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Antwort Große Anfrage - Landtag

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Drucksache 15/ 2400 Schleswig-Holsteinischer <strong>Landtag</strong> - 15. Wahlperiode<br />

Deichwege mit Schildern als Radroute ausgewiesen, wird darauf hingewiesen,<br />

dass das Befahren auf eigene Gefahr erfolgt, und dass mit deichtypischen<br />

Hindernissen, Verschmutzungen und Unebenheiten, z.B. Weidezäunen,<br />

Treibsel, Schafkot oder Schlaglöchern zu rechnen ist.<br />

3.12 Wurden im Land Schleswig-Holstein Standards für die Förderung der Anlage<br />

von Radwegen vereinbart? Welche inhaltlichen Festlegungen zu den Stan-<br />

dards wurden getroffen?<br />

Die Landesregierung hat sich bereits Anfang 1995 mit möglichen Einsparpo-<br />

tenzialen im Straßen- und Radwegebau befasst und die Reduzierung beste-<br />

hender Standards vorgegeben.<br />

Diese Standards wurden für die Straßenbauverwaltung mit Erlass vom 14.<br />

März 1995 in Form eines Maßnahmenkatalogs verbindlich eingeführt. Diese<br />

Standards sind auch bei der Förderung des kommunalen Straßenbaues an-<br />

zuwenden. Nach den geltenden Standards wird für die Oberflächenbefesti-<br />

gung kommunaler Radwege innerhalb und außerhalb von Ortsdurchfahrten<br />

nur eine Ausführung in Asphalt als zuwendungsfähig anerkannt. Mehrkosten<br />

für eine aufwendigere Herstellung (z.B. Betonsteinpflaster) sind jeweils von<br />

der Kommune zu tragen. Radwegbreiten werden insoweit als förderfähig an-<br />

erkannt, als sie den einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen.<br />

Fördervorhaben fallen zumeist in den Anwendungsbereich der „Empfehlungen<br />

für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen -EAHV `93 -“, gelegentlich in den<br />

der „Richtlinie für die Anlage von Straßen – RAS Q 96-“.<br />

Die Beschilderung von Radrouten und Radroutennetzen erfolgt bei einer För-<br />

derung durch das Land nach der „Radwegweisung in Schleswig-Holstein“ vom<br />

29. April 1999. Aufgrund der Erfahrungen in den Kreisen Nordfriesland, Dith-<br />

marschen, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie der Stadt<br />

Flensburg wurden für die Förderung ergänzend zur Radwegweisung „Stan-<br />

dard-Auflagen“ formuliert, die grundsätzlich angewendet werden sollen (Anla-<br />

ge).<br />

3.13 An welche Qualitätskriterien ist die Förderung von (Fern-)Radwanderwegen<br />

aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-<br />

struktur“ gebunden?<br />

Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-<br />

schaftsstruktur“ werden gemeinsam mit Mitteln des EFRE und Landesmitteln<br />

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