Spielen - Freizeit und Spiel
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Justitia ist nicht taub<br />
<strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>stättenlärm vor Gerichten<br />
<strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>stätten sind städtebaulich notwendig <strong>und</strong> wünschenswert,<br />
wegen des von ihnen ausgehenden Lärms werfen sie allerdings auch immer<br />
wieder rechtliche Konfl ikte auf. Gesetzgeber <strong>und</strong> Rechtsprechung behandeln sie<br />
privilegiert, auch in Wohngebieten sind die damit einhergehenden Immissionen<br />
in aller Regel sozialadäquat. Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung betreffen<br />
vor allem große, moderne Anlagen sowie Einrichtungen für Jugendliche,<br />
für die die Abgrenzung zu Sportanlagen im Einzelfall schwierig sein kann.<br />
Wer mit der Planung, Errichtung <strong>und</strong> Unterhaltung<br />
von <strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>stätten befasst<br />
ist, muss, wie bei jeder Planung, Spannungen<br />
<strong>und</strong> Konfl ikte bewältigen. Die Bedürfnisse der<br />
Familien <strong>und</strong> der jungen Menschen sowie die<br />
Belange von Sport, <strong>Freizeit</strong>, <strong>und</strong> Erholung sind<br />
schon von Gesetzes wegen planerisch als besondere<br />
soziale <strong>und</strong> kulturelle Bedürfnisse der<br />
Bevölkerung zu berücksichtigen. <strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Freizeit</strong>fl ächen werden vom Gesetzgeber als<br />
wünschenswerte Einrichtungen behandelt, die<br />
gerade auch in Wohngebieten vorhanden sein<br />
müssen (siehe § 6 Abs. 1 Nr. 3, § 136 Abs. 3<br />
Nr. 2 BauGB). Das wirkt sich auch auf die juristische<br />
Bewertung des von <strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>stätten<br />
ausgehenden Lärms aus. In manchen<br />
Landesgesetzen werden sogar umgekehrt Kinderspiel-<br />
<strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>fl ächen vor Lärm durch<br />
angrenzende Anlagen besonders geschützt: So<br />
ist in der hamburgischen Bauordnung geregelt,<br />
dass Kinderspiel- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>fl ächen durch<br />
Bäume, Hecken, Sträucher oder andere Schutzvorkehrungen<br />
besonders abzuschirmen sind,<br />
wenn ihre Nutzung durch den Lärm oder andere<br />
Belästigungen von in der Nähe vorhandenen<br />
anderen Anlagen beeinträchtigt werden kann<br />
(§ 10 Abs. 6 BauO Hamburg). Die Privilegierung<br />
gegenüber anderen Lärmimmissionsquellen ist<br />
konsequent. Wenn Kinder <strong>und</strong> Jugendliche auf<br />
<strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>stätten spielen, entsteht natürlich<br />
Lärm, der aber gerade in Wohngebieten<br />
auf eine wünschenswerte Nutzung zurückgeht.<br />
Es wäre widersinnig, <strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>stätten<br />
nur außerhalb von Wohngebieten anzusiedeln.<br />
Gleichwohl führt der von <strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>stätten<br />
ausgehende Geräuschpegel immer wieder<br />
dazu, dass Anwohner sich an die zuständigen<br />
kommunalen Behörden wenden. Manche Fälle<br />
gehen auch vor Gericht. Interessant ist dies vor<br />
allem für die Fragen, die moderne, größer angelegte<br />
<strong>und</strong> deshalb auch für Anwohner angrenzender<br />
Gebiete attraktive Anlagen aufwerfen.<br />
Ein zweiter Themenkomplex, der die Gerichte<br />
beschäftigt, sind <strong>Spiel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong>anlagen, die<br />
speziell auf Jugendliche zugeschnitten sind <strong>und</strong><br />
bei denen sich die Abgrenzung zu Sportanlagen<br />
als juristisches Problem stellt.<br />
In einem kürzlich durch das Oberverwaltungsgericht<br />
Lüneburg entschiedenen Fall haben Anwohner<br />
sich mit einem Antrag auf Erlass einer<br />
einstweiligen Verfügung gegen die Gemeinde<br />
gewendet. Sie haben sich gegen die Lärmimmissionen<br />
gewandt, die von einem benachbarten<br />
öffentlichen <strong>Spiel</strong>platz ausgegangen sind.<br />
Nun handelte es sich bei dem <strong>Spiel</strong>platz nicht<br />
um eine gewöhnliche, in Wohngebieten übliche<br />
Recht | 99