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Antwort Große Anfrage - Landtag

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Drucksache 15/ 2400 Schleswig-Holsteinischer <strong>Landtag</strong> - 15. Wahlperiode<br />

ein umfangreiches Netz außerörtlicher Radwege, das in Kombination mit in-<br />

nerörtlichen Streckenführungen ein übergreifendes Velo-Routen-Konzept bil-<br />

det.<br />

Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung hat<br />

sich als Maßnahme zur Erleichterung und Förderung des Radverkehrs grund-<br />

sätzlich bewährt. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der in der VwV-StVO<br />

genannten Kriterien für deren Anordnung.<br />

Von der Möglichkeit einer Freigabe von Einbahnstraßen für den gegenläufigen<br />

Radverkehr wurde im gesamten Landesgebiet in unterschiedlichem Ausmaß<br />

Gebrauch gemacht. Außerdem wurde auch bei zahlreichen “unechten” Ein-<br />

bahnstraßen (nur einseitige Kennzeichnung mit Zeichen 267 StVO) die Ein-<br />

fahrt für Radfahrer in Gegenrichtung zugelassen.<br />

Für die Anordnung von Fahrradstraßen und die Öffnung von Einbahnstraßen<br />

für den Radverkehr in Gegenrichtung sind die Straßenverkehrsbehörden der<br />

Kreise sowie der Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen<br />

und Einwohnern zuständig. Diese entscheiden hierüber in eigener Verant-<br />

wortung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Ausweisung und Kennzeich-<br />

nung spezieller Velo-Routen obliegt den einzelnen Kommunen im Rahmen der<br />

Erarbeitung örtlicher Verkehrskonzeptionen.<br />

5.7 Welche Infrastruktureinrichtungen (Stellplätze, Fahrradbügel, Fahrradständer<br />

etc) für den Fahrradverkehr in den Städten haben sich nach Auffassung der<br />

Landesregierung besonders bewährt?<br />

Als Abstellmöglichkeit für Fahrräder haben sich aus der Sicht der Straßenver-<br />

kehrs- bzw. Straßenbaubehörden vor allem Fahrradbügel bewährt, weil diese<br />

platzsparend sind, eine relativ gute Sicherungsmöglichkeit bieten und einen<br />

geringen Wartungsaufwand erfordern. Sowohl Fahrradbügel als auch andere<br />

Fahrradständer können insbesondere im Bereich zentraler Einrichtungen we-<br />

sentlich dazu beitragen, ein sicheres und geordnetes Abstellen von Fahrrä-<br />

dern ohne Behinderung des Fußgängerverkehrs zu gewährleisten.<br />

Im Bereich von Bahnhöfen haben sich auch zentrale Fahrradstationen bzw.<br />

Bike-and-Ride-Parkhäuser bewährt.<br />

Abschließbare Fahrradboxen bieten zwar eine gute Sicherungsmöglichkeit,<br />

werden jedoch teilweise auch als Abstellmöglichkeit für andere Gebrauchsge-<br />

genstände zweckentfremdet.<br />

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