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sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil B. Erläuterungen<br />

0. Einleitung<br />

rechte Aufforstungen handelt. Gleichermaßen kommt der Entwicklung ökologisch wirksamer<br />

Waldränder eine besondere Bedeutung zu.<br />

0.4 Kommunale Entwicklung<br />

Die geordnete städtebauliche Entwicklung von Kamp-Lintfort, Moers und Neukirchen-Vluyn<br />

soll unter Beachtung der landes- und regionalplanerischen Vorgaben fortgeführt werden. Ziel ist<br />

es, diese Entwicklung im Rahmen der jeweiligen Bauleitplanverfahren auch aus der Sicht der<br />

Landschaftsplanung unbürokratisch mitzutragen und zu unterstützen. Dies gilt auch für den<br />

neuen Flächennutzungsplan der Stadt Moers, der zur Zeit aufgestellt wird.<br />

Im Landschaftsplan wird dieses Ziel wie folgt berücksichtigt:<br />

Bei Vorliegen konkreter regional- und bauleitplanerischer Vorgaben wird im Landschaftsplan<br />

das Entwicklungsziel "Temporärer Erhalt" dargestellt. Dieses Entwicklungsziel verfolgt die Erhaltung<br />

der Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung o-<br />

der andere Verfahren. Der Landschaftsplan tritt für diesen Bereich gemäß § 29 Abs. 3 LG mit<br />

Rechtskraft des aufzustellenden Bebauungsplanes oder der Innenbereichs-Satzung automatisch<br />

außer Kraft. Ein Änderungsverfahren ist nicht erforderlich. Die Zustimmung des <strong>Kreis</strong>tages als<br />

Träger der Landschaftsplanung ist vorweg genommen.<br />

Soweit die Voraussetzungen für die Darstellung des Entwicklungszieles "Temporärer Erhalt"<br />

nicht vorliegen und der Landschaftsplan für die entsprechenden Bereiche keine Schutzfestsetzungen<br />

trifft, wird vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> im Beteiligungsverfahren der Kommune zur Aufstellung<br />

des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes oder einer Innenbereichs-Satzung grundsätzlich<br />

kein Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4 LG eingelegt. Die Entscheidung ergeht dann als<br />

Stellungnahme der Verwaltung im verwaltungsvereinfachten Verfahren ohne Einbindung des<br />

<strong>Kreis</strong>tages.<br />

0.5 Kies- und Sandgewinnung<br />

Die im Plangebiet vorhandenen Rohstoffvorkommen (Sand, Kies), insbesondere nord- und südöstlich<br />

von Kamp-Lintfort, südlich und nördlich von Moers sowie südlich von Neukirchen-<br />

Vluyn wurden bzw. werden großflächig abgebaut. Die siedlungsnahen Abgrabungsgewässer<br />

sind hier z.T. für die Erholungs- und Freizeitnutzung erschlossen.<br />

0.6 Bergbau<br />

Der nördliche Bereich des Plangebietes unterliegt Bergsenkungen durch den untertägigen Abbau<br />

von Steinkohle.<br />

Grundsätzlich bringt der Bergbau ohne gegensteuernde Maßnahmen deutliche Veränderungen<br />

der Landschaft mit sich. Auswirkungen wie Bergsenkungen, die Verringerung des Grundwasserflurabstandes<br />

sowie die Veränderung der Vorflutverhältnisse einzelner Gewässer sind häufige<br />

Folgen. Auch mit Hilfe entsprechender Maßnahmen lässt sich nicht ausschließen, dass es in<br />

einigen Bereichen zu Veränderungen der Standortverhältnisse und somit auch der Vegetation<br />

FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 41 -

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