Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
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5. Versicherung mit prozentualer Kostenerstattung<br />
Zur Berücksichtigung ihres Beihilfeanspruchs wird für die versicherten Personen eine prozentuale, beihilfekonforme<br />
Kostenerstattung vereinbart. Die Beiträge mindern sich dann auf den als Kostenerstattung vereinbarten<br />
Prozentsatz. Die Leistungen werden in der vereinbarten prozentualen Höhe von dem Betrag gewährt, der sich<br />
bei einer Versicherung ohne Kostenbeteiligung ergeben hätte.<br />
6. Tarifbezeichnung<br />
Die vereinbarte prozentuale Kostenerstattung gemäß Nr. 5 wird vermerkt, indem zusätzlich zur Tarifbezeichnung<br />
der Prozentsatz angegeben wird. Die Bezeichnung BAn/30 bedeutet z. B., dass bei ambulanter<br />
Behandlung die Kosten mit 30 % erstattet werden.<br />
7. Versicherungsfähigkeit nach Tarifstufe BAZn<br />
Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte, deren Beihilfeanspruch sich im Versorgungsfall um 20 % erhöht.<br />
Die Leistungen entsprechen denen der Tarifklasse BAn/20. Die Tarifstufe BAZn kann nur in Verbindung mit<br />
den Tarifklassen BAn/30 oder BAn/50 abgeschlossen werden. Sie endet spätestens zum Ende des Monats,<br />
in dem der Versorgungsfall eintritt oder das 65. Lebensjahr vollendet wird. Bei einer Änderung des Beihilfebemessungssatzes<br />
sind Änderungen des Versicherungsschutzes vorrangig mit dieser Tarifstufe durchzuführen.<br />
III. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung<br />
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.<br />
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