Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
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Was ist im Leistungsfall zu tun<br />
Liebe Kundin, lieber Kunde,<br />
LEIST VV 01.08<br />
der Krankenversicherungsvertrag wird wie kaum ein anderer Vertrag von Vertrauen<br />
geprägt. Gegenseitige Informationen tragen dazu bei, es zu erhalten und Störungen<br />
des Versicherungsschutzes auszuschließen.<br />
Auf diesem Merkblatt haben wir einige Hinweise für Sie zusammengetragen, die<br />
Ihnen helfen sollen, im Leistungsfall schnell an Ihr Geld zu kommen und Eigenkosten<br />
zu vermeiden.<br />
Deshalb unsere Bitte: Lesen Sie die Hinweise aufmerksam durch und beachten Sie<br />
bei künftigen Leistungseinreichungen folgende Punkte:<br />
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Zur Auszahlung der Versicherungsleistung benötigen wir grundsätzlich die<br />
Originalbelege mit Diagnose.<br />
Medikamente sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie vom Arzt/Heilpraktiker<br />
schriftlich verordnet und aus der Apotheke bezogen werden.<br />
Ärztlich verordnete Heilmittelanwendungen (Massagen, Fango, Krankengymnastik<br />
etc.) sind in der Vollversicherung bis zum Höchstsatz der Beihilfevorschriften<br />
des Bundes erstattungsfähig. Den jeweiligen Höchstsatz teilen wir Ihnen auf<br />
Wunsch gerne mit.<br />
In der Zusatzversicherung benötigen wir zur Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils<br />
bei Heilmittelanwendungen die Quittung über die geleistete Zuzahlung<br />
sowie eine Kopie der vom Arzt ausgestellten Verordnung.<br />
Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) werden je nach Tarif bis zu einem Betrag von<br />
260 EUR erstattet. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht nach Ablauf<br />
von 36 Monaten oder je nach Tarif, wenn sich die Sehstärke um mindestens<br />
0,5 Dioptrien verändert.<br />
Bei geplantem Zahnersatz (Brücken, Kronen etc.) ist vor Behandlungsbeginn ein<br />
Heil- und Kostenplan einzureichen. Fehlt der Heil- und Kostenplan, verringern<br />
sich die tariflichen Leistungen.<br />
Wenn eine psychotherapeutische Behandlung geplant ist, und tariflicher<br />
Leistungsanspruch besteht, informieren Sie uns bitte vor Behandlungsbeginn.<br />
Sind Ihnen Behandlungskosten aufgrund eines Unfalles entstanden, reichen<br />
Sie uns die Rechnungen bitte zusammen mit einer kurzen Schilderung des Unfallherganges<br />
ein.<br />
Bei akuten stationären Aufenthalten sprechen Sie bitte mit der Krankenhausverwaltung,<br />
welche Kosten möglicherweise direkt mit uns abgerechnet werden<br />
können.<br />
Zur Auszahlung von Krankenhaustagegeld benötigen wir eine Aufenthaltsbescheinigung<br />
des Krankenhauses mit Angabe der Diagnose.<br />
Bei geplanten Kur-/Krankenhausaufenthalten rufen Sie uns bitte an – wir sagen<br />
Ihnen, ob wir weitere Unterlagen benötigen. Bitte beachten Sie die Informationen,<br />
die Ihnen das Krankenhaus vor der Aufnahme gibt.<br />
■ Sofern Sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, informieren<br />
Sie uns bitte im Falle einer Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf der tariflichen Karenzzeit.<br />
Wir senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.<br />
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist verbindlich in den Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong><br />
und den Tarifbeschreibungen geregelt. Für alle Fragen zum<br />
Leistungsumfang steht Ihnen Ihr zuständiger Mitarbeiter der Leistungsabteilung<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Alles Gute für Sie!<br />
Ihre Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />
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Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />
30140 Hannover · Telefon 0511 362-0 · Telefax 0511 362-2960 · www.vgh.de