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Inhalt dieses Kataloges - Kompetenzzentrum geschlechtergerechte ...

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Tätigen explizit dazu verpflichtet, ihre Aufmerksamkeit<br />

auf die je spezifischen Lebenslagen<br />

ihrer männlichen und weiblichen<br />

Klientel zu richten und die Beratungs- und<br />

Förderungsangebote am Grundsatz von<br />

Gleichheit und optimaler Förderung auszurichten.<br />

Eine solche Fundierung durch materielles<br />

Recht ist eine notwendige aber keinesfalls<br />

hinreichende Bedingung für die faktische<br />

Durchsetzung“ meint Marianne Horstkemper<br />

kritisch dazu. (Horstkemper, 2001, S.<br />

53) Trotzdem stellt Lotte Rose diesbezüglich<br />

fest, dass es ein großer Fortschritt ist, dass<br />

die Differenzkategorie Geschlecht überhaupt<br />

in diesem Gesetz verankert ist. „Keine andere<br />

soziale Differenzlinie wird explizit als Aufgabenstellung<br />

erwähnt: weder die zwischen<br />

Kindern und Jugendlichen noch bildungsbezogene,<br />

ökonomische, ethnische, regionale<br />

oder auch gesundheitliche Ungleichheiten,<br />

obwohl unstrittig ist, wie sehr auch diese<br />

Differenzen biografische Entwicklungschancen<br />

beeinflussen.“ (Rose, 2007, S. 21). Träger<br />

der Jugendhilfe sind nach diesem Paragraphen<br />

im SGB VIII gefordert, vorhandene

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