Antwort Große Anfrage - Landtag
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Drucksache 15/ 2400 Schleswig-Holsteinischer <strong>Landtag</strong> - 15. Wahlperiode<br />
Deichwege mit Schildern als Radroute ausgewiesen, wird darauf hingewiesen,<br />
dass das Befahren auf eigene Gefahr erfolgt, und dass mit deichtypischen<br />
Hindernissen, Verschmutzungen und Unebenheiten, z.B. Weidezäunen,<br />
Treibsel, Schafkot oder Schlaglöchern zu rechnen ist.<br />
3.12 Wurden im Land Schleswig-Holstein Standards für die Förderung der Anlage<br />
von Radwegen vereinbart? Welche inhaltlichen Festlegungen zu den Stan-<br />
dards wurden getroffen?<br />
Die Landesregierung hat sich bereits Anfang 1995 mit möglichen Einsparpo-<br />
tenzialen im Straßen- und Radwegebau befasst und die Reduzierung beste-<br />
hender Standards vorgegeben.<br />
Diese Standards wurden für die Straßenbauverwaltung mit Erlass vom 14.<br />
März 1995 in Form eines Maßnahmenkatalogs verbindlich eingeführt. Diese<br />
Standards sind auch bei der Förderung des kommunalen Straßenbaues an-<br />
zuwenden. Nach den geltenden Standards wird für die Oberflächenbefesti-<br />
gung kommunaler Radwege innerhalb und außerhalb von Ortsdurchfahrten<br />
nur eine Ausführung in Asphalt als zuwendungsfähig anerkannt. Mehrkosten<br />
für eine aufwendigere Herstellung (z.B. Betonsteinpflaster) sind jeweils von<br />
der Kommune zu tragen. Radwegbreiten werden insoweit als förderfähig an-<br />
erkannt, als sie den einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen.<br />
Fördervorhaben fallen zumeist in den Anwendungsbereich der „Empfehlungen<br />
für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen -EAHV `93 -“, gelegentlich in den<br />
der „Richtlinie für die Anlage von Straßen – RAS Q 96-“.<br />
Die Beschilderung von Radrouten und Radroutennetzen erfolgt bei einer För-<br />
derung durch das Land nach der „Radwegweisung in Schleswig-Holstein“ vom<br />
29. April 1999. Aufgrund der Erfahrungen in den Kreisen Nordfriesland, Dith-<br />
marschen, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie der Stadt<br />
Flensburg wurden für die Förderung ergänzend zur Radwegweisung „Stan-<br />
dard-Auflagen“ formuliert, die grundsätzlich angewendet werden sollen (Anla-<br />
ge).<br />
3.13 An welche Qualitätskriterien ist die Förderung von (Fern-)Radwanderwegen<br />
aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-<br />
struktur“ gebunden?<br />
Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-<br />
schaftsstruktur“ werden gemeinsam mit Mitteln des EFRE und Landesmitteln<br />
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