01.11.2014 Aufrufe

Grundsatzregelung - Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft

Grundsatzregelung - Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft

Grundsatzregelung - Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14<br />

Diese Spielräume sollen z.B. durch konditionierte Öffnungsklauseln geschaffen werden,<br />

wie in Abschnitt C bereits vorgesehen, <strong>und</strong> bedingen nach Überzeugung der<br />

Parteien auch eine entsprechende Gestaltungsautonomie.<br />

Die Tarifvertragsparteien werden in einzelnen Tarifregelungen Parameter bezeichnen,<br />

die für solche Gestaltungen geöffnet werden. Dies gilt beispielsweise für die<br />

abweichende Berücksichtigung eines ungewöhnlichen Altersdurchschnitts, den höheren<br />

Bedarf an Qualifizierungsbemühungen aus Anlass betriebsspezifischer technologischer<br />

Entwicklungen, spezifische Akquisitionsprobleme <strong>und</strong> vergleichbare, vom<br />

Regelfall spürbar abweichende Rahmenbedingungen.<br />

DB AG <strong>und</strong> EVG werden gemeinsam die Kompetenz der Betriebspartner zur Umsetzung<br />

dieser Gestaltungsspielräume in einem offenen <strong>und</strong> fairen Dialog <strong>und</strong> Prozess<br />

stärken. Sie verständigen sich unterstützend auf einen „Verhaltenskodex zur Umsetzung<br />

<strong>und</strong> Anwendung des DemografieTV“ (Anhang zu Abschnitt B II.).<br />

III.<br />

Demografie <strong>und</strong> Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Die demografiebedingten Herausforderungen für Unternehmen <strong>und</strong> Beschäftigte sind<br />

je nach Belegschaftsstruktur, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen <strong>und</strong> regionalem<br />

Umfeld unterschiedlich. Die Personalplanung findet deshalb auf der nach BetrVG<br />

bestimmten Ebene statt.<br />

Die Parteien regeln, in erster Linie als Reaktion auf den demografischen Wandel,<br />

Handlungsschwerpunkte, deren Effizienz von der richtigen Bewertung der jeweiligen<br />

Situation einerseits <strong>und</strong> der Passgenauigkeit der personalpolitischen Reaktion andererseits<br />

abhängt.<br />

Neben dem jeweils aktuellen Personalbestand <strong>und</strong> seiner prognostizierbaren demografischen<br />

Entwicklung sowie den sonstigen Modulen einer sachgerechten Personalplanung<br />

sind deshalb ergänzend die für die Erfüllung der hier vereinbarten Zielsetzung<br />

relevanten Faktoren (z.B. Altersdurchschnitt, Fluktuation, Qualifizierungsvorläufe)<br />

in die Planung einzubeziehen.<br />

Auf Verlangen einer Partei sind im Rahmen der in Abschnitt D vereinbarten Verfahren<br />

Gespräche über die Einhaltung dieses Standards zu führen.<br />

EVG - Vorstandsbereich Stellvertretende Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba - Abteilung Tarifpolitik

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!