05.11.2012 Aufrufe

Erläuterungsbericht - Markt Eichendorf

Erläuterungsbericht - Markt Eichendorf

Erläuterungsbericht - Markt Eichendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN mit integriertem LANDSCHAFTSPLAN MARKT EICHENDORF ENTWURF Seite 4<br />

Aufgabenstellung<br />

1.1 Anlass und Auftrag<br />

Der bestehende Flächennutzungsplan (FNP) vom 06.07.1984 mit seinen zahlreichen<br />

Deckblättern entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine vorbereitende<br />

Bauleitplanung. Dies liegt zum einen an den damaligen Planungsgrundlagen (keine aktuelle bzw.<br />

zeitnahe Flurkarte, Fortschreibung der baulichen Entwicklung nur lückenhaft, keine<br />

Verwendungsmöglichkeit im kommunalen GIS-System etc.). Für den Landschaftsplan (LP) von<br />

1981 gilt sinngemäß dasselbe.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat daher in seiner Sitzung im Frühjahr 2004 beschlossen:<br />

+ Fortschreibung und Aktualisierung des FNP auf der Grundlage der digitalen Flurkarte<br />

+ Fortschreibung und Aktualisierung des Landschaftsplans (LP) im Parallelverfahren.<br />

Mit der Bearbeitung wurden im August 2004 die Planungsbüros Längst & Voerkelius in Landshut<br />

und Kumhausen beauftragt.<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen<br />

1.2.1 FNP<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Eichendorf</strong> hat im Frühjahr 2004 die Fortschreibung des Flächennutzungs-<br />

Landschaftsplans beschlossen. Es gilt daher weiterhin das BauGB von 1998, da das Verfahren<br />

bis zum Juni 2006 abgeschlossen sein wird.<br />

Die Ortsplanung ist gemäß Art. 28 des Grundgesetzes und Art. 83 der Bayerischen Verfassung<br />

Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Wesentliches Instrument der Ortsplanung ist der<br />

vorbereitende Bauleitplan (Flächennutzungsplan), der gemäß §2 Abs.1 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen ist.<br />

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der<br />

Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne haben die Gemeinden aufzustellen, sobald<br />

und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§1 Abs. 1 und 3<br />

BauGB).<br />

Die Planungshoheit der Gemeinden schließt die Pflicht ein, Bauleitpläne stets dann aufzustellen,<br />

wenn ein Bedürfnis dafür vorliegt, wenn also die beabsichtigte oder zu erwartende<br />

städtebauliche Entwicklung der Gemeinde voraussichtlich zu einer wesentlichen Veränderung<br />

der baulichen Nutzung oder sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde führen oder<br />

wenn es aus anderen, im öffentlichen Interesse liegenden Gründen notwendig ist, die örtliche<br />

räumliche Entwicklung zu ordnen.<br />

Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten<br />

städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren<br />

Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§5 Abs.1 BauGB). Er ist die<br />

LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Am Kellenbach 21 84036 Landshut-Kumhausen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!