20.11.2014 Aufrufe

0-5_All-DE

0-5_All-DE

0-5_All-DE

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verordnung Berufsbildung<br />

Schreiner<br />

e) je 1 Vertreterin oder 1 Vertreter Indiens und der Bundesstaaten;<br />

f) 2 Vertreterinnen oder Vertretern des LPCT;<br />

g) 1 oder mehr Schweizer Fachpersonen (damit wird sichergestellt, dass die Ausbildung<br />

schweizerischen Standard genügt).<br />

2 Die Sprachregionen müssen gebührend vertreten sein.<br />

3 Die Kommission konstituiert sich selbst.<br />

4 Die Kommission hat folgende Aufgaben:<br />

Sie passt den Bildungsplan nach Artikel 10 den wirtschaftlichen, technologischen,<br />

ökologischen und didaktischen Entwicklungen laufend, mindestens aber alle 5 Jahre an.<br />

Dabei trägt sie allfälligen neuen organisatorischen Aspekten der beruflichen Grundbildung<br />

Rechnung. Die Anpassungen bedürfen der Zustimmung der Vertreterinnen und Vertreter<br />

Indiens und der Bundesstaaten sowie der Genehmigung durch den LPCT.<br />

Sie beantragt dem LPCT Änderungen dieser Verordnung, sofern die beobachteten<br />

Entwicklungen die Regelungen dieser Verordnung, namentlich die Handlungskompetenzen<br />

nach den Artikeln 4 bis 6, betreffen.<br />

11. Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />

Art. 24 Aufhebung bisherigen Rechts<br />

Die Bestimmungen zu den Qualifikationsverfahren sind erst mit Inkrafttreten der<br />

Schullehrpläne anwendbar.<br />

Art. 25 Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung ist von der indischen Regierung genehmigt und tritt am 1. Mai 2015 in<br />

Kraft.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!