Antwort Große Anfrage - Landtag
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Drucksache 15/ 2400 Schleswig-Holsteinischer <strong>Landtag</strong> - 15. Wahlperiode<br />
7.6 Wie hoch ist der finanzielle Umfang beim Bau von Radwegen für Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen im Verhältnis zu Investitionsmaßnahmen?<br />
Der Anteil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beträgt nach den bisheri-<br />
gen Erfahrungen im Durchschnitt 5-10% der Baukosten.<br />
7.7 Wie hoch sind die durchschnittlichen Baukosten für Radwege je Kilometer in<br />
Abhängigkeit von den einzelnen Schutzgebietskategorien?<br />
7.8 Wie hoch sind die Kosten für die Unterhaltungsmaßnahmen für Radwege je<br />
Kilometer in Abhängigkeit der Schutzgebietskategorien?<br />
<strong>Antwort</strong> zu den Fragen 7.7 und 7.8<br />
s. <strong>Antwort</strong> zur Frage 7.5<br />
7.9 Welche Voraussetzungen müssen für den Bauherren vorliegen, um beim Bau<br />
von Radwegen statt eines landschaftspflegerischen Begleitplans einen Ein-<br />
griffs-Ausgleichs-Plan bei der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen?<br />
§ 9 LNatSchG regelt, dass ein Antrag auf Genehmigung eines Eingriffs in die<br />
Natur alle Angaben enthalten muss, die zur Beurteilung des Eingriffs erforder-<br />
lich sind. Diese Angaben sind bei einem Eingriff auf Grund eines nach öffentli-<br />
chem Recht vorgesehenen Fachplans, also z.B. aufgrund eines Planfeststel-<br />
lungsbeschlusses, vom Verursacher im Fachplan oder in einem landschafts-<br />
pflegerischen Begleitplan, der Bestandteil des Fachplans ist, zu machen. Ein<br />
landschaftspflegerischer Begleitplan kann aber auch bei anderen Eingriffen<br />
verlangt werden, soweit es wegen des Umfangs oder der Schwere des Ein-<br />
griffs erforderlich ist.<br />
Bedarf der Radwegebau keines Planfeststellungsverfahrens und auch keiner<br />
die Planfeststellung ersetzende Plangenehmigung, werden in aller Regel auch<br />
die Voraussetzungen vorliegen, die Eingriffsregelung mittels vereinfachter,<br />
den Anforderungen des § 9 LNatSchG gerecht werdender Unterlagen abzu-<br />
handeln.<br />
7.10 Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, Ausgleichsmaßnahmen für Radwe-<br />
ge nach gesonderten Pauschalregelungen zu berechnen?<br />
Für die Bemessung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Straßenbau<br />
liegen Maßstäbe zur Bewertung von Eingriff und Ausgleich vor, die zurzeit neu<br />
gefasst werden. Sowohl die bisherigen Regelungen, wie auch die in Aussicht<br />
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