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Protokoll - DIE LINKE. Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann

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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/10 S. 6<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 24.06.2010<br />

10. Sitzung Stenografischer Dienst/bo-kü<br />

Landkreisen einen deutlichen Spielraum, der von ihnen auch genutzt wird. So werden<br />

in einzelnen Landkreisen die tatsächlichen Personalkosten jeder einzelnen Einrichtung<br />

herangezogen, in anderen Landkreisen wird für die Bildung eines Durchschnittssatzes<br />

ein Pauschalbetrag anhand einer „Mustererzieherin“ gebildet.<br />

Einige dieser unterschiedlichen Varianten waren bereits Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen<br />

und sind zum Teil gerichtsfest ausgeurteilt, sodass kein Anlass<br />

besteht, von dieser Herangehensweise und den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen<br />

abzurücken.<br />

Da die individuelle Ermittlung der Personalkosten im Rahmen der Vorgaben des § 16<br />

Abs. 2 Kita-Gesetz erfolgt, sind diese seitens des Landes auch als Grundlage für die<br />

Refinanzierung nach Konnexitätsgrundsätzen heranzuziehen. Für einzelne Landkreise<br />

bedeutet daher der Rückgriff auf den Durchschnittwert eine erhebliche finanzielle<br />

Mehrbelastung, die von jedem Landkreis selbst getragen werden muss. Das betrifft<br />

naturgemäß vor allem diejenigen Landkreise, deren Durchschnittssatz über dem<br />

jetzt vom Land für die Refinanzierung der Mehrkosten zugrunde gelegten Durchschnittssatz<br />

liegt.<br />

Zur Neueinstellungsquote: Die Reduzierung der von den Landkreisen und kreisfreien<br />

Städte gemeldeten durchschnittlichen Personalkosten durch die Annahme einer Neueinstellungsquote<br />

von 40 % führt zu einer weiteren finanziellen Mehrbelastung der<br />

Landkreise, die nicht mit dem Konnexitätsprinzip in Einklang zu bringen ist. Diese<br />

nochmalige Reduzierung erfolgte erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens, sie<br />

war von Anfang an so nicht vorgesehen. Die Landkreise gehen nach Erhebungen bei<br />

den Einrichtungsträgern davon aus, dass in der überwiegenden Zahl der Einrichtungen<br />

keine Neueinstellungen vorgenommen werden, sondern eine Aufstockung der<br />

bestehenden Stellen erfolgen wird. In den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung<br />

im Land Brandenburg waren ausweislich der Bundesjugendstatistik mit Stand vom<br />

1. März 2009 nur 19,1 % Vollzeitbeschäftigte tätig. Der durchschnittliche Beschäftigungsumfang<br />

lag bei rund 72 % einer Vollzeitstelle bzw. bei 28,8 Wochenstunden.<br />

Schon unter Zugrundelegung dieser Zahlen besteht ein erheblicher Spielraum für die<br />

Aufstockung bestehender Stellen, sodass die Annahme einer so großen Neueinstellungsquote<br />

aus unserer Sicht fehlgeht.<br />

Ich komme zu den Daten von 2009, die die Landesregierung naturgemäß der<br />

Prognose zugrunde legte. Allerdings ist es nicht sachgerecht, allein die Daten des<br />

Jahres 2009 für die Prognose heranzuziehen. Es müssten aus unserer Sicht auch<br />

die aktuelle Tarifentwicklung und die seither eingetretene Entwicklung des Umfangs<br />

der Tagesbetreuungsangebote berücksichtigt werden.<br />

Ganz erheblicher Kritik begegnet auch die Planung, die zusätzlichen Landeszuschüsse<br />

für die Refinanzierung der Mehrkosten im Jahr 2011 nicht anzupassen. Das bedeutet<br />

für die Landkreise, dass sie insbesondere die Tariferhöhungen von November<br />

2009 weiterhin selbst kompensieren müssen. Diese Kosten für die zusätzlichen<br />

Personalstellen fielen aber ohne die Veränderung des Personalschlüssels gar nicht

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