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Grundsatzregelung - Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft

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16<br />

Unterabschnitt I<br />

Ausbildung<br />

§ 1<br />

Berufliche Erstausbildung<br />

(1) Zur beruflichen Erstausbildung gehören die Berufsausbildung in nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) anerkannten Ausbildungsberufen sowie das Duale<br />

Studium, das aus einer praktischen Ausbildung im Betrieb <strong>und</strong> einem Studium<br />

an einer Berufsakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung besteht.<br />

(2) Die berufliche Erstausbildung durch den Arbeitgeber erfolgt im Gr<strong>und</strong>satz bedarfsorientiert.<br />

Sie erfolgt in Ausbildungsberufen nach dem BBiG entsprechend<br />

den Ausbildungsordnungen. Das Portfolio der Ausbildungsberufe im DB Konzern<br />

richtet sich nach den Markterfordernissen, Ausbildungsmöglichkeiten <strong>und</strong><br />

demografischen Anforderungen. Änderungen des Ausbildungsportfolios werden<br />

gemeinsam vom Arbeitgeber <strong>und</strong> den Arbeitnehmervertretungen entwickelt.<br />

(3) Die Unternehmen des DB Konzerns entwickeln ihre Berufsausbildung im Sinne<br />

des BBiG sowie das Duale Studium kontinuierlich weiter <strong>und</strong> passen sie an sich<br />

verändernde künftige Herausforderungen an. Hierbei werden auch neue Formen<br />

wie z.B. Ausbildung in Teilzeit erprobt.<br />

(4) Die bestehende Vielfalt der Ausbildung in der bestehenden Ausbildungspraxis<br />

wird auch künftig fortgesetzt. Die Nachwuchsgewinnung erfolgt nach den Bestimmungen<br />

des Berufsbildungsgesetzes in Ausbildungsberufen mit in der Regel<br />

mindestens zweieinhalb Jahren Ausbildungszeit.<br />

§ 2<br />

Funktionsausbildung<br />

(1) Die Funktionsausbildung ist eine innerbetriebliche Ausbildung, die für die erstmalige<br />

Ausübung einer bestimmten Funktion erforderlich ist. Der Arbeitgeber<br />

stellt Arbeitnehmer, die zu einer Teilnahme an einer Funktionsausbildung verpflichtet<br />

sind, im erforderlichen Umfang von der Arbeitsleistung frei.<br />

(2) Entsprechend den betrieblichen Bedürfnissen kann die Funktionsausbildung<br />

auch zu betriebsinternen Bildungsabschlüssen oder zu vom <strong>Eisenbahn</strong>b<strong>und</strong>esamt<br />

anerkannten Befähigungen führen. Die Dauer der Ausbildung richtet sich<br />

nach den Anforderungen des Aufgabengebiets. Während eines Ausbildungsgangs<br />

können Leistungsnachweise <strong>und</strong> Zwischenprüfungen abgenommen werden,<br />

an ihrem Ende kann eine Abschlussprüfung stehen.<br />

EVG - Vorstandsbereich Stellvertretende Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba - Abteilung Tarifpolitik

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