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Antwort Große Anfrage - Landtag

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Drucksache 15/ 2400 Schleswig-Holsteinischer <strong>Landtag</strong> - 15. Wahlperiode<br />

IV Fahrradinfrastruktur<br />

4.1 Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung beim Bau von straßenbe-<br />

gleitenden Radwegen seit 1990 in Bezug auf den Ausbaustandard der Rad-<br />

verkehrsinfrastruktur in den alten Bundesländern sowie den neuen Bundes-<br />

ländern ein?<br />

Eine Auswertung des auch vom Bundesverkehrsministerium zur Verfügung<br />

gestellten Datenmaterials ergibt kein eindeutiges Bild. Tendenziell sind in den<br />

neuen Bundesländern auch längere Streckenanteile mit Radwegen ausges-<br />

tattet. Eine Darstellung der einzelnen Steigerungsraten ist wegen erheblicher<br />

Datenlücken aus dem Jahr 1990 nicht möglich.<br />

4.2 Hat die Landesregierung nach der StVO-Novellierung von 1997 eine entspre-<br />

chende Anpassung der Regelungen in der Richtlinie über Zuwendungen aus<br />

Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein vorge-<br />

nommen? Wenn nein, warum nicht?<br />

Die Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Stra-<br />

ßenbau in Schleswig-Holstein enthält Regelungen über Rechtsgrundlagen der<br />

Förderung, Fördervoraussetzungen, Umfang der Förderung, das Antragsver-<br />

fahren und die Abwicklung der Fördervorhaben. Da diese Inhalte keinen Be-<br />

zug zur StVO-Novelle von 1997 haben, war eine Anpassung der Richtlinie<br />

nicht erforderlich.<br />

4.3 Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, um die Akzeptanz des Rad-<br />

verkehrs in Schleswig-Holstein zu erhöhen? Was unternimmt sie allgemein für<br />

ein Zusammenwirken von Infrastruktur, Informations- und Leihsystemen, si-<br />

cheren Parkanlagen und der Verknüpfung mit dem ÖPNV?<br />

Durch die Änderung der Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den<br />

kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein können nunmehr auch Haupt-<br />

radwegeverbindungen nach der örtlichen Netzplanung sowie Anlagen, die ei-<br />

ne örtlich besonders hohe Bedeutung haben, im Rahmen verfügbarer Haus-<br />

haltsmittel bevorzugt gefördert werden. Damit sollen die Akzeptanz des Rad-<br />

verkehrs und der Radverkehrsanteil weiter gesteigert werden. In den Städten<br />

können somit attraktive Anlagen, die für den Radverkehr wichtige Verbin-<br />

dungsfunktion haben, auch abseits von Hauptverkehrsstraßen des Kfz-<br />

Verkehrs liegen.<br />

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