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Antwort Große Anfrage - Landtag

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Drucksache 15/ 2400 Schleswig-Holsteinischer <strong>Landtag</strong> - 15. Wahlperiode<br />

50<br />

Anlage zur <strong>Antwort</strong> auf Frage III 3.12<br />

„Standard“-Auflagen bei der Bewilligung von Landesmitteln für Beschilderungen von<br />

Radrouten<br />

• Beschilderung nach Erlass vom 29. April 1999<br />

• Bei der Beschilderung sind Armwegweiser mit Hohlkastenprofil zu verwenden. Logos<br />

und ähnliches werden als Einschubschilder eingehängt. Die Armwegweiser<br />

haben eine Höhe von mindestens 15 cm und eine Profilleiste oben und unten.<br />

• Die Zwischenwegweiser haben eine Größe von 20 x 30 cm.<br />

• Weitere Details der Schildertypen richten sich nach den von den bereits beschilderten<br />

Kreisen verwendeten Schildertypen. Die Schriftgröße sollte möglichst groß<br />

gewählt werden und darf in Städten 48 mm, im ländlichen Raum 36 mm nicht unterschreiten.<br />

Schriftart: abweichend vom Erlass „Univers“.<br />

• Abstimmung mit den Trägern folgender Radfernwege (je nach Gebiet): Ostseeküstenradweg,<br />

Ochsenweg, Nordseeküstenradweg und den benachbarten Kreisnetzen<br />

ist erforderlich.<br />

• Es ist sicherzustellen, dass alle Schilder in ein kreisweites digitales Schilderkataster<br />

eingespeist werden.<br />

• Vergaberechtliche Bestimmungen sind einzuhalten.<br />

• Wartung und Ersatzbeschaffungen für die nächsten 15 Jahre. Abweichungen und<br />

Streckenänderungen nur nach Absprache mit MLR.<br />

• Die Route wird nach der Beschilderung einmal kontrolliert und danach mindestens<br />

jedes Jahr vor Saisonbeginn. Soweit das Amt sich Dritter bedient, hat es die Erfüllung<br />

der Verträge sicher zu stellen.<br />

• Ein Koordinierungsgremium sollte das Projekt begleiten. (Tourismusverband, Vertreter<br />

der regionalen Tourismusorganisation, MLR)<br />

• Die Planung der Routen ist von einem professionellen Planungsbüro durchzuführen.<br />

Vorhandene Planungen können lediglich als Grundlage für das Wunschliniennetz<br />

verwendet werden.<br />

• Bei Radfernwegen: Das Logo wird den an der Strecke liegenden örtlichen, regionalen<br />

und überregionalen Tourismusorganisationen zu Marketingzwecken kostenfrei<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

• Bei Radfernwegen auf vorhandenen Kreisnetzen: Die im Rahmen der Kreisnetze<br />

aufgestellten Armwegweiser sind zu nutzen. Die Aufstellung weiterer Armwegweiser<br />

bzw. der ggf. erforderliche Austausch von bestehenden Wegweisern erfolgt<br />

nur in Absprache mit den betroffenen Kreisen.

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