sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil B. Erläuterungen<br />
0. Einleitung<br />
rechte Aufforstungen handelt. Gleichermaßen kommt der Entwicklung ökologisch wirksamer<br />
Waldränder eine besondere Bedeutung zu.<br />
0.4 Kommunale Entwicklung<br />
Die geordnete städtebauliche Entwicklung von Kamp-Lintfort, Moers und Neukirchen-Vluyn<br />
soll unter Beachtung der landes- und regionalplanerischen Vorgaben fortgeführt werden. Ziel ist<br />
es, diese Entwicklung im Rahmen der jeweiligen Bauleitplanverfahren auch aus der Sicht der<br />
Landschaftsplanung unbürokratisch mitzutragen und zu unterstützen. Dies gilt auch für den<br />
neuen Flächennutzungsplan der Stadt Moers, der zur Zeit aufgestellt wird.<br />
Im Landschaftsplan wird dieses Ziel wie folgt berücksichtigt:<br />
Bei Vorliegen konkreter regional- und bauleitplanerischer Vorgaben wird im Landschaftsplan<br />
das Entwicklungsziel "Temporärer Erhalt" dargestellt. Dieses Entwicklungsziel verfolgt die Erhaltung<br />
der Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung o-<br />
der andere Verfahren. Der Landschaftsplan tritt für diesen Bereich gemäß § 29 Abs. 3 LG mit<br />
Rechtskraft des aufzustellenden Bebauungsplanes oder der Innenbereichs-Satzung automatisch<br />
außer Kraft. Ein Änderungsverfahren ist nicht erforderlich. Die Zustimmung des <strong>Kreis</strong>tages als<br />
Träger der Landschaftsplanung ist vorweg genommen.<br />
Soweit die Voraussetzungen für die Darstellung des Entwicklungszieles "Temporärer Erhalt"<br />
nicht vorliegen und der Landschaftsplan für die entsprechenden Bereiche keine Schutzfestsetzungen<br />
trifft, wird vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> im Beteiligungsverfahren der Kommune zur Aufstellung<br />
des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes oder einer Innenbereichs-Satzung grundsätzlich<br />
kein Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4 LG eingelegt. Die Entscheidung ergeht dann als<br />
Stellungnahme der Verwaltung im verwaltungsvereinfachten Verfahren ohne Einbindung des<br />
<strong>Kreis</strong>tages.<br />
0.5 Kies- und Sandgewinnung<br />
Die im Plangebiet vorhandenen Rohstoffvorkommen (Sand, Kies), insbesondere nord- und südöstlich<br />
von Kamp-Lintfort, südlich und nördlich von Moers sowie südlich von Neukirchen-<br />
Vluyn wurden bzw. werden großflächig abgebaut. Die siedlungsnahen Abgrabungsgewässer<br />
sind hier z.T. für die Erholungs- und Freizeitnutzung erschlossen.<br />
0.6 Bergbau<br />
Der nördliche Bereich des Plangebietes unterliegt Bergsenkungen durch den untertägigen Abbau<br />
von Steinkohle.<br />
Grundsätzlich bringt der Bergbau ohne gegensteuernde Maßnahmen deutliche Veränderungen<br />
der Landschaft mit sich. Auswirkungen wie Bergsenkungen, die Verringerung des Grundwasserflurabstandes<br />
sowie die Veränderung der Vorflutverhältnisse einzelner Gewässer sind häufige<br />
Folgen. Auch mit Hilfe entsprechender Maßnahmen lässt sich nicht ausschließen, dass es in<br />
einigen Bereichen zu Veränderungen der Standortverhältnisse und somit auch der Vegetation<br />
FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 41 -