Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und ...
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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Berücksichtigung</strong> <strong>des</strong> <strong>Artenschutzes</strong> <strong>bei</strong> <strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> Neubau von Bun<strong>des</strong>wasserstraßen<br />
Fortpflanzungsstätten sind Orte, die z. B. für Balz, Paarung, Nestbau, Eiablage, Brut oder Geburt der<br />
Nachkommen genutzt werden (gekürzt nach EU-Kommission 2007 zitiert in STMI Bayern 2007).<br />
STMI Bayern (2007) nennt folgende Beispiele:<br />
> Wochenstubenquartiere von Fledermäusen<br />
> Amphibienlaichgewässer<br />
> Hamsterbaue<br />
> Bruthöhlen von Spechten, Greifvogelhorste, Eiablageplatz <strong>des</strong> Uhus<br />
> Extensivwiese mit Wiesenknopfblütenköpfen <strong>und</strong> Ameisennestern als Eiablage- <strong>und</strong> Larvalhabitat<br />
<strong>des</strong> Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings<br />
Regelmäßig genutzte Fortpflanzungsstätten sind auch <strong>bei</strong> längerer Abwesenheit der Tiere geschützt.<br />
Dies gilt <strong>bei</strong>spielsweise für regelmäßig benutzte Brutplätze von Zugvögeln oder für Fledermausquartiere<br />
(STMI Bayern 2007 38 ). Nicht mehr geschützt sind Fortpflanzungsstätten, die funktionslos geworden<br />
sind, z. B. alte Brutplätze von Vögeln, die in jedem Jahr an anderer Stelle ein neues Nest bauen.<br />
Ebenfalls nicht geschützt sind potenzielle Lebensstätten, die bisher noch nicht von gemeinschaftsrechtlich<br />
geschützten Arten genutzt werden 39 .<br />
Ruhestätten umfassen Orte, die für ruhende bzw. nicht aktive Einzeltiere oder Tiergruppen zwingend<br />
erforderlich sind. Sie dienen v. a. der Thermoregulation, der Rast, dem Schlaf oder der Erholung, der<br />
Zuflucht sowie der Winterruhe bzw. dem Winterschlaf (gekürzt nach EU-Kommission 2007 zitiert in<br />
STMI Bayern 2007). In STMI Bayern (2007) sind folgende Beispiele genannt:<br />
> Winterquartiere oder Zwischenquartiere von Fledermäusen<br />
> Winterquartiere von Amphibien (an Land, Gewässer)<br />
> Sonnplätze der Zauneidechse<br />
> Schlafhöhlen von Spechten<br />
> regelmäßig aufgesuchte Schlafplätze durchziehender nordischer Gänse oder Kraniche<br />
> wichtige Rast- <strong>und</strong> Mausergebiete für Wasservögel<br />
Auch hier gilt, dass regelmäßig genutzte Ruhestätten <strong>bei</strong> Abwesenheit der Tiere, etwa im Winter,<br />
weiterhin geschützt sind.<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Jagdbereiche sowie Wanderwege zählen eigentlich nicht zu den Fortpflanzungs<strong>und</strong><br />
Ruhestätten <strong>und</strong> genießen somit im Prinzip keinen entsprechenden Schutz 40 . Hier wird jedoch<br />
empfohlen, sie dann als Bestandteil der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte anzusehen, wenn befürchtet<br />
werden muss, dass durch ihre Beeinträchtigung Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ihre Funktion<br />
verlieren <strong>und</strong> die lokale Population beeinträchtigt werden könnte (vgl. z. B. Lüttmann 2007). Ein<br />
Beispiel hierfür ist die Unterbrechung von Fischwanderwegen. Auch nach STMI Bayern (2007) sind<br />
Nahrungs- oder Jagdbereiche, die unverzichtbare Teilhabitate innerhalb <strong>des</strong> funktionalen Gefüges der<br />
Lebensräume sind, zu betrachten (regelmäßig frequentierte, obligate Nahrungs- bzw. Jagdhabitate<br />
ohne <strong>Aus</strong>weichmöglichkeiten), nicht aber Nahrungs- <strong>und</strong> Jagdhabitate, die nur unregelmäßig oder<br />
fakultativ genutzt werden <strong>und</strong> daher nicht von existenzieller Bedeutung für die Art sind.<br />
38 u.a. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - 9 A 28.05 - Ortsumgehung Strals<strong>und</strong><br />
39 BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3/06 - Hessisch-Lichtenau, juris Rn.222; Urteil vom 09.07.2008 - 9 A<br />
14/07 - Nordumgehung Bad Oeynhausen, juris Rn.100<br />
40 BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 - Nordumgehung Bad Oeynhausen, juris Rn.100<br />
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