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Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

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5. Versicherung mit prozentualer Kostenerstattung<br />

Zur Berücksichtigung ihres Beihilfeanspruchs wird für die versicherten Personen eine prozentuale, beihilfekonforme<br />

Kostenerstattung vereinbart. Die Beiträge mindern sich dann auf den als Kostenerstattung vereinbarten<br />

Prozentsatz. Die Leistungen werden in der vereinbarten prozentualen Höhe von dem Betrag gewährt, der sich<br />

bei einer Versicherung ohne Kostenbeteiligung ergeben hätte.<br />

6. Tarifbezeichnung<br />

Die vereinbarte prozentuale Kostenerstattung gemäß Nr. 5 wird vermerkt, indem zusätzlich zur Tarifbezeichnung<br />

der Prozentsatz angegeben wird. Die Bezeichnung BAn/30 bedeutet z. B., dass bei ambulanter<br />

Behandlung die Kosten mit 30 % erstattet werden.<br />

7. Versicherungsfähigkeit nach Tarifstufe BAZn<br />

Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte, deren Beihilfeanspruch sich im Versorgungsfall um 20 % erhöht.<br />

Die Leistungen entsprechen denen der Tarifklasse BAn/20. Die Tarifstufe BAZn kann nur in Verbindung mit<br />

den Tarifklassen BAn/30 oder BAn/50 abgeschlossen werden. Sie endet spätestens zum Ende des Monats,<br />

in dem der Versorgungsfall eintritt oder das 65. Lebensjahr vollendet wird. Bei einer Änderung des Beihilfebemessungssatzes<br />

sind Änderungen des Versicherungsschutzes vorrangig mit dieser Tarifstufe durchzuführen.<br />

III. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung<br />

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.<br />

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