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DiVO; Rechtsstand: 01.01.2014 (~1 MB) - ARK Bayern

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Entgeltgruppe 9<br />

Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen mit Bewerbungs- bzw. Anstellungsfähigkeit<br />

A oder B in B-Stellen.<br />

Entgeltgruppe 10<br />

Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen der EG 9 mit Dekanatskantorat<br />

oder einer anderen gleichwertigen Tätigkeit. (Amtl. Anm. 2)<br />

Entgeltgruppe 11<br />

Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen deren, Tätigkeit sich nach landeskirchlichem<br />

Stellenplan durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung<br />

aus der EG 10 heraushebt.<br />

Entgeltgruppe 12<br />

Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen der EG 11, in einem nach landeskirchlichem<br />

Stellenplan besonders herausragenden Aufgabenbereich.<br />

Entgeltgruppe 13<br />

Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen mit Bewerbungs- bzw. Anstellungsfähigkeit<br />

A in A-Stellen.<br />

Entgeltgruppe 14<br />

Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen der EG 13, deren Tätigkeit sich<br />

nach landeskirchlichem Stellenplan durch besondere Schwierigkeit und<br />

Bedeutung aus der EG 13 heraushebt.<br />

Entgeltgruppe 15<br />

Landeskirchenmusikdirektor bzw. Landeskirchenmusikdirektorin.<br />

Amtl. Anm. 1: Der Landkirchenmusikdirektor hatte bis 31. Dezember<br />

2011 Anspruch auf eine monatliche Funktionszulage. Sie betrug im<br />

Dezember 2011 Euro 220,-. Die Zulage wird als Besitzstand ab 1. Januar<br />

2012 (225,- Euro) für die Dauer dieser Tätigkeit personenbezogen<br />

weitergezahlt. Der Betrag nimmt an den Tariferhöhungen teil und<br />

wird jeweils auf volle Euro aufgerundet.<br />

Amtl. Anm. 2: Zum Dekanatskantorat gehört auch die kirchenmusikalische<br />

Ausbildung geeigneter Personen. Zum Pflichtstundenmaß, zur<br />

Unterrichtsdauer und zum Zusatzunterricht siehe die Amtl. Anm. zu<br />

Nr. 15 Buchst. a der Allgemeinen Dienstanweisung für Kirchenmusiker<br />

und Kirchenmusikerinnen (KM DA). Ob eine andere gleichwertige<br />

Tätigkeit vorliegt, stellt das Landeskirchenamt nach Stellungnahme<br />

des Landeskirchenmusikdirektors bzw. der Landeskirchenmusikdirektorin<br />

fest.<br />

4. Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in der Jugendund/oder<br />

Gemeindearbeit<br />

Vorbemerkungen:<br />

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