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Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

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Was ist im Leistungsfall zu tun<br />

Liebe Kundin, lieber Kunde,<br />

LEIST VV 01.08<br />

der Krankenversicherungsvertrag wird wie kaum ein anderer Vertrag von Vertrauen<br />

geprägt. Gegenseitige Informationen tragen dazu bei, es zu erhalten und Störungen<br />

des Versicherungsschutzes auszuschließen.<br />

Auf diesem Merkblatt haben wir einige Hinweise für Sie zusammengetragen, die<br />

Ihnen helfen sollen, im Leistungsfall schnell an Ihr Geld zu kommen und Eigenkosten<br />

zu vermeiden.<br />

Deshalb unsere Bitte: Lesen Sie die Hinweise aufmerksam durch und beachten Sie<br />

bei künftigen Leistungseinreichungen folgende Punkte:<br />

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Zur Auszahlung der Versicherungsleistung benötigen wir grundsätzlich die<br />

Originalbelege mit Diagnose.<br />

Medikamente sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie vom Arzt/Heilpraktiker<br />

schriftlich verordnet und aus der Apotheke bezogen werden.<br />

Ärztlich verordnete Heilmittelanwendungen (Massagen, Fango, Krankengymnastik<br />

etc.) sind in der Vollversicherung bis zum Höchstsatz der Beihilfevorschriften<br />

des Bundes erstattungsfähig. Den jeweiligen Höchstsatz teilen wir Ihnen auf<br />

Wunsch gerne mit.<br />

In der Zusatzversicherung benötigen wir zur Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils<br />

bei Heilmittelanwendungen die Quittung über die geleistete Zuzahlung<br />

sowie eine Kopie der vom Arzt ausgestellten Verordnung.<br />

Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) werden je nach Tarif bis zu einem Betrag von<br />

260 EUR erstattet. Ein erneuter Anspruch auf Erstattung besteht nach Ablauf<br />

von 36 Monaten oder je nach Tarif, wenn sich die Sehstärke um mindestens<br />

0,5 Dioptrien verändert.<br />

Bei geplantem Zahnersatz (Brücken, Kronen etc.) ist vor Behandlungsbeginn ein<br />

Heil- und Kostenplan einzureichen. Fehlt der Heil- und Kostenplan, verringern<br />

sich die tariflichen Leistungen.<br />

Wenn eine psychotherapeutische Behandlung geplant ist, und tariflicher<br />

Leistungsanspruch besteht, informieren Sie uns bitte vor Behandlungsbeginn.<br />

Sind Ihnen Behandlungskosten aufgrund eines Unfalles entstanden, reichen<br />

Sie uns die Rechnungen bitte zusammen mit einer kurzen Schilderung des Unfallherganges<br />

ein.<br />

Bei akuten stationären Aufenthalten sprechen Sie bitte mit der Krankenhausverwaltung,<br />

welche Kosten möglicherweise direkt mit uns abgerechnet werden<br />

können.<br />

Zur Auszahlung von Krankenhaustagegeld benötigen wir eine Aufenthaltsbescheinigung<br />

des Krankenhauses mit Angabe der Diagnose.<br />

Bei geplanten Kur-/Krankenhausaufenthalten rufen Sie uns bitte an – wir sagen<br />

Ihnen, ob wir weitere Unterlagen benötigen. Bitte beachten Sie die Informationen,<br />

die Ihnen das Krankenhaus vor der Aufnahme gibt.<br />

■ Sofern Sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, informieren<br />

Sie uns bitte im Falle einer Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf der tariflichen Karenzzeit.<br />

Wir senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.<br />

Der Umfang des Versicherungsschutzes ist verbindlich in den Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong><br />

und den Tarifbeschreibungen geregelt. Für alle Fragen zum<br />

Leistungsumfang steht Ihnen Ihr zuständiger Mitarbeiter der Leistungsabteilung<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Alles Gute für Sie!<br />

Ihre Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />

2<br />

Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />

30140 Hannover · Telefon 0511 362-0 · Telefax 0511 362-2960 · www.vgh.de

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