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sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil B. Erläuterungen<br />

1. Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18 LG)<br />

Unter Landschaftszersiedlung wird eine Zersiedelung, Zerschneidung oder Zerstückelung der<br />

Landschaft durch die weitere Siedlungs- und Gewerbeentwicklung oder die Errichtung sonstiger<br />

baulicher Anlagen verstanden; hierzu gehören keine landwirtschaftlichen Höfe und Betriebsgebäude.<br />

Unter Eingriffen in Natur und Landschaft werden Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von<br />

Grundflächen verstanden, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild<br />

erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Neben den in § 4 LG genannten Eingriffen<br />

fallen hierunter insbesondere Baumaßnahmen (Straßen, Gebäude etc.).<br />

Erläuterungen zum Begriff „Fließgewässer/ Feuchtgebiete“<br />

Unter den Zielen, die für die Räume mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung“ und „Anreicherung“<br />

aufgeführt werden, wird u. a. genannt: Fließ- und Stillgewässer, Quellen sowie sonstige<br />

Feuchtgebiete sind in einem naturnahen Zustand zu erhalten und ausgebaute Gewässer sind soweit<br />

wie möglich naturnah zu gestalten.<br />

Fließgewässer sind wertvolle Ökosysteme und Lebensräume für zahlreiche, z.T. seltene und gefährdete,<br />

auf diesen Lebensraum spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Fließgewässerstrukturen<br />

dienen der Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes und somit der Erhöhung des Erlebniswertes<br />

der Landschaft. Neben dieser landschaftsästhetischen Wirkung sind Fließgewässer,<br />

insbesondere mit naturnaher bachbegleitender Ufervegetation wichtige Vernetzungselemente im<br />

Biotopverbundsystem unserer Kulturlandschaft.<br />

Die naturnahe Gestaltung der Fließgewässer oder die Anlage von extensiv genutzten Uferrandstreifen<br />

dienen der Aufwertung der ökologischen Funktionen des Naturhaushaltes. Durch die<br />

Puffer- und Filterwirkung von Uferrandstreifen kann eine Verbesserung der Gewässerqualität<br />

und eine Aufwertung des Lebensraumes „Gewässer“ erzielt werden.<br />

Feuchtgebiete sind u.a. Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete. Dazu zählen auch natürlich<br />

oder künstlich angelegte Still- und Fließgewässer, die dauernd oder zeitweilig Wasser führen.<br />

Erläuterungen zum Begriff „Optimierung von Grünland“<br />

Unter den Zielen, die für die Räume mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung“ und „Anreicherung“<br />

aufgeführt werden, wird u.a. genannt: die derzeitigen Grünlandflächen bzw. den derzeitigen<br />

Grünlandanteil, insbesondere in den Bachauen, Quellbereichen und Niederungen sowie in<br />

der Umgebung von Feuchtbiotopen zu erhalten und entsprechend der standörtlichen Verhältnisse<br />

zu optimieren.<br />

Mit Optimieren ist in diesem Zusammenhang eine den natürlichen Standortbedingungen angepasste<br />

natur- und landschaftsschutzverträgliche Nutzung zu verstehen. Hierunter fällt insbesondere<br />

eine Nutzungsextensivierung über die Instrumente des Vertragsnaturschutzes.<br />

FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 45 -

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