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sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

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Landschaftsplan Kamp/Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil A. Umweltbericht<br />

3. Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

einschließlich Alternativenprüfung<br />

Nr. Datierung Befund Kommentar Lage<br />

Wes-118b Neuzeit Siedlung Stadtbefestigung,<br />

Siedlung<br />

Wes-136 Mittelalter Religion Kloster Kamp;<br />

Zisterzienser-Kloster<br />

Kamp *<br />

Das Römerlager in Moers-Asberg*, der historische Ortskern von Moers mit Wallanlage/Schlosspark*<br />

sowie der Denkmalbereich „Kamper Berg“* ist von regionaler Bedeutung.<br />

Baudenkmale, insbesondere alte Hofanlagen und Mühlen befinden sich im gesamten Plangebiet.<br />

Die Baudenkmale Schloss Bloemersheim, Schloss Lauersfort, Haus Frohnenbruch und Haus<br />

Heydeck - letztere gleichzeitig Bodendenkmal - stehen in besonderen Bezug zu ihrer landschaftlichen<br />

Umgebung.<br />

3. Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange und Prognose<br />

über die Entwicklung des Umweltzustandes einschließlich Alternativenprüfung<br />

Für die Darstellung der Auswirkungen und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

werden die, unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben, im Landschaftsplan vorgesehenen<br />

Entwicklungsziele, als räumlich-fachliche Leitbilder, die Schutzfestsetzungen und die<br />

Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen als Untersuchungsrahmen bestimmt und<br />

gemäß § 14g Abs. 2 Nr. 6 summarisch hinsichtlich der erheblichen Umweltauswirkungen bewertet.<br />

Dabei ist vom Grundsatz her zu berücksichtigen, dass wesentliche Teile des Landschaftsplans<br />

beibehalten werden und maßgebliche Änderungen zwingend aufgrund planerischer<br />

oder rechtlicher Vorgaben, insbesondere des Regionalplans, durchzuführen sind.<br />

Bei der Darstellung und Festsetzung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung<br />

der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsplan<br />

ist des weiteren zu berücksichtigen, dass die Darstellung der Entwicklungsziele nur über<br />

das Schwergewicht der im Planraum zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung<br />

Auskunft geben und Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung grundsätzlich nur raumbezogen<br />

und nicht im Detail festgesetzt werden. Die Bestandteile des Biotopverbundes sind intergrierter<br />

Bestandteil der folgenden Prüfelemente.<br />

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ.<br />

Entwicklungsziele<br />

In den Entwicklungszielen werden die aufgrund der Bestandsaufnahme und Beurteilung von<br />

Natur und Landschaft im Fachbeitrag aufgeführten Leitbilder unter Berücksichtigung des allgemeinen<br />

aktuellen Wissenstands konkretisiert.<br />

FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 29 -

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