sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Landschaftsplan Kamp/Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil A. Umweltbericht<br />
2. Darstellung der Umweltbelange - Bestand und Bewertung<br />
desrecht einer<br />
UVP<br />
bedürfen<br />
Maßnahmen<br />
der<br />
Unteren<br />
Landschaftsbehörde<br />
sowie<br />
anderer<br />
Behörden,<br />
z.B. Ökokonto<br />
Förderprogramme,<br />
z.<br />
B. <strong>Kreis</strong>kulturlandschaftsprog<br />
ramm<br />
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
gemäß §<br />
26 LG, insbesondere bei der Planung<br />
von Kompensationsmaßnahmen<br />
Berücksichtigung der dargestellten<br />
Entwicklungsziele im Rahmen<br />
der dafür geltenden Vorschriften<br />
gemäß § 9 Abs. 5 S. 1<br />
BNatSchG<br />
und Landschaftsschutzgebiete sowie<br />
Naturdenkmale bei nachfolgenden<br />
Fachplanungen.<br />
Einklang der begleitenden Anordnungen<br />
und Maßnahmen anderer<br />
Behörden im Rahmen der Eingriffsregelung<br />
gemäß §§ 13-19<br />
BNatSchG mit den festgesetzten<br />
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
gemäß §<br />
26 LG.<br />
Berücksichtigung der Entwicklungs-,<br />
Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
bei der Bildung<br />
von Förderkulissen und -<br />
prioritäten, insbesondere von Vorrangbereichen.<br />
Einklang der öffentlichen Förderung<br />
mit den Entwicklungs-, Pflege-<br />
und Erschließungsmaßnahmen<br />
gemäß § 26 LG<br />
2. Darstellung der Umweltbelange - Bestand und Bewertung<br />
Der Landschaftsplan dient mit seinen Darstellungen und Festsetzungen zu den örtlichen Erfordernissen<br />
und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege unmittelbar der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus im Sinne<br />
der Strategische Umweltprüfungs-Richtlinie (SUP-RL) und setzt damit den Rahmen für künftige<br />
Genehmigungen von Umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen (UVP-pflichtigen) Vorhaben.<br />
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />
Fachgesetzlicher Rahmen<br />
Das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ist Gegenstand mehrerer Übereinkommen,<br />
Richtlinien und Gesetze. Im Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on<br />
Biological Diversity - CBD 1993) werden die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige<br />
Nutzung von Teilen der biologischen Vielfalt und die ausgewogene und gerechte Aufteilung<br />
der sich aus der Nutzung von genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile festlegt.<br />
Die Europäische "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie" (92/43/EWG, FFH-Richtlinie) von 1992 sieht<br />
die Schaffung eines europaweiten ökologischen Netzes (Natura 2000) besonderer Schutzgebiete<br />
vor. Dieses Schutzgebietssystem besteht aus den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 5 -