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sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

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Landschaftsplan Kamp/Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil A. Umweltbericht<br />

2. Darstellung der Umweltbelange - Bestand und Bewertung<br />

Bestimmte Biotope sind unmittelbar auf der Grundlage des § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatschG) geschützt. Außderm unterliegen bestimmte Arten einem besonderen bzw. einem<br />

strengen Schutz gemäß § 44 des BNatSchG.<br />

Der Regionalplan gibt für das Plangebiet explizit für die Bereichsdarstellung "Schutz der Natur"<br />

auf einer Fläche von ca. 1000 Hektar das Ziel, Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere zu<br />

schützen und auf diesen Kernflächen ein Biotopverbundssystem aufzubauen, vor.<br />

Umweltziele:<br />

<br />

Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume, insbesondere<br />

geschützter Gebiete (z.B. Natura 2000).<br />

Untersuchungsrahmen<br />

Grundlage für den Landschaftsplan ist der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege;<br />

Teil : Biotop- und Artenschutz/Regionale Grünzüge des Landesamtes für Naturschutz,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz LANUV (vormals LÖBF) aus dem Jahre 1996. Die Aussagen<br />

werden in einer Vorprüfung anhand vorliegender aktueller planungsrelevanter Daten, insbesondere<br />

aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) des LANUV abgeglichen und ggf.<br />

modifiziert.<br />

Zusätzlich erfolgte eine Biotop- und Nutzungsstrukturanalyse auf der Grundlage der Flächennutzungskartierung<br />

des Regionalverbandes Ruhrgebiet (RVR) aus dem Jahr 2004.<br />

Schutzgut "Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt" im Plangebiet<br />

Im Plangebiet befinden sich mehrere FFH-Gebiete mit Trittsteinfunktion des Lebensraumkomplexes<br />

Hainsimsen-Buchenwälder sowie nährstoffarme basenarme Stillgewässer und trockene<br />

Heidegebiete. Dies sind:<br />

<br />

<br />

DE-4404-302 "Niederkamp“ sowie<br />

DE-4605-302 "Egelsberg" (FFH-relevante Lebensräume ausschließlich auf dem Gebiet der<br />

Stadt Krefeld).<br />

Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG haben ihren Schwerpunkt im Bereich der Niederungsbereiche<br />

mit Nass- und Feuchtgrünland und vereinzelten Röhrichten, Bruch-, Sumpf- und<br />

Auewäldern, sowie in natürlichen oder naturnahen unverbauten Bereichen fließender und stehender<br />

Binnengewässer, einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden Verlandungsbereiche.<br />

Im Bereich mit nährstoffarmen Bodenverhältnissen (Leucht, Inselberge, Dünenfelder sowie an<br />

warmen Böschungen) treten kleinflächig Heiden, Trockenrasen und ggf. artenreiche Magerwiesen<br />

und –weiden auf.<br />

Die naturschutzfachlichen Daten in der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) der<br />

LANUV (vormals LÖBF) weisen die Fundorte von planungsrelevanter Pflanzen und Tiere ein-<br />

FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 7 -

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