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Grundsatzregelung - Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft

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Übergangs in den Ruhestand. Auch diesbezüglich sind die Betriebspartner gefordert.<br />

e) Tätigkeitswechsel gestalten<br />

Es gehört zu den Vorteilen des integrierten Konzerns, dass die im DemografieTV<br />

geregelten Verfahren geschäftsfeldübergreifend durchgeführt werden können.<br />

Diesen Vorteil gilt es zu nutzen <strong>und</strong> zu verstärken.<br />

In diesem Zusammenhang gilt es, auch Lösungen für diejenigen Arbeitnehmer<br />

vorzuhalten, die wegen geänderter Leistungsprofile oder aus anderen Gründen<br />

ihre Beschäftigung wechseln müssen oder die im Rahmen struktureller Änderungen<br />

einem neuen Bereich zugeordnet werden. Neben den in Abschnitt C Kap. 5<br />

geregelten Prozessen müssen einfach strukturierte Verfahren bestehen, die solche<br />

Übergänge unkompliziert <strong>und</strong> fair begleiten.<br />

f) Arbeitnehmer binden<br />

Mit den vorstehenden Schwerpunkten verbinden die Parteien auch die Zielsetzung,<br />

die Arbeitnehmer an den DB Konzern zu binden. Dies ist nur erreichbar,<br />

wenn die angebotenen Leistungen das Interesse der Arbeitnehmer an einer langfristigen<br />

Beschäftigung wecken <strong>und</strong> als Ausdruck einer in jeder Hinsicht positiven<br />

Unternehmenskultur wahrgenommen werden.<br />

Die Parteien unterstützen deshalb den Dialog zwischen Unternehmen <strong>und</strong> Arbeitnehmern<br />

<strong>und</strong> die Einführung von Instrumenten zur Gewinnung aussagefähiger<br />

Erkenntnisse über die wesentlichen Faktoren für Zufriedenheit <strong>und</strong> Bindung sowie<br />

zur Umsetzung <strong>und</strong> Bewertung vereinbarter Schritte <strong>und</strong> Maßnahmen.<br />

2. Zeitarbeit<br />

Zeitarbeit dient im Kontext der Herausforderungen des demografischen Wandels als<br />

personalpolitisches Instrument auch zur Nachwuchssicherung, Qualifizierung von<br />

Quereinsteigern, Stabilisierung der Beschäftigung <strong>und</strong> Förderung des konzernweiten<br />

Arbeitsmarkts.<br />

Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass der Einsatz von Zeitarbeit im DB<br />

Konzern besonderen Anforderungen unterliegt, die zur Sicherung der Qualität der<br />

Beschäftigungsbedingungen für Zeitarbeitnehmer im DB Konzern beitragen. Sie<br />

dient nicht zum Ersatz von Regelbeschäftigung. Gr<strong>und</strong>voraussetzung ist eine bestehende<br />

Personalplanung unter Beteiligung der Betriebsräte gemäß Betriebsverfassungsgesetz.<br />

Qualitätsnormen gelten nach dem gemeinsamen Verständnis der Parteien<br />

insbesondere auch für den Bezug von Zeitarbeitsleistungen von konzernexternen<br />

Zeitarbeitsanbietern. Der Bezug von Zeitarbeitsleistungen erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

von solchen Anbietern, die über angemessene kollektivrechtliche Vergütungsregelungen<br />

verfügen. Konzerninterne Zeitarbeitnehmer kommen vorrangig zum Einsatz.<br />

EVG - Vorstandsbereich Stellvertretende Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba - Abteilung Tarifpolitik

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