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IHR GUTES<br />
RECHT<br />
AKTUELLES<br />
„Auf hoher See und vor Gericht ist jeder in<br />
Gottes Hand“. Diese „Binsenweisheit“ beschreibt<br />
die Unwägbarkeit bei rechtlichen<br />
Auseinandersetzungen. Allein „gesunder<br />
Menschenverstand“ reicht häufig nicht aus,<br />
juristische Fragestellungen zu lösen. An dieser<br />
Stellen möchten wir Ihnen in loser Folge<br />
rechtliche Hilfestellung geben zu Problemen,<br />
die sich aus vermeintlichen Alltagssituationen<br />
heraus ergeben können.<br />
Die Autoren sind Brüggener Anwälte, die auf<br />
der Roermonder Straße eine Bürogemeinschaft<br />
betreiben.<br />
Elternunterhalt: Selbst Rabeneltern<br />
können Anspruch haben<br />
Dass nicht nur Eltern ihren Kindern Unterhalt<br />
schulden, sondern umgekehrt auch die Kinder<br />
bedürftigen Eltern gegenüber grundsätzlich<br />
unterhaltspflichtig sind, wird immer mehr<br />
Menschen bewusst. Elternunterhalt ist für die<br />
Meisten auch solange kein Problem, wie sich<br />
die Verwandten gut miteinander verstehen.<br />
Was aber geschieht in Fällen, in denen Kinder<br />
ein schlechtes Verhältnis zu ihren Eltern hatten<br />
und nun von dem in Vorleistung getretenen<br />
Sozialhilfeträger durch Elternunterhalt zur<br />
Kasse gebeten werden?<br />
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs können<br />
Kinder selbst dann zur Leistung von Elternunterhalt<br />
verpflichtet werden, wenn diese ihre<br />
Kinder früher vernachlässigt haben. Erfolglos<br />
wehrte sich in dem dem Bundesgerichtshof<br />
zur Entscheidung vorliegenden Fall ein Sohn<br />
gegen die Forderungen des Sozialhilfeträgers,<br />
der die Erstattung der seit 2005 aufgelaufenen<br />
Pflegekosten der Mutter verlangte. Obwohl<br />
zwischen Mutter und Sohn seit über 30<br />
Jahren kein Kontakt mehr bestand, entschied<br />
der BGH, dass der Sohn dennoch Elternunterhalt<br />
zu zahlen hat. Allerdings litt in diesem Fall<br />
die unterhaltsbedürftige Mutter an einer psychischen<br />
Erkrankung, die mit ursächlich für die<br />
Probleme in der Beziehung zwischen Mutter<br />
und Sohn war, sodass der BGH kein schuldhaftes<br />
Fehlverhalten der Mutter im Umgang mit<br />
ihrem Sohn erkannte.<br />
Die Entscheidung macht deutlich, dass es bei<br />
der Abwägung, ob die Leistung von Elternunterhalt<br />
in dem jeweiligen Fall eine unbillige<br />
Härte für das Kind darstellt, vor allem darauf<br />
ankommt, ob dem Elternteil ein schuldhaftes<br />
Handeln vorgeworfen werden kann. Hier kommen<br />
insbesondere folgende Sachverhalte in<br />
Frage:<br />
Hatte sich das den Elternunterhalt fordernde<br />
Elternteil selbst seinen Unterhaltspflichtungen<br />
gegenüber dem Kind beharrlich entzogen, kann<br />
dies zu einer Versagung seines Unterhaltsanspruchs<br />
bei späterer Bedürftigkeit führen.<br />
Auch eine schwere Verfehlung gegenüber dem<br />
Unterhaltspflichtigen oder sehr nahen Angehörigen<br />
kann eine Verwirkung des an sich<br />
gegebenen Anspruchs auf Elternunterhalt begründen.<br />
So hatte beispielsweise eine Mutter<br />
ihren Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt,<br />
indem sie ihr Kind im Kleinkindalter bei den<br />
Großeltern zurückgelassen hat, ausgewandert<br />
war und sich in der Folgezeit so gut wie überhaupt<br />
nicht um ihr Kind gekümmert hat.<br />
Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände,<br />
die den Wegfall oder die Beschränkung<br />
