sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Landschaftsplan Kamp/Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil A. Umweltbericht<br />
3. Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
einschließlich Alternativenprüfung<br />
Nr. Datierung Befund Kommentar Lage<br />
Wes-118b Neuzeit Siedlung Stadtbefestigung,<br />
Siedlung<br />
Wes-136 Mittelalter Religion Kloster Kamp;<br />
Zisterzienser-Kloster<br />
Kamp *<br />
Das Römerlager in Moers-Asberg*, der historische Ortskern von Moers mit Wallanlage/Schlosspark*<br />
sowie der Denkmalbereich „Kamper Berg“* ist von regionaler Bedeutung.<br />
Baudenkmale, insbesondere alte Hofanlagen und Mühlen befinden sich im gesamten Plangebiet.<br />
Die Baudenkmale Schloss Bloemersheim, Schloss Lauersfort, Haus Frohnenbruch und Haus<br />
Heydeck - letztere gleichzeitig Bodendenkmal - stehen in besonderen Bezug zu ihrer landschaftlichen<br />
Umgebung.<br />
3. Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange und Prognose<br />
über die Entwicklung des Umweltzustandes einschließlich Alternativenprüfung<br />
Für die Darstellung der Auswirkungen und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
werden die, unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben, im Landschaftsplan vorgesehenen<br />
Entwicklungsziele, als räumlich-fachliche Leitbilder, die Schutzfestsetzungen und die<br />
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen als Untersuchungsrahmen bestimmt und<br />
gemäß § 14g Abs. 2 Nr. 6 summarisch hinsichtlich der erheblichen Umweltauswirkungen bewertet.<br />
Dabei ist vom Grundsatz her zu berücksichtigen, dass wesentliche Teile des Landschaftsplans<br />
beibehalten werden und maßgebliche Änderungen zwingend aufgrund planerischer<br />
oder rechtlicher Vorgaben, insbesondere des Regionalplans, durchzuführen sind.<br />
Bei der Darstellung und Festsetzung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung<br />
der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsplan<br />
ist des weiteren zu berücksichtigen, dass die Darstellung der Entwicklungsziele nur über<br />
das Schwergewicht der im Planraum zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung<br />
Auskunft geben und Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung grundsätzlich nur raumbezogen<br />
und nicht im Detail festgesetzt werden. Die Bestandteile des Biotopverbundes sind intergrierter<br />
Bestandteil der folgenden Prüfelemente.<br />
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ.<br />
Entwicklungsziele<br />
In den Entwicklungszielen werden die aufgrund der Bestandsaufnahme und Beurteilung von<br />
Natur und Landschaft im Fachbeitrag aufgeführten Leitbilder unter Berücksichtigung des allgemeinen<br />
aktuellen Wissenstands konkretisiert.<br />
FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 29 -