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Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

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Tarif PTG<br />

Pflegetagegeldtarif<br />

Ergänzung zur privaten und zur sozialen Pflegepflichtversicherung<br />

Es gelten die Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> (AVB) für die ergänzende Pflegekrankenversicherung<br />

2010 (AVB/EPV 2010)<br />

I. Versicherungsfähigkeit<br />

Versicherungsfähig nach Tarif PTG sind Personen, die in der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung<br />

versichert sind.<br />

II.<br />

Leistungen des Versicherers<br />

Die Leistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste oder bei teilstationärer<br />

Pflege betragen bei Einstufung in die<br />

Pflegestufe I 25 %<br />

Pflegestufe II 65 %<br />

Pflegestufe III 100 %<br />

des versicherten Tagegeldes.<br />

Ist eine stationäre Pflege in der Pflegepflichtversicherung als notwendig angesehen, so betragen die<br />

Leistungen nach diesem Tarif 100 % des versicherten Tagegeldes. Bei nicht notwendiger stationärer Pflege<br />

wird wie bei häuslicher bzw. teilstationärer Pflege erstattet.<br />

III. Leistungsanpassung<br />

Der Versicherer vergleicht zumindest jährlich die durchschnittlichen Pflegekosten mit denen, die der letzten<br />

Leistungsanpassung zugrunde lagen. Ergibt sich dabei eine Steigerung von mehr als 10 %, so wird der<br />

vereinbarte Tagessatz ohne Risikoprüfung und erneute Wartezeiten der Kostenentwicklung angepasst und<br />

um mindestens 5 EUR oder um ganze Vielfache davon angehoben. Für den bisherigen Versicherungsschutz<br />

geltende Besondere Bedingungen haben dabei auch für den geänderten Versicherungsschutz Gültigkeit;<br />

Risikozuschläge erhöhen sich entsprechend der Beitragsänderung.<br />

Die Leistungsanpassung wird dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt. Sie wird zu Beginn des<br />

zweiten Monats (= Anpassungstermin) wirksam, der auf die Benachrichtigung folgt. Eine Erhöhung des<br />

Tagessatzes entfällt rückwirkend, sofern der Versicherungsnehmer ihr bis zum Ersten des Monats, der auf<br />

den Anpassungstermin folgt, schriftlich widerspricht. Auf die Folgen des Fristablaufs wird er bei Bekanntgabe<br />

der Leistungsanpassung ausdrücklich hingewiesen.<br />

Macht der Versicherungsnehmer für eine versicherte Person zweimal unmittelbar nacheinander von der<br />

Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so erlischt für diese versicherte Person das Recht auf weitere<br />

Erhöhungen; es kann jedoch mit Zustimmung des Versicherers neu begründet werden.<br />

IV. Tarifbezeichnung<br />

Die Höhe des versicherten Tagessatzes wird bei der Tarifbezeichnung angegeben. Ist z. B. ein Tagessatz<br />

von 40 EUR vereinbart, so lautet die Tarifbezeichnung PTG/40.<br />

PTG 01.10<br />

Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />

30140 Hannover · Telefon (0511) 362-0 · Telefax (0511) 362-2960 · www.vgh.de<br />

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