der Unterhaltsverpflichtung begründen, trägt<br />
der Unterhaltspflichtige.<br />
Verzeiht das Kind dem Elternteil jedoch im Laufe<br />
der Zeit sein Fehlverhalten, kann dadurch die<br />
Verwirkung ausgeschlossen werden, da dieses<br />
ein Indiz dafür sein kann, dass zu leistender Unterhalt<br />
für das unterhaltspflichtige keine unbillige<br />
Härte Kind mehr bedeutet.<br />
Mit freundlicher Unterstützung<br />
der Rechtsanwälte Lange & Kollegen,<br />
Roermonder Str. 27 · 41379 Brüggen<br />
Ballettausbildung erfolgreich<br />
abgeschlossen<br />
Ähnlich wie an allgemeinbildenden<br />
Schulen wurden auch bei der<br />
Brüggener Ballettschule Sharon<br />
Dohmann im vergangenen Monat<br />
Zeugnisse verteilt. So konnten<br />
Nadine Siewert und Xenia<br />
Gillrath ihre Ballettausbildung<br />
mit Auszeichnung (Merit) Grade<br />
8 abschließen und aus der Hand<br />
von Sharon Dohmann entsprechende<br />
Zeugnisse der Royal Academy<br />
of Dance, London, entgegen<br />
nehmen.<br />
Bereits im letzten Dezember hatten<br />
sich beide in Aachen der Prüfung<br />
unterzogen, zu der die Prüferin<br />
aus London angereist war.<br />
Doch erst nach Abschluss der<br />
weltweiten Prüfungsreise konnten<br />
die Ergebnisse veröffentlicht und<br />
die Zeugnisse verteilt werden.<br />
„Mit erfolgreichem Abschluss auf<br />
diesem Niveau wurde so etwas wie<br />
das Ballett Abitur erreicht“, meinte<br />
Schulleiterin Sharon Dohmann,<br />
die erstmals Schülerinnen präsentieren<br />
konnte, die die gesamte<br />
Ausbildung durchlaufen haben.<br />
Für beide Absolventinnen steht<br />
nun einer professionellen Ausbildung<br />
zur Tänzerin an einer Ballettakademie<br />
nichts im Wege. Da die Prüfung durch externe<br />
Prüfer erfolgte, kann sich auch die Ballettschule<br />
in ihrer Arbeit bestätigt sehen.<br />
Der Grades-Lehrplan der Royal Academy<br />
of Dance ist nach den Bedürfnissen junger<br />
Schüler ab dem vierten Lebensjahr entworfen,<br />
die den Ballettunterricht einmal oder -<br />
im Idealfall - zweimal wöchentlich besuchen;<br />
mit den Vorstufen Pre-School Demonstration<br />
Class und Pre -Primary, auf die neun weitere<br />
Stufen von Primary über Grade 1 bis Grade 8<br />
folgen. Der Unterricht nach diesem Lehrplan<br />
arbeitet schrittweise auf das Gesamtspektrum<br />
der Qualitäten hin, die ein Schüler im<br />
Ballettunterricht erreichen kann.<br />
Die Royal Academy of Dance ist die größte<br />
Pellets?<br />
02157-871927<br />
BÜLTER!<br />
Sharon Dohmann (Mitte) ist stolz auf den erfolgreichen<br />
Ausbildungsabschluss ihrer Schülerinnen<br />
Nadine Siewert und Xenia Gillrath.<br />
Prüf- und Ausbildungsinstitution im klassischen<br />
Ballett weltweit. Das Konzept wird<br />
an führenden Ballettschulen in über 75 Ländern<br />
einheitlich unterrichtet: Die Lehrpläne<br />
sind nach Alter und Können in aufeinander<br />
aufbauende Stufen eingeteilt und unterliegen<br />
einer permanenten Überprüfung durch<br />
die Londoner Zentrale. Dabei soll das Unterrichtsprogramm<br />
vor allem Freude am<br />
Tanzen vermitteln. Außerdem werden Koordination,<br />
Musikalität und Ausdruckskraft<br />
sowie Selbstdisziplin und Selbstvertrauen<br />
entwickelt.<br />
Sharon Dohmann erteilt Interessenten gerne<br />
Auskunft: Tel. 02163/81477, www.ballettschule-sharon-dohmann.de<br />
LCD?<br />
FERNSEH BOS<br />
GEWERBERING 25 A · NIEDERKRÜCHTEN/DAM<br />
TEL. 0 21 63 - 3 15 14 · WWW.FERNSEH-BOS.DE<br />
Kritik oder Anregungen für die Gemeinde? www.mein-brueggen.de