer detaillierten Risikokontrolle.<br />

Wegen der Vereinheitlichung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen will die<br />

Europäische Kommission auch die finanzielle Sicherheit und Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen<br />

durch eine neue Richtlinie, „Solvency II“ genannt, verbessern.<br />

Zu diesem Zweck wurden Wissenschaftler, Berater, Praktiker, die nationalen Aktuarvereinigungen,<br />

die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde CEIOPS und die nationalen<br />

Versicherungsaufsichtsbehörden in verschiedenen Gremien zusammengeschlossen, um<br />

Beratungsprozesse mit dem ziel zu organisieren, ein möglichst realitätsnahes und für die<br />

Aufsichtsbehörden sowie für die zu beaufsichtigenden Unternehmen praktikables Modell<br />

der Eigenkapitalausstattung von Versicherungsunternehmen zu konzipieren, das die<br />

neuesten Kenntnisse der ökonomischen Theorie, sowie der Versicherungs- und Finanzmathematik<br />

nutzen soll. Da diese Gremien und Arbeitsgruppen mit unterschiedlich ausgebildeten<br />

Mitgliedern – Juristen, Ökonomen, Mathematikern – besetzt sind, die jeweils unterschiedliche<br />

Einstellungen zur Determinierung stochastischer Phänomene und Prozesse<br />

sowie zu deren Bewertung haben, sind Kompromisse unumgänglich.<br />

Ein erster Richtlinienentwurf liegt vor. Er zielt nicht nur auf die Beurteilung einzelner<br />

Teilrisiken des Versicherungsunternehmens ab, sondern er möchte durch „drei Säulen“<br />

die Gesamtrisikolage quantitativ wie qualitativ ermessen können und die notwendige<br />

Mindest-Kapitalausstattung („Minimum Capital Requirement“ (MCR)) und eine unter<br />

marktwirtschaftlichen und betrieblichen Aspekten zu beurteilende wünschenswerte Zielkapitalausstattung<br />

(Solvency Capital Requirement“ (SCR)) definieren.<br />

Bei den quantitativen Anforderungen an die Finanzausstattung der Versicherungsunternehmen<br />

(Säule 1) müssen versicherungstechnische Rückstellungen, die korrespondierenden<br />

Kapitalanlagen, die Kreditrisiken und die operationalen Risiken bemessen und<br />

bewertet werden. Dazu wurde ein Standardmodell entwickelt und in vier Studien (QIS<br />

1 bis 4) empirisch getestet. Zur Berechnung der Risikolage kann aber auch ein internes<br />

Modell entwickelt werden, das aber von der Aufsichtsbehörde akkreditiert werden muss.<br />

Die zweite Säule umfasst die Abschätzung der Wirksamkeit von Risikomanagementsystemen<br />

und internen Kontrollen sowie weitere qualitative und quantitative Aufsichtsinstrumente.

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