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IHR GUTES<br />

RECHT<br />

AKTUELLES<br />

„Auf hoher See und vor Gericht ist jeder in<br />

Gottes Hand“. Diese „Binsenweisheit“ beschreibt<br />

die Unwägbarkeit bei rechtlichen<br />

Auseinandersetzungen. Allein „gesunder<br />

Menschenverstand“ reicht häufig nicht aus,<br />

juristische Fragestellungen zu lösen. An dieser<br />

Stellen möchten wir Ihnen in loser Folge<br />

rechtliche Hilfestellung geben zu Problemen,<br />

die sich aus vermeintlichen Alltagssituationen<br />

heraus ergeben können.<br />

Die Autoren sind Brüggener Anwälte, die auf<br />

der Roermonder Straße eine Bürogemeinschaft<br />

betreiben.<br />

Elternunterhalt: Selbst Rabeneltern<br />

können Anspruch haben<br />

Dass nicht nur Eltern ihren Kindern Unterhalt<br />

schulden, sondern umgekehrt auch die Kinder<br />

bedürftigen Eltern gegenüber grundsätzlich<br />

unterhaltspflichtig sind, wird immer mehr<br />

Menschen bewusst. Elternunterhalt ist für die<br />

Meisten auch solange kein Problem, wie sich<br />

die Verwandten gut miteinander verstehen.<br />

Was aber geschieht in Fällen, in denen Kinder<br />

ein schlechtes Verhältnis zu ihren Eltern hatten<br />

und nun von dem in Vorleistung getretenen<br />

Sozialhilfeträger durch Elternunterhalt zur<br />

Kasse gebeten werden?<br />

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs können<br />

Kinder selbst dann zur Leistung von Elternunterhalt<br />

verpflichtet werden, wenn diese ihre<br />

Kinder früher vernachlässigt haben. Erfolglos<br />

wehrte sich in dem dem Bundesgerichtshof<br />

zur Entscheidung vorliegenden Fall ein Sohn<br />

gegen die Forderungen des Sozialhilfeträgers,<br />

der die Erstattung der seit 2005 aufgelaufenen<br />

Pflegekosten der Mutter verlangte. Obwohl<br />

zwischen Mutter und Sohn seit über 30<br />

Jahren kein Kontakt mehr bestand, entschied<br />

der BGH, dass der Sohn dennoch Elternunterhalt<br />

zu zahlen hat. Allerdings litt in diesem Fall<br />

die unterhaltsbedürftige Mutter an einer psychischen<br />

Erkrankung, die mit ursächlich für die<br />

Probleme in der Beziehung zwischen Mutter<br />

und Sohn war, sodass der BGH kein schuldhaftes<br />

Fehlverhalten der Mutter im Umgang mit<br />

ihrem Sohn erkannte.<br />

Die Entscheidung macht deutlich, dass es bei<br />

der Abwägung, ob die Leistung von Elternunterhalt<br />

in dem jeweiligen Fall eine unbillige<br />

Härte für das Kind darstellt, vor allem darauf<br />

ankommt, ob dem Elternteil ein schuldhaftes<br />

Handeln vorgeworfen werden kann. Hier kommen<br />

insbesondere folgende Sachverhalte in<br />

Frage:<br />

Hatte sich das den Elternunterhalt fordernde<br />

Elternteil selbst seinen Unterhaltspflichtungen<br />

gegenüber dem Kind beharrlich entzogen, kann<br />

dies zu einer Versagung seines Unterhaltsanspruchs<br />

bei späterer Bedürftigkeit führen.<br />

Auch eine schwere Verfehlung gegenüber dem<br />

Unterhaltspflichtigen oder sehr nahen Angehörigen<br />

kann eine Verwirkung des an sich<br />

gegebenen Anspruchs auf Elternunterhalt begründen.<br />

So hatte beispielsweise eine Mutter<br />

ihren Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt,<br />

indem sie ihr Kind im Kleinkindalter bei den<br />

Großeltern zurückgelassen hat, ausgewandert<br />

war und sich in der Folgezeit so gut wie überhaupt<br />

nicht um ihr Kind gekümmert hat.<br />

Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände,<br />

die den Wegfall oder die Beschränkung<br />

der Unterhaltsverpflichtung begründen, trägt<br />

