Grundsatzregelung - Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft
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Übergangs in den Ruhestand. Auch diesbezüglich sind die Betriebspartner gefordert.<br />
e) Tätigkeitswechsel gestalten<br />
Es gehört zu den Vorteilen des integrierten Konzerns, dass die im DemografieTV<br />
geregelten Verfahren geschäftsfeldübergreifend durchgeführt werden können.<br />
Diesen Vorteil gilt es zu nutzen <strong>und</strong> zu verstärken.<br />
In diesem Zusammenhang gilt es, auch Lösungen für diejenigen Arbeitnehmer<br />
vorzuhalten, die wegen geänderter Leistungsprofile oder aus anderen Gründen<br />
ihre Beschäftigung wechseln müssen oder die im Rahmen struktureller Änderungen<br />
einem neuen Bereich zugeordnet werden. Neben den in Abschnitt C Kap. 5<br />
geregelten Prozessen müssen einfach strukturierte Verfahren bestehen, die solche<br />
Übergänge unkompliziert <strong>und</strong> fair begleiten.<br />
f) Arbeitnehmer binden<br />
Mit den vorstehenden Schwerpunkten verbinden die Parteien auch die Zielsetzung,<br />
die Arbeitnehmer an den DB Konzern zu binden. Dies ist nur erreichbar,<br />
wenn die angebotenen Leistungen das Interesse der Arbeitnehmer an einer langfristigen<br />
Beschäftigung wecken <strong>und</strong> als Ausdruck einer in jeder Hinsicht positiven<br />
Unternehmenskultur wahrgenommen werden.<br />
Die Parteien unterstützen deshalb den Dialog zwischen Unternehmen <strong>und</strong> Arbeitnehmern<br />
<strong>und</strong> die Einführung von Instrumenten zur Gewinnung aussagefähiger<br />
Erkenntnisse über die wesentlichen Faktoren für Zufriedenheit <strong>und</strong> Bindung sowie<br />
zur Umsetzung <strong>und</strong> Bewertung vereinbarter Schritte <strong>und</strong> Maßnahmen.<br />
2. Zeitarbeit<br />
Zeitarbeit dient im Kontext der Herausforderungen des demografischen Wandels als<br />
personalpolitisches Instrument auch zur Nachwuchssicherung, Qualifizierung von<br />
Quereinsteigern, Stabilisierung der Beschäftigung <strong>und</strong> Förderung des konzernweiten<br />
Arbeitsmarkts.<br />
Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass der Einsatz von Zeitarbeit im DB<br />
Konzern besonderen Anforderungen unterliegt, die zur Sicherung der Qualität der<br />
Beschäftigungsbedingungen für Zeitarbeitnehmer im DB Konzern beitragen. Sie<br />
dient nicht zum Ersatz von Regelbeschäftigung. Gr<strong>und</strong>voraussetzung ist eine bestehende<br />
Personalplanung unter Beteiligung der Betriebsräte gemäß Betriebsverfassungsgesetz.<br />
Qualitätsnormen gelten nach dem gemeinsamen Verständnis der Parteien<br />
insbesondere auch für den Bezug von Zeitarbeitsleistungen von konzernexternen<br />
Zeitarbeitsanbietern. Der Bezug von Zeitarbeitsleistungen erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
von solchen Anbietern, die über angemessene kollektivrechtliche Vergütungsregelungen<br />
verfügen. Konzerninterne Zeitarbeitnehmer kommen vorrangig zum Einsatz.<br />
EVG - Vorstandsbereich Stellvertretende Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba - Abteilung Tarifpolitik