Antwort Große Anfrage - Landtag
Antwort Große Anfrage - Landtag
Antwort Große Anfrage - Landtag
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Drucksache 15/ 2400 Schleswig-Holsteinischer <strong>Landtag</strong> - 15. Wahlperiode<br />
IV Fahrradinfrastruktur<br />
4.1 Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung beim Bau von straßenbe-<br />
gleitenden Radwegen seit 1990 in Bezug auf den Ausbaustandard der Rad-<br />
verkehrsinfrastruktur in den alten Bundesländern sowie den neuen Bundes-<br />
ländern ein?<br />
Eine Auswertung des auch vom Bundesverkehrsministerium zur Verfügung<br />
gestellten Datenmaterials ergibt kein eindeutiges Bild. Tendenziell sind in den<br />
neuen Bundesländern auch längere Streckenanteile mit Radwegen ausges-<br />
tattet. Eine Darstellung der einzelnen Steigerungsraten ist wegen erheblicher<br />
Datenlücken aus dem Jahr 1990 nicht möglich.<br />
4.2 Hat die Landesregierung nach der StVO-Novellierung von 1997 eine entspre-<br />
chende Anpassung der Regelungen in der Richtlinie über Zuwendungen aus<br />
Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein vorge-<br />
nommen? Wenn nein, warum nicht?<br />
Die Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Stra-<br />
ßenbau in Schleswig-Holstein enthält Regelungen über Rechtsgrundlagen der<br />
Förderung, Fördervoraussetzungen, Umfang der Förderung, das Antragsver-<br />
fahren und die Abwicklung der Fördervorhaben. Da diese Inhalte keinen Be-<br />
zug zur StVO-Novelle von 1997 haben, war eine Anpassung der Richtlinie<br />
nicht erforderlich.<br />
4.3 Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, um die Akzeptanz des Rad-<br />
verkehrs in Schleswig-Holstein zu erhöhen? Was unternimmt sie allgemein für<br />
ein Zusammenwirken von Infrastruktur, Informations- und Leihsystemen, si-<br />
cheren Parkanlagen und der Verknüpfung mit dem ÖPNV?<br />
Durch die Änderung der Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den<br />
kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein können nunmehr auch Haupt-<br />
radwegeverbindungen nach der örtlichen Netzplanung sowie Anlagen, die ei-<br />
ne örtlich besonders hohe Bedeutung haben, im Rahmen verfügbarer Haus-<br />
haltsmittel bevorzugt gefördert werden. Damit sollen die Akzeptanz des Rad-<br />
verkehrs und der Radverkehrsanteil weiter gesteigert werden. In den Städten<br />
können somit attraktive Anlagen, die für den Radverkehr wichtige Verbin-<br />
dungsfunktion haben, auch abseits von Hauptverkehrsstraßen des Kfz-<br />
Verkehrs liegen.<br />
26