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Versicherungsbedingungen - Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

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Tarif KHP<br />

Krankheitskostentarif für stationäre Krankenhausbehandlung<br />

Es gelten die Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> (AVB)<br />

für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung<br />

Teil I – Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) mit Teil II – Tarifbedingungen (TB/KK 2011).<br />

A. Leistungen des Versicherers<br />

1. Erstattungsfähige Kosten:<br />

Erstattungsfähig sind die Kosten für gesondert berechenbare privatärztliche Behandlung.<br />

Dazu gehören auch die Wahlleistungen im Rahmen einer vor- und nachstationären Behandlung gemäß<br />

§ 115 a SGB V.<br />

Diese Kosten sind im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte<br />

erstattungsfähig (Teil II Tarifbedingungen § 4 Nr. 2).<br />

Aufwendungen für Zahnersatz sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.<br />

2. Krankenhaustagegeld:<br />

Bei einem Verzicht auf eine Kostenerstattung der Wahlleistung „privatärztliche Behandlung“ kann ein<br />

Krankenhaustagegeld von täglich 20 EUR beansprucht werden.<br />

Im Rahmen der Beitragsüberprüfung kann das Krankenhaustagegeld mit Zustimmung des Treuhänders<br />

angepasst werden.<br />

B. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung<br />

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.<br />

KHP 01.11<br />

Provinzial Krankenversicherung Hannover AG<br />

30140 Hannover · Telefon (0511) 362-0 · Telefax (0511) 362-2960 · www.vgh.de<br />

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