der Unterhaltspflichtige.<br />

Verzeiht das Kind dem Elternteil jedoch im Laufe<br />

der Zeit sein Fehlverhalten, kann dadurch die<br />

Verwirkung ausgeschlossen werden, da dieses<br />

ein Indiz dafür sein kann, dass zu leistender Unterhalt<br />

für das unterhaltspflichtige keine unbillige<br />

Härte Kind mehr bedeutet.<br />

Mit freundlicher Unterstützung<br />

der Rechtsanwälte Lange & Kollegen,<br />

Roermonder Str. 27 · 41379 Brüggen<br />

Ballettausbildung erfolgreich<br />

abgeschlossen<br />

Ähnlich wie an allgemeinbildenden<br />

Schulen wurden auch bei der<br />

Brüggener Ballettschule Sharon<br />

Dohmann im vergangenen Monat<br />

Zeugnisse verteilt. So konnten<br />

Nadine Siewert und Xenia<br />

Gillrath ihre Ballettausbildung<br />

mit Auszeichnung (Merit) Grade<br />

8 abschließen und aus der Hand<br />

von Sharon Dohmann entsprechende<br />

Zeugnisse der Royal Academy<br />

of Dance, London, entgegen<br />

nehmen.<br />

Bereits im letzten Dezember hatten<br />

sich beide in Aachen der Prüfung<br />

unterzogen, zu der die Prüferin<br />

aus London angereist war.<br />

Doch erst nach Abschluss der<br />

weltweiten Prüfungsreise konnten<br />

die Ergebnisse veröffentlicht und<br />

die Zeugnisse verteilt werden.<br />

„Mit erfolgreichem Abschluss auf<br />

diesem Niveau wurde so etwas wie<br />

das Ballett Abitur erreicht“, meinte<br />

Schulleiterin Sharon Dohmann,<br />

die erstmals Schülerinnen präsentieren<br />

konnte, die die gesamte<br />

Ausbildung durchlaufen haben.<br />

Für beide Absolventinnen steht<br />

nun einer professionellen Ausbildung<br />

zur Tänzerin an einer Ballettakademie<br />

nichts im Wege. Da die Prüfung durch externe<br />

Prüfer erfolgte, kann sich auch die Ballettschule<br />

in ihrer Arbeit bestätigt sehen.<br />

Der Grades-Lehrplan der Royal Academy<br />

of Dance ist nach den Bedürfnissen junger<br />

Schüler ab dem vierten Lebensjahr entworfen,<br />

die den Ballettunterricht einmal oder -<br />

im Idealfall - zweimal wöchentlich besuchen;<br />

mit den Vorstufen Pre-School Demonstration<br />

Class und Pre -Primary, auf die neun weitere<br />

Stufen von Primary über Grade 1 bis Grade 8<br />

folgen. Der Unterricht nach diesem Lehrplan<br />

arbeitet schrittweise auf das Gesamtspektrum<br />

der Qualitäten hin, die ein Schüler im<br />

Ballettunterricht erreichen kann.<br />

Die Royal Academy of Dance ist die größte<br />

Pellets?<br />

02157-871927<br />

BÜLTER!<br />

Sharon Dohmann (Mitte) ist stolz auf den erfolgreichen<br />

Ausbildungsabschluss ihrer Schülerinnen<br />

Nadine Siewert und Xenia Gillrath.<br />

Prüf- und Ausbildungsinstitution im klassischen<br />

Ballett weltweit. Das Konzept wird<br />

an führenden Ballettschulen in über 75 Ländern<br />

einheitlich unterrichtet: Die Lehrpläne<br />

sind nach Alter und Können in aufeinander<br />

aufbauende Stufen eingeteilt und unterliegen<br />

einer permanenten Überprüfung durch<br />

die Londoner Zentrale. Dabei soll das Unterrichtsprogramm<br />

vor allem Freude am<br />

Tanzen vermitteln. Außerdem werden Koordination,<br />

Musikalität und Ausdruckskraft<br />

sowie Selbstdisziplin und Selbstvertrauen<br />

entwickelt.<br />

Sharon Dohmann erteilt Interessenten gerne<br />

Auskunft: Tel. 02163/81477, www.ballettschule-sharon-dohmann.de<br />

LCD?<br />

FERNSEH BOS<br />

GEWERBERING 25 A · NIEDERKRÜCHTEN/DAM<br />

TEL. 0 21 63 - 3 15 14 · WWW.FERNSEH-BOS.DE<br />

Kritik oder Anregungen für die Gemeinde? www.mein-brueggen.de

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