Antwort Große Anfrage - Landtag
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Drucksache 15/ 2400 Schleswig-Holsteinischer <strong>Landtag</strong> - 15. Wahlperiode<br />
50<br />
Anlage zur <strong>Antwort</strong> auf Frage III 3.12<br />
„Standard“-Auflagen bei der Bewilligung von Landesmitteln für Beschilderungen von<br />
Radrouten<br />
• Beschilderung nach Erlass vom 29. April 1999<br />
• Bei der Beschilderung sind Armwegweiser mit Hohlkastenprofil zu verwenden. Logos<br />
und ähnliches werden als Einschubschilder eingehängt. Die Armwegweiser<br />
haben eine Höhe von mindestens 15 cm und eine Profilleiste oben und unten.<br />
• Die Zwischenwegweiser haben eine Größe von 20 x 30 cm.<br />
• Weitere Details der Schildertypen richten sich nach den von den bereits beschilderten<br />
Kreisen verwendeten Schildertypen. Die Schriftgröße sollte möglichst groß<br />
gewählt werden und darf in Städten 48 mm, im ländlichen Raum 36 mm nicht unterschreiten.<br />
Schriftart: abweichend vom Erlass „Univers“.<br />
• Abstimmung mit den Trägern folgender Radfernwege (je nach Gebiet): Ostseeküstenradweg,<br />
Ochsenweg, Nordseeküstenradweg und den benachbarten Kreisnetzen<br />
ist erforderlich.<br />
• Es ist sicherzustellen, dass alle Schilder in ein kreisweites digitales Schilderkataster<br />
eingespeist werden.<br />
• Vergaberechtliche Bestimmungen sind einzuhalten.<br />
• Wartung und Ersatzbeschaffungen für die nächsten 15 Jahre. Abweichungen und<br />
Streckenänderungen nur nach Absprache mit MLR.<br />
• Die Route wird nach der Beschilderung einmal kontrolliert und danach mindestens<br />
jedes Jahr vor Saisonbeginn. Soweit das Amt sich Dritter bedient, hat es die Erfüllung<br />
der Verträge sicher zu stellen.<br />
• Ein Koordinierungsgremium sollte das Projekt begleiten. (Tourismusverband, Vertreter<br />
der regionalen Tourismusorganisation, MLR)<br />
• Die Planung der Routen ist von einem professionellen Planungsbüro durchzuführen.<br />
Vorhandene Planungen können lediglich als Grundlage für das Wunschliniennetz<br />
verwendet werden.<br />
• Bei Radfernwegen: Das Logo wird den an der Strecke liegenden örtlichen, regionalen<br />
und überregionalen Tourismusorganisationen zu Marketingzwecken kostenfrei<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
• Bei Radfernwegen auf vorhandenen Kreisnetzen: Die im Rahmen der Kreisnetze<br />
aufgestellten Armwegweiser sind zu nutzen. Die Aufstellung weiterer Armwegweiser<br />
bzw. der ggf. erforderliche Austausch von bestehenden Wegweisern erfolgt<br />
nur in Absprache mit den betroffenen Kreisen.