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Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

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5. Stationäre Heilbehandlung und Entbindung<br />

5.1 Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen gemäß Krankenhausentgeltgesetz bzw. Bundespflegesatzverordnung<br />

bei Unterbringung im Mehrbettzimmer. Kosten für gesondert berechenbare privatärztliche<br />

Behandlung, für gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer sowie stationäre Kurbzw.<br />

Sanatoriumsbehandlung sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.<br />

5.2 Kosten des Transports mittels Krankenwagen (Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten<br />

Krankenhaus und zurück.<br />

5.3 Arzthonorare bei belegärztlicher Behandlung im Krankenhaus.<br />

6. Zahnärztliche Behandlung<br />

6.1 Zahnbehandlung<br />

Als Zahnbehandlung gelten:<br />

Allgemeine zahnärztliche Leistungen, prophylaktische Leistungen, konservierende Leistungen (mit Ausnahme<br />

von Kronen und Einlagefüllungen), chirurgische Leistungen, Leistungen bei Erkrankungen der<br />

Mundschleimhaut und des Parodontiums sowie Röntgenuntersuchungen.<br />

6.2 Zahnersatz und Kieferorthopädie<br />

Als Zahnersatz gelten:<br />

Prothetische Leistungen einschließlich Kronen und Einlagefüllungen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes),<br />

Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische<br />

sowie implantologische Leistungen, jeweils einschließlich Vor- und Nachbehandlungen.<br />

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie werden 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu einem<br />

Rechnungsbetrag von 5.120 EUR pro Versicherungsjahr erstattet (zu Versicherungsjahr siehe § 4 (1) b)<br />

TB/KK 2011). Der pro Versicherungsjahr 5.120 EUR übersteigende Rechnungsbetrag wird zu 40 %<br />

erstattet.<br />

Bei Zahnersatz ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzulegen.<br />

Der Versicherer verpflichtet sich, diesen Heil- und Kostenplan unverzüglich zu prüfen und über<br />

die zu erwartende Versicherungsleistung Auskunft zu geben.<br />

Bei fehlender vorheriger Zusage des Versicherers verringern sich die tariflichen Leistungen auf die Hälfte.<br />

Pro Versicherungsjahr gelten nachstehende Rechnungshöchstbeträge für Zahnersatz und Kieferorthopädie:<br />

EUR 770 im 1. Versicherungsjahr*)<br />

EUR 1.540 im 2. Versicherungsjahr<br />

EUR 2.310 im 3. Versicherungsjahr<br />

EUR 3.070 im 4. Versicherungsjahr<br />

EUR 3.840 im 5. Versicherungsjahr<br />

EUR 15.340 ab 6. Versicherungsjahr.<br />

*) Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, so ermäßigt sich der Höchstbetrag<br />

für das 1. Versicherungsjahr um 1/12 für jeden nicht versicherten Monat.<br />

Bei zahnärztlicher Behandlung infolge eines Unfalls entfallen diese Höchstsätze.<br />

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für implantologische Leistungen sind begrenzt auf die Erstattungshöhe<br />

einer alternativen Brücken-/Kronen-/Prothesenversorgung.<br />

Erstattungsfähig im Rahmen dieser medizinisch notwendigen Heilbehandlung sind weiterhin zahntechnische<br />

Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers**)<br />

aufgeführt sind und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet werden.<br />

Der Versicherer kann das Preis- und Leistungsverzeichnis abändern, um die Erstattung der angemessenen<br />

Kosten für zahntechnische Leistungen (§ 9 GOZ) sicherzustellen.<br />

Bei kieferorthopädischer Behandlung werden zunächst 50 % der tariflichen Leistungen erbracht. Wird<br />

die Behandlung nachweislich zum Abschluss gebracht, erhöht sich der Erstattungsanspruch auf die<br />

vollen tariflichen Leistungen.<br />

7. Rücktransport aus dem Ausland<br />

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland werden die Mehrkosten eines Rücktransportes ins<br />

Inland vergütet, wenn der Rücktransport aus medizinischen Gründen unerlässlich und ärztlich angeordnet ist.<br />

Als Mehrkosten gelten die Aufwendungen, die über die Kosten der planmäßigen Rückreise hinausgehen.<br />

**) Das Preis- und Leistungsverzeichnis ist diesen Unterlagen beigefügt.<br />

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