06.11.2014 Aufrufe

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und ...

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und ...

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Berücksichtigung</strong> <strong>des</strong> <strong>Artenschutzes</strong> <strong>bei</strong> <strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> Neubau von Bun<strong>des</strong>wasserstraßen<br />

2.2.1 Besonders, streng <strong>und</strong> gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten<br />

In § 10 Abs. 2 Nr. 10 <strong>und</strong> Nr. 11 BNatSchG findet sich die Definition für besonders <strong>und</strong> streng<br />

geschützte Arten, die dem Anwendungsbereich <strong>des</strong> besonderen <strong>Artenschutzes</strong> unterliegen (§ 42<br />

BNatSchG sowie § 19 Abs. 3 BNatSchG im Rahmen der Eingriffsregelung). Abbildung 2 verdeutlicht<br />

den Zusammenhang der verschiedenen Schutzkategorien nach europäischem <strong>und</strong> deutschem Recht.<br />

Besonders geschützte Arten sind:<br />

> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>des</strong> Anhangs IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG)<br />

> europäische Vogelarten, d. h. sämtliche wildlebende Vogelarten, die in EU-Mitgliedstaaten<br />

heimisch sind (Art. 1 VSchRL)<br />

> Arten der Anlage 1 Spalte 2 zu § 1 Bun<strong>des</strong>artenschutzverordnung (BArtSchV)<br />

> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten der Anhänge A oder B der EG-Verordnung über den Schutz von<br />

Exemplaren wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten durch Überwachung <strong>des</strong> Handels<br />

(EG-Verordnung Nr. 338/97)<br />

Streng geschützte Arten sind eine Teilmenge der besonders geschützten Arten, für die zusätzliche<br />

Schutzbestimmungen gelten:<br />

> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>des</strong> Anhangs IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG)<br />

> Arten der Anlage 1 Spalte 3 zu § 1 Bun<strong>des</strong>artenschutzverordnung (BArtSchV)<br />

> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>des</strong> Anhangs A der EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild<br />

lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten durch Überwachung <strong>des</strong> Handels (EG-Verordnung Nr. 338/97)<br />

Im <strong>bei</strong> der BNatSchG-Novellierung neu hinzugekommenen § 42 Abs. 5 BNatSchG werden die artenschutzrechtlichen<br />

Verbote <strong>des</strong> § 42 für Eingriffe, die im Sinne der Eingriffsregelung zulässig sind,<br />

stark eingeschränkt. Bei diesen Eingriffen - <strong>und</strong> somit auch in Genehmigungsverfahren zum <strong>Aus</strong>bau<br />

von Bun<strong>des</strong>wasserstraßen - genießen lediglich durch Anhang IV der FFH-Richtlinie <strong>und</strong> durch Vogelschutz-Richtlinie<br />

geschützte Arten einen speziellen Schutz. Diese, im Folgenden gemeinschaftsrechtlich<br />

geschützte Arten genannt, sind demnach die zentrale Kategorie <strong>des</strong> besonderen <strong>Artenschutzes</strong> <strong>bei</strong><br />

<strong>Aus</strong>bauvorhaben. Für die "nur" national geschützten Arten entfallen dagegen in diesem Fall alle<br />

Verbote <strong>des</strong> § 42 Abs. 1 BNatSchG.<br />

Gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten sind hier 24 :<br />

> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>des</strong> Anhangs IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG)<br />

> europäische Vogelarten, d. h. sämtliche wildlebende Vogelarten, die in EU-Mitgliedstaaten<br />

heimisch sind<br />

Die "nur" national geschützten Arten sind im Gegensatz hierzu alle anderen besonders oder auch<br />

streng geschützten Arten.<br />

24 Hier geht es lediglich um den Schutz im Rahmen <strong>des</strong> besonderen <strong>Artenschutzes</strong>. Insgesamt sind durch das<br />

Gemeinschaftsrecht sehr viel mehr Arten geschützt.<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!