Protokoll - DIE LINKE. Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann
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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/10 S. 10<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 24.06.2010<br />
10. Sitzung Stenografischer Dienst/bo-kü<br />
sammenhang darf an reichliche Ausurteilungen des Landesverfassungsgerichts erinnert<br />
werden, wonach der Gesetzgeber alle tatsächlich zu erwartenden Mehraufwendungen<br />
zu ermitteln und auszugleichen hat.<br />
Die Aussetzung der Anpassung im § 16 Abs. 6 Satz 7 für die Folgejahre 2011 und<br />
2012 ist von Frau Kocaj bereits angesprochen worden. Auch hier müssen wir deutlich<br />
hinterfragen: Was denkt sich der Gesetzgeber, wollen Sie im Jahr 2011 erneut eine<br />
Novellierung vornehmen, oder wie ist das überhaupt geplant? Sie haben mit dem Gesetz<br />
dauerhaft die Finanzierung zu gewährleisten. Nichts anderes sagt der Gesetzgeber<br />
in seiner eigenen Landesverfassung. Es kann nicht hingenommen werden, dass<br />
die erforderliche Dynamisierung der Personalkosten einschließlich des Rechtsanspruchs<br />
ab 2013 total ausgesessen wird. Sie haben zwar das Gesetzgebungsvorhaben<br />
als 5. Novelle des Kita-Gesetzes formuliert; in Wahrheit ist es aber die doppelte<br />
Anzahl, da unter anderem durch das Haushaltssicherungsgesetz etc. das Gesetz viel<br />
öfter angepasst worden ist, allerdings fast immer nicht zum Vorteil der mit den Aufgaben<br />
betrauten Kommunen.<br />
Hinsichtlich der Kostenprognose ist unsererseits deutlich zu sagen: Diese enthält<br />
nicht die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes in 2009 und im Februar 2010 hinsichtlich<br />
der Stufenerhöhung, die sich verteilt auf die einzelnen Jahre insgesamt auf<br />
2,3 % belaufen. Dies zu berücksichtigen ist zwingende Voraussetzung.<br />
Dass der Gesetzentwurf von gewichteten Durchschnittssätzen vergangener Jahre<br />
ausgeht und damit auf eine Fachkräftefinanzierung von rund 42 000 Euro pro Fachkraft<br />
kommt, berücksichtigt einige andere Aspekte auch nicht. Allein eine Kostenprognose<br />
des Kommunalen Arbeitgeberverbandes, der diese dankenswerterweise ermittelt<br />
hat, kommt auf einen Durchschnittssatz ohne übrige - ich nenne das mal - Nebenkosten,<br />
allein pro Kraft auf 42 991,76 Euro. Das heißt, pro Kraft fehlen hier schon<br />
700 Euro. Addiert man das Ganze einschließlich des Leitungskostenanteils, was dankenswerterweise<br />
von der Landesregierung angemerkt bzw. auch bestätigt wird, dann<br />
ergibt sich unter Berücksichtigung der Leitungsanteilkosten, der 2,3%igen Tarifsteigerung<br />
und eines zumindest mit 10 % anzusetzenden Sach- und Verwaltungskostenanteils<br />
eine Summe von insgesamt 43,5 Millionen Euro pro Jahr, die das Land bereitzustellen<br />
hätte. Wir haben das in unserer Stellungnahme noch einmal detailliert untersetzt.<br />
Dieser Ausgleichsbetrag und nicht irgend etwas Fiktives, Zusammengefasstes muss<br />
zur Sicherung der Transparenz im Gesetz dargestellt werden. Ansonsten laufen Sie,<br />
unabhängig von der Unterfinanzierung, aber auch schon hinsichtlich der Intransparenz<br />
Gefahr, dass wir uns vor dem Verfassungsgericht wiedersehen. Das kann aber<br />
nicht im Sinne des Erfinders sein, weil wir in der politischen Motivation bezüglich des<br />
Ansatzes der Verbesserung des Betreuungsschlüssels völlig einig sind. Aber: Wer<br />
bestellt, muss auch bezahlen. Ich kann nicht politische Grundsätze erklären, Erwartungshaltungen<br />
wecken, und im Endeffekt drücke ich mich vor der Bezahlung - und<br />
das vor dem Hintergrund der gravierenden Finanzsituation der Kommunen. Man<br />
muss wissen, was man will: Entweder dies oder das.