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Managementplan für das Natura 2000-Gebiet ... - Hotzenwald LIFE

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Managementplan</strong> OBERER HOTZENWALD<br />

5. Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

Bei Hochstaudenfluren im Weidebereich kann eine Auszäunung erforderlich sein, um den Lebensraum<br />

vor Überweidung und Trittschäden zu schützen. Zur Pflege kann hier im genannten<br />

Turnus die Abzäunung geöffnet werden.<br />

Wichtig ist der Schutz der nassen Standorte vor organischen und anorganischen Ablagerungen,<br />

welche die Bestände zerstören oder stark beeinträchtigen.<br />

5.3.11. Regelmäßiges Zurücknehmen von randständigen, beschattenden Gehölzen<br />

Maßnahmenkürzel in Karte<br />

SG1, KSH1, KFS1<br />

Maßnahmenflächen-Nr. 1-009, 2-004<br />

Flächengröße<br />

2,0 ha<br />

Durchführungszeitraum / Turnus<br />

dauerhaft<br />

Lebensraumtyp / Art<br />

nährstoffarme bis nährstoffreiche Stillgewässer<br />

[3130]<br />

Silikatschutthalden [8150] (KSH)<br />

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220]<br />

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 19.10<br />

Verbuschung randlich zurückdrängen<br />

KSH1, KFS1 Die Schutthalden und Felsen liegen zum überwiegenden Teil im Wald. Ihre speziellen<br />

Lebensraumqualitäten sind – vor allem bei nur kleinflächiger Ausdehnung - durch regelmäßiges<br />

Zurücknehmen von randständigen Gehölzen (v.a. Fichten) zu erhalten. Dabei sollen<br />

auf den Felsen oder den Felsrandbereichen wachsende Eichen und seltene, standorttypische<br />

Laubhölzer sowie Tothölzer und Höhlenbäume belassen werden.<br />

SG1: Dem Kleingewässer bei der Friedrich-August-Grube fehlen, bedingt durch die Uferbeschaffenheit<br />

mit relativ steilen Böschungen und dem gezielt eingerichteten Überlauf weitgehend<br />

eine ausgeprägte Vegetationszonierung. Die Wasserfläche wird in weiten Teilen von Weiden-<br />

Gebüschen begrenzt, deren Laub bei ungehindertem Wuchs zu einer zunehmenden Beschattung<br />

des Gewässers führen kann. Falllaub bildet zudem eine externe Nährstoffquelle, die die<br />

hydrochemischen Bedingungen ungünstig beeinflussen können. Diese Maßnahme sollte in Abstimmung<br />

mit der Artenschutzbeauftragten bei der höheren Naturschutzbehörde durchgeführt<br />

werden.<br />

Das Zurücknehmen von randständigen, beschattenden Gehölzen (v.a. Fichten) kann in mehrjährigen<br />

Abständen auch zur Erhaltung von Moorwäldern, Hochmooren, degenerierten Hochmooren,<br />

Übergangsmooren, Kalkreichen Niedermooren sowie von Pionierrasen erforderlich<br />

werden, für die aktuell kein Handlungsbedarf (MoW-KM, HM-KM, dHM-KM, ÜM-KM, KN-KM,<br />

PR-KM) besteht. Es können Maßnahmen wie unter 5.4.6 und 5.4.7 oder für Pionierrasen wie<br />

oben beschrieben (KSH1, KFS1) nach vorheriger Rücksprache mit der Naturschutzverwaltung<br />

empfohlen werden.<br />

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