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Antwort Große Anfrage - Landtag

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Drucksache 15/ 2400 Schleswig-Holsteinischer <strong>Landtag</strong> - 15. Wahlperiode<br />

7.6 Wie hoch ist der finanzielle Umfang beim Bau von Radwegen für Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen im Verhältnis zu Investitionsmaßnahmen?<br />

Der Anteil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beträgt nach den bisheri-<br />

gen Erfahrungen im Durchschnitt 5-10% der Baukosten.<br />

7.7 Wie hoch sind die durchschnittlichen Baukosten für Radwege je Kilometer in<br />

Abhängigkeit von den einzelnen Schutzgebietskategorien?<br />

7.8 Wie hoch sind die Kosten für die Unterhaltungsmaßnahmen für Radwege je<br />

Kilometer in Abhängigkeit der Schutzgebietskategorien?<br />

<strong>Antwort</strong> zu den Fragen 7.7 und 7.8<br />

s. <strong>Antwort</strong> zur Frage 7.5<br />

7.9 Welche Voraussetzungen müssen für den Bauherren vorliegen, um beim Bau<br />

von Radwegen statt eines landschaftspflegerischen Begleitplans einen Ein-<br />

griffs-Ausgleichs-Plan bei der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen?<br />

§ 9 LNatSchG regelt, dass ein Antrag auf Genehmigung eines Eingriffs in die<br />

Natur alle Angaben enthalten muss, die zur Beurteilung des Eingriffs erforder-<br />

lich sind. Diese Angaben sind bei einem Eingriff auf Grund eines nach öffentli-<br />

chem Recht vorgesehenen Fachplans, also z.B. aufgrund eines Planfeststel-<br />

lungsbeschlusses, vom Verursacher im Fachplan oder in einem landschafts-<br />

pflegerischen Begleitplan, der Bestandteil des Fachplans ist, zu machen. Ein<br />

landschaftspflegerischer Begleitplan kann aber auch bei anderen Eingriffen<br />

verlangt werden, soweit es wegen des Umfangs oder der Schwere des Ein-<br />

griffs erforderlich ist.<br />

Bedarf der Radwegebau keines Planfeststellungsverfahrens und auch keiner<br />

die Planfeststellung ersetzende Plangenehmigung, werden in aller Regel auch<br />

die Voraussetzungen vorliegen, die Eingriffsregelung mittels vereinfachter,<br />

den Anforderungen des § 9 LNatSchG gerecht werdender Unterlagen abzu-<br />

handeln.<br />

7.10 Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, Ausgleichsmaßnahmen für Radwe-<br />

ge nach gesonderten Pauschalregelungen zu berechnen?<br />

Für die Bemessung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Straßenbau<br />

liegen Maßstäbe zur Bewertung von Eingriff und Ausgleich vor, die zurzeit neu<br />

gefasst werden. Sowohl die bisherigen Regelungen, wie auch die in Aussicht<br />

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