sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Landschaftsplan Kamp/Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil A. Umweltbericht<br />
0. Einleitung<br />
0. Einleitung<br />
Der vorliegende Erläuterungsband liefert weitergehende Begründungen zum Landschaftsplan<br />
Raum Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn.<br />
Er enthält in Teil A eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse des Landschaftsplans<br />
und damit den Umweltbericht gemäß § 14 g des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) vom 25.06.2005, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 21.12.2006 im engeren Sinne.<br />
In Teil B liefert er weitergehende Ausführungen und Informationen zum Plangebiet sowie Erläuterungen<br />
zu den Darstellungen und Festsetzungen des Textbandes. Der Bericht enthält keine<br />
rechtsverbindlichen Planungsaussagen, ist aber Bestandteil der Satzung des Landschaftsplanes.<br />
Für eine schnelle Orientierung ist der Teil B in seiner Gliederung und Struktur ähnlich aufgebaut<br />
wie der Textband des Landschaftsplanes. Er besteht auch aus den drei thematischen<br />
Schwerpunkten:<br />
Entwicklungsziele für die Landschaft (Kapitel 1)<br />
Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (Kapitel 2)<br />
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (Kapitel 5)<br />
Im Kapitel 3 „Kennzeichnung der Bestandteile des Biotopverbunds“ werden gemäß § 16 Abs. 4<br />
LG die Anforderungen des § 20 Abs. 1 i.V.m. § 21 BNatSchG umgesetzt. Im Rahmen der<br />
Landschaftsplanung setzt sich der Biotopverbund aus langfristigen Vereinbarungen (Vertragsnaturschutz)<br />
und andere geeignete Maßnahmen auf kooperativer Basis sowie aus den besonders<br />
geschützten Teilen von Natur und Landschaft gemäß §§ 22-29 BNatSchG i.V.m. § 19 LG zusammen.<br />
Geeignete Maßnahmen sind entsprechend der Umsetzungsprioritäten/Vorrangebeiche<br />
zur Umsetzung von Maßnahmen gemäß Kapitel 5.3 für einzelne Maßnahmenräume bzw. Maßnahmenraumteile<br />
bestimmt. Bei den besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft, die<br />
ebenfalls Bestandteil des Biotopverbunds sind, werden entsprechende textliche Festsetzungen<br />
getroffen. Die zusammengefasste Darstellung der Bereiche des Biotopverbundes erfolgt in der<br />
Entwicklungskarte als überlagerndes Entwicklungsziel. Im Kapitel 4 „Forstliche Festsetzungen<br />
in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen“ werden generelle Informationen<br />
zu den forstlichen Festsetzungen gegeben.<br />
Zur Charakterisierung des Plangebietes und dessen Nutzungsstrukturen und Besonderheiten<br />
werden in diesem einleitenden Kapitel das Plangebiet in seiner naturräumlichen Ausprägung beschrieben<br />
sowie die landwirtschaftlichen Strukturen und die Forstwirtschaft bzw. die Waldanteile<br />
dargestellt. Weiterhin folgen Hinweise zur kommunalen Entwicklung und Erläuterungen zum<br />
Bergbau.<br />
FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 1 -