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sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

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Landschaftsplan Kamp/Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil A. Umweltbericht<br />

1. Einleitung<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Landschaftsplans<br />

Die seit dem 05. April 1991 rechtskräftige Landschaftspläne des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> "Raum Kamp-<br />

Lintfort" sowie „Raum Moers/Neukirchen-Vluyn“ sollen zur Erreichung einer nach gleichen<br />

Planungs- und Verfahrenskriterien aufgestellten Landschaftsplanung an den Stand der kooperativen<br />

Landschaftsplanung im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> angepasst sowie zusammengefasst werden.<br />

Die Abweichungen betreffen insbesondere die Präambel, die Entwicklungsziele, die allgemeinen<br />

Ge- und Verbote mit ihren Unberührtheitsklauseln und Ausnahmeregelungen sowie die<br />

Festsetzung der Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gemäß § 26 Landschaftsgesetz<br />

(LG), wie z.B. Gehölz- und Gewässerranstreifen in Maßnahmenräumen als<br />

Grundlage für deren Umsetzung auf freiwilliger Basis. Damit ist eine Verlagerung der Prioritätensetzung<br />

auf die Erhaltung/Verbesserung vorhandener Biotop- und Landschaftsstrukturen<br />

verbunden.<br />

Des weiteren soll eine Anpassung an die Ziele des Regionalplans (Gebietsentwicklungsplan für<br />

den Regierungsbezirk Düsseldorf - GEP 99) erfolgen.<br />

Tabelle 1: Inhalte und Wirkungen des Landschaftsplans<br />

Inhalte des Landschaftsplans<br />

Darstellung der Entwicklungsziele<br />

(§ 18 LG)<br />

Festsetzung besonders geschützter<br />

Teile von Natur und<br />

Landschaft (§§ 22-29<br />

BNatSchG i. V. m. § 19 S. 1<br />

LG)<br />

Kennzeichnung der Bestandteile<br />

des Biotopverbunds (§ 20<br />

Abs. 1 i. V. m. § 21<br />

BNatSchG)<br />

Festsetzungen für die forstliche<br />

Nutzung (§ 25 LG)<br />

Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />

(§ 22<br />

BNatschG i. V. m. § 26 LG)<br />

Behördenverbindlich<br />

Rechtsverbindlich<br />

mit Inkrafttreten des<br />

Plans<br />

Verbindlichkeiten<br />

nach Maßgabe weiterer<br />

Umsetzungsschritte<br />

ja nein nein<br />

ja ja nein<br />

ja<br />

teilweise (soweit "ja"<br />

in den übrigen Zeilen<br />

dieser Spalte)<br />

teilweise (soweit "ja"<br />

in den übrigen Zeilen<br />

dieser Spalte)<br />

ja ja nein<br />

ja nein ja<br />

FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 3 -

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