Bayerischer Finanzgipfel
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Bayerisches Finanz Zentrum<br />
Bayerisches Finanz Zentrum<br />
Bayerisches Finanz Zentrum<br />
oft lebenslangen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern. Deshalb sind<br />
Versicherungsunternehmen auf Dauer angelegt. Um nicht illiquide oder insolvent zu werden,<br />
bedarf ihre finanzielle Sicherheit („Solvabilität“) einer sorgfältigen Risikosteuerung,<br />
besonders einer detaillierten Risikokontrolle.<br />
Wegen der Vereinheitlichung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen will die<br />
Europäische Kommission auch die finanzielle Sicherheit und Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen<br />
durch eine neue Richtlinie, „Solvency II“ genannt, verbessern.<br />
Zu diesem Zweck wurden Wissenschaftler, Berater, Praktiker, die nationalen Aktuarvereinigungen,<br />
die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde CEIOPS und die nationalen<br />
Versicherungsaufsichtsbehörden in verschiedenen Gremien zusammengeschlossen, um<br />
Beratungsprozesse mit dem ziel zu organisieren, ein möglichst realitätsnahes und für die<br />
Aufsichtsbehörden sowie für die zu beaufsichtigenden Unternehmen praktikables Modell<br />
der Eigenkapitalausstattung von Versicherungsunternehmen zu konzipieren, das die<br />
neuesten Kenntnisse der ökonomischen Theorie, sowie der Versicherungs- und Finanzmathematik<br />
nutzen soll. Da diese Gremien und Arbeitsgruppen mit unterschiedlich ausgebildeten<br />
Mitgliedern – Juristen, Ökonomen, Mathematikern – besetzt sind, die jeweils unterschiedliche<br />
Einstellungen zur Determinierung stochastischer Phänomene und Prozesse<br />
sowie zu deren Bewertung haben, sind Kompromisse unumgänglich.<br />
Ein erster Richtlinienentwurf liegt vor. Er zielt nicht nur auf die Beurteilung einzelner<br />
Teilrisiken des Versicherungsunternehmens ab, sondern er möchte durch „drei Säulen“<br />
die Gesamtrisikolage quantitativ wie qualitativ ermessen können und die notwendige<br />
Mindest-Kapitalausstattung („Minimum Capital Requirement“ (MCR)) und eine unter<br />
marktwirtschaftlichen und betrieblichen Aspekten zu beurteilende wünschenswerte Zielkapitalausstattung<br />
(Solvency Capital Requirement“ (SCR)) definieren.<br />
Bei den quantitativen Anforderungen an die Finanzausstattung der Versicherungsunternehmen<br />
(Säule 1) müssen versicherungstechnische Rückstellungen, die korrespondierenden<br />
Kapitalanlagen, die Kreditrisiken und die operationalen Risiken bemessen und<br />
bewertet werden. Dazu wurde ein Standardmodell entwickelt und in vier Studien (QIS<br />
1 bis 4) empirisch getestet. Zur Berechnung der Risikolage kann aber auch ein internes<br />
Modell entwickelt werden, das aber von der Aufsichtsbehörde akkreditiert werden muss.<br />
Die zweite Säule umfasst die Abschätzung der Wirksamkeit von Risikomanagementsystemen<br />
und internen Kontrollen sowie weitere qualitative und quantitative Aufsichtsinstrumente.