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Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und ...

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Berücksichtigung</strong> <strong>des</strong> <strong>Artenschutzes</strong> <strong>bei</strong> <strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> Neubau von Bun<strong>des</strong>wasserstraßen<br />

eine belastbare Beurteilung der gegenwärtigen Situation von Fauna <strong>und</strong> Flora im Plangebiet<br />

gewährleisten.<br />

Basierend auf der <strong>Aus</strong>wertung vorhandener Unterlagen zu Artvorkommen <strong>und</strong> Lebensräumen erfolgen<br />

eine erste Eingrenzung <strong>des</strong> relevanten Artenspektrums (vgl. Kapitel 2.2.2) <strong>und</strong> die Festlegung ggf.<br />

notwendiger zusätzlicher Erfassungen. Idealerweise sollte dies zumin<strong>des</strong>t grob in Vorbereitung <strong>des</strong><br />

§ 5-Termins durchgeführt werden, so dass in diesem Zusammenhang die geplanten speziellen<br />

Untersuchungen diskutiert <strong>und</strong> abgestimmt werden können. In vielen Fällen ist ein kontinuierlicher<br />

<strong>Aus</strong>tausch mit den zuständigen Naturschutzbehörden sinnvoll.<br />

Für die speziellen Bestandserfassungen gilt:<br />

> Zu ermitteln sind Bestände/Teilpopulationen der relevanten Arten sowie Vorkommen <strong>und</strong><br />

Verteilung der maßgeblichen Habitate.<br />

> Der Untersuchungsraum kann <strong>bei</strong> einer möglichen Betroffenheit der Verbotstatbestände <strong>des</strong> § 42<br />

BNatSchG (<strong>zur</strong> Beurteilung der ökologischen Funktion <strong>und</strong>/oder möglicher <strong>Aus</strong>wirkungen auf den<br />

Erhaltungszustand der Population) evtl. größer sein als der Wirkraum <strong>des</strong> Vorhabens (inkl.<br />

Kompensationsflächen) <strong>und</strong> somit auch größer als der Untersuchungsraum der UVU. Hier ist eine<br />

Klärung im Scoping-Termin sinnvoll.<br />

> Je geeigneter ein Lebensraum für geschützte Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten erscheint, <strong>des</strong>to umfangreichere<br />

Untersuchungen sind durchzuführen.<br />

> Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die Ansprüche an die Informationsdichte für die Beurteilung <strong>und</strong> damit auch an<br />

die Intensität der Bestandsaufnahme größer, je gefährdeter eine zu erfassende Art ist. In jedem Fall<br />

ist die gute fachliche Praxis einzuhalten, z. B. sind jahreszeitliche Aspekte zu beachten (Hinweise<br />

zu Erfassungsmethoden siehe z. B. Doerpinghaus et al. 2005).<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass Bestandsaufnahmen, so umfassend sie auch angelegt sein mögen,<br />

letztlich nur eine Momentaufnahme <strong>und</strong> aktuelle Abschätzung der Situation von Fauna <strong>und</strong> Flora im<br />

Plangebiet darstellen, die den "wahren" Bestand nie vollständig abbilden können. Deshalb sind<br />

Erkenntnisse aus langjährigen Beobachtungen <strong>und</strong> aus früheren Untersuchungen oder aus der<br />

allgemeinen ökologischen Literatur eine bedeutende Wissensquelle, die verbleibende Unsicherheiten,<br />

Erkenntnislücken oder ein Manko im Rahmen der Bestandsaufnahme vor Ort ausgleichen kann.<br />

Wegen der fachlichen Überschneidungen sollten die notwendigen Erfassungen zusammen mit den<br />

Erhebungen <strong>zur</strong> UVU, zum LBP <strong>und</strong> ggf. <strong>zur</strong> FFH-VU geplant <strong>und</strong> vergeben werden.<br />

Wenn allgemeine Erkenntnisse zu artspezifischen Verhaltensweisen, Habitatansprüchen <strong>und</strong> dafür<br />

erforderlichen Vegetationsstrukturen sichere Rückschlüsse auf das Vorhandensein bestimmter Arten<br />

zulassen, können daraus Schlussfolgerungen auf das Vorkommen <strong>und</strong> den Verbreitungsgrad<br />

bestimmter Arten gezogen werden 18 . In diesen Fällen ist somit keine spezielle Bestandserfassung<br />

erforderlich.<br />

18 BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 - Nordumgehung Bad Oeynhausen, juris Rn.63 <strong>und</strong> Rn.54<br />

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