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Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

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• bei häuslicher Krankenpflege für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres,<br />

• bei ärztlich verordneter Soziotherapie,<br />

• bei Inanspruchnahme von Haushaltshilfe,<br />

• bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung für längstens 28 Tage innerhalb eines<br />

Kalenderjahres.<br />

3.1.2 Zusätzlich erstattet der Tarif AZP Aufwendungen für<br />

• Vorsorgeuntersuchungen auf Hautkrebs ab dem vollendeten 20. Lebensjahr (einmal innerhalb<br />

von zwei Jahren),<br />

• Untersuchungen zur Glaukom-Früherkennung ab dem vollendeten 45. Lebensjahr (einmal<br />

innerhalb von drei Jahren).<br />

3.2 Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 90 % ersetzt, höchstens jedoch 400 EUR im<br />

Versicherungsjahr.<br />

3.3 Die Kostenbelege sind der Provinzial Krankenversicherung Hannover AG erst nach Ablauf des<br />

Kalenderjahres, in dem die erstattungsfähigen Aufwendungen entstanden sind, einmalig gesammelt<br />

einzureichen.<br />

III. Beendigung des Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten<br />

Person unverzüglich mitzuteilen. Das Versicherungsverhältnis nach diesem Tarif endet für die betreffende<br />

versicherte Person zum Ende des Monats, in dem der Wegfall der Voraussetzungen eingetreten ist.<br />

IV. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung nach Maßgabe der Tarifbedingungen.<br />

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