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Winter 2014/2015

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Die Beitragspflicht zur gesetzlichen<br />

Krankenversicherung für unselbstständig<br />

Erwerbstätige trifft sowohl<br />

Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.<br />

Selbstständige und Selbstversicherte<br />

haben den Beitrag zur Gänze selbst zu<br />

tragen. Durch den zu entrichtenden<br />

Pflichtbeitrag haben sie Anspruch auf<br />

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

nach dem Allgemeinen<br />

Sozialversicherungsgesetz (ASVG), wie<br />

z.B.:<br />

• Ärztliche Hilfe und gleichgestellte<br />

Leistungen, wie physiotherapeutische,<br />

logopädisch-phoniatrisch-audiometrische,<br />

ergotherapeutische und psychotherapeutische<br />

Behandlungen sowie<br />

diagnostische Leistungen eines klinischen<br />

Psychologen<br />

• Heilmittel (Medikamente)<br />

• Heil-/Sehbehelfe und Hilfsmittel<br />

• Zahnbehandlung und Zahnersatz<br />

• Anstaltspflege<br />

Wenn Sie jedoch mit dem Gebotenen<br />

nicht zufrieden sind, weil Sie im Krankenhaus<br />

gerne in einem Einzelzimmer<br />

schlafen oder maximal ein Zimmer zu<br />

zweit teilen möchten, der Arzt Ihres<br />

Vertrauens vielleicht keinen Vertrag<br />

mit Ihrer Krankenkasse hat und nur<br />

privat ordiniert oder Sie einfach lästige<br />

Wartezeiten vermeiden möchten,<br />

bleibt Ihnen nur die Möglichkeit der<br />

privaten Zusatzversicherung. Nahezu<br />

alle großen Versicherungsgesellschaften<br />

bieten hier ein breites Spektrum<br />

an Leistungen an. Grundsätzlich gilt<br />

es, die einzelnen Leistungen genau<br />

zu vergleichen und sich mehrere Angebote<br />

einzuholen. Vor allem auf die<br />

Höhe eines möglichen Selbstbehaltes,<br />

ob Ein- oder Zweibettzimmer und auf<br />

eine mögliche Prämiengutschrift bei<br />

Leistungsfreiheit im Kalenderjahr ist zu<br />

achten.<br />

Manche Dienstgeber (vor allem größere<br />

oder staatliche bzw. kommunale Unternehmen)<br />

bieten des Öfteren auch<br />

die Möglichkeit, über einen Rahmenvertrag<br />

zu einem deutlich vergünstigten<br />

Versicherungsvertrag zu kommen.<br />

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit,<br />

mittels „ambulanten Tarifs“ auch einen<br />

Privatarzt zu konsultieren. Ob als einzelnes<br />

Produkt oder in Kombination<br />

mit einer Sonderklassenversicherung<br />

abgeschlossen – hier können Sie nicht<br />

nur praktisch ohne Wartezeit zum<br />

Wunscharzt gehen, Heilpraktiker und<br />

alternative Heilmethoden wie z.B. Homöopathie<br />

& Kinesiologie nutzen (welche<br />

in der Regel von der gesetzlichen<br />

Krankenkasse nicht übernommen werden),<br />

sondern es werden auch Zusatzkosten<br />

von ärztlich verordneten Medikamenten<br />

und sogar Rezeptgebühren<br />

übernommen. Eine Ausnahme stellt<br />

allerdings der Besuch eines Zahnarztes<br />

dar, da dieser nur durch einen weiteren<br />

(oft teuren) Zusatz zu versichern ist.<br />

Meist wird auch die Möglichkeit eines<br />

Krankenhaustagegeldes angeboten,<br />

wobei hier für jeden stationär aufgenommenen<br />

Tag eine vereinbarte Summe<br />

zur Auszahlung kommt. Gerne wird<br />

im Zuge eines Komplettpaketes auch<br />

ein lebensbegleitender Zusatzbaustein<br />

angeboten, bei welchem Sie z.B. alle<br />

zwei Jahre in einem Luxushotel einen<br />

mehrtägigen Gesundheitscheck machen<br />

oder für einen gewissen Zeitraum<br />

ein Fitnesscenter nutzen können. Die<br />

Kostenübernahme von Krankenhausaufenthalten<br />

im Ausland kann ebenfalls<br />

entsprechend berücksichtigt werden.<br />

Die Prämienkalkulation ist sehr stark<br />

von Alter und Gesundheitszustand des<br />

Versicherungsnehmers abhängig, weshalb<br />

ein möglichst früher Abschluss eines<br />

Vertrages zu empfehlen ist.<br />

Dies auch im Hinblick auf den meist<br />

guten Gesundheitszustand in der Jugend<br />

– denn sobald gewisse Krankheitsbilder<br />

aufgetreten sind, kann es<br />

passieren, dass Sie den gewünschten<br />

Vertrag entweder gar nicht oder nur<br />

zu deutlich schlechteren Konditionen<br />

zeichnen können.<br />

Eine Möglichkeit, den aktuellen Gesundheitszustand<br />

zu einer günstigen<br />

Prämie „einzufrieren“, bieten die<br />

meisten Gesellschaften mit einem so<br />

genannten „Optionstarif“. Hier kann<br />

gegen eine meist geringe Prämie vereinbart<br />

werden, dass der tatsächliche<br />

Sonderklassenvertrag erst bis spätestens<br />

zum 40. Lebensjahr abgeschlossen<br />

wird, mögliche - in der Zwischenzeit<br />

vielleicht aufgetretene - Erkrankungen<br />

gelten dann dennoch als mitversichert<br />

und führen nicht zu einer Ablehnung<br />

oder zu einem Prämienzuschlag. Durch<br />

den Versicherungsnehmer kündbar ist<br />

ein Vertrag in der Krankenversicherung<br />

ab Ablauf des dritten Versicherungsjahres.<br />

Solange die Prämien bezahlt<br />

sind, hat die Versicherungsgesellschaft<br />

selbst sogar bei Eintritt eines Schadens<br />

(z.B. Krankenhausaufenthalt) kein Kündigungsrecht.<br />

Die Prämien selbst sind<br />

über den Topf der Sonderausgaben<br />

steuerlich geltend zu machen.<br />

Zu guter Letzt noch ein Tipp: Wenn die<br />

Elternteile bereits eine Zusatzversicherung<br />

(Sonderklasse) haben, können<br />

Neugeborene in der Regel ohne weitere<br />

Gesundheitsprüfung und weitere<br />

Wartefristen in den Vertrag aufgenommen<br />

werden. D.h. selbst angeborene<br />

Erkrankungen, die ansonsten nicht<br />

versicherbar wären, können dann mit<br />

einer Sonderklassenversicherung und<br />

allen damit verbundenen Vorteilen abgesichert<br />

werden.<br />

Peter Schindler<br />

Ihr Versicherungsmakler<br />

Schindler & Partner KG<br />

ps@topfinanz.net<br />

0676 / 89 88 11 74<br />

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