Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
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• bei häuslicher Krankenpflege für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres,<br />
• bei ärztlich verordneter Soziotherapie,<br />
• bei Inanspruchnahme von Haushaltshilfe,<br />
• bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung für längstens 28 Tage innerhalb eines<br />
Kalenderjahres.<br />
3.1.2 Zusätzlich erstattet der Tarif AZP Aufwendungen für<br />
• Vorsorgeuntersuchungen auf Hautkrebs ab dem vollendeten 20. Lebensjahr (einmal innerhalb<br />
von zwei Jahren),<br />
• Untersuchungen zur Glaukom-Früherkennung ab dem vollendeten 45. Lebensjahr (einmal<br />
innerhalb von drei Jahren).<br />
3.2 Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 90 % ersetzt, höchstens jedoch 400 EUR im<br />
Versicherungsjahr.<br />
3.3 Die Kostenbelege sind der Provinzial Krankenversicherung Hannover AG erst nach Ablauf des<br />
Kalenderjahres, in dem die erstattungsfähigen Aufwendungen entstanden sind, einmalig gesammelt<br />
einzureichen.<br />
III. Beendigung des Versicherungsschutzes<br />
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten<br />
Person unverzüglich mitzuteilen. Das Versicherungsverhältnis nach diesem Tarif endet für die betreffende<br />
versicherte Person zum Ende des Monats, in dem der Wegfall der Voraussetzungen eingetreten ist.<br />
IV. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung nach Maßgabe der Tarifbedingungen.<br />
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