Grundsatzregelung - Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft
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Diese Spielräume sollen z.B. durch konditionierte Öffnungsklauseln geschaffen werden,<br />
wie in Abschnitt C bereits vorgesehen, <strong>und</strong> bedingen nach Überzeugung der<br />
Parteien auch eine entsprechende Gestaltungsautonomie.<br />
Die Tarifvertragsparteien werden in einzelnen Tarifregelungen Parameter bezeichnen,<br />
die für solche Gestaltungen geöffnet werden. Dies gilt beispielsweise für die<br />
abweichende Berücksichtigung eines ungewöhnlichen Altersdurchschnitts, den höheren<br />
Bedarf an Qualifizierungsbemühungen aus Anlass betriebsspezifischer technologischer<br />
Entwicklungen, spezifische Akquisitionsprobleme <strong>und</strong> vergleichbare, vom<br />
Regelfall spürbar abweichende Rahmenbedingungen.<br />
DB AG <strong>und</strong> EVG werden gemeinsam die Kompetenz der Betriebspartner zur Umsetzung<br />
dieser Gestaltungsspielräume in einem offenen <strong>und</strong> fairen Dialog <strong>und</strong> Prozess<br />
stärken. Sie verständigen sich unterstützend auf einen „Verhaltenskodex zur Umsetzung<br />
<strong>und</strong> Anwendung des DemografieTV“ (Anhang zu Abschnitt B II.).<br />
III.<br />
Demografie <strong>und</strong> Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Die demografiebedingten Herausforderungen für Unternehmen <strong>und</strong> Beschäftigte sind<br />
je nach Belegschaftsstruktur, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen <strong>und</strong> regionalem<br />
Umfeld unterschiedlich. Die Personalplanung findet deshalb auf der nach BetrVG<br />
bestimmten Ebene statt.<br />
Die Parteien regeln, in erster Linie als Reaktion auf den demografischen Wandel,<br />
Handlungsschwerpunkte, deren Effizienz von der richtigen Bewertung der jeweiligen<br />
Situation einerseits <strong>und</strong> der Passgenauigkeit der personalpolitischen Reaktion andererseits<br />
abhängt.<br />
Neben dem jeweils aktuellen Personalbestand <strong>und</strong> seiner prognostizierbaren demografischen<br />
Entwicklung sowie den sonstigen Modulen einer sachgerechten Personalplanung<br />
sind deshalb ergänzend die für die Erfüllung der hier vereinbarten Zielsetzung<br />
relevanten Faktoren (z.B. Altersdurchschnitt, Fluktuation, Qualifizierungsvorläufe)<br />
in die Planung einzubeziehen.<br />
Auf Verlangen einer Partei sind im Rahmen der in Abschnitt D vereinbarten Verfahren<br />
Gespräche über die Einhaltung dieses Standards zu führen.<br />
EVG - Vorstandsbereich Stellvertretende Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba - Abteilung Tarifpolitik