Managementplan für das Natura 2000-Gebiet ... - Hotzenwald LIFE
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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Managementplan</strong> OBERER HOTZENWALD<br />
5. Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
Bei Hochstaudenfluren im Weidebereich kann eine Auszäunung erforderlich sein, um den Lebensraum<br />
vor Überweidung und Trittschäden zu schützen. Zur Pflege kann hier im genannten<br />
Turnus die Abzäunung geöffnet werden.<br />
Wichtig ist der Schutz der nassen Standorte vor organischen und anorganischen Ablagerungen,<br />
welche die Bestände zerstören oder stark beeinträchtigen.<br />
5.3.11. Regelmäßiges Zurücknehmen von randständigen, beschattenden Gehölzen<br />
Maßnahmenkürzel in Karte<br />
SG1, KSH1, KFS1<br />
Maßnahmenflächen-Nr. 1-009, 2-004<br />
Flächengröße<br />
2,0 ha<br />
Durchführungszeitraum / Turnus<br />
dauerhaft<br />
Lebensraumtyp / Art<br />
nährstoffarme bis nährstoffreiche Stillgewässer<br />
[3130]<br />
Silikatschutthalden [8150] (KSH)<br />
Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220]<br />
Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 19.10<br />
Verbuschung randlich zurückdrängen<br />
KSH1, KFS1 Die Schutthalden und Felsen liegen zum überwiegenden Teil im Wald. Ihre speziellen<br />
Lebensraumqualitäten sind – vor allem bei nur kleinflächiger Ausdehnung - durch regelmäßiges<br />
Zurücknehmen von randständigen Gehölzen (v.a. Fichten) zu erhalten. Dabei sollen<br />
auf den Felsen oder den Felsrandbereichen wachsende Eichen und seltene, standorttypische<br />
Laubhölzer sowie Tothölzer und Höhlenbäume belassen werden.<br />
SG1: Dem Kleingewässer bei der Friedrich-August-Grube fehlen, bedingt durch die Uferbeschaffenheit<br />
mit relativ steilen Böschungen und dem gezielt eingerichteten Überlauf weitgehend<br />
eine ausgeprägte Vegetationszonierung. Die Wasserfläche wird in weiten Teilen von Weiden-<br />
Gebüschen begrenzt, deren Laub bei ungehindertem Wuchs zu einer zunehmenden Beschattung<br />
des Gewässers führen kann. Falllaub bildet zudem eine externe Nährstoffquelle, die die<br />
hydrochemischen Bedingungen ungünstig beeinflussen können. Diese Maßnahme sollte in Abstimmung<br />
mit der Artenschutzbeauftragten bei der höheren Naturschutzbehörde durchgeführt<br />
werden.<br />
Das Zurücknehmen von randständigen, beschattenden Gehölzen (v.a. Fichten) kann in mehrjährigen<br />
Abständen auch zur Erhaltung von Moorwäldern, Hochmooren, degenerierten Hochmooren,<br />
Übergangsmooren, Kalkreichen Niedermooren sowie von Pionierrasen erforderlich<br />
werden, für die aktuell kein Handlungsbedarf (MoW-KM, HM-KM, dHM-KM, ÜM-KM, KN-KM,<br />
PR-KM) besteht. Es können Maßnahmen wie unter 5.4.6 und 5.4.7 oder für Pionierrasen wie<br />
oben beschrieben (KSH1, KFS1) nach vorheriger Rücksprache mit der Naturschutzverwaltung<br />
empfohlen werden.<br />
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