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Protokoll - DIE LINKE. Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/10 S. 10<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 24.06.2010<br />

10. Sitzung Stenografischer Dienst/bo-kü<br />

sammenhang darf an reichliche Ausurteilungen des Landesverfassungsgerichts erinnert<br />

werden, wonach der Gesetzgeber alle tatsächlich zu erwartenden Mehraufwendungen<br />

zu ermitteln und auszugleichen hat.<br />

Die Aussetzung der Anpassung im § 16 Abs. 6 Satz 7 für die Folgejahre 2011 und<br />

2012 ist von Frau Kocaj bereits angesprochen worden. Auch hier müssen wir deutlich<br />

hinterfragen: Was denkt sich der Gesetzgeber, wollen Sie im Jahr 2011 erneut eine<br />

Novellierung vornehmen, oder wie ist das überhaupt geplant? Sie haben mit dem Gesetz<br />

dauerhaft die Finanzierung zu gewährleisten. Nichts anderes sagt der Gesetzgeber<br />

in seiner eigenen Landesverfassung. Es kann nicht hingenommen werden, dass<br />

die erforderliche Dynamisierung der Personalkosten einschließlich des Rechtsanspruchs<br />

ab 2013 total ausgesessen wird. Sie haben zwar das Gesetzgebungsvorhaben<br />

als 5. Novelle des Kita-Gesetzes formuliert; in Wahrheit ist es aber die doppelte<br />

Anzahl, da unter anderem durch das Haushaltssicherungsgesetz etc. das Gesetz viel<br />

öfter angepasst worden ist, allerdings fast immer nicht zum Vorteil der mit den Aufgaben<br />

betrauten Kommunen.<br />

Hinsichtlich der Kostenprognose ist unsererseits deutlich zu sagen: Diese enthält<br />

nicht die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes in 2009 und im Februar 2010 hinsichtlich<br />

der Stufenerhöhung, die sich verteilt auf die einzelnen Jahre insgesamt auf<br />

2,3 % belaufen. Dies zu berücksichtigen ist zwingende Voraussetzung.<br />

Dass der Gesetzentwurf von gewichteten Durchschnittssätzen vergangener Jahre<br />

ausgeht und damit auf eine Fachkräftefinanzierung von rund 42 000 Euro pro Fachkraft<br />

kommt, berücksichtigt einige andere Aspekte auch nicht. Allein eine Kostenprognose<br />

des Kommunalen Arbeitgeberverbandes, der diese dankenswerterweise ermittelt<br />

hat, kommt auf einen Durchschnittssatz ohne übrige - ich nenne das mal - Nebenkosten,<br />

allein pro Kraft auf 42 991,76 Euro. Das heißt, pro Kraft fehlen hier schon<br />

700 Euro. Addiert man das Ganze einschließlich des Leitungskostenanteils, was dankenswerterweise<br />

von der Landesregierung angemerkt bzw. auch bestätigt wird, dann<br />

ergibt sich unter Berücksichtigung der Leitungsanteilkosten, der 2,3%igen Tarifsteigerung<br />

und eines zumindest mit 10 % anzusetzenden Sach- und Verwaltungskostenanteils<br />

eine Summe von insgesamt 43,5 Millionen Euro pro Jahr, die das Land bereitzustellen<br />

hätte. Wir haben das in unserer Stellungnahme noch einmal detailliert untersetzt.<br />

Dieser Ausgleichsbetrag und nicht irgend etwas Fiktives, Zusammengefasstes muss<br />

zur Sicherung der Transparenz im Gesetz dargestellt werden. Ansonsten laufen Sie,<br />

unabhängig von der Unterfinanzierung, aber auch schon hinsichtlich der Intransparenz<br />

Gefahr, dass wir uns vor dem Verfassungsgericht wiedersehen. Das kann aber<br />

nicht im Sinne des Erfinders sein, weil wir in der politischen Motivation bezüglich des<br />

Ansatzes der Verbesserung des Betreuungsschlüssels völlig einig sind. Aber: Wer<br />

bestellt, muss auch bezahlen. Ich kann nicht politische Grundsätze erklären, Erwartungshaltungen<br />

wecken, und im Endeffekt drücke ich mich vor der Bezahlung - und<br />

das vor dem Hintergrund der gravierenden Finanzsituation der Kommunen. Man<br />

muss wissen, was man will: Entweder dies oder das.

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