sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil B. Erläuterungen<br />
1. Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18 LG)<br />
1.3 Entwicklungsziel „Erhaltung“<br />
1.3.1 Allgemeine Beschreibung<br />
- Weitere Erläuterungen: siehe Kapitel 1.1 –<br />
1.3.2 Beschreibung der Entwicklungsräume mit dem Entwicklungsziel<br />
„Erhaltung“<br />
E1<br />
Entwicklungsraum E 1: Randbereiche der Leucht, Hoerstgenshof<br />
Der Entwicklungsraum erfasst die an das Waldgebiet der Leucht angrenzenden<br />
und überwiegend landwirtschaftlich genutzten und z.T. hängigen und bewaldeten<br />
Randbereiche nördlich, östlich, südlich und westlich der Leucht.<br />
Im ökologischen Fachbeitrag werden Teile des Raumes als schutzwürdige Biotope<br />
beschrieben. Demnach handelt es sich um eine durch zahlreiche Gehölzstrukturen<br />
wie Baumreihen, Hecken, Kopfbäume und Laubmischwälder sowie durch geomorphologische<br />
Besonderheiten wie den markanten Stauchmoränenrand, Trockentälchen<br />
und Hohlwege reich und vielfältig strukturierte Kulturlandschaft.<br />
Der Raum stellt mit seiner hohen strukturellen Vielfalt ein regional und lokal bedeutsames<br />
Vernetzungs- und Trittsteinbiotop dar, hat Bedeutung als Lebensraum<br />
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Höhlenbrüter und Fledermäuse,<br />
und ist kulturhistorisch wertvoll.<br />
Als wesentlicher Teil der eiszeitlichen Sander- und Stauchmoränenlandschaft hat<br />
die Leucht eine besondere Bedeutung als geowissenschaftliches Objekt. Weiter<br />
befinden sich hier Plaggenesch-Böden, die schutzwürdige Böden mit Archivfunktion<br />
darstellen sowie eine größere Ökokontofläche der Stadt Kamp-Lintfort.<br />
Der südlich gelegene Teil des Raumes unterliegt den Auswirkungen des untertägigen<br />
Steinkohlebergbaus und ist durch Bergsenkungen und damit notwendigen<br />
Grundwasserabsenkungen z.T. erheblich beeinträchtigt.<br />
E2<br />
Entwicklungsraum E 2: Die Leucht<br />
Der Entwicklungsraum erfasst das nahezu vollständig bewaldete Gebiet der<br />
Leucht als Teil des Staatsforstes Xanten.<br />
Im ökologischen Fachbeitrag wird der Raum als schutzwürdiger Biotop beschrieben.<br />
Demnach handelt es sich um die große, geschlossene Waldfläche der Leucht<br />
auf der Hauptterasse. Der Wald wird von Kiefernforsten dominiert. Auf den Terassenkanten<br />
stocken ältere Hangwaldflächen, auf den trockenen Standorten, insbesondere<br />
im Südwesten, finden sich Heiderelikte, die gem. § 30 BNatSchG gesetzlich<br />
geschützt sind.<br />
Der Raum stellt mit seiner hohen strukturellen Vielfalt, seinen Gehölzbeständen,<br />
insbesondere Altbäumen, und Offenlandbereichen ein landesweit und regional und<br />
FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 47 -