sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil B. Erläuterungen<br />
1. Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18 LG)<br />
Unter Landschaftszersiedlung wird eine Zersiedelung, Zerschneidung oder Zerstückelung der<br />
Landschaft durch die weitere Siedlungs- und Gewerbeentwicklung oder die Errichtung sonstiger<br />
baulicher Anlagen verstanden; hierzu gehören keine landwirtschaftlichen Höfe und Betriebsgebäude.<br />
Unter Eingriffen in Natur und Landschaft werden Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von<br />
Grundflächen verstanden, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild<br />
erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Neben den in § 4 LG genannten Eingriffen<br />
fallen hierunter insbesondere Baumaßnahmen (Straßen, Gebäude etc.).<br />
Erläuterungen zum Begriff „Fließgewässer/ Feuchtgebiete“<br />
Unter den Zielen, die für die Räume mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung“ und „Anreicherung“<br />
aufgeführt werden, wird u. a. genannt: Fließ- und Stillgewässer, Quellen sowie sonstige<br />
Feuchtgebiete sind in einem naturnahen Zustand zu erhalten und ausgebaute Gewässer sind soweit<br />
wie möglich naturnah zu gestalten.<br />
Fließgewässer sind wertvolle Ökosysteme und Lebensräume für zahlreiche, z.T. seltene und gefährdete,<br />
auf diesen Lebensraum spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Fließgewässerstrukturen<br />
dienen der Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes und somit der Erhöhung des Erlebniswertes<br />
der Landschaft. Neben dieser landschaftsästhetischen Wirkung sind Fließgewässer,<br />
insbesondere mit naturnaher bachbegleitender Ufervegetation wichtige Vernetzungselemente im<br />
Biotopverbundsystem unserer Kulturlandschaft.<br />
Die naturnahe Gestaltung der Fließgewässer oder die Anlage von extensiv genutzten Uferrandstreifen<br />
dienen der Aufwertung der ökologischen Funktionen des Naturhaushaltes. Durch die<br />
Puffer- und Filterwirkung von Uferrandstreifen kann eine Verbesserung der Gewässerqualität<br />
und eine Aufwertung des Lebensraumes „Gewässer“ erzielt werden.<br />
Feuchtgebiete sind u.a. Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete. Dazu zählen auch natürlich<br />
oder künstlich angelegte Still- und Fließgewässer, die dauernd oder zeitweilig Wasser führen.<br />
Erläuterungen zum Begriff „Optimierung von Grünland“<br />
Unter den Zielen, die für die Räume mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung“ und „Anreicherung“<br />
aufgeführt werden, wird u.a. genannt: die derzeitigen Grünlandflächen bzw. den derzeitigen<br />
Grünlandanteil, insbesondere in den Bachauen, Quellbereichen und Niederungen sowie in<br />
der Umgebung von Feuchtbiotopen zu erhalten und entsprechend der standörtlichen Verhältnisse<br />
zu optimieren.<br />
Mit Optimieren ist in diesem Zusammenhang eine den natürlichen Standortbedingungen angepasste<br />
natur- und landschaftsschutzverträgliche Nutzung zu verstehen. Hierunter fällt insbesondere<br />
eine Nutzungsextensivierung über die Instrumente des Vertragsnaturschutzes.<br />
FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 45 -