Winter 2014/2015
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Die Beitragspflicht zur gesetzlichen<br />
Krankenversicherung für unselbstständig<br />
Erwerbstätige trifft sowohl<br />
Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.<br />
Selbstständige und Selbstversicherte<br />
haben den Beitrag zur Gänze selbst zu<br />
tragen. Durch den zu entrichtenden<br />
Pflichtbeitrag haben sie Anspruch auf<br />
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
nach dem Allgemeinen<br />
Sozialversicherungsgesetz (ASVG), wie<br />
z.B.:<br />
• Ärztliche Hilfe und gleichgestellte<br />
Leistungen, wie physiotherapeutische,<br />
logopädisch-phoniatrisch-audiometrische,<br />
ergotherapeutische und psychotherapeutische<br />
Behandlungen sowie<br />
diagnostische Leistungen eines klinischen<br />
Psychologen<br />
• Heilmittel (Medikamente)<br />
• Heil-/Sehbehelfe und Hilfsmittel<br />
• Zahnbehandlung und Zahnersatz<br />
• Anstaltspflege<br />
Wenn Sie jedoch mit dem Gebotenen<br />
nicht zufrieden sind, weil Sie im Krankenhaus<br />
gerne in einem Einzelzimmer<br />
schlafen oder maximal ein Zimmer zu<br />
zweit teilen möchten, der Arzt Ihres<br />
Vertrauens vielleicht keinen Vertrag<br />
mit Ihrer Krankenkasse hat und nur<br />
privat ordiniert oder Sie einfach lästige<br />
Wartezeiten vermeiden möchten,<br />
bleibt Ihnen nur die Möglichkeit der<br />
privaten Zusatzversicherung. Nahezu<br />
alle großen Versicherungsgesellschaften<br />
bieten hier ein breites Spektrum<br />
an Leistungen an. Grundsätzlich gilt<br />
es, die einzelnen Leistungen genau<br />
zu vergleichen und sich mehrere Angebote<br />
einzuholen. Vor allem auf die<br />
Höhe eines möglichen Selbstbehaltes,<br />
ob Ein- oder Zweibettzimmer und auf<br />
eine mögliche Prämiengutschrift bei<br />
Leistungsfreiheit im Kalenderjahr ist zu<br />
achten.<br />
Manche Dienstgeber (vor allem größere<br />
oder staatliche bzw. kommunale Unternehmen)<br />
bieten des Öfteren auch<br />
die Möglichkeit, über einen Rahmenvertrag<br />
zu einem deutlich vergünstigten<br />
Versicherungsvertrag zu kommen.<br />
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit,<br />
mittels „ambulanten Tarifs“ auch einen<br />
Privatarzt zu konsultieren. Ob als einzelnes<br />
Produkt oder in Kombination<br />
mit einer Sonderklassenversicherung<br />
abgeschlossen – hier können Sie nicht<br />
nur praktisch ohne Wartezeit zum<br />
Wunscharzt gehen, Heilpraktiker und<br />
alternative Heilmethoden wie z.B. Homöopathie<br />
& Kinesiologie nutzen (welche<br />
in der Regel von der gesetzlichen<br />
Krankenkasse nicht übernommen werden),<br />
sondern es werden auch Zusatzkosten<br />
von ärztlich verordneten Medikamenten<br />
und sogar Rezeptgebühren<br />
übernommen. Eine Ausnahme stellt<br />
allerdings der Besuch eines Zahnarztes<br />
dar, da dieser nur durch einen weiteren<br />
(oft teuren) Zusatz zu versichern ist.<br />
Meist wird auch die Möglichkeit eines<br />
Krankenhaustagegeldes angeboten,<br />
wobei hier für jeden stationär aufgenommenen<br />
Tag eine vereinbarte Summe<br />
zur Auszahlung kommt. Gerne wird<br />
im Zuge eines Komplettpaketes auch<br />
ein lebensbegleitender Zusatzbaustein<br />
angeboten, bei welchem Sie z.B. alle<br />
zwei Jahre in einem Luxushotel einen<br />
mehrtägigen Gesundheitscheck machen<br />
oder für einen gewissen Zeitraum<br />
ein Fitnesscenter nutzen können. Die<br />
Kostenübernahme von Krankenhausaufenthalten<br />
im Ausland kann ebenfalls<br />
entsprechend berücksichtigt werden.<br />
Die Prämienkalkulation ist sehr stark<br />
von Alter und Gesundheitszustand des<br />
Versicherungsnehmers abhängig, weshalb<br />
ein möglichst früher Abschluss eines<br />
Vertrages zu empfehlen ist.<br />
Dies auch im Hinblick auf den meist<br />
guten Gesundheitszustand in der Jugend<br />
– denn sobald gewisse Krankheitsbilder<br />
aufgetreten sind, kann es<br />
passieren, dass Sie den gewünschten<br />
Vertrag entweder gar nicht oder nur<br />
zu deutlich schlechteren Konditionen<br />
zeichnen können.<br />
Eine Möglichkeit, den aktuellen Gesundheitszustand<br />
zu einer günstigen<br />
Prämie „einzufrieren“, bieten die<br />
meisten Gesellschaften mit einem so<br />
genannten „Optionstarif“. Hier kann<br />
gegen eine meist geringe Prämie vereinbart<br />
werden, dass der tatsächliche<br />
Sonderklassenvertrag erst bis spätestens<br />
zum 40. Lebensjahr abgeschlossen<br />
wird, mögliche - in der Zwischenzeit<br />
vielleicht aufgetretene - Erkrankungen<br />
gelten dann dennoch als mitversichert<br />
und führen nicht zu einer Ablehnung<br />
oder zu einem Prämienzuschlag. Durch<br />
den Versicherungsnehmer kündbar ist<br />
ein Vertrag in der Krankenversicherung<br />
ab Ablauf des dritten Versicherungsjahres.<br />
Solange die Prämien bezahlt<br />
sind, hat die Versicherungsgesellschaft<br />
selbst sogar bei Eintritt eines Schadens<br />
(z.B. Krankenhausaufenthalt) kein Kündigungsrecht.<br />
Die Prämien selbst sind<br />
über den Topf der Sonderausgaben<br />
steuerlich geltend zu machen.<br />
Zu guter Letzt noch ein Tipp: Wenn die<br />
Elternteile bereits eine Zusatzversicherung<br />
(Sonderklasse) haben, können<br />
Neugeborene in der Regel ohne weitere<br />
Gesundheitsprüfung und weitere<br />
Wartefristen in den Vertrag aufgenommen<br />
werden. D.h. selbst angeborene<br />
Erkrankungen, die ansonsten nicht<br />
versicherbar wären, können dann mit<br />
einer Sonderklassenversicherung und<br />
allen damit verbundenen Vorteilen abgesichert<br />
werden.<br />
Peter Schindler<br />
Ihr Versicherungsmakler<br />
Schindler & Partner KG<br />
ps@topfinanz.net<br />
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