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Managementplan für das Natura 2000-Gebiet ... - Hotzenwald LIFE

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Managementplan</strong> OBERER HOTZENWALD<br />

5. Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

5.3.14. 2Erhaltung vielschichtiger Waldstrukturen mit Altholz, Totholz und Habitatbäumen<br />

für waldbewohnende Vogelarten<br />

Maßnahmenkürzel in Karte<br />

SSp1,HT1, SK1, RK1, RD1<br />

Maßnahmenflächen-Nr. 2-024<br />

Flächengröße<br />

2324,0 ha<br />

Durchführungszeitraum / Turnus dauerhaft<br />

Lebensraumtyp / Art<br />

Hohltaube [A207]<br />

Sperlingskauz [A217]<br />

Rauhfußkauz [A223]<br />

Schwarzspecht [A236]<br />

Ringdrossel [A282]<br />

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste<br />

Schaffung ungleichaltriger Bestände<br />

durch einzelbaum- bis baumgruppenweise<br />

14.1<br />

Nutzung<br />

14.4 Altholzanteile belassen<br />

stehende und liegende Totholzanteile<br />

14.5. belassen<br />

14.7 Erhaltung ausgewählter Habitatbäume<br />

SSp1, HT1, SK1, RK1, RD1:<br />

Die vorhandenen Altholzanteile sollen, verteilt über den Waldbereich, möglichst langfristig belassen<br />

werden. Dabei können Altholzanteile in Form von kleineren und größeren Beständen,<br />

Altholzinseln sowie einzelnen Altbäumen belassen werden. Zu bevorzugen sind Altholzanteile<br />

besonders in schlecht erschlossenen Bereichen oder auf Extremstandorten. Die Altholzanteile<br />

sollen im Rahmen von Verjüngungsmaßnahmen kleinflächig durch Einzelbaum- bzw. Baumgruppenweise<br />

Nutzung langfristig gesichert werden.<br />

Für den Schwarzspecht und seine Nachmieter Raufußkauz und Hohltaube sowie für weitere<br />

Spechtarten die für den Sperlingskauz tätig sind, ist es entscheidend ein Netz an potenziellen<br />

Höhlenbäumen langfristig zu sichern. Einer der Schwerpunkte ist auf den Erhalt von alten Buchen<br />

und Tannen (Stammdurchmesser > 60 cm BHD) zu legen, da der Schwarzspecht hier bevorzugt<br />

Höhlen baut und die Hohltaube vorrangig die Buchenhöhlen bezieht.<br />

Vorhandene Höhlenbäume (Habitatbäume) sollen möglichst langfristig in den Beständen belassen<br />

werden. Der dauerhafte Erhalt des Anteils an Habitatbäumen ist wiederum durch <strong>das</strong> Belassen<br />

alter Bäume zu sichern.<br />

Weiterhin wird empfohlen, Totholz zu belassen. Dabei ist im Zuge der Vor- und Hauptnutzung<br />

sowohl stehendes als auch liegendes Totholz im Bestand zu belassen z.B. durch den Verzicht<br />

auf <strong>das</strong> Fällen noch stehender Totholzbäume bzw. absterbender Baumindividuen oder den<br />

Aufarbeitungsverzicht von liegendem Totholz. Mit dem Erhalt von Totholzanteilen werden die<br />

Nahrungsgrundlage und Wohnhabitate für die Vogelarten bewahrt. Ergänzend sind Waldameisenbestände/“Ameisenburgen“<br />

als Nahrungsgrundlage für den Schwarzspecht vor Beschädigungen,<br />

z. B. bei Rückearbeiten zu schützen.<br />

Für die Ringdrossel (RD1) sind insbesondere die „halboffenen“ Übergangsbereiche zwischen<br />

Wald und Weide mit einem stufigen Aufbau erhalten bleiben. (verschiedener Altersklassen in<br />

der Baumschicht).<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist bei stehendem Totholz ein Abstand von einer<br />

Baumlänge entlang von Straßen, Fahrwegen und ausgewiesenen Wanderwegen einzuhalten.<br />

Grundlage der Maßnahme ist <strong>das</strong> Alt- und Totholzkonzept, <strong>das</strong> im Staatswald verbindlich umzusetzen<br />

ist. Zu Erhaltung der Lebensstätten können weitergehende Maßnahmen zur Förde-<br />

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