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Managementplan für das Natura 2000-Gebiet ... - Hotzenwald LIFE

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Managementplan</strong> OBERER HOTZENWALD<br />

4. Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />

4. ERHALTUNGS- UND ENTWICKLUNGSZIELE<br />

4.1. Grundsätzliches<br />

Die in der Vorschlagsliste des Landes für die <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Gebiet</strong>e genannten Lebensräume<br />

und Arten sind auf Landesebene in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten 2<br />

Erhaltungs- und Entwicklungsziele auf der Ebene der NATURA <strong>2000</strong>-<strong>Gebiet</strong>e<br />

Erhaltungsziele werden formuliert, um den derzeitigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen<br />

oder Lebensstätten von Arten im <strong>Gebiet</strong> zu erhalten. D.h. im einzelnen, <strong>das</strong>s:<br />

a) es zu keinem Verlust der im Standarddatenbogen gemeldeten (signifikanten) LRT und Arten<br />

kommt;<br />

b) die Größe der gemeldeten Vorkommen erhalten bleibt;<br />

c) die Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleibt. Das A/B/C-Verhältnis des Erhaltungszustandes<br />

sollte zumindest in etwa gleich bleiben oder darf sich nicht in Richtung<br />

schlechterer Zustände verschieben.<br />

Hierbei ist zu beachten, <strong>das</strong>s es verschiedene Gründe für die Einstufung eines Vorkommens in<br />

Erhaltungszustand „C“ gibt:<br />

• der Erhaltungszustand kann naturbedingt „C“ sein, wenn z.B. ein individuenschwaches<br />

Vorkommen einer Art am Rande ihres Verbreitungsareals in suboptimaler Lage ist;<br />

• der Erhaltungszustand ist „C“, da <strong>das</strong> Vorkommen anthropogen beeinträchtigt ist, z. B.<br />

durch Düngung; bei Fortbestehen der Beeinträchtigung wird der LRT oder die Art in naher<br />

Zukunft verschwinden.<br />

Die Erhaltungsziele sind verpflichtend einzuhalten:<br />

• Sofern bei Fortbestehen aktueller Nutzungen oder Beeinträchtigungen eine Verschlechterung<br />

des Erhaltungszustands wahrscheinlich ist (z. B. bei fortschreitender Nutzungsintensivierung),<br />

muss dem entgegengewirkt werden. Ziel ist eine Verbesserung des gegenwärtigen<br />

Zustands.<br />

• Ist der Erhaltungszustand auf Landesebene ungünstig, dienen die genannten Ziele als<br />

Maßstab zur Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes. Auch die Wiederherstellung<br />

des günstigen Erhaltungszustandes ist in diesem Fall verpflichtend.<br />

Entwicklungsziele sind alle Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Das Erreichen<br />

von Entwicklungszielen ist freiwillig.<br />

• Entwicklungsziele können den derzeitigen Erhaltungszustand noch weiter verbessern<br />

oder auf die Ausdehnung der Lebensraumtyp-Fläche oder die Vergrößerung der Population<br />

hinwirken.<br />

• Wenn auf Landesebene insgesamt ein mindestens guter Erhaltungszustand eines LRT<br />

oder einer Art festgestellt worden ist, besteht keine Verpflichtung, Erfassungseinheiten<br />

mit Erhaltungszustand ‚C’ in einen guten Zustand zu überführen. Die Aufwertung von Erfassungseinheiten<br />

mit Bewertung ‚C’ zu ‚B’ ist in diesem Fall daher den Entwicklungszielen<br />

zuzuordnen.<br />

Bei der Abgrenzung von Flächen für Entwicklungsziele wurden vorrangig Bereiche ausgewählt,<br />

die sich aus fachlicher oder bewirtschaftungstechnischer Sicht besonders eignen. Innerhalb des<br />

2<br />

Der Erhaltungszustand wird auf der Ebene der Biogeografischen Region sowie auf Landesebene entweder als günstig oder ungünstig<br />

eingestuft. Auf <strong>Gebiet</strong>sebene spricht man von einem hervorragenden (A), guten (B) oder durchschnittlichen bzw. beschränkten<br />

(C) Erhaltungszustand. Die Kriterien sind für die jeweiligen Lebensraumtypen und Arten im Handbuch zur Erstellung von<br />

Managementplänen für die <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Gebiet</strong>e in Baden-Württemberg beschrieben.<br />

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