Antwort Große Anfrage - Landtag
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Drucksache 15/ 2400 Schleswig-Holsteinischer <strong>Landtag</strong> - 15. Wahlperiode<br />
Daneben bleibt es weiterhin vorrangiges Ziel der Landesregierung, trotz enger<br />
finanzieller Spielräume durch effektiven Mitteleinsatz die Radwegförderung zu<br />
forcieren, da mit der Verdichtung und Qualitätserhaltung des Radwegenetzes<br />
ebenfalls eine Erhöhung der Akzeptanz erreicht wird.<br />
Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn) sollen sich im Umwelt-<br />
verbund ergänzen und insbesondere auch den Berufspendlern Umsteigemög-<br />
lichkeiten öffnen. Das Land wirbt daher bei den Eigentümern der Bahnhöfe<br />
dafür, die Bahnhöfe besser auf die Anforderungen der Radfahrer auszurichten<br />
und stellt für den Bau von Verknüpfungsanlagen von Bus und Bahn eine an-<br />
teilige finanzielle Förderung in Aussicht. Als Möglichkeiten bieten sich dabei<br />
Fahrradparkräume und Fahrradservicestationen an. Das Land engagiert sich<br />
zudem für einen weiteren Ausbau und für fahrgastfreundliche Regelungen bei<br />
den Mitnahmemöglichkeiten in Bahnen und Bussen.<br />
4.4 Hält die Landesregierung ähnliche Verfahren wie in Nordrhein-Westfalen für<br />
möglich, wo 1989 das Programm „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden“<br />
initiiert worden ist, welches Städte einbezog, die sich zur Einrichtung flächen-<br />
haft radverkehrsfreundlicher Strukturen sowie zu einer systematischen und in-<br />
novativen Radverkehrsförderung bereit erklärten?<br />
Wenn ja, wird sie derartiges initiieren und koordinieren?<br />
Aus Sicht der Landesregierung soll die Arbeit im Rahmen des Programms<br />
„Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“ zunächst in der beschriebenen Form<br />
fortgesetzt werden. Eine derartige Erweiterung sollte im Rahmen einer anste-<br />
henden Fortschreibung diskutiert werden.<br />
4.5 An welchen Bundes- und Landesstraßen ist der Bau bzw. Ausbau von Rad-<br />
verkehrsanlagen geplant und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der<br />
Strecken und die Prioritätensetzung?<br />
Das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr legt bei der Ermitt-<br />
lung der erforderlichen Maßnahmen im Radwegebau und bei der Beurteilung<br />
der Dringlichkeit landesweit ein einheitliches Beurteilungsschema zu Grunde.<br />
Dabei werden für die Dringlichkeitseinstufung von Radwegen im einzelnen fol-<br />
gende verkehrliche, strukturelle und ökologische Kriterien beachtet:<br />
� Verkehrs- und Unfallsituation<br />
� Verkehrsbelastung<br />
� Schulstandorte und deren Einzugsbereiche<br />
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