Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
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Tarif KHP<br />
Krankheitskostentarif für stationäre Krankenhausbehandlung<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> (AVB)<br />
für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung<br />
Teil I – Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) mit Teil II – Tarifbedingungen (TB/KK 2011).<br />
A. Leistungen des Versicherers<br />
1. Erstattungsfähige Kosten:<br />
Erstattungsfähig sind die Kosten für gesondert berechenbare privatärztliche Behandlung.<br />
Dazu gehören auch die Wahlleistungen im Rahmen einer vor- und nachstationären Behandlung gemäß<br />
§ 115 a SGB V.<br />
Diese Kosten sind im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte<br />
erstattungsfähig (Teil II Tarifbedingungen § 4 Nr. 2).<br />
Aufwendungen für Zahnersatz sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.<br />
2. Krankenhaustagegeld:<br />
Bei einem Verzicht auf eine Kostenerstattung der Wahlleistung „privatärztliche Behandlung“ kann ein<br />
Krankenhaustagegeld von täglich 20 EUR beansprucht werden.<br />
Im Rahmen der Beitragsüberprüfung kann das Krankenhaustagegeld mit Zustimmung des Treuhänders<br />
angepasst werden.<br />
B. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung<br />
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.<br />
KHP 01.11<br />
Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />
30140 Hannover · Telefon (0511) 362-0 · Telefax (0511) 362-2960 · www.vgh.de<br />
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